Er muss wirklich einem Irrtum unterlegen sein, als er gesagt hat, Marianne König komme aus der DKP. Zeigen Sie mir einen schriftlichen Vorgang darüber! Meine Wurzeln sind in der SPD. Wenn dies der Grund ist, dass ich als extremistisch bezeichnet werde und beobachtet werden muss, verstehe ich das nicht. Oder der Verfassungsschutz hat noch zu viele Aufgaben.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ausweislich des Protokolls muss ich gesagt haben, dass Sie Mitglied der DKP gewesen sein sollen. Da bin ich in der Zeile verrutscht. Sie
Das will ich hier durchaus klarstellen. Was es mit der Roten Hilfe auf sich hat, habe ich hier schon ausführlich dargestellt. Insofern korrigiere ich das und unterstreiche hier noch einmal, welche Mitgliedschaft Sie haben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, dass wir es ein bisschen kürzer machen können; denn über dieses Thema haben wir uns schon vor zwei Tagen ausführlich miteinander ausgetauscht.
Frau Kollegin, wenn mir abends eine Pizza gebracht wird, werde ich damit auch noch fertig - mit einer Pizza von Genossen allemal. Wir wollen die Pizzatheorie hier aber nicht zu stark bemühen. Ich möchte einige andere Punkte ansprechen.
Die Schaffung eines hinreichenden Schutzes gegen unerlaubte Telefonwerbung wird hier immer sehr stark mit dem Thema Verbraucherschutz in Verbindung gebracht. Das ist ein Stück weit in Ordnung. Es reduziert sich aber nicht darauf. Wenn wir die Schutzmechanismen richtig installiert haben, gibt es gleichwohl in der Tat auch einen gewissen Beratungsbedarf in Bezug auf die Handhabung der Rechte. Man sollte das Thema Verbraucherschutz aber nicht zum Selbstzweck erheben. Der Verbraucherschutz ist ja beim Wirtschaftsminister angesiedelt.
Dieser Tage wurde gelegentlich der Etat angesprochen. Es gibt einen institutionalisierten Ansatz von 1 Million Euro und weitere Projektmittel, sodass sich die Summe, sage ich einfach einmal, in Richtung 1,5 Millionen Euro bewegen kann. Vor diesem Hintergrund möge mir niemand sagen, der Verbraucherschutz sei in Niedersachsen in irgendeiner Form zurückgefahren worden.
Fast werde ich ein bisschen neidisch, wenn ich mir die Ausschussberatungen ansehe. Dazu sind jetzt einige Argumente zusammengetragen worden. Ich
denke, dass man einmal sehr ideologiefrei darüber beraten kann, wie wir miteinander die richtigen rechtlichen Schutzmechanismen schaffen können.
Ich will mich durchaus zu den sechs Punkten, die Herr Kollege Thümler vorgestern hier kundgetan hat, sowie zu den Sorgen, die andere hier deutlich gemacht haben, bekennen. Ich wäre gerne bereit, das gemeinsam erzielte Ergebnis bei einer der nächsten Landtagssitzungen in gebündelter Form entgegenzunehmen, um es dann mit in die bundesrechtliche Debatte einzubringen. In der Tat gibt es einen Referentenentwurf unserer Bundesjustizministerin. Das Land Niedersachsen hat sich hier schon eingebracht. Mit dem Arbeitsergebnis des Ausschusses könnten wir dieses Engagement fortsetzen.
Einen grundsätzlichen Punkt - dabei handelt es sich auch um eine rechtsdogmatische Frage - möchte ich festhalten: Wir sollten die Ahndung von Verstößen im Bußgeldbereich ansiedeln. Darüber scheint allgemeiner Konsens zu bestehen. Die Bußgelder muss man dann auch spüren. Bis zu 50 000 Euro könnten in Ordnung sein. Sie dürfen sich nicht im Bagatellbereich bewegen; denn dann werden die Mechanismen nicht ernst genug genommen. Man sollte das Ganze aber nicht ins Strafrechtliche hineinziehen. Das hätte andere Konsequenzen, vor denen ich warnen kann.
Meine Damen und Herren, ich freue mich auf Ihre Beratungen und Ihre Ergebnisse. Ich denke, dass wir zusammenkommen werden und dass sich Niedersachsen auf der Bundesebene dann entsprechend profiliert.
Weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt liegen nicht vor. Damit sind wir am Ende der Beratung.
(Dr. Bernd Althusmann [CDU]: Das ist geklärt! Rechtsausschuss federfüh- rend, Ausschuss für Landwirtschaft mitberatend!)
- Nach Auskunft meiner Vorgängerin Astrid Vockert liegt erst einmal die Mitteilung vor, dass der Ältestenrat eine Überweisung an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien
Zum einen möchten die Grünen zusätzlich eine Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung sowie den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen vornehmen. Das ist der erste Antrag, der mir vorliegt.
(Dr. Bernd Althusmann [CDU]: Nein! Federführende Beratung im Rechts- ausschuss und Mitberatung im Ver- braucherschutzausschuss!)
- Das ist sehr schön. Dann können wir genau darüber jetzt befinden. - Federführend soll der Antrag im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen beraten werden, mitberatend im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das erste war die Mehrheit. So ist überwiesen worden.
Erste Beratung: Härtefallkommission beibehalten und nach humanitären Grundsätzen umgestalten - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/266
Der Antrag wird von Frau Polat von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebracht. Ich erteile Ihnen das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am Ende der letzten Legislaturperiode hatte meine Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen, mit dem Antrag „Härtefallkommissionsverordnung nach humanitären Grundsätzen umgestalten“ deutlich machen wollen, dass wir in diesem Bundesland dringend eine echte Härtefallkommission brauchen.
Die lang geforderte Härtefallkommission haben wir zwar seit September 2006, aber bis dahin war es ein steiniger Weg. Gerade für die neuen Abgeordneten ist es vielleicht interessant, ihn einmal darzustellen. Erst sollte es der Petitionsausschuss richten, bis erkannt wurde, dass dieser Ausschuss eine Härtefallkommission natürlich nicht ersetzen kann. Dann wurde anlässlich des Schlüsselfalls Zahra Kameli und unter dem Druck der Opposition, der Verbände und Kirchen widerwillig ein Beratergremium für Härtefälle eingerichtet.
Meine Damen und Herren von CDU und FDP, der Druck nahm zu, gefordert wurde eine echte Härtefallkommission, wie sie gesetzlich vorgesehen ist. Diese Forderung kam von breiter Front mit solch beeindruckendem öffentlichem Druck, dass sich die Koalition schließlich dem gesellschaftlichen Willen beugen musste, nachdem bereits 14 andere Bundesländer deren Notwendigkeit und humanitären Sinn deutlich schneller erkannt hatten.
Meine Damen und Herren, die Tür schien offen für menschliche Lösungen zu sein, aber seitens der Regierung wurde weiterhin gemauert. Denn was tat der Minister? - Herr Schünemann, Sie verabschiedeten eine Verordnung, die die Kommissionsarbeit behindert, die darauf ausgerichtet ist, möglichst wenige Fälle an die Kommission heranzulassen, und die in der zweiten Stufe die Möglichkeiten der Anerkennung von Härtefällen maximal einschränkt. Neben den Zugangs- und Anerkennungshindernissen treten Verfahrenshemmnisse, die die praktische Arbeit der Kommissionsmitglieder erheblich erschweren. Ich nenne an dieser Stelle die Dreiviertelmehrheit.
Diese und andere Umstände führten dann dazu, dass zwei Mitglieder der Kommission Ende letzen Jahres ihre Mitgliedschaft aufgaben. Ja, meine Damen und Herren, so drastische Zeichen waren nötig, um der Landesregierung die Misere aufzuzeigen. Dann kamen die Landtagswahlen. Die Folge: Die Landesregierung legte einen Entwurf zur Änderung der Härtefallkommissionsverordnung vor.
Die Verbandsanhörung ist mittlerweile abgeschlossen. Meine Damen und Herren, die wirklich minimalen, sich praktisch kaum auswirkenden Verbesserungen stehen völlig hinter den Defiziten zurück. Deshalb ist die Enttäuschung der Angehörten über diesen Entwurf groß. Trotz eines nun vorliegenden
neuen Verordnungsentwurfs kann ich mich an dieser Stelle nur wiederholen und die letzten Worte meiner damaligen Rede aus dem Jahr 2007 aufgreifen:
„Ändern Sie die Verordnung! Die Kommission braucht Luft zum Atmen …, und ihre Mitglieder brauchen Raum zum Handeln.“