Protokoll der Sitzung vom 19.01.2012

Herr Präsident! Mit Ihrer Erlaubnis stelle ich gleich zwei Fragen, die zu dem Themenkomplex gehören; dann geht es ein bisschen schneller.

Ich frage zum einen: Minister Möllring hat gerade hinsichtlich der Verflechtungen von Herrn Geerkens in einen Nebensatz eingeflochten, Herr Geerkens kenne viele Firmen nicht. Deshalb frage ich Sie: Gab es zur Beantwortung der Anfrage Kontakt mit dem Ehepaar Geerkens durch Vertreter der Landesregierung, und welche Informationen zu Fragen der Vernetzung und zu der Kreditvergabe sind über das öffentlich Bekannte hinaus dabei herausgekommen?

Meine zweite Frage betrifft das Geldwäschegesetz, also die Richtlinien und Verordnungen, die einschlägig sind. Hätte in einem Fall, in dem aus dem

Ausland, nämlich aus der Schweiz, eine Summe von 500 000 Euro an eine andere Person gegangen ist - in diesem Fall an den ehemaligen Ministerpräsidenten -, und da es bei diesem Transfer bzw. Kredit keine direkte Zweckbindung gegeben hat, eine Prüfung nach dem Geldwäschegesetz stattfinden müssen?

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Herr Minister!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hatte keinen persönlichen Kontakt mit Herrn Geerkens. Ich kenne ihn auch nicht. Es kann sein, dass wir schon einmal zusammen in einem Raum waren. Wenn er jetzt hier wäre, könnte ich ihn nicht identifizieren.

Ich habe diese Auskunft vom Bundespräsidenten, der mir mitgeteilt hat, dass Herr Geerkens ihm gesagt habe, er kenne einige dieser Firmen nicht. Das habe ich hier weitergegeben und meines Erachtens hier vorhin auch so deutlich gemacht.

Ihr Fraktionsvorsitzender versucht die ganze Zeit deutlich zu machen, ob im Hinblick auf das Geldwäschegesetz die Prüfung stattgefunden hat. Aber ist er dabei auf dem falschen Weg, auf dem Holzweg. Geldwäsche über die Deutsche Bundesbank zu machen,

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Nein, nein, nein! Lesen Sie mal das Gesetz!)

das ist eine Fantasie, die mir fehlt.

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Sie wissen genau, was wir meinen!)

Es geht gar nicht seriöser, als dass ich, wenn ich im Ausland Geld habe, dieses in das Inland transferiere, es dann zur Deutschen Bundesbank bringe und mir einen Scheck der Deutschen Bundesbank geben lasse. Ich glaube, ich habe das gestern schon gesagt. Ich war beim Empfang der Deutschen Bank. Ich habe allerdings im Protokoll nachgelesen, dass ich da einen Lapsus gemacht habe. Ich wollte sagen, ich habe da nichts Ordentliches zu trinken gekriegt. Ich hatte ein Glas Sekt bekommen, weil ich mit Herrn Fittschen und Herrn Flecken anstoßen sollte. Davon ist auch ein Foto gemacht worden. Ich habe den Sekt aber nicht getrunken, weil ich Sekt nicht so richtig mag und

zur nächsten Veranstaltung musste. - Ich sage das, damit das richtiggestellt ist.

(Detlef Tanke [SPD]: Immer alles ins Lächerliche ziehen! - Unruhe bei der SPD)

- Sie sind doch darauf aus, jedes falsche Komma zu finden.

Es hat nicht stattfinden müssen, weil die Deutsche Bundesbank jeden Zahlungsstrom, der zu ihr geht, natürlich überprüft.

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Danach haben wir gar nicht gefragt!)

- Sie haben gefragt, ob das Geld, die 500 000 Euro, nach dem Geldwäschegesetz hätten untersucht werden müssen. Da sie auf ganz offiziellen Kanälen gekommen sind, liegt kein Verstoß gegen das Geldwäschegesetz vor, und deshalb muss auch gar nichts untersucht werden.

(Detlef Tanke [SPD]: Nach dem Sekt- glas haben wir nicht gefragt!)

Sie können nicht, wo Sie kein - - -

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Dann hät- ten Sie unsere Fragen beantworten können! Das haben Sie ja verweigert! Genau die Fragen haben Sie nicht beantwortet!)

- Was habe ich nicht beantwortet?

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Die Fragen 1 bis 34 haben Sie mit zwei Sätzen abgehandelt!)

- Ja, zu Recht! Sie versuchen hier ständig, zu konstruieren, dass der Ministerpräsident Wulff gegen das Ministergesetz verstoßen hat,

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Hans-Dieter Haase [SPD]: Wir fra- gen!)

und Sie stellen mir Fragen, von denen Sie wissen, dass ich mich dann, wenn ich sie beantworte, strafbar mache. Das ist doch fast Anstiftung, was Sie da tun.

(Starker Beifall bei der CDU und bei der FDP - Widerspruch bei der SPD und bei den GRÜNEN - Stefan Wen- zel [GRÜNE]: Sie verweigern die Be- antwortung der Fragen! - Hans-Dieter Haase [SPD]: Fragen stellen und An- stiftung - das geht ja gar nicht!)

Sie behaupten doch immer, die Partei zu sein, die den Datenschutz ganz hoch hält. Hier aber versuchen Sie, mich zu einer Straftat zu verleiten. Weil ich Ihnen den Gefallen nicht tue, sagen Sie, ich weiche hier aus. Ich habe Ihnen hinsichtlich der Bürgschaften gesagt, ich werde Ihnen, wenn es gewünscht wird, im Haushaltsausschuss in vertraulicher Sitzung zu jeder Bürgschaft alles erklären. Zu den Steuern kann ich Ihnen nichts sagen. Nach § 30 der Abgabenordnung ist das strafbar. Es wäre sogar strafbar, wenn ich sagen würde, jemand ist bei dem Finanzamt oder bei dem Finanzamt. Ich kann hier sagen, dass ich beim Empfang der Deutschen Bank den Chef der Bundesbank gefragt habe, ob es möglich wäre, per Scheck über die Bundesbank Geld zu waschen, und dass er mir fast an den Hals gesprungen ist, weil er die Ironie nicht verstanden hat.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, die nächste Frage wird vom Kollegen Wenzel von der Fraktion Bündnis 90/DieGrünen gestellt.

(Heinz Rolfes [CDU]: Wie viele sind das denn noch?)

- Ich schätze, zwölf oder dreizehn Fragen sind es. Aber es kommen immer noch welche dazu. Es dauert noch ein bisschen.

(Heinz Rolfes [CDU]: Wir haben Zeit!)

Jetzt stellt Herr Wenzel seine Frage. Bitte!

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der Minister hier lieber Döneken erzählt als Fragen beantwortet,

(Beifall bei den GRÜNEN sowie Zu- stimmung bei der SPD und bei der LINKEN - Widerspruch bei der CDU und bei der FDP)

und vor dem Hintergrund der Tatsache, dass er dazu übergeht, Abgeordneten die Anstiftung zu Straftaten zu unterstellen

(Björn Thümler [CDU]: Das machst du ständig! - Ulf Thiele [CDU]: Das haben Sie mit Ihren Fragen gemacht! - Wei- tere Zurufe von der CDU und von der FDP)

- wir können ja ins Protokoll gucken, Herr Thiele -, und vor dem Hintergrund der Tatsache, dass wir es hier mit solchen Veranstaltungen zu tun haben - Logo der CDU, Copyright der Vierol AG, der Präsident des Landtages an erster Stelle beim Spendensammeln, die Minister dahinter -, frage ich Sie - und das ist der Kern unseres Aufklärungsinteresses -: Hat es Gegenleistungen gegeben? - Da Sie die Antwort auch in Ihrer Antwort auf unsere Schriftliche Anfrage nicht korrekt vorgenommen haben, frage ich Sie: Wird bei der Wirtschaftsförderung des Landes geprüft, wie die Kreditnehmereinheit eines Antragstellers tatsächlich aussieht? - Dann wissen Sie nämlich, ob Sie es mit einer Konzerntochter oder mit einem Familienbetrieb zu tun haben.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Herr Minister Bode, bitte!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Wenzel, die Antwort kennen Sie schon aufgrund von vielen vorangegangenen Fragen zur Wirtschaftsförderung, nämlich dass wir natürlich genau schauen, wer der Antragssteller ist. Wir müssen prüfen, ob es sich um ein kleines oder ein mittleres Unternehmen handelt oder ob es sich um ein verbundenes Unternehmen handelt, um festzustellen, ob die Förderfähigkeit des Unternehmens überhaupt tatsächlich gegeben ist. Deshalb schauen wir uns das genau an, und zwar nicht nach einer Kreditnehmereinheit, sondern danach, wer der Antragssteller und wer der Begünstigte ist und ob es eventuell ein verbundenes Unternehmen ist. Es hat in dem Zusammenhang bekanntlich auch Fälle gegeben - - -

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Warum ha- ben Sie das dann nicht beantwortet?)

- Entschuldigung! Ich weiß jetzt nicht, welche Frage Sie meinen! Wenn Sie mir die Frage nachher zeigen, kann ich Ihnen dazu sicherlich noch etwas sagen. - Die allgemeine Aussage dazu ist: Wir prüfen im Rahmen der Wirtschaftsförderung, wer Antragssteller ist und ob es sich um ein kleines, um ein mittleres Unternehmen oder um ein verbundenes Unternehmen handelt. Wir prüfen auch die Angaben, die gemacht werden, darauf, ob es vielleicht im Antragsformular Fehler gibt. Es gibt ja

auch Beratungsgespräche etc. Nur dann können wir wissen, ob es die Möglichkeit gibt, eine Förderung zu gewähren, oder nicht. Das ist eine der wesentlichen Bedingungen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Die nächste Frage wird vom Kollegen Jüttner gestellt.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe zwei Fragen.

Erstens. Ich muss Ihnen ein Geständnis machen. Ich war als Fraktionsvorsitzender oft bei repräsentativen Veranstaltungen, bei denen der Ministerpräsident Schirmherr war oder Reden gehalten hat. Beim Nord-Süd-Dialog war ich nicht. Das kam mir immer sehr dubios vor.

Vor dem Hintergrund der Ausführungen von Herrn Busemann, dass die Staatsanwaltschaft im Fall Glaeseker tätig geworden ist, ich aber bei der öffentlichen Berichterstattung im Fernsehen und in den Zeitungen immer habe feststellen können, dass Herr Glaeseker und Herr Schmidt engstens befreundet sind - ich glaube auch, dass Herr Schmidt und Herr Wulff engstens befreundet sind -, frage ich: Wie kommt die Landesregierung zu der Einschätzung, dass die Freundschaft von Herrn Glaeseker zu Herrn Schmidt strafrechtlich relevant ist und deshalb die Staatsanwaltschaft hier tätig werden muss, während die Freundschaft zwischen Herrn Wulff und Herrn Baumgartl problemlos, weil ausschließlich privat ist? - Das erschließt sich mir nicht. Mein Eindruck ist: Herr Glaeseker muss als Bauernopfer herhalten.