Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Hagenah, es ist nun einmal so: Die Landesregierung stellt leider gar nichts in den Haushalt ein, weil einzig und allein der Bundeshaushalt betroffen ist. Nicht wir dürfen im Bundeshaushalt entsprechende Ansätze verändern. Das macht der Deutsche Bundestag.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Bode, ich habe eine ganz kurze präzise Frage: Welche Auswirkungen hätte denn ein ÖPP-Projekt A 7 auf die Arbeitsplätze und die Arbeitsplatzsicherheit der Kolleginnen und Kollegen der Autobahnmeisterei Seesen und darüber hinaus der niedersächsischen Straßenbauverwaltung insgesamt?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Sohn, es geht bei dem Projekt A 7 nur um den Bereich Seesen. Ein ÖPP dort hätte also keine Auswirkungen derart, dass wir im Norden oder woanders Personal abbauen müssten. Die Auswirkungen wären tatsächlich auf Seesen beschränkt.
Dabei kommt es aber auch darauf an, wie tatsächlich angeboten wird. Wenn eine Ausschreibung mit Betriebsführung vorgenommen wird, dann wird der Betrieb natürlich vom Betreiber durchgeführt, und dann macht es keinen Sinn, dass wir dort weiterhin Personal für die Unterhaltung einer Straße bereitstellen, die wir gar nicht mehr unterhalten müssen. Sprich: Es muss in einem solchen Fall eine vernünftige Lösung dafür gefunden werden, wie man
Dazu gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Man kann in den Vertragsverhandlungen natürlich über Übernahmen zu gleichen Konditionen reden; das ist richtig. Es wird also beim Personal kein Abbruch entstehen. Es gibt natürlich Bestandsschutz, bei dem man entsprechende Übergangsmöglichkeiten findet. Das Land Niedersachsen hat im Übrigen nicht nur die Dienststelle in Seesen. Es gibt auch noch andere Dienststellen. Man kann natürlich durchaus über einen anderen Einsatzort und ein anderes Einsatzgebiet reden. Wenn dies auf einer relativ langen Zeitschiene zustande käme, wäre eine absolute Sozialverträglichkeit gegeben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist unstrittig, dass Wasserstraßen ein wichtiger Verkehrsträger sind, insbesondere um die Straßen zu entlasten. Unstrittig ist auch, dass ich diesbezüglich mehrfach Anfragen an die Landesregierung gestellt habe, aber keine Antworten bekomme.
Vor dem Hintergrund, dass alle die Schleuse in Scharnebeck wollen und der Landtag 2007 eine Entschließung zum naturnahen Erhalt der Elbe verabschiedet hat, frage ich: Herr Bode, strebt die Landesregierung die sogenannte ganzjährige Schiffbarkeit auf der Elbe mit dem Vorhalten einer Wassertiefe von 1,60 m, verbunden mit entsprechenden Ausbaumaßnahmen, an?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das sind keine Ausbaumaßnahmen, sondern man muss hier über Unterhaltungsmaßnahmen reden.
Ich will Ihnen noch eines sagen, nämlich zu der Frage - die ist mir sehr wichtig, weil sie ein wesentlicher Bestandteil der Politik der Landesregierung für die Wasserstraße ist - des Bauwerks in Scharnebeck bei Lüneburg. Wir haben natürlich die Konkurrenzsituation mit der Elbe. Während andere sagen, man sollte die Elbe schiffbar halten und nutzen, sagen wir: Es ist sinnvoller, das Kanalsystem zu nutzen. - Das funktioniert aber nur, wenn die Schiffe, die heute gefahren werden, in Scharnebeck tatsächlich hineinkommen.
Da wir eine andere Auffassung haben, als sie momentan in Berlin in Bezug auf den Bundesverkehrswegeplan und den Investitionsrahmenplan besteht, haben wir mit allen uns verfügbaren Mitteln für dieses Vorhaben geworben. Wir haben mit Volkswagen und Salzgitter Gespräche im Bundesverkehrsministerium geführt, um das Ministerium davon zu überzeugen, welche Verkehre auf diesen Wasserweg kommen können und welche Auswirkungen dies für die Wirtschaft, aber auch für die ökologische Bilanz hat, die man hier ziehen muss.
Wir haben ebenfalls darauf hingewiesen, dass ein Ausbau der Elbe aus unserer Sicht nicht erforderlich ist. Aber selbstverständlich müssen auch weiterhin Unterhaltungsmaßnahmen gemacht werden.
Mit der Unterstützung durch Hamburg, das ebenfalls ein großes Interesse daran hat, haben wir uns mit Nachdruck für das 750-Millionen-Euro-Programm angemeldet, damit wir in die Planung einsteigen. Die Planung ist der erste Schritt zur Realisierung. Ich bin vorsichtig optimistisch, dass es mit den Mitteln, die der Bundestag zur Verfügung gestellt hat, gelingen wird, einen Schritt zur Lösung der Frage der Schleuse bei Lüneburg zu gehen.
Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass die maritime Verbundwirtschaft durchaus auch eine nationale Aufgabe ist und die Landesgrenzen bei Weitem sprengt, frage ich Sie: Was haben Sie eigentlich inzwischen mit den anderen Küstenländern erreicht, um zusätzliche Mittel aus den Bundesver
kehrswegeplänen für Straße, Schiene und Wasserstraße vor die Klammer zu ziehen, damit der Hafenhinterlandausbau beschleunigt werden kann?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Will, ich bin Ihnen dankbar dafür, dass ich Ihnen hier einmal die Erfolge in diesem Bereich darstellen kann, die gerade Niedersachsen für die Küstenländer erreicht hat.
In der Tat sind die Küstenländer, ist Norddeutschland in den letzten Jahrzehnten bei der Priorisierung der Infrastrukturmaßnahmen nicht so berücksichtigt worden, wie es eigentlich richtig gewesen wäre. Wir haben einen großen Nachholbedarf.
Das sieht man übrigens insbesondere an der Schiene. Beim Bundesverkehrswegeplan werden uns knapp 10 % als Länderanteil zugewiesen. Bei den Schieneninvestitionsmaßnahmen hatte Norddeutschland in der Vergangenheit ungefähr 4 % gehabt. Beim Investitionsrahmenplan, der jetzt neu aufgestellt worden ist, haben wir es geschafft, den Anteil für Niedersachsen auf 10 % hochzuziehen. An der Küste kommt also wesentlich mehr an als noch zu Ihren Zeiten. Das ist ein sehr großer Erfolg unserer Politik.
(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Enno Hagenah [GRÜNE]: Zu Ihren Zeiten! Sie regieren ja schon seit zehn Jahren!)
- Herr Hagenah, das ist ja das Schöne: Ich habe einmal versucht, Ihnen darzustellen, was Herr Trittin dem Land Niedersachsen angetan hat, als er vor 20 Jahren gesagt hat: Ich melde keine Straße an. - Wenn man keine Straße anmeldet, geht kein einziger Planer los, um einen Plan zu machen.
Schauen Sie sich nur einmal an, wie lange Planfeststellungsverfahren auch durch die Intervention der Grünen dauern! Wir können heutzutage nicht sagen: Heute will ich etwas haben. Morgen kann damit begonnen werden. - Das sind Projekte, für die wir Jahre, ja, Jahrzehnte brauchen. Sie haben damals die Axt an den Wohlstand Niedersachsens
Lenken wir einmal den Blick auf die Straße! Im Bundesverkehrswegeplan gibt es festgelegte Länderquoten, nach denen jedes der Länder seinen Anteil bekommt. Wir haben es in den letzten Jahren immer wieder geschafft, die Mittel auszugeben. Länder mit anderen politischen Regierungen, die eine andere Auffassung zum Straßenbau hatten - da brauchen Sie gar nicht so weit weg zu schauen, nämlich nur einmal nach Nordrhein-Westfalen, oder schauen Sie in den Süden Deutschlands nach Baden-Württemberg! -, haben die entsprechenden Mittel für den Straßenbau manchmal nicht ausgegeben. Wir haben es immer wieder geschafft, davon eine große Scheibe abzukommen.
In Bezug auf die zusätzlichen Mittel, die anders verteilt werden, wie jetzt auch das 750-MillionenEuro-Programm oder die 1 Milliarde Euro, die wir letztes Jahr gehabt haben, hat Niedersachsen überproportional Mittel für Straßenbauprojekte bekommen. Wir hatten das Budget eigentlich schon überschritten und haben trotzdem noch einmal draufgelegt.
Dies zeigt auch, wie gut es ist, dass die Landesregierung so harmonisch mit der Bundesregierung zusammenarbeitet. Das ist gut für die Menschen in Niedersachsen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass sich gerade die Partei von Verkehrsminister Bode nach außen hin ganz besonders vehement für das Neuverschuldungsverbot einsetzt und sogar Volksentscheide zu diesem Thema für das nächste Jahr angekündigt hat, frage ich die Landesregierung erneut, inwiefern von ihr und von der Bundesregierung - vielleicht kann Herr Bode auch das beantworten - PPP-Projekte etatisiert werden.
Werden bei diesen Projekten, wenn sie so gestaltet sind wie im Straßenbau, zusätzliche Einnahmen des Staates an die Privaten umgeleitet? Werden diese Projekte parallel dazu in den Haushalt eingestellt - an dieser Stelle nenne ich nur das Neuverschuldungsverbot -, oder werden sie außerhalb des Haushalts geführt? Wird also das Neuverschuldungsverbot, das in der Verfassung des Bundes steht und auch für das Land gilt, auf diese Weise in Zukunft umgangen?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung, unterstützt von den Fraktionen der CDU und der FDP im Niedersächsischen Landtag, setzt sich in Niedersachsen massiv für ein Neuverschuldungsverbot in der Verfassung ein, weil wir es für unsere moralische Verantwortung der nächsten Generation gegenüber halten, dass dies in der Verfassung verankert wird und nicht mehr umgangen werden kann.
Die Landesregierung bedauert sehr, dass es in diesem Landtag nicht gelungen ist, eine verfassungsändernde Mehrheit zustande zu bringen - da dies heute der letzte Tagungsabschnitt in dieser Legislaturperiode ist, wird es auch keine Mehrheit mehr geben können - und diesen wichtigen Schritt für die Zukunft und die zukünftige Generation zu realisieren.
Welche Konsequenzen der nächste Niedersächsische Landtag daraus zieht, welche Mehrheitsverhältnisse es gibt und ob es dann eine verfassungsändernde Mehrheit gibt, steht momentan in der Entscheidungsmacht des Volkes, nicht in der Entscheidungsmacht der Niedersächsischen Landesregierung. Deshalb ist aus unserer Sicht von allen demütig abzuwarten, ob das Volk so wählt, dass eine Zweidrittelmehrheit für eine Verfassungsänderung hinsichtlich der Neuverschuldung zustande kommt, und wie dann die Verhandlungen weitergehen.