Die Petentin aus Suderburg im Landkreis Uelzen möchte eine Änderung des Schulgesetzes dahin gehend, dass Schülerinnen und Schüler, die nach Klasse 9 des Gymnasiums in die Klasse 11 eines beruflichen Gymnasiums wechseln - die 10. Klasse wird in diesem Fall ja übersprungen -, einen Anspruch auf Schülerbeförderung erhalten.
Tatsächlich, meine Damen und Herren, brauchen wir eine gerechte Lösung. Wer zum Gymnasium geht und dort bleibt, wird bis zur 10. Klasse mit einer Schülerfahrkarte ausgestattet - wer nach der 9. Klasse in das berufliche Gymnasium wechselt, aber nicht. Da gibt es eine Gerechtigkeitslücke. Deshalb plädieren wir hier für Erwägung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für die SPD-Fraktion plädiere ich ebenso für Erwägung. Es reicht nicht aus, die Eingabe der Petentin mit Sach- und Rechtslage zu bescheiden.
Ganz offensichtlich gibt es hier eine Ungleichbehandlung. Das ist sowohl im Ausschuss als auch in der Stellungnahme des Ministeriums so gesagt worden, in der nur darauf verwiesen wird, dass eine Änderung des Kreises der Berechtigten im Sekundarbereich II vor dem Hintergrund der äußerst angespannten Finanzlage des Landes und der Träger der Schülerbeförderung leider nicht möglich sei. Das bedeutet indirekt: Wir würden gerne, können aber nicht.
In einem weiteren Gesetzesverfahren müsste hier für mehr Gerechtigkeit gesorgt werden. Deshalb ist „Erwägung“ ein angemessener Kompromiss und die richtige Entscheidung. Ich bitte, das zu bedenken.
Ebenfalls zu dieser Eingabe hat sich Herr Seefried für die CDU-Fraktion zu Wort gemeldet. Bitte sehr!
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Dieses Thema ist hier bereits mehrfach intensiv diskutiert worden. Wir haben uns dieser Thematik angenommen und haben es uns bei unserer Entscheidung nicht einfach gemacht.
Es ist eindeutig: Wenn wir diesen Bereich anfassen, werden wir neue Problemstellungen öffnen und zu einer umfassenden Gerechtigkeit nur mit einer erheblichen Mehrbelastung des Haushalts kommen. Unser Ziel war es immer, dass es keine soziale Benachteiligung gibt und niemandem aus Kostengründen der Weg zur Schule verwehrt wird. Dies ist glücklicherweise durch das Bildungs- und Teilhabepaket aufgegriffen worden.
Damit rufe ich die nächste Eingabe auf. Frau Korter hat sich zur Eingabe 2418 gemeldet. Sie haben das Wort, Frau Korter!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In dieser Petition, die von den Schulelternräten von 13 ostfriesischen Gymnasien und Gesamtschulen vorgelegt worden ist, geht es um die Absenkung der Schülerhöchstzahlen in den Eingangsklassen von Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen.
Beginnend mit dem Schuljahr 2011/2012 will die Landesregierung in den Gymnasien und Gesamtschulen die Schülerhöchstzahl von 32 auf 30 absenken. In den Oberschulen liegt sie schon bei 28.
Die Schulelternräte fordern nun, dass die Gesamtschulen auch eine Absenkung ihrer Schülerzahlen um zwei - wie dies auch 2004 schon der Fall war - in Anspruch nehmen können, und sie fordern im zweiten Fall die Gleichbehandlung mit den Oberschulen. Die Landesregierung argumentiert in ihrer Stellungnahme, man habe an den Oberschulen eine sehr stark gemischte heterogene Schülerschaft. Die hat man an den integrierten Schulen aber genauso, wenn nicht noch mehr. Insofern ist es überhaupt nicht nachvollziehbar, weshalb die beiden Schulformen bezüglich der Klassenstärke derart unterschiedlich behandelt werden.
Die Petenten fordern außerdem noch, dass der 10. Schuljahrgang des Gymnasiums, der ja die Einführungsphase der Oberstufe darstellt, auf 26 reduziert wird. Das wäre nur logisch, weil das die Schülerfrequenz in der gymnasialen Oberstufe ist.
Das ist also ein Strauß von Ungleichbehandlungen, die aufgehoben werden müssen. Deshalb sagen wir auch bei dieser Petition: Erwägung!
Zu dieser Eingabe zur Klassenbildung hat sich für die SPD-Fraktion Frau Heiligenstadt zu Wort gemeldet. Bitte sehr!
Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Korter hat soeben vorgetragen, was sich die Petenten wünschen: eine Absenkung der Schülerzahlen der Eingangsklassen nicht nur an den Realschulen und an den Gymnasien, sondern auch an den Integrierten Gesamtschulen, und zwar auf das Niveau der Oberschulen, so wie sie jetzt ab dem neuen Schuljahr 2011/2012 geführt werden. Sie hat darauf hingewiesen, dass dies deshalb wichtig ist, weil in den Klassen der Integ
rierten Gesamtschulen die gleiche, wenn nicht sogar eine größere Heterogenität als in den Oberschulen vorhanden ist. Von daher ist es nur zwangsläufig und im Sinne der Gleichbehandlung nach dem Grundgesetz auch erforderlich. Es ist nicht einzusehen, warum hier wieder eine einzelne Schulform gegenüber allen anderen Schulformen, in denen reduziert wird, benachteiligt wird.
Ein zweiter Punkt ist noch wichtig. In der Petition wird auch gefordert, die momentanen Schülerzahlen der Klasse 10 am Gymnasium von teilweise über 30 auf 26 zu reduzieren. Die Klasse 10 ist zwar schulrechtlich noch nicht in der Sekundarstufe II, im gesamten Lernverhalten und im gesamten Lernstoff wird sie allerdings als die Eingangsstufe der Oberstufe geführt. Deshalb brauchen wir auch in der Klasse 10 der Gymnasien kleinere Klassen; denn dort wird eine gute Arbeit geleistet, und die Schülerinnen und Schüler sollten hier nicht unter den gleichen Bedingungen arbeiten, wie sie in den anderen Klassen herrschen.
Im Übrigen weise ich darauf hin, dass die Reduzierung, die jetzt für die Gymnasien und Realschulen vorgenommen wird, nichts anderes ist als die Rücknahme einer Erhöhung, die 2004 vorgenommen worden ist. Das war sowieso überfällig.
Meine Damen und Herren, wir erwarten gar nicht eine Berücksichtigung der Petition 1 : 1, sondern wir möchten „Erwägung“ beschließen, weil die Landesregierung ja selbst sagt, sie wolle darüber nachdenken, wie sie die Klassenstärken peu à peu verringern kann. Deswegen meine herzliche Bitte an die CDU-Fraktion und an die FDP-Fraktion: Machen Sie mit und lassen Sie uns „Erwägung“ beschließen! Dies gibt der Landesregierung Hausaufgaben auf. Ich denke, das ist im Interesse der Schülerinnen und Schüler.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist wahrlich ein Erfolg - dies ist eben dargestellt worden -, dass wir es geschafft haben, an den Oberschulen auf eine Klassenober
grenze von 28 zu kommen, und dass wir es auch geschafft haben, zu diesem Schuljahresbeginn die Schülerhöchstzahl an Realschulen und Gymnasien auf 30 zu senken.
Die Petition geht in der Forderung weiter und redet von einer Gleichstellung. Ich möchte deutlich machen, dass man diese Dinge nicht miteinander vergleichen kann.
Sie wissen, dass die Oberschule als eine Übernahme der Haupt- und Realschulen entstanden ist. Wir haben in den Hauptschulen heute einen Klassenteiler von 26. In der Oberschule ist also sogar wieder um zwei Schüler erhöht worden, weil wir gesagt haben: Wir müssen schauen, was wir im Rahmen der Möglichkeiten aus dieser Schulform machen können, wie wir sie gestalten können. So ist die Schülerzahl von 28 entstanden.
Wir bewegen uns also von alleine genau in diese Richtung, aber wir müssen dies immer im Rahmen der Möglichkeiten tun und dürfen dabei die Qualität auf keinen Fall auf der Strecke lassen.
würde das einen Mehrbedarf von über 1 200 Vollzeitlehrereinheiten ausmachen. Das wäre ein Mehrbedarf von 60 Millionen Euro. Deshalb Sach- und Rechtslage.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu Recht ist soeben vom Kollegen Seefried ausgeführt worden, dass es eine beachtliche Leistung ist, trotz der Auswirkungen des uns von Ihnen auferlegten Arbeitszeitkontos den Klassenteiler an den Gymnasien und an den Realschulen bereits zum 1. August 2011 von 32 Schülerinnen und Schülern auf 30 abzusenken.
Natürlich haben wir bei der Einführung der Oberschule gesagt: Dort nehmen wir einen Klassenteiler von 28. Herr Kollege Seefried hat soeben ausgeführt, wie wir auf diese Zahl gekommen sind. Bei
den Hauptschulen gibt es immer noch einen Klassenteiler von 26. Bei den Realschulen und Gymnasien gab es zuvor einen Klassenteiler von 32 und jetzt von 30. Ich glaube, 28 ist ein guter Mittelwert.
Ich möchte aber noch einmal deutlich machen, warum es richtig ist, diese Eingabe mit „Sach- und Rechtslage“ zu bescheiden. Ich bin es in Teilen wirklich leid, dass immer geschaut wird „Wo können wir bessergestellt werden?“, aber dass ich in diesem Land noch niemals von einer Gesamtschule gehört habe: „Hier werden wir bessergestellt; wir sind bereit, auch einmal etwas an andere Schulformen abzugeben.“ Das hört man in diesem Land nicht.
Es ist immer nur das Begehren nach mehr und mehr und mehr. Das ist aber nicht möglich, wenn man eine gleiche Bildungspolitik im gesamten Land und eine Ausstattung auf annähernd gleichem Niveau haben will.
Jetzt liegt noch eine Wortmeldung zu der Eingabe 1940 vor. Für die Fraktion DIE LINKE hat Frau Zimmermann das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Haliti, Roma aus dem Kosovo, lebt seit 18 Jahren in Wolfsburg. Er hat sechs Kinder. Alle sechs Kinder sind in Deutschland geboren, und alle sechs Kinder sprechen ausschließlich Deutsch.
Es gibt keine Aufenthaltsgenehmigung; das ist klar. Es gibt aber auch keine Arbeitserlaubnis. Die Familie leidet unter finanziellen Problemen, und Herr Haliti selber leidet auch unter psychischen Problemen.