frage ich die Landesregierung, wie sie beispielsweise die folgende Aussage des Göttinger Landrats Reinhard Schermann (CDU) bewertet:
„Die Erlöse, die wir aus der Vermarktung der Wertstoffe ziehen, nutzen wir, um die Gebühren für die Entsorgung zu stabilisieren. Fallen diese Erlöse an private Anbieter, müssen wir diese Verluste ausgleichen, letztlich durch Gebührenerhöhungen.“
Ich füge hinzu - weil das bei den Privaten ja eine große Rolle zu spielen scheint -: auch hinsichtlich der Arbeitsplätze. Denn auch die kommunalen Entsorger haben Arbeitsplätze.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich weise den Vorwurf der Kommunalfeindlichkeit entschieden zurück.
Die Landesregierung hat sich im Gegenteil kommunalfreundlich verhalten, meine sehr geehrten Damen und Herren. Es wurden weder im Plenum noch im Umweltausschuss in den zitierten Sitzungen kommunalfeindliche Anträge gestellt. Wir haben auf der Grundlage des Beschlusses des Niedersächsischen Landtages gearbeitet.
Wir haben aber noch etwas anderes gemacht. Wir haben nämlich auf Wunsch der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene und auf Wunsch des Verbandes der kommunalen Unternehmen - Sie kennen doch Herrn Weil aus Hannover; der ist doch dort sozusagen für die kommunalen Unternehmen tätig - genau diesen Kompromiss mitgetragen.
Wir waren diejenigen, die im Umweltausschuss gegen die Anrufung des Vermittlungsausschusses gestimmt haben. Wir waren diejenigen, die im Plenum des Bundesrats nicht nur gesagt haben, dass wir dem Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht zustimmen, sondern die auch gesagt haben, dass wir diesem Gesetz zustimmen wollen, damit wir Rechtsklarheit haben, damit die europäischen Vorgaben umgesetzt werden, damit es auch weitere konkrete Verbesserungen auf der kommunalen Seite gibt, meine sehr geehrten Damen und Herren. Uns Kommunalfeindlichkeit vorzuwerfen, ist wirklich hanebüchen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das, was Sie eben gesagt haben, ist doch völlig richtig. Genauso habe ich es auch ausgeführt. Ich habe doch nicht gesagt, dass Wettbewerb nur für Private gut ist. Es gibt auch kommunale Unternehmen, die ebenfalls im Wettbewerb stehen und im Wettbewerb erfolgreich sind. Auch Arbeitsplätze bei kommunalen Unternehmen sind Arbeitsplätze,
Ich habe nur gesagt: Weil man sich im Wettbewerb immer optimieren, weil man immer besser werden will, erhöht Wettbewerb die Qualität der Leistungserbringung für den Verbraucher. Und Wettbewerb ist auch ein Korrektiv, damit die Kosten, die der Verbraucher zahlen muss, fair sind. Das schafft Wettbewerb, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Wir wollen doch hier nicht ein Unternehmen gegen das andere ausspielen. Es geht doch darum, dass der Verbraucher zu möglichst niedrigen Kosten und zu möglichst hoher Qualität die Dienstleistung der Abfallentsorgung erhält. Daran müssen wir alle arbeiten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Aussagen des Landrates aus Göttingen kann ich insoweit nicht kommentieren, als ich nicht weiß, zu welchem Verhandlungsstand sie tatsächlich getroffen worden sind. Ich will aber den intendierten Vorwurf der Rosinenpickerei mit aufnehmen und entschieden widersprechen, dass der Gesetzentwurf, der vom Deutschen Bundestag beschlossen worden ist, der Rosinenpickerei Vorschub leistet. Denn im Gesetz sind Mechanismen dagegen vorgesehen, Stichworte „Sammlungsdauer“ und „Sicherheitsleistung“. Dies sind geeignete Mechanismen, die es einer Kommune ermöglichen, dieser Befürchtung entgegenzutreten.
Das Gesetz sieht vor, dass auch gewerbliche Sammler verpflichtet werden können, die Sammlung drei Jahre lang durchzuführen. Dann können sie also nicht nur einmal kurz kommen und etwas abgreifen, sondern müssen für den Bürger nachhaltig eine gute Dienstleistung erbringen. Außerdem können gewerbliche Sammler mit Auflagen belegt werden, und der private Sammler muss, um es jetzt einmal vereinfacht zu sagen, besser sein als der öffentlich-rechtliche Entsorger. Dabei kann auch die Flächendeckung des Angebotes berücksichtigt und zur Grundlage der Entscheidung gemacht werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sollten ebenfalls einen Blick in § 18 des Gesetzes werfen. Dort gibt es nämlich eine komplette Neuerung. Auch deshalb wäre es gut, wenn es in Kraft treten würde. Es soll nämlich eine Anzeigepflicht der gewerblichen Sammlungen geben, die es vorher tatsächlich so nicht gab, sodass die Kommunen reagieren könnten, wenn sie sagen müssten,
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Ich frage den Minister, warum Gülle, die in Biogasanlagen eingesetzt wird, nicht in den Abfallbegriff aufgenommen wurde.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine solche Regelung, die im Gesetzentwurf zunächst enthalten war, somit also auch von der Bundesregierung als sinnvoll erachtet worden war, als sie den ersten Gesetzentwurf veröffentlicht hat, käme der Landwirtschaft und damit natürlich auch den Interessen Niedersachsens entgegen. Deshalb hätten wir als Landesregierung einen derartigen Vorstoß durchaus begrüßt und für unsere eigenen Interessen als Land Niedersachsen für sinnvoll erachtet.
Man muss aber auch sagen: Wir haben ein hohes Interesse daran, dass dieses Gesetz rechtssicher und auch europarechtssicher ist. Der Wortlaut von Artikel 2 Abs. 2 der Abfallrahmenrichtlinie ist auch nach intensivster Prüfung leider eindeutig. Gülle ist danach für den Einsatz in Biogasanlagen - mit einer generellen Entlassung aus dem Abfallbegriff - leider nicht zulässig. Wir müssen auch dieses europäische Recht, das als Rahmen gesetzt worden ist, beim Verfahren beachten.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund des entsprechenden Beschlusses des Bundestages möchte ich gerne
„Mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz wird sich die Entsorgungswirtschaft verstärkt dem Wettbewerb stellen müssen. Dieser Wettbewerb darf nicht über Lohn- oder Sozialdumping geführt werden.“
Vor diesem Hintergrund wird dann weiter ausgeführt, dass diesem Dumping mit der allgemeinverbindlichen Lohnuntergrenze von derzeit 8,34 Euro pro Stunde entgegengewirkt werden soll.
Vor diesem Hintergrund bedeutet das, dass der Wettbewerb in der Konsequenz dann letztendlich eben doch über Lohn- und damit über Sozialdumping geführt wird. Ich möchte von der Landesregierung wissen, wie sie diesen Sachverhalt beurteilt.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Humke, zunächst einmal: Es handelt sich hierbei um eine Entschließung des Deutschen Bundestages. Ich muss sagen: Es ist doch ein positives Zeichen, dass der Deutsche Bundestag auch bei diesem Gesetz ein klares Zeichen gegen Lohndumping setzt, so wie das die Landesregierung auch immer tut.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, hinsichtlich dieses Beschlusses des Deutschen Bundestages gibt es durchaus eine Einigung zwischen dem Bundesumweltministerium - ich vermute sogar, die entsprechenden Fraktionen des Deutschen Bundestages, zumindest die Regierungsfraktionen, werden ebenfalls Punkte zu dieser Einigung beigetragen haben -, den kommunalen Spitzenverbänden und dem Verband der kommunalen Unternehmen. Weder die Regelung im Gesetz noch die
Beschlussfassung über den Entschließungsantrag des Deutschen Bundestages ist kritisiert worden. Das heißt, auch die Kommunen waren gegen Lohndumping, aber die konkrete Ausgestaltung fanden sie ebenfalls in Ordnung. Das ist also in der Tat kein Widerspruch.
Wichtig ist ja, dass wir fair miteinander umgehen. Es gibt viele Regelungen, durch die sich ein kommunales Unternehmen von einem Unternehmen, das privatwirtschaftlich aufgestellt ist und geführt wird, unterscheidet. Manche sind zum Vorteil der kommunalen Unternehmerschaft, manche vielleicht auch zum Nachteil. Wichtig ist, dass am Ende, wenn man Bilanz zieht, unter dem Strich ein fairer Wettbewerb herrscht. Das ist das Beste für den Bürger.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Sie, Herr Minister, schon dargestellt haben, welche Regelungen gegen Rosinenpickerei im neuen Abfallwirtschaftsrecht vorgesehen waren - die ja wichtig gewesen wären, um niedrige Gebühren zu sichern, und damit kommunalfreundlich sind -, hätte ich gerne gewusst, wie Sie die Situation jetzt einschätzen und was nun vor Ort zu tun ist, um Rosinenpickerei zu verhindern, da es das neue Abfallwirtschaftsrecht nun noch nicht gibt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Oetjen, das ist ja genau das Problem, dass wir jetzt durch den Vermittlungsausschuss einen Schwebezustand haben und momentan auch noch nicht wirklich absehbar ist - jedenfalls für uns nicht -, wie und wann dieser Schwebezustand tatsächlich beendet wird.
Ich hatte Ihnen ja dargelegt, dass im jetzt geltenden Abfallwirtschaftsrecht schon eine entsprechende Grundsatzausrichtung für die Kommunen und die öffentlich-rechtlichen Entsorger enthalten ist. Es wäre also wichtig, dass gerade diese Regeln möglichst schnell in Kraft treten, damit man
dann auch tatsächlich für die öffentlich-rechtlichen Interessen, für die Interessen der Bürger vor Ort agieren kann.
Momentan wird allerdings - das ist meine Einschätzung - auch bei der Gruppe der privaten Entsorger, die Sammlungen durchführen wollen, die gleiche Unsicherheit bestehen, weil: Ich habe ja gesagt, man könne eine Zeit vorgeben, in der mindestens gesammelt werden muss, beispielsweise drei Jahre. Es wird jetzt bestimmt niemand Kosten für den Aufbau von Infrastruktur für eine kurzfristige Sammlung aufwenden, um dann quasi von Landkreis zu Landkreis weiterzuziehen, weil: Wenn er das nächste Mal irgendwo hingehen würde, und das neue Gesetz und damit diese Regelung wären in Kraft - was ich mir wünschen würde -, dann könnte er ja auf einmal verpflichtet werden, drei Jahre lang dazubleiben, sodass sich das für ihn nicht rechnen würde. Also für beide, sowohl für die privaten als auch für die öffentlichen, für die kommunalen Unternehmen, wären Rechtssicherheit und eine Beantwortung dieser Frage immanent wichtig.