Der Ausbau des Flughafens Kassel-Calden konnte von niedersächsischer Seite nicht verhindert werden. Somit ist zu erwarten, dass sich der Flugverkehr um ca. 50 % auf 44 000 Flugbewegungen erhöhen wird und er damit natürlich zu einer zunehmenden Belastung in den umliegenden Gebieten und somit auch in Niedersachsen führen kann.
Gleichwohl unterliegt auch dieser Flughafen in Kassel-Calden, wie beispielsweise auch der Flughafen in Hannover-Langenhagen und alle anderen Flughäfen, den gesetzlichen Bestimmungen. Das gilt für Flugrouten wie für Lärmschutz.
In § 32 b Abs. 1 des Luftverkehrsgesetzes ist hinterlegt, dass eine Kommission gebildet werden soll, die die für den Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen erforderlichen Maßnahmen überprüft und bewertet. In Absatz 4 wird definiert, wer dieser Kommission angehört. Das sind erstens betroffene Gemeinden - das wurde hier schon ganz klar gefordert -, zweitens die Bundesvereinigung gegen Fluglärm, drittens Vertreter der Luftfahrzeughalter, viertens Vertreter des Flugunternehmens und fünftens Vertreter der obersten Landesbehörde, bestimmt von der Landesregierung. Bis zu 15 Mitglieder können in diese Kommission berufen werden.
Auch § 29 Abs. 1 des Luftverkehrsgesetzes beschreibt die Umsetzungspflicht bei dem Betrieb von Flugzeugen sowohl in der Luft als auch am Boden. Dem haben sich sowohl die Flugplatzbetreiber als auch die Flugzeughalter und Flugzeugführer zu unterwerfen. Hiernach müssen Geräusche auf ein Mindestmaß beschränkt werden und muss die Bevölkerung vor Benachteiligungen und Belästigungen weitgehend geschützt werden. Das gilt insbesondere in der Nachtruhe.
Es ist somit richtig, dass wir auf diese gesetzlichen Regelungen hinweisen und die Rechtmäßigkeit einfordern. Was für unsere Flughäfen gilt, ist auch in diesem Bereich von Belang und sollte in jedem Fall eingehalten werden. Darauf hat die Bevölkerung ein Recht. Das stützen wir auch in jedem Fall.
Wir werden also ganz klar - das geht aus unserem Antrag hervor - unser Augenmerk weiterhin darauf haben, dass gesetzliche Anforderungen auch in diesem Fall eingehalten werden und die Belastung nicht übermäßig zunimmt. Das ist in dem Antrag enthalten. Alle anderen ausformulierten Teile brauchen wir in diesem Falle nicht, weil, wie gesagt, eine gesetzliche Regelung vorhanden ist, der wir dementsprechend unser Augenmerk widmen werden. Wir müssen natürlich aufpassen - das müssen insbesondere die Gemeinden im Südkreis tun -, dass sie dort berücksichtigt werden, wo sie berücksichtigt werden müssen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie sehr Ihnen die Interessen der Bürger in Hann. Münden am Herzen liegen, haben Sie weniger durch Ihre Presseerklärung von vor zwei Tagen gezeigt als vielmehr dadurch, dass Sie über all diese Mühe, öffentlich kundzutun, dass Sie ein bisschen tun wollen, ganz vergessen haben, den Antrag einzubringen.
Sie reden hier über einen Antrag, der niemandem hier im Hause vorliegt, außer vielleicht Ihrem geistigen Auge. Ich habe bei Herrn Schminke einen Blick auf das werfen können, was als Entwurf im Raume steht. Ich hörte, es soll wieder so sein, dass die ersten drei Punkte des SPD-Antrags übernommen werden. Da aber hören Sie natürlich auf halbem Wege auf; denn da, wo es interessant wird, wo es nämlich darum geht, die schwarz-gelbe Bundesregierung dabei zu stoppen, den Lärmschutz für die Anwohner wiederum zu verschlechtern, und wo es darum geht - - -
- Ja, das läuft gerade auf Bundesebene. Vielleicht sollten Sie sich einmal darum kümmern! Ihre Freunde sind ganz brav dabei.
Da sind Sie als FDP überhaupt nicht im Sinne Ihrer Presseerklärung unterwegs. Da haben Sie partielle Amnesie.
Was den sechsten Punkt angeht, den Sie gerade im Hinblick darauf explizit angesprochen haben, dass Sie sich gar nicht vorstellen können, wie das gehen soll, so will ich es Ihnen kurz erläutern, Frau König.
Wenn die anderen Punkte - Ihren guten Willen zu den Punkten 1 bis 3 vorausgesetzt; damit werden Sie hier auch eine Mehrheit erreichen - doch nicht erfolgreich sind, dann bleibt den Anwohnern nur die Klage gegen das Faktische, also gegen den Lärm, der über ihren Köpfen ist.
Glauben Sie, die Anwohner selber könnten eine kontinuierliche Lärmmessung machen, um ihre Klage zu bewehren? - Dazu brauchen sie die Hilfe des Landes, und dazu hat die SPD in Ihrem Antrag mit dem Punkt 6 die Vorsorge getroffen.
Sie müssen nicht jetzt schon eine Verpflichtung eingehen. Aber wenn Ihre Bemühungen, die Sie uns morgen vorlegen wollen - so gut sie auch gemeint sein mögen -, doch nicht erfolgreich sind, muss doch noch irgendetwas kommen!
Mir schwant, Sie sind gegenüber den Interessen der Anwohner in Südniedersachsen deswegen so zurückhaltend, weil Sie befürchten, dass das letztendlich auch auf andere Flughäfen hier im Land Auswirkungen hat. Da finde ich den SPD-Antrag richtungweisend; denn ich lese hier als Grundlage die Forderung, sich auf Bundesebene aktiv für die Verbesserung von Verkehrslärmschutz einzusetzen. Das zeigt die richtige Richtung an. Das zeigt Verbraucherschutz an.
Deswegen werden wir den SPD-Antrag eindeutig unterstützen. Ihren Versuch, sich da hinten dranzuhängen und die ersten drei Punkte seicht mit zu übernehmen, werden wir allenfalls, um den Menschen in Südniedersachsen nicht auch noch die letzte Chance zu verwehren, mit Enthaltung unterstützen, damit deutlich wird:
Wir haben verstanden, dass Sie das vielleicht auch möchten, aber letztendlich haben Sie es nicht gekonnt!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit sind wir am Ende der Beratung. Aber wie es sich in den Diskussionen schon angedeutet hat, kommen wir jetzt nicht zur Abstimmung über diesen Antrag.
Eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung kommt vom Kollegen Nacke von der CDU-Fraktion. Ich erteile Ihnen das Wort. Bitte schön!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktionen von CDU und FDP haben in ihren Fraktionssitzungen am vergangenen Dienstag zu diesem Antrag noch einen Änderungsantrag auf den Weg gebracht, der vereinbarungsgemäß mit Herrn Schminke besprochen wurde, um zu klären, ob dieses ein Antrag sein könnte, über den sich mehrere Fraktionen, insbesondere die SPD-Fraktion, einigen könnten.
Über diesen Prozess - dies räume ich ein, bitte dafür um Nachsicht und bedanke mich für das Verständnis der Parlamentarischen Geschäftsführer - ist vergessen worden, diesen Antrag bei der Landtagsverwaltung einzureichen.
Ich hätte nun zwei Möglichkeiten: ihn jetzt zu verlesen oder - das wäre, wie ich es verstanden habe, wohl für alle der sinnvollere Weg - nach § 80 Satz 3 unserer Geschäftsordnung zu beantragen, dass die Abstimmung über diesen Punkt auf den morgigen Tag verschoben wird.
Der Antrag wird, versehen mit einer vorläufigen Drucksachennummer, gleich verteilt, sodass jeder Gelegenheit hat, das zu lesen, und wir alle morgen wissen - Herr Kollege Jüttner, da haben Sie völlig recht -, worüber wir abstimmen. Dann würden wir die Abstimmung am morgigen Tag durchführen. Ich bitte dafür das Haus herzlich um Zustimmung.
Ich stelle jetzt diesen Geschäftsordnungsantrag zur Abstimmung. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann ist einstimmig so beschlossen worden. Der Antrag wird auf die nächste Sitzung, also auf morgen, vertagt. Dann kann abgestimmt werden, was wir dann auch tun werden. Damit beende ich diesen Tagesordnungspunkt.
Abschließende Beratung: Geothermie in Niedersachsen - Standort sichern und Potenziale weiter ausbauen! - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/3414 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz - Drs. 16/4151
- Verehrte Kolleginnen und Kollegen, nehmen Sie doch bitte Platz! Dann können Sie der Diskussion viel besser folgen. - Bitte schön!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Niedersachsen ist bekanntlich das Energieland Nummer eins in Deutschland. Aber Niedersachsen ist auch der Standort Nummer eins für erneuerbare Energien und die damit verbundenen Technologien. Nirgendwo sonst in Deutschland wird so viel Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt wie in Niedersachsen. Nirgendwo sind die Potenziale so gut wie in Niedersachsen. Das, was Deutschland erst 2020 erreichen will, haben wir bereits heute erreicht, nämlich 35 % des Bruttostromverbrauchs stammen schon jetzt aus erneuerbaren Energien.
Aber das genügt uns noch nicht. Wir wollen unsere Potenziale weiter ausbauen und unsere Chancen für den Klimaschutz, für den Ausstieg aus der Kernenergie, für Wertschöpfung und Arbeitsplätze nutzen.
In Niedersachsen, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist das Know-how zu Hause. Wir sind führend in der Kompetenz und im Export von Geothermietechnologien. Ich nenne hier die Geschäftsstelle der Geothermie des Landes Niedersachsen, das Zentrum der Tiefbohrindustrie in Celle, die TU Clausthal, die TU Braunschweig, die Uni Göttingen, das Geozentrum in Hannover, das ab 2013 komplett mit Erdwärme versorgt werden soll, und vor allem den Forschungsverbund Geothermie und Hochleistungsbohrtechnologie gebo in Celle. Das Energieforschungszentrum EFZN in Goslar koordiniert die Aktivitäten der Uni Göttingen, des Geozentrums in Hannover und weiterer Unternehmen in Celle.