Was den Fußball angeht, wissen Sie: Es gibt 40 Millionen Bundestrainer, die genau wissen, wer wann wo aufgestellt werden muss, die aber keine Haftung haben. Wenn sie gewinnen, dann haben sie alle recht gehabt. Wenn sie verlieren, dann muss der eine, der alles verantwortet, entlassen werden.
Deshalb bin ich der Meinung: Das Problem, das wir im Moment haben, besteht darin, dass jeder glaubt, irgendetwas sagen zu müssen, und deshalb niemand mehr weiß, worin die Lösung besteht. Es sollten sich die Leute zusammensetzen, die darüber zu entscheiden haben. Diese Leute sollten ihre Entscheidung dann aber auch einmal konsequent umsetzen. Das war meine Forderung. Alle anderen sollten einmal ein bisschen mehr Ruhe bewahren.
Mir liegen noch zwei Wortmeldungen vor. Frau Zimmermann von der Fraktion DIE LINKE stellt die zweite Zusatzfrage. Bitte sehr, Frau Zimmermann!
Danke, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren, vor dem Hintergrund, dass Griechenland bei den Rüstungsausgaben - selbstverständlich im Verhältnis zu seinem Bruttoinlandsprodukt - an dritter Stelle steht, frage ich die Landesregierung: Warum wird Griechenland nicht aufgefordert, insbesondere bei diesen Ausgaben zu sparen?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist genau das, was ich eben gesagt habe: Auch dazu kann sich nicht jeder äußern, und deshalb werde ich mich dazu nicht äußern.
- Entschuldigen Sie, jetzt kann natürlich jeder Forderungen aufstellen. Der eine sagt, die Generalspensionen müssten gestrichen werden. Der Nächste sagt, ledige Töchter von Beamten dürften nicht mehr in die Waisenversorgung einbezogen werden. Der Nächste sagt, die sollten ein bisschen mehr Swimmingpoolsteuern erheben. Der Übernächste sagt, es sollten weniger Panzer gekauft werden. - Jeder redet doch irgendetwas daher! Es müssen doch irgendwie ein System und Grund in diese Problemlösung gebracht werden!
(Beifall bei der CDU - Pia-Beate Zim- mermann [LINKE]: Das sind aber ko- mische Vergleiche! - Kreszentia Flau- ger [LINKE]: Das System ist, immer bei den Ärmsten zu sparen!)
Herr Wenzel, Sie haben für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort für die zweite Zusatzfrage. Bitte!
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister, vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Sie sich doch zu einigen Fragen geäußert haben und meinem Kollegen Hagenah soeben ein paar Tipps gegeben haben, frage ich Sie: Wie stehen Sie denn zu dem Ziel des Ausgleichs der Zahlungsbilanzen innerhalb der Europäischen Union? Halten Sie das für ein erstrebenswertes politisches Ziel?
Das war eine Frage an die Landesregierung. Herr Minister Bode möchte antworten. Sie haben das Wort, Herr Minister!
Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Kollege Wenzel, das ist ja die Idee, die aufgekommen ist, dass ein Land mit großen Handelsbilanzüberschüssen gezwungen werden soll, keine Überschüsse mehr zu erzielen, damit alle sozusagen gleichgestellt sind. Ich hoffe, ich habe Ihre Frage dahin gehend richtig verstanden. Ich hielte es für fatal, wenn Deutschland als Exportnation gezwungen würde, auf Handelsbilanzüberschüsse zu verzichten. Wir würden dabei unser Wachstum aufs Spiel setzen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es liegen keine weiteren Zusatzfragen vor. Ich stelle fest, es ist 16.08 Uhr. Damit ist die Fragestunde für diesen Tagungsabschnitt beendet. Die Antworten der Landesregierung zu den Anfragen, die jetzt nicht mehr aufgerufen werden konnten, werden nach § 47 Abs. 6 unserer Geschäftsordnung zu Protokoll gegeben.
38. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 16/4050 - unstrittige und strittige Eingaben - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/4077 - Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/4081 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/4084
Ich rufe zunächst die Eingaben aus der 38. Eingabenübersicht in der Drs. 16/4050 auf, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen.
Wer zu diesen Eingaben der Ausschussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann ist einstimmig so beschlossen worden.
Zunächst liegt mir die Wortmeldung von Herrn Krogmann von der SPD-Fraktion vor. Er spricht zur Eingabe 2344: Resolution des Rates des Fleckens Ottersberg zur Wiedereinführung der Stichwahl für die Wahl der Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten in Niedersachsen. Dazu gibt es gleichlautende Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE und der SPD-Fraktion. Sie lauten auf „Berücksichtigung“.
Herr Präsident! Ich spreche zur Petition des Fleckens Ottersberg betreffend die Wiedereinführung der Stichwahl für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister.
Über dieses Thema ist hier ja schon sehr heftig diskutiert worden. Der Einsender führt zwei Gründe an. Man sagt, bei zu knappen Wahlergebnissen von etwas über 30 % sei die Legitimation gewählter Bürgermeister zu niedrig. Amtsinhaber müssten acht Jahre lang mit der Hypothek leben, dass eine Mehrheit sie möglicherweise nicht wollte. Auch bei mehr als zwei Kandidaten haben die Wählerinnen und Wähler der anderen Kandidaten keine Möglichkeit mehr, sich noch einmal zwischen den künftigen Amtsinhabern zu entscheiden.
Meine Damen und Herren, dies zeigt uns: Die Diskussion über die Stichwahl in Niedersachsen ist noch nicht zu Ende, sie geht weiter - und das ist gut so.
Für uns als SPD bleibt klar: Wir brauchen die Stichwahl als notwendiges Mittel zur endgültigen demokratischen Legitimation. Sie muss sobald wie möglich wieder eingeführt werden.
Wir kritisieren auch die Stellungnahme der Landesregierung. Sie haben dort geschrieben, der Städte- und Gemeindebund habe der Abschaffung zugestimmt. Sie verschweigen aber, dass sich zwei andere Spitzenverbände strikt dagegen ausgesprochen haben. Es wird also schon jetzt Legendenbildung betrieben. Das finden wir nicht gut. Das Thema ist hier nicht für erledigt zu erklären, sondern es geht weiter.
Meine Damen und Herren, wenn ehrenamtliche Politiker mit einer solchen Forderung zu uns kommen, dann ist es, meinen wir, nicht angemessen, diese Forderung mit Sach- und Rechtslage abzubürsten. Wir sind der Auffassung, dass man einer solchen berechtigten Forderung mit Argumenten begegnen muss. Wir müssen uns der Diskussion stellen. Das sollten auch Sie als Regierungsfraktionen tun. Wir haben in dieser Frage ja ein wichtiges Datum vor uns: 2014 werden sich sehr viele Bürgermeisterinnen und Bürgermeister bzw. Landrätinnen und Landräte neu oder erneut zur Wahl stellen. Bis dahin sollte die Stichwahl auf jeden Fall wieder eingeführt werden. Wir sehen allerdings ein, dass das mit Ihnen möglicherweise nicht mehr zu machen ist. Deshalb muss das dann wohl die neue Landesregierung machen. Trotzdem meinen wir, dass die vorliegende Petition Material für die künftige Beratung des entsprechenden Gesetzes sein sollte. Deshalb beantragen wir hier Material.
- Gott sei Dank, einer hat aufgepasst. Das kam von rechts. Vielen Dank, Herr Thümler. - Dann darf ich Herrn Hiebing bitten, zu dieser Eingabe seinen Beitrag abzugeben. Bitte schön, Herr Hiebing!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Niedersächsische Landtag hat mit Mehrheit das
Kommunalverfassungsrecht geändert und u. a. die Stichwahl für die eingleisigen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister abgeschafft. Herr Kollege Krogmann, wir haben hier seinerzeit intensiv darüber beraten, haben uns ausgetauscht und unsere Argumente wechselseitig zum Besten gegeben. Ich glaube, das Für und Wider ist intensiv beraten worden.
Wir können einfach feststellen: Wir brauchen das an diesem Tage nicht zu wiederholen. Man kann dies natürlich tun. Aber es ist geltendes Recht in Niedersachsen. Deshalb plädiere ich dafür - ich glaube, dieser Hinweis ist berechtigt -, hier nach Sach- und Rechtslage zu entscheiden.
Frau Korter hat auf ihrer Wortmeldung angegeben, dass sie zu den Eingaben 2418 und 2447 sprechen möchte. Wir sollten diese beiden Eingaben aber getrennt behandeln. Von daher möchte ich Sie bitten, zunächst einmal zu Eingabe 2447 das Wort zu ergreifen. Bitte schön!
Die Petentin aus Suderburg im Landkreis Uelzen möchte eine Änderung des Schulgesetzes dahin gehend, dass Schülerinnen und Schüler, die nach Klasse 9 des Gymnasiums in die Klasse 11 eines beruflichen Gymnasiums wechseln - die 10. Klasse wird in diesem Fall ja übersprungen -, einen Anspruch auf Schülerbeförderung erhalten.