Vor dem Hintergrund der Ausführungen von Herrn Busemann, dass die Staatsanwaltschaft im Fall Glaeseker tätig geworden ist, ich aber bei der öffentlichen Berichterstattung im Fernsehen und in den Zeitungen immer habe feststellen können, dass Herr Glaeseker und Herr Schmidt engstens befreundet sind - ich glaube auch, dass Herr Schmidt und Herr Wulff engstens befreundet sind -, frage ich: Wie kommt die Landesregierung zu der Einschätzung, dass die Freundschaft von Herrn Glaeseker zu Herrn Schmidt strafrechtlich relevant ist und deshalb die Staatsanwaltschaft hier tätig werden muss, während die Freundschaft zwischen Herrn Wulff und Herrn Baumgartl problemlos, weil ausschließlich privat ist? - Das erschließt sich mir nicht. Mein Eindruck ist: Herr Glaeseker muss als Bauernopfer herhalten.
Zweitens. Ich komme auf die Bitte der CDU an den GBD zurück, zu prüfen, ob Herr Wulff gegen das Ministergesetz verstoßen hat. Der GBD erläutert, unter welchen Voraussetzungen ein Verstoß gegen § 5 vorliegt, und schreibt:
„Die zur Klärung dieser Rechtsfrage erforderlichen tatsächlichen Umstände sind uns nicht bekannt und können von uns auch nicht ermittelt werden.“
Deshalb kommt er zu dem Ergebnis: Wir können es nicht abschließend bewerten. Ich frage die Landesregierung: Welche zusätzlichen Informationen
liegen der Landesregierung vor, dass sie in der Lage ist, dem Landtag nach besten Wissen und Gewissen mitzuteilen, dass es sich hier um private Freundschaften handelt und dass der Amtsbezug bei Herrn Wulff in keinem Falle gegeben ist? Welche Informationen liegen uns vor? Bitte erläutern Sie uns das, und stellen Sie uns das zur Verfügung!
Das tun wir seit Tagen. Seit Stunden legen wir Ihnen hier alles vor. Ich nehme an, dass das, was wir heute wissen, mehr ist, als wir vor einer Woche oder vor 14 Tagen wussten. Was dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vorlag, weiß ich nicht, sodass ich Ihnen die Differenz zwischen unserem Wissen und dem Wissen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes nicht sagen kann. Aber wir können darüber ja bis heute Abend reden. Auf der Pressetribüne war allerdings eben schon der Geschäftsordnungsantrag, dass wir endlich Schluss machen. Ich glaube jedoch, dass die das noch nicht zu bestimmen haben.
Das Zweite - und nun müssen wir ein bisschen vorsichtig sein, Herr Jüttner -: Sie haben eben, wenn man genau zugehört hat, der Staatsanwaltschaft unterstellt, dass sie Herrn Glaeseker als Bauernopfer nehme.
- Herr Haase, die Regierung kann überhaupt gar keine staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen durchführen.
(Hans-Dieter Haase [SPD]: Das habe ich auch nicht gesagt! Jetzt versuchen Sie wieder zu verunklaren!)
Wir wissen von den Staatsanwaltschaften Hannover und Stuttgart, dass sie nach allen Unterlagen, die ihnen vorliegen, keinen Anfangsverdacht sehen und deshalb gar nicht angefangen haben zu ermitteln. In der Zeitung habe ich gelesen, dass die Staatsanwaltschaft gegen Herrn Glaeseker ermittelt. Ob das so ist, kann ich nicht sagen, hätte ich hier auch nicht festzustellen. Das stand in der
Zeitung. Das hat Herr Busemann hier auch nicht zu sagen, weil diese Ermittlungsvorgänge immer noch die Privatsphäre der Leute betreffen. Warten wir es doch ab! Wenn etwas dabei herauskommt, werden wir es alle merken. Wenn es eingestellt wird, wird das sicher auch mitgeteilt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, ob sie dem Kollegen Thümler, der immer auffordert, wir sollten bei einem Verstoß gegen das Ministergesetz vor den Staatsgerichtshof ziehen, erklären kann, was der GBD gesagt hat, wer Verstöße gegen das Ministergesetz feststellen kann. Es steht darin, dass Fraktionen das nicht können, sie können das auch laut dem GBD nicht beantragen. Können Sie vielleicht erklären, wie ein Verfahren der Ministeranklage ablaufen würde und welche Mehrheiten man in diesem Parlament brauchte, um ein Verfahren vor dem Staatsgerichtshof durchzuführen, und wer dazu übrigens auch nur antragsbefugt ist? - Nämlich auch keine Fraktion!
(Heinz Rolfes [CDU]: Wir machen hier aber kein Seminar „Einführung in die Verfassung”! - Christian Meyer [GRÜNE]: Sie sagen, wir sollen einen Antrag stellen. Das können wir aber gar nicht!)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist von Artikel 24 nun wirklich nicht mehr umfasst, dass ich hier Gesetzestexte vorlese.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 2. Oktober 2008 wurde Herr Geerkens erstmalig an einer Wirtschaftsdelegation nach Chi
na und Indien beteiligt. Welches waren denn die geschäftlichen Verbindungen oder die Geschäfte, die dort angebahnt wurden - vielleicht im Bereich des Schrottwesens oder im Bereich des Immobilienhandels? Um welche wirtschaftlichen Projekte ging es? Welche wurden angebahnt, oder welche hatte Herr Geerkens versucht anzubahnen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dazu liegen uns keine Erkenntnisse vor, weil wir von keinem Delegationsteilnehmer einen Rechenschaftsbericht abfordern.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass Herr Minister Möllring vor ungefähr 20 oder 25 Minuten im Kontext des Themas „Club 2013“ für die Landesregierung offiziell erklärt hat, dass der Club 2013 aufrechterhalten wird, damit die nächste Wahl 2013 gewonnen wird, frage ich die Landesregierung - namentlich Herrn Ministerpräsidenten McAllister -, ob sie diesen Verstoß gegen das Grundgesetz und einschlägige Urteile des Bundesverfassungsgerichtes, die z. B. die Wahlwerbung durch die Regierung nicht zulassen, unterbinden wird.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Bestreben, eine demokratische Wahl zu gewinnen, kann nicht gegen das Grundgesetz verstoßen. Dass wir alle in unseren Parteien eingebettet sind, ist unzweifelhaft. Sie säßen nicht als Fraktionsvorsitzender der SPD hier, wenn Sie nicht
- Es ist ganz selbstverständlich, dass ich auch zu Ihnen zu einer Parteiveranstaltung kommen würde. Wenn Sie mich einmal einladen würden, würde ich Ihnen z. B. einmal das Verschuldungsverbot und das eine oder andere mehr erklären und näherbringen. Laden Sie mich ein, und ich komme gern.
- Er will nicht! Das ist bei mir nicht angekommen. Das tut mir leid. Dann rufe ich Herrn Schminke von der SPD-Fraktion auf.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung angesichts der Tatsache, dass wir heute Morgen hier über Vorteilsgewährungen bei Hausfinanzierungen, umfangreiche Geschenke und Zuwendungen, Baufinanzierungen, Urlaubsreisen, Upgrade-Flüge und solche Dinge reden: Wie schätzt die Landesregierung folgenden Vorgang ein? Ich bin Weihnachten und Neujahr unterwegs und verteile regelmäßig bei den Bediensteten in Krankenhäusern, bei Straßenmeistereien, bei der Polizei und bei Feuerwehren Merci-Bonbons. Das mache ich als gute Geste, als Anerkennung für gute Arbeit, weil in den Zeiten, in denen andere feiern können und z. B. das neue Jahr begehen können, diese Leute arbeiten müssen. So eine Tüte Merci-Bonbons kostet 1,29 Euro. Nun dürfen die Beschäftigten diese Bonbons nicht mehr annehmen. Mir wurde ein Schreiben von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr überreicht. Daraus geht hervor:
„Ich bitte daher im Interesse einer weiterhin guten und gedeihlichen Zusammenarbeit, zukünftig auf derartige Sendungen bzw. Präsente zu verzichten, sofern Sie dies nicht ohnehin
Das heißt, die Beschäftigten sind aufgefordert worden, gar nichts mehr anzunehmen. Ich kenne die Regelung für Zuwendungen über 10 Euro. Diese Tüte Bollchen für 1,29 Euro - ich habe es gerade gesagt - darf nicht mehr angenommen werden. Jetzt frage ich die Landesregierung, wie sie das angesichts dessen einschätzt, worüber wir heute schon den ganzen Morgen reden.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Zustimmung bei der LIN- KEN - Christian Meyer [GRÜNE]: Da hätten Sie sie zum Urlaub einladen müssen!)
Die zweite Frage möchte ich gleich anschließen: Glaubt die Landesregierung ernsthaft, dass ich mich zukünftig an dieses Verbot halte?