Protokoll der Sitzung vom 10.11.2011

Zu Frage 2: Warum werden, wenn schon seit Monaten Daten in Niedersachsen gesammelt werden, keine Daten veröffentlicht?

Während der laufenden regelmäßigen Kontrollen werden die Bestandsbücher oder Abgabebelege der Tierärzte geprüft, aber die Daten werden, wenn alles in Ordnung ist, nicht statistisch erfasst. Deshalb erfolgte im vierten Quartal 2010 die genannte besondere Datenerhebung zum Arzneimitteleinsatz in repräsentativen Betrieben in jedem Landkreis.

Nach der am 7. November seitens der Tierärztlichen Hochschule Hannover in Zusammenarbeit mit dem LAVES vorerst abgeschlossenen wissenschaftlichen Auswertung sollen die Ergebnisse mit

der noch zu erstellenden Erläuterung veröffentlich werden. Das wird in wenigen Tagen passieren.

(Vizepräsident Hans-Werner Schwarz übernimmt den Vorsitz)

Zu Frage 3: Was ist aus der Bundesratsinitiative zur besseren Kontrolle des Antibiotikaeinsatzes bei Geflügel geworden, die Minister Lindemann sich vorbehalten hat?

Meine Damen und Herren, ich habe in mehreren persönlichen Gesprächen mit Frau Aigner erreicht, dass durch eine Änderung des Arzneimittelgesetzes künftig die nach § 47 Abs. 1 c zu erfassenden Daten inklusive der ausschließlich für Geflügel zugelassenen Arzneimittel den Ländern übermittelt werden sollen. Zudem soll eine Ermächtigung im Arzneimittelgesetz geschaffen werden mit dem Ziel, dass die Behörden die Zusendung von zusammengefassten Nachweisen über Tierarzneimittelgaben und -anwendungen von jedem Tierarzt anfordern können. Dies hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit Schreiben vom 27. Oktober 2011 in der Zwischenzeit uns gegenüber schriftlich bestätigt. Frau Aigner hat dies gestern in der Presse dargestellt. Damit erübrigt sich eine Bundesratsinitiative aus Niedersachsen; denn das angekündigte Ziel, das ich verfolgt habe, ist damit erreicht.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Die erste Frage stellt Frau König für die Fraktion DIE LINKE. Bitte schön, Frau König!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Vor dem Hintergrund, dass hier heute von Herrn Minister Lindemann Zahlen, Maßnahmen, Kontrollen und auch Ableitungen daraus vorgestellt worden sind, frage ich ganz konkret: Wann und zu welchem Zeitpunkt werden Maßnahmen greifen, die auf Landesebene umgesetzt werden können? - Wir benötigen keine Ankündigungen. Verbraucherinnen und Verbraucher wollen konkret wissen, wann dies beginnt.

(Beifall bei der LINKEN)

Herr Minister, bitte schön!

Frau Abgeordnete König, sobald wir mit der Auswertung der uns vorliegenden Daten fertig sind, werden die daraus zu ziehenden Schlüsse in der Praxis umgesetzt. Das, was wir aus DIMDI hinsichtlich des Geflügelbereichs entnehmen können und müssen, werden wir umsetzen, sobald uns entsprechende Angaben des Bundes, wie sie versprochen worden sind, vorliegen. Wir werden keinen Tag zögern, sobald wir datenmäßig in der Lage sind zu handeln, dies auch zu tun.

Lassen Sie mich noch etwas sagen, weil mich das Wort „Ankündigungsminister“, offen gestanden, doch ein wenig stört. Ich möchte deutlich sagen: Ich habe angekündigt, dass ich die DIMDIVerordnung geändert wissen will. Das ist in die Tat umgesetzt worden. Ich habe angekündigt, dass ich die Nutztierhaltung durch einen Tierschutzplan verändern werde. Dies ist angeschoben worden. Die ersten Änderungen sind bereits angelaufen. Ich habe angekündigt, dass ich an der Agrarpolitik dieses Landes das eine oder andere verändern werde. Die entsprechenden Beschlüsse sind auf der Agrarministerkonferenz in Suhl gefasst worden. Ich meine, das ist auf einem guten Weg.

Das Einzige, was uns beide hinsichtlich der Ankündigung wohl voneinander unterscheidet, ist, dass meine Ankündigungen in der Regel im Gesetzblatt und Ihre Ankündigungen im Papierkorb landen.

(Starker Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Die nächste Frage stellt Frau Schröder-Ehlers für die SPD-Fraktion. Bitte!

Vor dem Hintergrund der Aufgabe der Blockadehaltung von Frau Aigner und von Ihnen, Herr Lindemann,

(Clemens Große Macke [CDU]: Was für eine Blockade?)

die wir gestern mit Freude zur Kenntnis genommen haben, frage ich Sie - bezogen auf eine Anhörung, die wir im Dezember letzten Jahres hier im Niedersächsischen Landtag durchgeführt haben, in der Herr Professor Witte vom Robert-Koch-Institut sehr ausführlich zu den Folgen von MRSA Stellung ge

nommen hat und in der er gesagt hat, aus seiner Sicht sei demnächst für Geflügelfleisch ein Label mit dem Aufdruck „Für Krebspatienten, für Patienten, die Diabetes Typ 2 haben, und für Schwangere nicht geeignet“ nötig -, welche Maßnahmen Sie unternommen haben, um diese Menschen zukünftig besser zu schützen.

(Zustimmung bei der SPD)

Herr Minister, Sie haben das Wort.

Verehrte Frau Schröder-Ehlers, ich hatte bereits angekündigt und auch in der Rede deutlich gemacht, dass wir z. B. hinsichtlich der Stallanlagen eine Entwicklung von Filteranlagen für sinnvoll und erforderlich halten. Da die Keime in aller Regel staubadaptiert sind, stehen solche Filteranlagen bereits zur Verfügung. Solche Filteranlagen wollen wir im erweiterten Umfang eingebaut wissen. Das ist ein wichtiges und richtiges Ziel.

Sie sagten, wir hätten unsere Blockadehaltung beendet. Dazu kann ich nur sagen: Da es nie eine Blockadehaltung gegeben hat, haben wir auch nichts geändert.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Für die CDU-Fraktion stellt Herr Schönecke die nächste Frage. Bitte schön!

Herr Präsident! Herr Minister Lindemann, Sie haben hier ausgeführt, dass die Vielschichtigkeit der Antibiotikagaben in der gesamten Tierhaltung im Grunde noch nicht so erfasst worden ist, wie man sich das wünscht. Welche Möglichkeiten hat z. B. ein Biolandwirt in Niedersachsen, der Nutztiere hält, wenn er Krankheiten in seinem Betrieb feststellt? Kann auch er Antibiotika einsetzen?

Herr Minister, bitte schön!

Herr Abgeordneter Schönecke, schwere bakterielle Erkrankungen können, völlig unabhängig von der

Form, in der ein Betrieb geführt wird, am Ende nur mit einem wirksamen Antibiotikum bekämpft werden. Die Optionen zum Schutz der Tiere vor Krankheiten unterscheiden sich insoweit in den konventionellen und ökologischen Tierhaltungen prinzipiell nicht. Soweit erforderlich - ich deutete das vorhin an -, können Tiere in ökologischer Haltung unter der Verantwortung eines Tierarztes gemäß Artikel 24 der EU-Bioverordnung Nr. 889/2008 auch mit Antibiotika behandelt werden. Sie können auch mit Kombipräparaten behandelt werden, sodass auf diese Weise in einem Durchgang mehrere Präparate kombiniert eingesetzt werden können.

Allerdings verdoppeln sich beim ökologischen Landbau die Wartezeiten für die Tierhaltungen nach der Anwendung eines Antibiotikums, und die Zahl der Behandlungen mit antibakteriell wirkenden Substanzen ist begrenzt. Tiere mit einer Lebenszeit von weniger als einem Jahr dürfen nur einmal mit einem Antibiotikum behandelt werden. Tiere mit einer längeren Lebenszeit als ein Jahr dürfen bis zu dreimal in einem Jahr mit Antibiotika behandelt werden.

Sind darüber hinaus - auch das kommt im ökologischen Landbau durchaus vor - zur Behandlung von Krankheiten weitere Behandlungen mit Antibiotika erforderlich, dürfen die Tiere nicht mehr als solche aus ökologischer Haltung in Verkehr gebracht werden.

(Zustimmung bei der CDU)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt Frau Staudte die nächste Frage. Bitte sehr!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrter Herr Minister Lindemann, Sie haben gerade eben mehr oder weniger behauptet, dass die Ursache für die 15 000 Todesfälle in Krankenhäusern in Deutschland durch multiresistente Keime hauptsächlich darin liegt, dass in den Krankenhäusern selbst verstärkt Antibiotika eingesetzt werden,

(Zurufe von der CDU: Frage!)

und Sie haben vernachlässigt, dass die Ursache auch darin liegen kann, dass diese Keime in der Tiermast entstehen und dann ins Krankenhaus eingeschleppt werden, z. B. wenn ein - - -

Bitte fragen Sie!

Ja, ich sage das, damit er die Frage versteht. - Die Keime können z. B. durch einen Tiermäster ins Krankenhaus eingeschleppt werden, auch wenn er sich sonst guter Gesundheit erfreut.

(Clemens Große Macke [CDU]: Frage! - Professor Dr. Dr. Roland Zielke [FDP]: Das ist sachlicher Unfug!)

Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um dieses Einschleppen der Keime aus der Tiermast in die Krankenhäuser zu verhindern?

(Beifall bei den GRÜNEN - Clemens Große Macke [CDU]: Das hätte der Minister auch so verstanden!)

Bitte schön, Herr Minister!

Selbstverständlich bezieht sich die Krankenhaushygiene auf alle Keime gleichermaßen, die im Krankenhaus vorkommen. Ich habe im Übrigen nicht behauptet, dass MRSA nur durch die Humanarzneimittel und definitiv nicht durch Tierarzneimittel in die Krankenhäuser eingeschleppt würden. Ich kann nur die statistischen Aussagen wiederholen, die von mehreren Wissenschaftlern dargestellt worden sind, dass nämlich die normalerweise in den Krankenhäusern vorkommenden MRSA-Keime nicht dieselben sind, die in der Tierhaltung vorkommen. Das deutet in der Tat darauf hin, dass MRSA-Keime in Krankenhäusern nicht diese Ursache haben dürften.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Für die Fraktion DIE LINKE fragt nun Frau Flauger. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass Herr Lindemann soeben ausgeführt hat, dass in annähernd 70 % der jetzt überprüften Durchgänge Antibiotika nur für ein oder zwei Tage eingesetzt wurden und dass es starke Unterschiede zwischen eigentlich vergleichbaren Mastbetriebe gibt, was die Häufigkeit des Antibiotikaeinsatzes angeht, frage ich die Landesregierung, ob sie nicht bei allem Wohlwollen gegenüber den

Geflügelzüchtern zum Ergebnis kommen muss, dass hier im großen Umfang Antibiotika systematisch zur Wachstumsförderung eingesetzt werden.

(Zustimmung bei der LINKEN)