Protokoll der Sitzung vom 20.03.2012

In diesem Sinne sollte der Antrag abgelehnt werden. Wir werden auch in Zukunft wieder über die doppelte Staatsbürgerschaft reden.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Ich erteile jetzt Herrn Minister Schünemann das Wort.

(Zuruf von Klaus-Peter Bachmann [SPD])

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass sich Herr Bachmann darüber freut, dass ich hier stehe und zu dem Thema spreche. Es geht nicht um Emotionen - die ich zum Teil nachvollziehen kann -, wenn man betroffen ist, sondern es geht vor allen Dingen um eine rechtliche Frage.

(Filiz Polat [GRÜNE]: Es fehlen nur noch die Stimmen der CDU!)

Frau Kollegin Polat, ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf.

(Beifall bei der CDU)

Jetzt ist Schluss!

Verehrte Frau Polat, ich habe schon gesagt, dass ich verstehe, dass Sie emotional dabei sind. Aber

lassen Sie mich doch zumindest einmal die Argumente vorbringen. Dann können wir uns noch darüber austauschen.

Wie gesagt: Es geht vor allen Dingen um eine rechtliche Frage, die man nicht außer Acht lassen darf. Wir befinden uns in einem Prozess des Zusammenwachsens der Europäischen Union. Es ist völlig nachvollziehbar, dass die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union andere Rechte und Pflichten haben als Drittstaatsangehörige. Das bezieht sich nicht nur auf die Staatsbürgerschaft und das Wahlrecht, sondern auch auf viele andere Bereiche. Das ist eine Selbstverständlichkeit, und das muss man in diesem Zusammenhang auch sehen.

Frau Lesemann hat zu Recht darauf hingewiesen, dass wir die Verfassung ändern müssen, um Drittstaatsangehörigen ein Kommunalwahlrecht zu ermöglichen. Schon im Jahr 2009 gab es im Bundestag einen Antrag der Fraktion DIE LINKE. Interessant ist, dass die SPD-Abgeordneten im Bundestag damals gegen die Verfassungsänderung gestimmt haben.

(Zuruf von Klaus-Peter Bachmann [SPD])

Sie waren beeindruckt von dem, Herr Bachmann, was der Wissenschaftliche Dienst dort gesagt hat, nämlich dass es verfassungsrechtlich nicht nur schwierig, sondern wahrscheinlich sogar unmöglich ist, unsere Verfassung entsprechend zu ändern; denn dabei geht es um das Demokratieprinzip bzw. die Volkssouveränität. Da ist eindeutig der Artikel 79 Abs. 3 des Grundgesetzes betroffen. Insofern wäre dies unzulässig und damit verfassungswidrig.

Frau Lesemann, obwohl Sie gesagt haben, diese Thematik hätten Sie schon 1989 in Ihrem Parteiprogramm verabschiedet, haben Sie im Jahr 2009 die Argumente abgewogen und der Verfassungsänderung nicht zugestimmt. Deshalb finde ich es schon ein bisschen schwierig, wenn hier emotional dargelegt wird, dass sich die Union an dieser Stelle verweigert. Wenn man schon Bedenken hat, dann muss man sie zumindest so abwägen, dass man seriös darüber sprechen kann.

Frau Zimmermann, es ist schlichtweg nicht wahr, wenn Sie sagen, das Bundesverfassungsgericht habe bereits bestätigt, dass der Artikel 79 Abs. 3 nicht betroffen ist. Der GBD hat im Innenausschuss genau das Gegenteil gesagt. Er hat nämlich ausgeführt, dass hierzu noch keine Rechtspre

chung vorliegt. Man sollte also, wenn man es mündlich nicht mitbekommen hat, zumindest die Protokolle lesen. Dann kann man das eindeutig sehen.

Worum geht es? - Es geht darum, dass wir das Kommunalwahlrecht für Drittstaatsangehörige aufgrund unserer Verfassungslage mit großer Wahrscheinlichkeit nicht ermöglichen können.

Zum zweiten Punkt, der Optionsregelung: Ich will eingestehen, dass es durchaus nicht ganz unbürokratisch gewesen ist, wie der Kompromiss in der Praxis umgesetzt worden ist. Deshalb ist es richtig, dass wir jetzt eine Evaluierung vornehmen. Stichtag war der 31. Dezember 2011. Sowohl das Bundesinnenministerium als auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sind dabei, diese Evaluierung vorzunehmen, um zu sehen, ob es einen Änderungsbedarf gibt.

Bereits zum dritten Mal wird hier im Landtag über dieses Thema diskutiert. Ich glaube, es ist sinnvoll, die Evaluierung abzuwarten, um anschließend zu entscheiden, ob es Veränderungen geben muss.

Auch hier gilt das, was schon beim ersten Punkt gesagt worden ist: Wenn man eine Bürgerin oder ein Bürger der Europäischen Union ist, dann hat man natürlich andere Möglichkeiten, als wenn man Drittstaatler ist. Von daher darf man auch in diesem Zusammenhang nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Man darf nur das vergleichen, was gleich ist. Man darf nicht das vergleichen, was ungleich ist. Insofern ist es richtig, dass man, wenn man Bürger der Europäischen Union ist, die doppelte Staatsangehörigkeit bekommen kann. Bei Drittstaatlern ist das nicht der Fall.

Vor diesem Hintergrund sollte man es nicht so darstellen, als ob die doppelte Staatsangehörigkeit vielleicht nur ein Privileg für einige sei. Ganz im Gegenteil: Die Europäische Union hat tatsächlich die Wirkung, dass man hier von Anfang an einen anderen Status hat. Das sollte man auch so darstellen. Es ist nicht so, dass man jemanden in irgendeiner Weise privilegieren kann. Man hat nun einmal einen anderen Status, wenn man Bürger eines Mitgliedslandes der Europäischen Union ist.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Nach § 71 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung gebe ich der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zusätzli

che Redezeit. Frau Kollegin Polat, Sie haben eine Redezeit von anderthalb Minuten.

(Jens Nacke [CDU]: Die hat es doch eben schon vermurkst!)

Vielen Dank. - Herr Präsident! Herr Minister Schünemann, in den Jahren 2009 und 2010 gab es ähnliche Gesetzentwürfe meiner Fraktion. Dazu fand eine Anhörung im Bundestagsinnenausschuss statt. Insbesondere die Mehrheit der Verfassungsrechtler im Innenausschuss hat die verfassungsrechtlichen Bedenken der CDU/CSUFraktion ausgeräumt. Sie wissen, dass es hierzu einen Rechtsstreit gibt. Aber die Mehrheit in der Anhörung im Bundestagsinnenausschuss hat zumindest ihre verfassungsrechtlichen Bedenken ausgeräumt.

Ich will es noch einmal betonen: Alle demokratischen Fraktionen im Deutschen Bundestag - mit Ausnahme der CDU/CSU-Fraktion - haben in ihrem Wahlprogramm das Thema Kommunalwahlrecht für Ausländer aufgenommen. Sie sind die Einzigen, die dieses Recht verweigern wollen. Da für eine Änderung des Grundgesetzes eine Zweidrittelmehrheit notwendig ist, hoffe ich, dass Sie irgendwann Ihre Meinung ändern. Wenn jemand mit Ihnen eine Koalition bildet, dann kann das Ziel, dieses entscheidende Wahlrecht zu verändern, nicht erreicht werden.

(Zustimmung bei den GRÜNEN, bei der SPD und bei der LINKEN)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Beratung.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Ich bitte um Aufmerksamkeit. - Herr Kollege Bachmann, wir sind in der Abstimmung!

(Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Ich habe nur dem Herrn Minister geant- wortet!)

- Das können Sie nachher draußen machen. Jetzt stimmen wir erst mal ab.

Wir kommen zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 8. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der SPD in der Drs. 16/2403 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegen

stimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt.

Wir kommen jetzt zur Ausschussüberweisung zu Tagesordnungspunkt 9. Vorgesehen ist eine Beratung im Ausschuss für Inneres und Sport. Zeigt sich dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so.

Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 10 auf:

Abschließende Beratung: Für eine nachhaltige Gänsejagd in Niedersachsen: Jagdzeiten verkürzen und nur heimische Gänse bejagen! - Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/1347 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Drs. 16/4464 - Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/4500

(Unruhe)

- Es ist nicht auszuschließen, dass an dem Thema nicht alle Kolleginnen und Kollegen Interesse haben.

(Heiterkeit)

Aber bevor Sie den Ablauf stören, sollten Sie lieber den Plenarsaal verlassen und die Diskussionen draußen führen.

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag abzulehnen.

Mit dem Änderungsantrag strebt die Fraktion DIE LINKE eine Annahme des eigenen Antrags in einer geänderten Fassung an.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Wir treten jetzt in die Beratung ein. Ich erteile der Kollegin König für die Fraktion DIE LINKE das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unser Antrag für eine nachhaltige Gänsejagd fordert Schutz für gefährdete Wildgänsearten. Die negativen Wirkungen von Schrotmunition im Allgemeinen und Bleischrot im Speziellen sollen beseitigt werden. Gleichzeitig soll den Landwirten entgegengekommen werden, die Gänsefraßschäden auf ihren Feldern zu beklagen haben.

Unser Antrag ist richtig und wichtig, wie die Auseinandersetzungen über die Bejagung der Wildgänse, die immer wieder vorkommen, zeigen.