Protokoll der Sitzung vom 12.10.2011

Drittens. 231 Millionen Euro weniger Zinsausgaben sind ebenfalls ein positives Zeichen, ein Zeichen guten Kreditmanagements. Sie sind aber natürlich auch der Gesamtsituation am Kapitalmarkt geschuldet; denn auf der einen Seite haben z. B. Griechenland, Italien und Portugal Refinanzierungsprobleme am Kapitalmarkt, und auf der anderen Seite profitiert Deutschland als ein Land mit besserer Bonität davon und hat entsprechend weniger Zinsausgaben zu leisten.

Nun zum Nachtrag. Warum stellen wir diesen Nachtrag auf? - Frau Geuter, Herr Klein und auch Herr Dr. Sohn haben die Sinnhaftigkeit des Nachtrags bezweifelt. Ich stelle nur fest, dass es in der Vergangenheit häufig ganz unterschiedliche Gründe für die Aufstellung eines Nachtragshaushalts gegeben hat. Dabei ging es nicht immer nur um die Funktionsfähigkeit des Staates. So sollte beispielsweise im Jahr 1998 der Bau des Emssperrwerks im Haushalt dargestellt werden. Hierbei erkenne ich keine Einschränkung der Funktionsfähigkeit des Staates.

Zum Schluss Folgendes: SPD und insbesondere die Grünen haben in den letzten Wochen immer zwei Punkte gefordert: Erstens sollte Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit bestehen. Die SPD hat in diesem Zusammenhang immer von Transparenz gesprochen. Mit diesem Nachtrag ist diese Forderung erfüllt. Zweitens. Der heutige Artikel 71 sollte für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 eingehalten werden. Auch diese Forderung ist erfüllt, meine Damen und Herren.

(Renate Geuter [SPD]: Dann hätten Sie es ja sofort machen können!)

Insofern könnten Sie im Grunde genommen zustimmen. Wir werden es auf jeden Fall tun.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Ich erteile jetzt dem Kollegen Hilbers das Wort. Die Restredezeit für seine Fraktion beträgt anderthalb Minuten.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte noch einmal auf das eingehen, was Frau Geuter und Herr Klein gesagt haben. Sie haben von Trickserei und von Winkelzügen gesprochen. Das weise ich ausdrücklich zurück.

(Zustimmung bei der CDU)

Hier liegt ein Zahlenwerk vor - das hat der Kollege Grascha eben geschildert -, das Sie in ähnlicher Weise immer wieder gefordert und auch erstellt haben, als Sie regiert und - auch zu verschiedenen Zwecken - Nachtragshaushalte vorgelegt haben.

Ich zitiere aus Ihrer Drucksache 3137 vom 6. Dezember 2010. Ihre Hauptforderung damals im Dezember 2010 war die Einbuchung der Steuermehreinnahmen von 915 Millionen Euro.

Exakt das, was Sie von uns fordern, tun wir. Jetzt wollen Sie dagegen stimmen, weil wir exakt das tun, was Sie von uns verlangen, und Sie wollen dagegen stimmen, weil wir die Kommunen zusätzlich mit 115 Millionen Euro an diesen Mehreinnahmen beteiligen. Sie sollten sich gut überlegen, ob Sie das tun.

(Zustimmung bei der CDU)

Ich kann in Ihrer Finanzpolitik mittlerweile keinen Kurs mehr erkennen.

(Johanne Modder [SPD]: Oh!)

- Ich kann es Ihnen nicht ersparen.

Beim letzten Mal hat Ihnen der Finanzminister vorgehalten, dass Sie die Rücklagen, die Sie in Bückeburg beklagen, selbst für Ihre Haushaltsanträge eingesetzt haben. Jetzt machen wir exakt das, was Sie sich vorstellen und was Sie von uns verlangen - dann ist das wieder falsch. Ich kann bei Ihnen keinen Kurs mehr erkennen, der deutlich macht, wohin Sie finanzpolitisch wollen.

Wir haben deutlich gemacht, dass sich unser Nachtragshaushalt in die Gesamtüberlegung einbettet, ab 2017 ohne neue Schulden auszukommen. Das ist der Hintergrund. Auf dieser Seite sitzen die Leute, die konsequent dafür eintreten, dass ab 2017 keine neuen Schulden mehr gemacht werden, die den Weg dafür bereiten, die das strukturelle Defizit abbauen. Die Beschlüsse dazu haben wir meistens alleine fassen müssen. Wir haben die Stärke, machen das und gehen diesen Kurs weiter. Wir sind gespannt, ob Sie in den weiteren Beratungen an unserer Seite sind.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich erteile jetzt Herrn Minister Möllring das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte gar nicht mehr viel sagen. Das, was hier zum Teil vorgetragen worden ist, bedarf aber der Richtigstellung.

Es ist nicht so, dass wir irgendwo Steuermittel liegen lassen. Es ist auch nicht sonderlich überraschend, dass diejenigen, die Aktien haben, vermögender werden, wenn der Dax von einem Jahr zum anderen steigt. Das ist ein völlig normaler Vorgang. Vorher hatten sie entsprechende Verluste. Das sind aber rein virtuelle Gewinne bzw. Verluste.

Das Land Niedersachsen hat einmal innerhalb von zwei Stunden 18 Milliarden Euro verloren. Trotzdem bin ich nicht entlassen worden. Damals stand nämlich die VW-Aktie bei 1 005 Euro. Bei 60 Millionen Aktien sind das auf dem Papier 60 Milliarden Euro. Zwei Stunden später war sie wieder auf 700 Euro gefallen. 300 mal 60 Millionen sind 18 Milliarden. Also können Sie sagen, dass wir innerhalb von zwei Stunden 18 Milliarden verloren

haben. Sie können aber auch sagen, dass wir zuvor innerhalb von wenigen Stunden zig Milliarden gewonnen haben. Das sind doch alles Papierdiskussionen.

Dass ein Nachtragshaushaltsplan nicht nur für ein Jahr gilt, sondern immer auch Auswirkungen auf andere Jahre hat, ist ganz selbstverständlich. Das haben wir beim Staatsgerichtshof lang und breit diskutiert. Sie können eben nicht an Silvester einen Strich machen, und dann geht es am 1. Januar weiter. Die Steuereinnahmen und die Ausgaben gehen vielmehr über das Jahr hinaus, einmal so und einmal so. Deshalb müssen wir darauf reagieren.

Sie haben gefordert, wir sollten einen Nachtrag machen. Sie haben gefordert, wir sollten einen neuen Doppelhaushalt 2012/2013 vorlegen. Darum zu streiten hätte sich nicht gelohnt; denn der Streit hätte keine Rechtsfortbildung, sondern nur Rechtsgeschichte geschrieben, da Artikel 71 in einigen Jahren ohnehin Geschichte sein wird. Darum wollen wir uns nicht streiten. Wir streiten uns dann, wenn es notwendig ist. Wenn wir einem Streit aus dem Weg gehen können, dann tun wir das. Das haben wir mit diesem Nachtragshaushalt und den Ergänzungsvorlagen zum Haushalt 2012/2013 getan. Nun sollten Sie doch zufrieden sein, dass Sie sich mit uns gar nicht streiten müssen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich erteile jetzt der Kollegin Geuter das Wort. Für die Fraktion der SPD ist ebenfalls noch eine Restredezeit vorhanden.

(Heinz Rolfes [CDU]: Wollt ihr jetzt zustimmen?)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei allen Argumenten, die hier genannt worden sind und die mit dem Thema nicht unbedingt etwas zu tun haben, sollten wir doch auf den Kern der Diskussion zurückkommen.

(Beifall bei der SPD)

Dazu kann ich Ihnen nur sagen: Seriöse Haushaltspolitik wäre es gewesen, wenn Sie von Anfang an, d. h. im Juli dieses Jahres einen Doppel

haushalt vorgelegt hätten, der den Vorgaben der Landesverfassung entspricht.

(Beifall bei der SPD)

Damals haben Sie noch versucht, zu tricksen und einen Teil der Rücklagen zu schonen, um sie möglicherweise für künftige Maßnahmen einsetzen zu können. Wie gesagt, der Kern der ganzen Diskussion ist, dass Sie am Anfang getrickst haben und dabei erwischt wurden. Man sollte jetzt nicht darum herumreden.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der LIN- KEN)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir schließen damit die Beratung ab.

Wir kommen zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1 einschließlich Anlage 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor, die ich hiermit zur Abstimmung stelle. Wer dieser Änderungsempfehlung des Ausschusses seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.

Artikel 2. - Unverändert.

Artikel 3. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Hierzu liegt ebenfalls eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Ich stelle sie zur Abstimmung. Wer dieser Änderungsempfehlung des Ausschusses seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem vorliegenden Gesetzentwurf einschließlich der eben beschlossenen Änderungsempfehlungen seine Zustimmung geben kann, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit hat der Gesetzentwurf einschließlich der beschlossenen Änderungsempfehlungen die Zustimmung des Hauses gefunden.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 4 auf:

Abschließende Beratung: Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2009 - Anträge der Landesregierung - Drs. 16/3174 - Jahresbericht des Niedersächsischen Landesrechnungshofs 2011 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung - Bemerkungen und Denkschrift zur Haushaltsrechnung des Landes Niedersachsen für das Haushaltsjahr 2009 - Drs. 16/3700 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 16/4054 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/4080

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen den folgenden Beschluss:

Erstens. Der Landesregierung, dem Präsidenten des Landtages und dem Präsidenten des Staatsgerichtshofs wird gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung Entlastung erteilt.