Protokoll der Sitzung vom 23.02.2012

Herr Minister Bode!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Lies, zunächst muss ich - - -

(Johanne Modder [SPD]: Habt ihr kei- ne Fragen, sodass sogar schon der Minister fragen muss?)

- Herr Lies ist nicht Minister.

(Zuruf von der SPD)

- Das wollen wir einmal abwarten.

Sehr geehrter Herr Lies, ich muss zunächst einmal Ihre Unterstellung auch gegenüber dem Abgeordneten Möllring zurückweisen.

(Zustimmung von Christian Grascha [FDP] und Ursula Körtner [CDU])

Sie haben gerade gesagt, er habe irgendwelche Bauverfahren verändert oder ihnen zugestimmt. Ich habe eben ausgeführt, wann das war. Damals war Minister Möllring nicht Mitglied des Aufsichtsrats der JadeWeserPort-Realisierungsgesellschaft.

(Zurufe von der SPD: Welcher denn?)

Zusatzfragen aus den Reihen der Fraktionen müssen nicht sein. Wenn Zusatzfragen gestellt werden, dann werden sie von hier vorne aus gestellt, und sie werden vorher auch angemeldet. - Bitte!

Zu dem Zeitpunkt war kein Minister Mitglied des Aufsichtsrats. Das möchte ich einmal klarstellen.

Herr Lies, Sie hätten sich das anschauen können - das ist öffentlich nachlesbar und nachverfolgbar -, dann würden Sie das hier nicht behaupten.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Zu Ihren Fragen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Seit wann sind die ersten Schlosssprengungen bekannt? - Die ersten Schlosssprengungen waren am 21. September 2011 bekannt. Dabei handelte es sich um drei Schlosssprengungen.

Der Aufsichtsrat wurde in seiner Sitzung am 16. Dezember 2011 nicht nur umfassend informiert, sondern es wurde auch dargestellt, was gemacht wird. Es wurde diskutiert und darüber beraten. Ich kann Ihnen jetzt nicht sagen, wann die Unterlagen für die Aufsichtsratssitzung verschickt worden sind. Es hat natürlich einen Vorlauf gegeben, damit sich die Aufsichtsräte vorbereiten konnten, damit sie kompetent nachfragen und ihrer Aufsichtspflicht gerecht werden konnten.

Was ist nach dem 21. September 2011 passiert? - Die Geschäftsführung der JadeWeserPort-Realisierungsgesellschaft hat von der Arge dazu umgehend ein Sanierungskonzept abgefordert. Weitere Schritte waren die Planung und Prüfung der temporären Hochdruckinjektion - HDI - sowie die Abdichtung der Schlosssprengungen mit HDI-Säulen hinter der Kaje mit drei HDI-Geräten. Anfang November wurde mit den HDI-Arbeiten begonnen.

Ergänzend wurde veranlasst, den Bereich zwischen den Fenderpfählen und der Kaje auszuräumen, um alle Schlösser visuell mit Tauchern zu kontrollieren. Dabei wurden weitere Schlosssprengungen festgestellt. Es folgten die Planung und Prüfung der endgültigen Verplattung. Das ist die Habitatlösung. Zum Trockenschweißen wird ein sogenanntes Habitat - das ist mit einer Taucherglocke vergleichbar - um die Schweißstelle angebracht, dort quasi angesaugt, um dann einen Schweißvorgang in trockener Atmosphäre durchzuführen. Das ist das Verfahren der Sanierung, das gewählt wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, da es noch ein paar Zweifel hinsichtlich der Frage der Standfestigkeit gibt - das habe ich gerade Ihrer Reaktion entnommen, als ich dazu geantwortet habe -: Wir haben nicht nur eine Stellungnahme von Professor Richwien. Wir haben auch von WTM Engineers eine entsprechende Stellungnahme bezüglich der Frage, ob der Überladevorgang der Containerbrücken möglich ist. Hierzu gibt es folgende Aussage - sie ist vom 9. Februar 2012; Sie sehen, mehrere Gutachter sind im gleichen Zeitraum damit befasst worden -:

„Überladevorgang im südlichen Bereich von Stat 0+000 bis 0+400“

- das ist die Bezeichnung des Kajenbereichs -

„In diesem Bereich befinden sich die Schadstellen 20“

- die Schadstellen sind die Schlosssprengungen -

„(Schadensbereich 5) und 45 bis 47 (Schadensbereich 8). Laut Angaben der Bauleitung ist dort bisher kein Sand ausgetreten. Dies ist weiterhin sicherzustellen. Die tragenden Baustellen befinden sich dann in einem planmäßigen Zustand. Unter diesen Voraussetzungen steht dem Überladevorgang zum jetzigen Zeitpunkt aus statischer Sicht nichts entgegen.“

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Eine weitere Zusatzfrage stellt der Kollege Hagenah.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der Ausführungen von Minister Bode zur gutachterlichen Stellungnahme von Professor Richwien, der Herrn Minister Bode und allen anderen, die im Untersuchungsausschuss zum JadeWeserPort mitgewirkt haben, ja noch gut bekannt ist als langjähriger Mitarbeiter und Gutachter im gesamten Prozess der Umsetzung des JadeWeserPorts und der damit im Zweifelsfall, wenn sich bei der Ursachenfindung herausstellen sollte, dass es auch an Mängeln bei der Überprüfung der statischen Berechnungen oder den Zulassungen der Verfahren gelegen hat, möglicherweise sogar Mitschuldiger an diesen Problemen und kostenträchtigen Sanierungen ist, frage ich die Landesregierung, wie weit ein solches Gutachten denn für Dritte, wie z. B. die Versicherung oder auch Eurogate, tatsächlich sachdienlich und objektiv sein kann.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Minister Bode!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Hagenah, das ist eine ungeheuerliche Unterstellung, die die Landesregierung entschieden zurückweist.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Das ist nicht nur eine Unterstellung gegenüber Professor Richwien, sondern das ist eine Unterstellung gegenüber dem gesamten Bereich der freien Berufe, der Ingenieure und der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Sie als Architekt sollten sich dafür schämen!

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Frau Kollegin König von der FDP-Fraktion stellt die nächste Zusatzfrage.

(Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN - Unruhe - Glocke des Prä- sidenten)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Ist der Landesregierung bekannt, dass nach dem die Ausführung betreffenden § 4 Abs. 3, 4, 5, 6 und besonders 7 VOB/B der Auftragnehmer verpflichtet ist, alle Änderungen - ob im Untergrund oder bei der Ausführung der Baumaßnahmen - sofort anzuzeigen, und ist das im Vorfeld geschehen, gab es also Hinweise auf einen Mangel an Stoffen, Grundveränderungen, Auffälligkeiten beim Rammen oder Ähnliches?

Ich schließe eine zweite Frage an: Hat die Landesregierung entsprechend den Beweisgrundsätzen im Tiefbau nach § 13 Nr. 3, § 4 Nr. 3 sowie § 645 BGB eine Beweissicherung durchführen lassen, also eine Sicherung und Aufbewahrung von Beweismitteln vorgenommen, um nachhalten zu können, wie die Bauarbeiten ausgeführt worden sind?

Herr Minister Bode, bitte!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für mich persönlich kann ich feststellen, dass ich diese Regelungen nicht kenne. Für die Landesregierung als Ganzes kann ich aber fest

stellen, dass sie selbstverständlich alle Gesetze kennt. Auf diese Feststellung legt der Justizminister gesteigerten Wert.

(Ulrich Watermann [SPD]: Dann muss er antworten!)

- Er hätte jetzt Ja gesagt. Das soll ich Ihnen mitteilen.

(Ulrich Watermann [SPD]: Schlecht vorbereitet!)

- Sie sind schlecht vorbereitet? - Daran kann ich jetzt auch nichts ändern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, selbstverständlich hat die JadeWeserPort-Realisierungsgesellschaft alle erforderlichen Maßnahmen eingeleitet, um den entsprechenden rechtlichen Vorgaben zu genügen, was Beweissicherungsmaßnahmen etc. angeht. Es gibt auch Messprotokolle von sämtlichen Rammungen. Ich habe Ihnen ja gerade die Einschätzung von Professor Richwien, der sich diese ja auch angeschaut hat, dargelegt. Die Messprotokolle des Rammverfahrens weisen keine Besonderheit aus. Deshalb kommt er ja auch zu der Aussage, dass die Arbeiten ordnungsgemäß durchgeführt worden sind.

(Beifall bei der FDP)

Herr Kollege Krogmann von der SPD-Fraktion stellt die nächste Zusatzfrage.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da kann man ja schon ein kleines Zwischenfazit ziehen.

(Zuruf von der CDU: Nein, Frage!)

- Ich will es als Frage formulieren. Vor dem Hintergrund, dass Sie nach eigener Aussage die Schadensursache nicht kennen, dass Sie bis heute das Schadensausmaß nicht kennen, weil noch gar nicht komplett ausgehoben ist, dass auch noch nicht ganz klar ist, wie die Schäden von der Seeseite überhaupt behoben werden können - zumindest sind da noch viele Unwägbarkeiten -, frage ich Sie - das ist die einzig entscheidende Frage -: Können Sie garantieren, dass der Betriebsbeginn wirklich am 5. August stattfinden kann, ja oder nein?

Herr Minister Bode!