Außerdem möchte ich mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerien bedanken, die auch im Ausschuss dazu beigetragen haben, dass wir zu gemeinsamen Beschlussempfehlungen kommen.
Ich glaube, das Rechtsverständnis bzw. die Positionierung der Opposition und insbesondere der SPD an dieser Stelle ist zumindest in diesem Punkt konsequent. Das muss man auch einmal lobend hervorheben. Sie sind der Auffassung, dass ein nicht verfassungsgemäßer Haushalt aufgestellt wurde, obwohl Sie selbst - da endet schon fast die Konsequenz - in der Vergangenheit über Jahre auch Haushalte mit Rücklagenbildungen aufgestellt haben. Dann aber haben Sie gesagt: Wir gehen zum Staatsgerichtshof und wollen deshalb die Entlastung der Landesregierung zurückstellen. - Darin sind zumindest - das ist positiv hervorzuheben - in Ansätzen eine Konsequenz und eine Schlüssigkeit zu erkennen.
Wir aber sind anderer Rechtsauffassung. Das ist ein Zeichen von tatsächlicher Überzeugung vom eigenen Haushalt. Da möchte ich dem Kollegen Klein widersprechen. Wir waren schon bei der Haushaltsaufstellung der festen Überzeugung, dass wir einen verfassungsgemäßen Haushalt aufstellen. Sonst hätten wir dem im Übrigen gar nicht zugestimmt. Deswegen erteilen wir heute auch die Entlastung.
Wie zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes bereits erläutert, stellt die Nr. 1 des Änderungsantrages der SPD-Fraktion mit der Bitte um Zurückstellung der Entscheidung über die Entlastung zur Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2009 einen Verfahrensantrag dar. Nur wenn dieser Antrag abgelehnt wird, also die Beschlussempfehlung insoweit nicht wieder an den Ausschuss zurücküberwiesen wird, kommen wir zur Abstimmung über die Nr. 1 der Beschlussempfehlung. Danach stimmen wir zusammengefasst über die Nrn. 2 bis 4 der Beschlussempfehlung ab, die mit dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion wortgleich ist.
Jetzt die Frage: Wer dem Verfahrensantrag der Fraktion der SPD aus der Nr. 1 der Drs. 16/4080 zustimmen will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit hat der Antrag auf Zurückstellung, d. h. auf Rücküberweisung der Nr. 1 der Beschlussempfehlung an den Ausschuss, keine Zustimmung gefunden. Dem wurde nicht gefolgt.
Wir kommen daher zur Abstimmung über die Nr. 1 der Beschlussempfehlung des Ausschusses. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zustimmen will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses insoweit gefolgt.
Wir kommen nun, wie angekündigt, zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses im Übrigen, d. h. hinsichtlich der Nrn. 2 bis 4, die identisch sind mit den Nrn. 2 bis 4 des Änderungsantrags der SPD-Fraktion. Wer den Nrn. 2 bis 4 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zustimmen
will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit hat auch diese Beschlussempfehlung des Ausschusses eine entsprechende Mehrheit gefunden.
Abschließende Beratung: Antworten der Landesregierung auf Beschlüsse des Landtages zu den Haushaltsrechnungen für die Haushaltsjahre 2004 bis 2008 - Drs. 15/3282, Drs. 15/4198, Drs. 16/611, Drs. 16/1764, Drs. 16/2941 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 16/4055
Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen empfiehlt Ihnen folgenden Beschluss: Die Landesregierung wird gebeten, die Feststellungen und Bemerkungen im Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zu beachten und dem Landtag zu den dort genannten Zeitpunkten zu berichten.
Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - Ich höre auch jetzt keinen Widerspruch und lasse gleich abstimmen.
Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses insoweit auch gefolgt.
Tagesordnungspunkt 6: Abschließende Beratung: Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/3868 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration - Drs. 16/4056 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/4074 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/4078
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als wir vor ungefähr einem halben Jahr das erste Mal davon hörten, dass Betriebe, die Pflanzen verkaufen, Schwierigkeiten haben, ihre Pforten weiterhin auch am Sonntag zu öffnen, war die Reaktion: Das ist eine Kuh, die wir relativ schnell vom Eis bringen. - Ich räume ein, dass ich damals nicht vermutet habe, dass es sich um ein so störrisches Tier handelt und dass es mitten auf dem See steht.
Wir beschließen heute nur eine kleine Gesetzesänderung. Sinn und Zweck dieser Gesetzesänderung ist es gerade, nichts an der seit vielen Jahren weitgehend üblichen Praxis in unserem Land zu ändern. Das wollte auch damals niemand, als wir in Niedersachsen das Gesetz über die Ladenöffnungszeiten diskutiert haben. Denn an einzelnen Standorten werden seit 60, 70 oder sogar 100 Jahren am Sonntag Pflanzen verkauft und angeboten.
Gleichwohl haben wir eine sehr intensive Debatte über die verfassungsrechtliche Zulässigkeit dieser Änderung geführt. Ich kann ja auch nachvollziehen, wie zum Teil juristisch argumentiert wurde. Gleichwohl leuchtet mir nicht ein, warum im Jahr 2011 etwas verfassungswidrig sein soll - und zwar aufgrund einer Bestimmung, die aus der Weimarer Reichsverfassung übernommen wurde -, das schon zu einer Zeit praktiziert wurde, als die Weimarer Reichsverfassung noch in Kraft war.
Es ist ein berechtigtes Argument, dass Pflanzen anders behandelt werden müssen als andere Waren. Pflanzen sind keine Lagerware; als Lebewesen bedürfen sie einer fortlaufenden Pflege und Unterhaltung.
Das ist auch der Grund, aus dem eine Pflanze zumeist in dem Moment nachgefragt wird, in dem sie auch benötigt wird. Wer am Sonntag eine Pflanze als Mitbringsel oder Geschenk benötigt, der kann sie nicht bereits am Samstag in Papier oder Folie einschlagen lassen. Wer eine Grabbepflanzung für den Sonntag braucht, weil er nur
der kann diese Pflanzen nicht längere Zeit im Kofferraum stehen lassen. Wer einen Apfelbaum zum Einzug verschenken will und sonntags eingeladen ist, der kann ihn vorher nicht in der Garage lassen, erst recht nicht, wenn er nicht im Topf gezogen, sondern der Wurzelballen gestochen wurde.
(Reinhold Hilbers [CDU]: Kennt der sich mit Apfelbäumen aus? - Wilhelm Heidemann [CDU]: Das gilt auch für Birnenbäume!)
Herr Nacke, ich habe die Frage, ob Ihre Phantasie ausreicht, einen Bereich - vielleicht außer Stahlträgern - zu finden, für den Ihr Kriterium „das ist eine Ware, die man unbedingt jetzt braucht“ nicht zutrifft - insbesondere mit Blick auf den gesamten Bereich der Lebensmittel?
Ich bitte um Nachsicht, ich habe das Beispiel akustisch nicht verstanden, weil ein paar Kollegen geredet haben.
Bei Stahlträgern, würde ich sagen, gilt Ihre Argumentation nicht. Aber was spricht nach Ihrer Argumentation dagegen, das auch z. B. auf Obst, Frischmilch, Frischwaren und alles mögliche andere anzuwenden?
Das ist relativ schnell zu erklären. Eine Pflanze ist häufig mindestens ein halbes Jahr, manchmal sogar zwei oder drei Jahre alt, bevor sie gehandelt
Das ist bei Frischwaren, bei Obst oder Frischfleisch, anders. Diese Waren werden just an dem Tag und auch für den Tag zubereitet, können also auch in der Woche nicht am nächsten Tag verkauft werden, weil sie dann verdorben sind. Das ist der elementare Unterschied gegenüber der Pflanze. Wenn Sie für Ihre Frau einmal eine Pflanze kaufen, dann werden Sie sich davon überzeugen können.
(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP - Wilhelm Heidemann [CDU]: Oder für die Freundin, das geht auch!)
Meine Damen und Herren, ich will auch noch den Tischschmuck für die Festtafel und den Altarschmuck erwähnen, der am Sonntag benötigt wird.
Selbstverständlich gibt es auch hier in diesem Gesetz - das ist wohl auch vernünftig - eine Änderung gegenüber dem Werktag. Wir alle wissen, dass Gartencenter - gerade auch die größeren - inzwischen weitaus mehr Waren anbieten als nur Pflanzen. Aber genau diese Waren sollen am Sonntag nicht verkauft werden dürfen. Ausschließlich Pflanzen dürfen am Sonntag angeboten werden. Das gilt natürlich nicht - auch das ist in der Rechtsprechung längst entschieden - für Geschenkpapier, einen Übertopf, eine Kerze im Gesteck oder vergleichbaren Schmuck; denn das gehört zur Pflanze dazu.
Wir haben ausdrücklich den Begriff der kleinen Mengen mit aufgenommen - das war eine Anregung insbesondere der Kollegen von der SPDFraktion, die dieser Gesetzesänderung heute zustimmen werden -, weil wir die seit vielen Jahrzehnten geübte Praxis erhalten wollen. Wir wollen keine Ausweitung der Praxis, wir wollen keine Sonderevents am Sonntag, bei denen Pflanzen in großen Mengen just an diesem Tag angeboten werden. Wir wollen auch nicht, dass zwei Personen am Sonntag eine halbe Stunde lang Tujapflanzen aus einem Laden heraustragen, weil sie gerade an diesem Tag eine lange Hecke pflanzen wollen. Frau Helmhold, ich glaube, dieses Bespiel haben Sie im Sozialausschuss genannt. Deswegen haben wir ausdrücklich den Begriff der kleinen Mengen in den Gesetzentwurf aufgenommen.