Protokoll der Sitzung vom 23.03.2012

Trotzdem ist es notwendig, Sparmaßnahmen durchzusetzen. Anders wird es nie gelingen. Man muss kreativ sein. Deshalb führen wir das in einem transparenten Prozess durch, in dem man sich anschauen kann, wie andere Gemeinden es geschafft haben.

Insofern ist es sicherlich nicht richtig, nur allein Steuern zu erhöhen und zu meinen, dass man damit den Prozess erreicht hat. Hier muss man sehr viel mehr erreichen. Sie können sich die Beispiele ansehen, wo der Zukunftsvertrag bereits wirkt.

Ich glaube, dass wir auch dort eine Lösung finden können. Exorbitante Steuererhöhungen können auch kontraproduktiv sein und dazu führen, dass man unter dem Strich sogar weniger hat.

(Zustimmung bei der CDU - Kurt Her- zog [LINKE]: Was ist denn mit den 600 %?)

Frau Kollegin Korter stellt die nächste Zusatzfrage.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass es zahlreiche Kommunen gibt, die die Bedingungen des Zukunftsvertrages in den nächsten Jahren überhaupt nicht erfüllen können, weil sie so hoch verschuldet sind, dass sie die Kriterien nicht einhalten können: Welche Konzepte hat die Landesregierung, um diesen Kommunen anbieten zu können, sich zu entschulden, damit sie ihre Handlungsfähigkeit behalten?

(Zustimmung bei der LINKEN)

Herr Minister, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Zukunftsvertrag ist eine zusätzliche Möglichkeit, Hilfestellung zu geben, und zwar, wie ich dargestellt habe, in der Größenordnung von etwa

1,4 Milliarden Euro. Das gibt es in dieser Größenordnung in keinem anderen Bundesland. Andere machen diese Schritte jetzt teilweise nach.

Ansonsten bestehen weiterhin die Instrumente, die es immer gegeben hat: Bedarfszuweisungen, Strukturhilfe und anderes. Beim Zukunftsvertrag geht es auch nicht nur um die Entschuldungshilfe, sondern wir haben in § 9 auch Strukturhilfemaßnahmen beschlossen. Wir können das auch darstellen. Ich kann mich daran erinnern, dass wir etwa 1,2 Millionen Euro an Strukturhilfe in Regionen zusätzlich generieren konnten. Sie haben also mit den Mitteln des Zukunftsvertrages ein zusätzliches Angebot. Alle anderen Instrumentarien gibt es weiterhin wie in der Vergangenheit.

(Ina Korter [GRÜNE]: Das reicht doch überhaupt nicht!)

Herr Kollege Perli stellt die nächste Zusatzfrage.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass wir es gerade im Braunschweiger Land erleben, dass sich auf der einen Seite mehrere Samtgemeinden gezwungen sehen, die Kita-Beiträge und die Steuern deutlich anzuheben, während auf der anderen Seite Städte wie Braunschweig und Salzgitter die Beiträge auf null reduzieren und die Kinderbetreuung dadurch völlig kostenfrei gestalten, frage ich Sie, Herr Minister: Wie wollen Sie es verhindern, dass es zu einer weiteren Landflucht und Vergreisung und zu einer Verschärfung ungleichwertiger Lebensverhältnisse kommt? Das ist doch zurzeit Ihre Politik.

(Beifall bei der LINKEN)

Herr Minister, bitte!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hatte Ihnen dargestellt, dass wir 1,4 Milliarden Euro gerade für die Kommunen zur Verfügung stellen, die strukturschwach sind uns sich in einer schwierigen Situation befinden. Uns jetzt vorzuwerfen, wir betrieben mit diesen 1,4 Milliarden Euro eine Politik der Ausgrenzung, ist doch absurd. Anders kann man das wirklich nicht bezeichnen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich habe Ihnen bereits dargestellt, dass es im Zukunftsvertrag den § 9 - Strukturhilfe - gibt. Ab dem Jahre 2014 werden wir eine neue EU-Strukturhilfediskussion haben. Wir diskutieren jetzt gerade, wie wir diese Fördertöpfe anlegen. Das ist ja ein ganz entscheidender Punkt. Wir wissen, dass es weniger wird. Aber ich halte es für richtig, dass auch in der Europäischen Union darüber nachgedacht wird, gerade den Faktor Demografie mit im Auge zu haben.

(Petra Emmerich-Kopatsch [SPD]: Wie finanziert man das?)

Vor diesem Hintergrund ist es sehr hilfreich, wenn wir auch in dem Punkt die Strukturfördermittel unter dieser Überschrift mit zur Verfügung stellen. Wir sind gerade dabei, dies zu erarbeiten.

(Kurt Herzog [LINKE]: Das ist doch nichts Neues!)

Das heißt, dass wir gerade in den Bereichen, in denen wir Strukturschwäche haben, in denen wir besondere Probleme im Bereich der Demografie haben, dann auch Strukturhilfemittel konzentrieren.

Wir sind also schon auf die Zukunft ausgerichtet und haben gerade aktuell eine Förderpolitik aufgelegt, die nun wirklich im Vergleich mit anderen Bundesländern schlichtweg vorbildlich ist.

Herr Kollege Hausmann stellt die nächste Zusatzfrage.

Danke. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Kollegen! Herr Schünemann, vor dem Hintergrund, dass die freiwillige Antragsfrist am 31. März 2013 ausläuft und ich davon ausgehe, dass ein Flickenteppich entstehen könnte, weil dann noch Gemeinden da sind, die zwar nicht leistungsfähig sind, aber immer noch nicht entschuldet sind, stelle ich Ihnen jetzt die Frage: Was machen Sie mit diesem Gemeinden? Sie müssen dann ja trotzdem zu funktionsfähigen Gebietskörperschaften zusammengeführt werden.

(Zuruf von Petra Emmerich-Kopatsch [SPD])

- Ja, das ist klar; aber ich frage trotzdem mal.

Sie müssen dann zusammengeführt werden. Nach wie vor sind es arme Kommunen, die kein Geld haben. Werden Sie diese Kommunen, die zwangsläufig fusioniert werden, dann mit den entspre

chenden finanziellen Mitteln ausstatten, um die Leistungsfähigkeit sicherzustellen?

Herr Minister, bitte!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst ist es sehr sinnvoll, den Zukunftsvertrag tatsächlich zu nutzen, um eine solche Situation nicht eintreten zu lassen. Danach - das habe ich Ihnen ja schon dargestellt - werden wir uns einzelne Gebietskörperschaften anschauen und sehen, ob sie auf Dauer tatsächlich handlungsfähig sind.

Es muss nicht unbedingt so sein, dass man dann, wenn man nicht gleich den Haushalt ausgleichen kann, zu einer Zwangsfusion oder so etwas kommen muss. Da muss man sehen, ob man über Strukturhilfemaßnahmen, über interkommunale Zusammenarbeit und über andere Dinge tatsächlich zu einer Verbesserung kommen kann.

In dem Fall, dass tatsächlich keine Maßnahme nützt, um eine Kommune auch wirklich vor der Handlungsunfähigkeit zu schützen, kann es eine Situation geben, in der eine Landesregierung keine andere Chance hat, als Zwangsmaßnahmen vorzunehmen. Aber das ist das letzte Mittel. Es kommt nur zum Zuge, wenn tatsächlich die Handlungsunfähigkeit droht.

Herr Kollege Herzog stellt eine weitere Zusatzfrage.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass Kommunen nach Eigenentschuldungshilfen durch sogenannte unvorhergesehene Ereignisse keine Rückzahlungsverpflichtungen entstehen sollen, wenn ihr Haushalt dann trotzdem wieder defizitär wird - da wurden von Vertretern des Ministeriums genannt: Tarifsteigerungen, FAG-Veränderungen, wirtschaftliche Entwicklungen, aber auch neue Gesetze -, frage ich die Landesregierung: Herr Schünemann, was genau fällt unter die Begrifflichkeit „unvorhergesehene Ereignisse“, und wie werden sie von selbst verschuldeten Ereignissen auch quantitativ abgegrenzt? In den Verträgen, die bisher vorgelegt werden, sind Prozentzahlen genannt; wenn die Abweichungen vom Normalen 1 oder 2 % betra

gen, wird das akzeptiert. Würden Sie das hier bitte auch noch einmal bestätigen und quantifizieren?

(Beifall bei der LINKEN)

Herr Minister, bitte!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht hier um außergewöhnliche Ereignisse und nicht um das, was vorhersehbar ist. Eine Tarifsteigerung ist natürlich etwas, was durchaus vorhersehbar ist. Die genaue Höhe kann man selbstverständlich nicht vorhersehen. Wenn jetzt eine Steigerung um 15 % durchgesetzt würde, wäre das schon außergewöhnlich. Sonst ist so etwas aber nicht außergewöhnlich.

Wir haben natürlich genau die Entwicklung im Auge, die wir im Jahr 2008/2009 gehabt haben. Wenn durch eine europaweite oder sogar weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise die Steuereinnahmen wegbrechen, ist völlig klar, dass das nicht der Gemeinde zuzuordnen ist. Das sind absolut außergewöhnliche Ereignisse, die dann dazu führen, dass wir in Ausnahmefällen auch davon absehen, über die Genehmigung der Haushalte zu versuchen, dort eine andere Haushaltspolitik zu erreichen. Allerdings gucken wir uns genau an, ob der Ausgleich des Haushalts selbst verschuldet nicht erreicht werden kann. Dann werden wir eingreifen. Wenn es aber solche außergewöhnlichen Einflüsse gibt, wie ich sie gerade geschildert habe, ist völlig klar, dass das natürlich nicht dazu führt, dass wir als Kommunalaufsicht einschreiten.

(Zustimmung bei der CDU)

Frau Kollegin Reichwaldt stellt die nächste Zusatzfrage.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister Schünemann, ich habe eine Frage zu den bewilligten Anträgen auf Eigenentschuldung der Landkreise Uelzen und Lüneburg. Welche strukturstärkenden Maßnahmen sind im Rahmen dieser bewilligten Anträge gemäß § 9 verbindlich zugesagt worden, und welche Eigenanteile haben die Landkreise dafür aufzubringen?

(Zustimmung von Ina Korter [GRÜNE])

Herr Minister!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In den Fällen sind keine zusätzlichen Strukturmaßnahmen vereinbart worden.

(Kurt Herzog [LINKE]: Das ist ja ein Ding!)

Frau Kollegin König von der Fraktion DIE LINKE stellt die nächste Zusatzfrage.

(Fritz Güntzler [CDU]: Ich weiß gar nicht, warum die Linken so viele Fra- gen stellen! Sie sind doch eh dage- gen!)

Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich frage die Landesregierung: Wird bei der Übernahme von bis zu 75 % der Kassenkreditzinsen die Höhe der Zahlungen gemäß der Zinsentwicklung dynamisiert ausgezahlt werden?