Ich muss Ihnen sagen: Die Art und Weise, wie Sie mit dem Rechtsausschuss umgehen, ist schon perfide. Wir erinnern uns: Im letzten Sommer wurde ein Gesetzentwurf zur Sicherungsverwahrung eingebracht. Von vornherein wurde kommuniziert: Wir stehen unter großem Zeitdruck; der Rechts
ausschuss muss jetzt sehr viel Zeit in diesen Gesetzentwurf investieren. - Dann haben alle drei Oppositionsfraktionen - Linke, SPD und Grüne - gesagt: Gut, wir erkennen die Bedeutung dieses Themas an, wir erkennen die Verantwortung an, und wir sind bereit, andere Sachen in der Tagesordnung dafür zurückstehen zu lassen. - Hinterher werfen dann genau Sie, Herr Nacke, uns im Plenum dieses Entgegenkommen Ihnen gegenüber quasi vor. Das, Herr Nacke, ist miesester parlamentarischer Stil.
Zu Ihrem zweiten Vorwurf, Herr Kollege, wir würden versuchen, Sie und Ihre Reihen mit Dreck zu beschmeißen, kann ich Sie beruhigen: Das ist überhaupt nicht notwendig; das erledigen Sie schon alleine.
Herr Kollege Nacke möchte antworten. Bitte schön, Sie haben dazu die Gelegenheit und ebenfalls anderthalb Minuten Redezeit.
Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Die erste Beratung dieses Antrages hat am 23. März 2012 stattgefunden. Heute haben wir den 7. Dezember 2012. Bei Ihnen mag das normales Arbeitstempo sein. Für uns ist das ausgesprochen langsam. Wir haben keinesfalls in allen Sitzungen des Rechtsausschusses, der einmal wöchentlich tagt, über die Sicherungsverwahrung gesprochen. Es wäre Zeit und Gelegenheit genug gewesen. Aber Sie hatten kein Interesse daran, diesen Antrag voranzutreiben.
Erstens: Sponsoring von Dritten zugunsten der Landesregierung. Die meisten Sponsoren - etwa des Sommerfestes der Landesregierung - legen Wert darauf, dass ihre gute Tat öffentlich bekannt wird, und sie werden im öffentlichen Sponsoringbericht der Landesregierung aufgelistet. Sponsoren, die ungenannt bleiben wollen - in 2011 gab es ganze sechs davon -, werden dem Rechnungshof gemeldet, und der kann dann eingehend prüfen. Das ist Transparenz, abgewogen mit Datenschutz.
Vorfälle von Sponsoring mit dem Ziel, von der Landesregierung vorteilhafte Amtshandlungen zu ergattern, sind mir nicht bekannt. Sie sind noch nicht einmal von den Grünen unterstellt worden. Und strafbar wären sie ohnehin.
Insgesamt besteht also kein Handlungsbedarf. Die Forderung der Grünen, jedes noch so kleine Sponsoring bis hin zu einer Einladung zu einer Tasse Kaffee penibel zu erfassen, ist schlicht absurd.
Zweitens: Sponsoring von der Landesregierung an Dritte, also in umgekehrter Richtung. Das ist längst hinreichend geregelt. Es ist nur erlaubt, wenn das Parlament vorher im Haushalt so beschlossen hat. Insofern waren einige Aktionen der seinerzeitigen Landesregierung im Rahmen des Nord-Süd-Dialogs wohl nicht erlaubt.
Drittens: Sponsoring von Parteiaktivitäten. Dieses soll wie Parteispenden behandelt werden. Da sind einige Ihrer Vorschläge durchaus diskutabel, nämlich die Buchstaben a und d. Aber das zentrale Problem bleibt doch die Abgrenzung. Wo beginnt Sponsoring? - Wenn eine Partei bei einer Firma besonders günstig Plakate drucken lässt? - Und: Was ist noch ein normaler Vorgang?
Liebe Grüne, sagen Sie als radikale Transparenzler doch etwas zu dem lichtscheuen Sponsoring Ihres Wunschpartners SPD wie der anonymen Megaanzeige „Der nächste Kanzler muss ein Niedersachse sein“ für 300 000 Euro zugunsten von Gerhard Schröder am Tag vor der Landtagswahl 1998.
Das war eine überfallartige Beeinflussung der öffentlichen Meinung durch - jedenfalls damals - völlig unklare Personen.
Zum Schluss ein persönliches Wort: Ich stehe nicht auf der Landesliste meiner Partei zur kommenden Landtagswahl, und so ist dies heute mein letztes Plenum. Ich habe mich dem Anlass angemessen gekleidet und habe auch ein Taschentuch dabei - zum Winken. Mich hat in den zehn Jahren als Abgeordneter niemand zu sponsern versucht. Jetzt habe ich keine Hoffnung mehr.
Was ist mein Fazit? - Ich habe Reden gehalten und versucht, Ihnen ein wenig die Langeweile zu vertreiben. Aber ich habe es nicht einmal zu einem Ordnungsruf gebracht.
(Heiterkeit bei der FDP und bei der CDU - Dr. Manfred Sohn [LINKE]: Sie haben noch zwei Stunden Zeit!)
Allen, die sich von mir je persönlich angegriffen gefühlt haben, sage ich: Es war nicht so gemeint. - Vielmehr möchte ich Ihnen allen für das positive menschliche Miteinander danken, vor allem allen Mitgliedern des Rechtsausschusses.
Einen Wunsch habe ich an den künftigen Landtag: Auch politische Gegner sind im Allgemeinen ehrenwerte und kluge Menschen, die das Beste für unser Land wollen. Hass und Hetze helfen niemandem und schädigen letztlich unsere Demokratie. Schön wäre mitunter: weniger Verbissenheit, mehr Gelassenheit und mehr Humor in diesem Hohen Haus.
Lieber Professor Zielke, auch Sie gehören zu den Kollegen, die sich - das kann ich sehr gut beurteilen - immer an der Sache orientiert haben, die immer danach gestrebt haben, auch Kompromisse einzugehen und einen Konsens herzustellen. Ihr sprichwörtlicher trockener Humor wird uns in der Fraktion fehlen. Herzlichen Dank für Ihren Einsatz und alles erdenklich Gute für die nächste Zeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will einmal verzichten, sozusagen die prominenten, hier auch angesprochenen Verfahren großartig zu kommentieren. Man lernt bei diesem ganzen Bereich im Kleinen wie im Großen: Das Thema ist ausgesprochen bumeranggeneigt.
Manche - vielleicht der Kollege Bartling, weil er dem Parlament sehr lange angehört - werden wissen, dass ich schon verschiedene Reden auch zu dem ganzen Thema Transparenz - was darf ein Amtsträger, was darf er nicht? - gehalten habe, die eigentlich mit einer einzigen Formel enden: Meide den bösen Schein! - Da müssen wir keine wissenschaftlichen Gutachten machen, sondern man muss sich einfach nur an diese Grundregel halten. Das gilt für alle. Es gilt insbesondere für die, die da oder da in Verantwortung sind: Meide den bösen Schein!
Ein Weiteres. Man hat hier vielleicht mitbekommen, dass ich schon seit mehreren Jahren dafür eintrete, den Tatbestand der Abgeordnetenbestechung - nicht nur, weil das UN-Recht es einfordert - zu regeln. Wir sind auch nicht aus dem Schneider, wenn wir sagen, das muss der Bundestag gefälligst regeln. Nun hoffe ich, dass es bald so kommt; denn das dient letztlich uns allen.
Gleichwohl: Man stelle sich vor, der Bundesgesetzgeber hat mit dem Strafgesetzbuch auch den Tatbestand der Abgeordnetenbestechung geregelt, und dann wäre jemand unterwegs, der durch Vortragstätigkeit parallel zum Abgeordnetenmandat auf sehr hohe Beträge - 1 Millionen Euro über zwei Jahre, wie auch immer - kommt. Meinen Sie eigentlich, dass das dann als Tagesgeschäft einfach zur Seite gelegt würde? Da würden sich aber viele - und wahrscheinlich zu Recht - aufregen: Halt, was sind das eigentlich für Zusammenhänge? - Darüber bitte ich einfach nur einmal nachzudenken.
Ich verstehe meine Abgeordnetentätigkeit so - wie Sie alle, die ich Sie von da bis da sehe, auch -, dass das, was - ich kriege ja keine Diäten, weil ich zurzeit Minister bin - normalerweise der Abgeordnete bekommt, auch das abdeckt, was man abends z. B. an Öffentlichkeitsarbeit macht, sei es, dass man vom Parteiverband, von einem Genos
senschaftsverband oder von einem Verein geladen ist. Das ist dadurch doch irgendwo abgedeckt. Dass da etwas oben drauf kommen soll? - Na ja.
Ich will das Ganze einmal ein bisschen herunterholen und einiges zu dem eigentlichen Antrag sagen, insbesondere aus der Sicht des zuständigen Innenministers, den ich heute vertrete.
Meine Damen und Herren, seit 2001 sind Sponsoringleistungen über 1 000 Euro zu veröffentlichen. Einmal jährlich veröffentlicht die Landesregierung im Internetportal des Landes die sogenannte Sponsoringliste. Damit trägt sie den strengen Vorgaben der Antikorruptionsrichtlinie dieser Landesregierung Rechnung.
Ich darf bei dieser Gelegenheit daran erinnern, dass Niedersachsen mit dieser Richtlinie - ob es Ihnen gefällt oder nicht - bundesweit sogar eine Vorreiterrolle eingenommen hat. Die aktuelle Liste für das Jahr 2011 enthält ca. 1 200 Leistungen. Ganze sechs Sponsoren - das sind 5 Promille sozusagen der Gesamtleistung - wollten namentlich in der Öffentlichkeit nicht genannt werden. Allerdings werden solche Sponsoren dem Landesrechnungshof mitgeteilt, der dadurch dann seinerseits die Möglichkeit der Überprüfung hat. Ich denke, das Verfahren, so wie ich es beschrieben habe, hat sich bewährt.
Eine tägliche Information, wie von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gefordert, auch über Bagatellfälle, ist weder sachgerecht noch - seien wir einmal ehrlich - praktikabel. Das würde vielmehr zu einer erheblichen Unübersichtlichkeit und einem erhöhten Verwaltungsaufwand führen, wo jeder am Ende sagt: Das kann doch nicht richtig und nicht gerechtfertigt sein.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert außerdem, dass künftig sämtliche Sponsoringleistungen vorab im Haushaltsausschuss - meine Damen und Herren, vor allem des Haushaltsausschusses: Achtung! - genehmigt werden sollen. Es trifft zu, dass Sponsoringleistungen im kommunalen Bereich grundsätzlich vorab von der jeweiligen Vertretung, also dem Rat oder Kreistag, genehmigt werden müssen. Unabhängig davon, dass diese Zuständigkeit übertragen werden kann, sind Rat und Kreistag aber Organe der Selbstverwaltung, also Teile der Exekutive und eben kein Parlament.
Aber ganz abgesehen davon: Wie sollen wir uns das Verfahren denn praktisch vorstellen? Da hat ja jeder vielleicht auch so ein Beispiel, bei dem er
Ein Beispiel: Im Grenzdurchgangslager Friedland findet jedes Jahr - wahrscheinlich auch in diesem Jahr - eine Weihnachtsfeier für die Bewohner statt. Würde ein örtlicher Bäcker zehn Stollen spenden wollen, hätte das Grenzdurchgangslager die Annahme dieser Spende auf dem Dienstweg dem Haushaltsausschuss dieses Landtages zur Genehmigung vorzulegen. Bis der - nicht nur, weil eine Neuwahl ansteht - zusammengetreten ist, glaube ich, ist die Weihnachtsfeier gelaufen und der Stollen nicht mehr genießbar. - Da merkt man dann, welcher Anachronismus da im Grunde genommen angedacht wird und dass solche Dinge einfach nicht funktionieren und auch nicht funktionieren dürfen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte darüber hinaus eine Änderung des Parteiengesetzes bewirken. Wir alle wissen - ernstes Thema -, das Grundgesetz garantiert den Parteien die Freiheit, sich selbst zu finanzieren. Eine ausschließlich staatlich finanzierte Parteienlandschaft würde nicht unserem Demokratieverständnis entsprechen. Hierzu gehört auch die Befugnis der Parteien, Sponsoringleistungen und Spenden anzunehmen. Im Gegensatz zur Spende werden Sponsoringleistungen gerade deshalb erbracht, weil ihnen eine nachvollziehbare und angemessene Gegenleistung zugrunde liegt. Sponsoring ist also seiner Natur nach transparent, da es dem Leistenden gerade darauf ankommt, seinen Beitrag öffentlich zu erbringen. Wir kennen ja Tausende solcher Beispiele. Wer hier noch striktere Regelungen verlangt - das ist die Kehrseite der Betrachtung -, riskiert, dass das bewährte System der verfassungsrechtlich garantierten Parteienfinanzierung irgendwo auch Schaden nimmt.