Protokoll der Sitzung vom 23.03.2012

Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich frage die Landesregierung: Wird bei der Übernahme von bis zu 75 % der Kassenkreditzinsen die Höhe der Zahlungen gemäß der Zinsentwicklung dynamisiert ausgezahlt werden?

(Fritz Güntzler [CDU]: Selbstverständ- lich!)

Herr Minister!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Zinsrisiko liegt beim Land.

Frau Kollegin Heiligenstadt stellt eine weitere Zusatzfrage.

(Kurt Herzog [LINKE] spricht mit Mi- nister Uwe Schünemann)

- Ich bitte darum, dass Gespräche aus den Fraktionen mit der Regierungsbank reduziert werden, Herr Kollege Herzog. Das kann man vielleicht noch anders klären. Im Moment stört es ein bisschen den Ablauf. - Jetzt hat die Kollegin Heiligenstadt das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass Herr Minister Schünemann ausgeführt hat, dass 1,4 Milliarden Euro in

den nächsten Jahren den Kommunen im Rahmen der Entschuldungshilfe und des Zukunftsvertrages zur Verfügung gestellt werden, und dass er in einer Antwort auch leichte Andeutungen gemacht hat, dass man auch darüber nachdenke, Strukturhilfemittel aus den EU-Strukturfonds da mit einzubeziehen, frage ich die Landesregierung: Wie stellt sich die Landesregierung die Finanzierung der 1,4 Milliarden Euro Entschuldungshilfe und Zukunftsfondsmittel für die niedersächsischen Kommunen vor?

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Herr Minister!

Durch den Doppelhaushalt 2012/2013 sind 1,27 Milliarden Euro im Haushalt abgesichert. Das ist genau das, was wir auch dargestellt haben, was Sie beschlossen haben. Und wenn es über diese 1,27 Milliarden Euro hinausgeht - - -

(Helge Limburg [GRÜNE]: Wir nicht!)

- Dieses Parlament. Da gehören Sie noch dazu, glaube ich.

Es ist so, dass wir es hier mit dem Haushalt beschlossen haben. Wenn es über diese 1,27 Milliarden Euro hinausgeht, müsste man dies dann über Nachtrag - - -

(Zuruf)

Bitte? - Diese Gelder von 1,27 Milliarden Euro sind über Verpflichtungsermächtigungen abgesichert. Insofern ist die Finanzierung doch klar.

Frau Kollegin Behrens stellt die nächste Zusatzfrage.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Ich muss noch einmal nachfragen, weil Herr Minister Schünemann meine Frage vorhin nicht beantwortet hat. Ich möchte gerne wissen, wie Sie mit durch Fusionen entstandenen neuen Kommunen umgehen, die keinen ausgeglichenen Haushalt aufstellen können; z. B. aus der Samtgemeinde Land Wursten und der Gemeinde Nordholz. Wie begleiten und betreuen Sie diese neue Kommune? Denn sie wird trotz der Entschuldungshilfe keine eigene Hand

lungsfähigkeit darstellen können - aufgrund der großen Aufgaben, die sie leisten muss, und aufgrund der wenigen Einnahmen, die sie hat. Was tun Sie mit solchen neuen fusionierten Gemeinden?

(Zustimmung von Frauke Heiligen- stadt [SPD] und Helge Limburg [GRÜNE])

Herr Minister!

Ich habe Ihnen dargestellt, dass das ein Sonderfall ist. Es ist tatsächlich der einzige Fall, in dem ein ausgeglichener Haushalt für die Zukunft noch nicht festgestellt werden kann. Insofern begleiten wir diese Kommune. Wir haben sie im Blick und sehen, ob wir sie über Strukturmaßnahmen und andere Maßnahmen weiter nach vorne bringen können. Insofern ist das eine Situation, wo wir noch nicht feststellen können, dass diese neu gebildete Kommune auf Dauer auch leistungsfähig ist. Dennoch haben sie sich so bewegt, dass die Kommission einmütig gesagt hat: Wir wollen erst einmal die Entschuldungshilfe leisten. - Die Landesregierung hat sich aber natürlich verpflichtet, diese Kommune besonders im Auge zu behalten, um das durch andere Maßnahmen möglichst auf Dauer sicherstellen zu können.

Herr Kollege Krogmann stellt eine weitere Zusatzfrage.

Herr Präsident! Vor dem Hintergrund, dass berechtigterweise erhebliche Zweifel daran bestehen, dass das Geld für alle Kommunen reichen wird, die einen Antrag gestellt haben, und vor dem Hintergrund der Bemerkungen, die Herr Schünemann vorhin gemacht hat, dass alle diejenigen drankommen, die die Bedingungen erfüllen, zugleich aber Vertreter des Innenministeriums in der Entschuldungskommission darauf hingewiesen haben, dass man um eine Priorisierung nicht herumkommen wird - entsprechende Berichte vonseiten der kommunalen Spitzenverbände liegen mir jedenfalls vor -, frage ich Sie: Was gilt denn jetzt konkret? Kommen alle dran, oder wird priorisiert? Wenn priorisiert wird, wo steht das im Gesetz?

(Beifall bei der SPD)

Herr Minister!

Es gilt das, was der Innenminister gesagt hat.

(Zustimmung bei der CDU)

Herr Kollege Wenzel stellt eine weitere Zusatzfrage. - Herr Kollege Wenzel zieht zurück. Dann hat jetzt Herr Kollege Limburg die Möglichkeit, eine weitere Zusatzfrage zu stellen.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Vor dem Hintergrund der Antworten auf einige Fragen habe ich das Gefühl, dass diese Landesregierung dringend darauf wartet, in Bückeburg wegen unzureichender Beantwortung von Anfragen noch einmal verklagt zu werden.

(Fritz Güntzler [CDU]: Noch einmal? Wir haben gewonnen, Herr Limburg!)

Zu diesen Bestrebungen wollte ich aber nicht fragen.

Das dürfen Sie auch nicht. Sie müssen jetzt eine Frage stellen.

(Björn Thümler [CDU]: Immer schön die Wahrheit sagen! Die ganze Wahr- heit!)

Ja. - Ich habe eine Nachfrage zu den Ausführungen des Ministers zum Auslaufen des Zukunftsvertrages und dazu, wie es weitergehen soll. Sie haben einige Andeutungen in diese Richtung gemacht. Ich frage Sie, ob Sie bezüglich der dann notwendigen weiteren Maßnahmen bereits Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden geführt haben. Wenn ja, wie ist der Verlauf dieser Gespräche? Wie weit werden die kommunalen Spitzenverbände in die Pläne für die Zeit nach 2013 eingebunden?

(Zustimmung bei den GRÜNEN - Fritz Güntzler [CDU]: Aber er geht davon aus, dass wir gewinnen! Sonst würde er diese Fragen nicht stellen!)

Herr Minister!

Es gibt keine Pläne. Da es keine Pläne gibt, kann ich auch mit niemandem darüber sprechen.

(Enno Hagenah [GRÜNE]: Das ist in- teressant!)

Herr Kollege Aller stellt die nächste Zusatzfrage.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, es ist offensichtlich klar, dass die 1,27 Milliarden nicht ausreichen und inzwischen wohl auch im Wesentlichen belegt sind. Da Sie hier gleichzeitig behauptet haben, Sie würden weitere Mittel bereitstellen, frage ich Sie, wie Sie - ohne dafür die haushälterischen Voraussetzungen geschaffen zu haben - die noch ausstehenden Anträge oder Maßnahmen, die hier angesprochen worden sind, in der Größenordnung, in der der erste Zukunftsvertrag ausgestattet worden ist, ausfinanzieren wollen und wann Sie das tun wollen.

Zweitens haben Sie für diejenigen Kommunen, die nicht in der Lage zu sein scheinen oder objektiv auch nicht in der Lage sind, ihre Aufgaben zu erfüllen, ja auch Zwangsmaßnahmen angedroht. Wie wollen Sie diese Zwangsmaßnahmen materiell hinterlegen, damit die Kommunen ihre eigentliche Aufgabe, nämlich die Sicherstellung der Daseinsvorsorge, umsetzen können?

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Herr Minister!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Moment gibt es überhaupt keinen Handlungsbedarf. 470 Millionen Euro sind belegt. Es gibt Gespräche mit vielen Kommunen, die sich aber noch nicht entschieden haben, ob sie einen Antrag stellen wollen. Insofern gibt es dort keinen Handlungsbedarf. Hier ist eine hypothetische Frage gestellt worden: Wie würde diese Landesregierung vorgehen, wenn diese 1,27 Milliarden Euro tatsächlich nicht ausreichen würden? - Darauf habe ich ge

antwortet: Wir stehen zu den 35 Millionen Euro jährlich. Zusätzliches Geld des Landes bzw. aus der Solidarkasse des kommunalen Finanzausgleichs ist vereinbart. Das heißt, das müsste über einen Nachtragshaushalt oder andere Maßnahmen, über die wir dann zu diskutieren hätten, wenn es so weit ist, umgesetzt werden. Im Moment ist dieser Fall noch nicht eingetreten. Insofern brauchen wir hier keinen Antrag zu stellen. Antworten kann man erst dann geben, wenn es so weit ist.

Wenn es über diese 35 Millionen Euro hinausgeht, müssen wir sowieso völlig neu verhandeln. Es ist dann die Sache des Parlaments, ob es zusätzliches Geld zur Verfügung stellt. Das kann ich nicht anders sagen. Wir müssen dann aber auch die kommunalen Spitzenverbände mit im Boot haben. Darüber, ob es möglich ist, aus dem kommunalen Finanzausgleich nicht 35 oder 40 Millionen, sondern 45 Millionen Euro zu entnehmen, müssen wir dann neu verhandeln. Das, worüber wir hier diskutieren, sind also alles hypothetische Dinge. Da Sie, aber auch die kommunalen Spitzenverbände auf ihren Versammlungen diese Frage gestellt haben, sind wir auch bereit, darauf zu antworten.

Zu Ihrer zweiten Frage: Wie wollen wir das sicherstellen? - Das müssen wir uns in jedem Einzelfall genau anschauen. Die Frage ist, ob wir etwas über Bedarfszuweisungen oder über eine Fusion erreichen können oder ob wir über Strukturhilfemaßnahmen eine Handlungsfähigkeit sicherstellen können. Das kann man nie pauschal beantworten. Deshalb ist es ja auch so sinnvoll, dass wir dieses Prinzip wählen. Zunächst einmal müssen direkt vor Ort die Bürgerinnen und Bürger, vor allem aber auch die gewählten Vertreterinnen und Vertreter sowie die Verwaltung gebeten werden, ein Konzept vorzulegen. Gelingt das nicht, muss über die Landesregierung, über die Kommunalaufsicht in jeder Kommune neu nachgedacht werden. Es ist eben nicht so, dass jede Gemeinde gleich ist und dass alle Gemeinden die gleichen Voraussetzungen haben. Deshalb kann es gar keine konkreten Antworten darauf geben. Sonst müssten Sie mir die Gemeinden nennen, und dann müssten wir im Jahr 2014, wenn der Zukunftsvertrag ausgelaufen ist, sehen, wie die Verhältnisse vor Ort tatsächlich sind.

Frau Kollegin Emmerich-Kopatsch stellt ihre zweite Zusatzfrage.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Ich möchte gern noch einmal auf die Einleitung des Ministers zurückkommen, der gesagt hat, dass der Zukunftsvertrag dazu dienen soll, die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger vor Ort zu verbessern und freiwillige Leistungen wieder zu ermöglichen. Was beispielsweise die Touristenorte angeht, geht ja ein Großteil der freiwilligen Leistungen in die Vorhaltung touristischer Infrastruktur und wird keinesfalls für Leistungen für Bürgerinnen und Bürger aufgewendet. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung, ob es nicht sinnvoll wäre, für Gemeinden, die überwiegend vom Tourismus leben, daraus aber nur sehr wenig bis gar keine Gewerbesteuer generieren können, einen Zuschlag zum kommunalen Finanzausgleich zu gewähren, um diesen Nachteil auszugleichen.