Herr Präsident! Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass noch erheblicher Klärungsbedarf besteht, frage ich Sie noch einmal ganz konkret - teilweise haben Sie diese Fragen schon beantwortet -, seit wann, in welchem Umfang und in welcher Form Ihr Ministerium mit den Schwangerschaftsberatungsstellen im Landkreis Osnabrück zusammenarbeitet oder in Verbindung steht.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sind für viele Frauen in Niedersachsen und auch bundesweit unglaublich wichtig. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen selbstverständlich ständig in Kontakt mit Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen. Das Land Niedersachsen fördert die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, und zwar bei den Personalkosten - wenn ich mich recht entsinne - zu 80 %, also zu einem nicht ganz unerheblichen Anteil.
Wann will die Landesregierung ihre Versäumnisse in der Korruptionsbekämpfung und der Unternehmenstransparenz aufarbeiten? - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/529
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In aktuellen Presseerklärungen werden von den Regierungsfraktionen im Bund angesichts des offensichtlichen Fehlverhaltens in den Vorstandsetagen großer Finanzunternehmen unisono Forderungen nach einer Verschärfung der Vorstandshaftung gestellt.
In einer Presserklärung vom 23. September 2008 begrüßt der niedersächsische Justizminister die Verbesserung Deutschlands im weltweiten Korruptionswahrnehmungsindex von Platz 16 auf Platz 14. Er mahnt, dass sich Deutschland als führende Wirtschaftsnation nicht mit dem Mittelfeld zufriedengeben dürfe. Deutschland müsse seine Vorbildfunktion ausbauen und die damit verbundene Verantwortung wahrnehmen. Schließlich betont der Minister, dass „jetzt endlich gehandelt“ werden müsse. Die Aussagen an sich werden von vielen Expertinnen und Experten gelobt und unterstützt.
Jedoch verschweigt der Justizminister, dass die Landesregierung selber in den vergangenen Jahren wenig für die Bekämpfung der Korruption und für mehr Unternehmenstransparenz getan hat.
2. Bleibt die Landesregierung dabei, dass sie weiterhin ein niedersächsisches Informationsfreiheitsgesetz wegen der angeblich notwendigen Verringerung des Verwaltungsaufwandes ablehnt und den Bürgerinnen und Bürgern damit Akteneinsichts-, Auskunfts- und Beteiligungsrechte verwehrt?
3. Welche Maßnahmen will die Landesregierung angesichts der aktuellen Korruptionsaffären und der Forderungen nach wirkungsvoller Vorstandshaftung zeitnah ergreifen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich danke Ihnen, Herr Wenzel, bzw. Ihrer Fraktion sehr für die Gelegenheit, heute an dieser Stelle die besondere Bedeutung der Korruptionsbekämpfung für die Landesregierung und die vielfältigen von uns dazu veranlassten Maßnahmen darstellen zu können. Im Gegensatz zur Vorgängerregierung haben wir es nämlich nicht bei Lippenbekenntnissen belassen, sondern uns gleich zu Beginn der Regierungsübernahme intensiv der Herausforderung Korruptionsbekämpfung gewidmet. Von etwaigen Versäumnissen kann überhaupt keine Rede sein.
Korruption ist eine ernsthafte Bedrohung für die Stabilität und Sicherheit unseres Staates. Sie bewirkt einen Verlust an Vertrauen in die Unparteilichkeit der in Politik und Verwaltung Handelnden. Sie schädigt die Integrität der den Staat repräsentierenden Institutionen und Personen, und sie verursacht immense wirtschaftliche Schäden. Im öffentlichen Raum folgen daraus Verluste an Rechtstreue und die Zunahme von Staatsverdrossenheit. Im Bereich der Privatwirtschaft sind es die Freiheit
Für die Landesregierung steht deshalb ohne Wenn und Aber fest: Korruptionsbekämpfung ist eine der vordringlichsten Aufgaben, die es fortwährend zu bewältigen gilt. Auch für die neue Legislaturperiode haben wir deshalb in der Koalitionsvereinbarung festgeschrieben, den Kampf gegen Korruption und Wirtschaftskriminalität weiter zu intensivieren.
Worauf können wir dabei aufbauen? - Auf der einen Seite - nämlich der Prävention - haben wir bereits in der letzten Legislaturperiode damit begonnen, alle Arbeitsplätze unserer Landesbediensteten - und das sind rund 150 000 - auf spezifische Korruptionsgefahren zu untersuchen, und sogenannte Gefährdungsatlanten aller Behörden erstellt. Besonders gefährdete Arbeitsplätze konnten so lokalisiert und erforderliche Schutzmaßnahmen konzipiert werden. Daneben sind in allen Landesbehörden Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner für Korruptionsbekämpfung bestellt worden, die sowohl von den Bediensteten als auch von den Bürgern bei Fragen kontaktiert werden können.
Auf der anderen Seite - nämlich der Repression - haben wir 2007 ein landesweites Netz von insgesamt vier Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Bearbeitung von Korruptionsstrafsachen errichtet. Diese Staatsanwaltschaften mit Sitz in Braunschweig, Hannover, Osnabrück und Verden sind jeweils für mehrere Landgerichtsbezirke zuständig. Denn wir wissen: Korruptionsverfolgung erfordert ein besonderes Fachwissen, das nur durch Spezialisierung in Folge von Zentralisierung erworben werden kann.
Damit es den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten gleichwohl noch möglich ist, regionale Netzwerke mit den vor Ort ansässigen Verwaltungsbehörden zu knüpfen, haben wir uns als Flächenstaat bewusst gegen die Einrichtung einer landesweit zuständigen Schwerpunktstaatsanwaltschaft entschieden, so wie es in anderen Bundesländern vereinzelt gegeben ist.
Meine Damen und Herren, die Schaffung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften haben wir konsequent weiter fortgeführt. Trotz angespannter Haushaltslage haben wir für die Korruptionsschwerpunktstaatsanwaltschaften im vergangenen Jahr neben den bereits bestehenden Stellen weitere sieben Stellen für Staatsanwälte bzw. Oberstaatsanwälte und zusätzliche Stellen für Wirt
Damit haben wir nun ein schlagkräftiges Netzwerk von Korruptionsbekämpfern in Niedersachsen aufgebaut, das durch die Zentrale Stelle Organisierte Kriminalität und Korruption (ZOK) bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle koordiniert und beraten wird. Die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen jederzeit mit sachkundigem Rat zur Seite. Da die ZOK zugleich als Kontaktstelle des Europäischen Justiziellen Netzwerkes fungiert, kann sie bei grenzüberschreitenden Ermittlungen zudem effektiv unterstützen und binnen kürzester Zeit Kontakte mit im Ausland ansässigen Behörden und Personen herstellen. Angesichts der Globalisierung ein unschlagbarer Vorteil.
Meine Damen und Herren, Korruptionsbekämpfung erfordert aber nicht nur Maßnahmen aufseiten der Justiz. Auch die Polizei ist dem politischen Credo der Landesregierung nach konsequenter Korruptionsbekämpfung gefolgt und hat dem Bedürfnis nach Professionalisierung und Spezialisierung der Korruptionsbekämpfung sowohl personell als auch organisatorisch Rechnung getragen. Im Landeskriminalamt Niedersachsen ist ein eigenständiges Dezernat als Zentralstelle zur Bekämpfung von Korruption eingerichtet worden.
Auf Ebene der Polizeidirektionen erfolgt die Korruptionsbekämpfung bei den Zentralen Kriminalinspektionen. Mit Wirkung vom 1. Juni 2007 sind die bis dahin bestehenden Richtlinien zur Intensivierung der Verfolgung der Korruptionsdelinquenz überarbeitet und an die Rahmenbedingungen und Qualitätsstandards der polizeilichen Bekämpfung der Korruption in Niedersachsen angepasst worden.
Justiz und Polizei haben damit in den letzten fünf Jahren gemeinsam Strukturen aufgebaut, die eine nachhaltige Korruptionsbekämpfung dauerhaft sicherstellen. Niedersachsen ist im Bereich der Korruptionsbekämpfung bestens gerüstet und wird im Konzert der Bundesländer um diese Leistungen beneidet.
Meine Damen und Herren, wirksame Korruptionsbekämpfung endet jedoch nicht an den Landesgrenzen. Fest steht vielmehr, dass sich Erfolg versprechende Korruptionsbekämpfung weder auf einzelne Bundesländer noch auf einige wenige Staaten beschränken kann. Im Zeitalter der Globalisierung brauchen wir nicht nur nationale, sondern auch aufeinander abgestimmte internationale Korruptionsbekämpfungskonzepte. Wir brauchen sie
im Interesse einer ausschließlich sachorientierten Verwaltung ebenso wie zum Schutz ehrlicher und verantwortungsbewusster Unternehmen.
In den vergangenen Jahren hat sich international wie national viel verändert. Internationale Organisationen haben das Thema Korruptionsbekämpfung in den letzten Jahren verstärkt aufgegriffen. Viele Antikorruptionsübereinkommen sind seither zustande gekommen. Auf der Ebene der EU sind insbesondere die Übereinkommen und Protokolle zum Schutz ihrer finanziellen Interessen zu nennen.
Die OECD hat 1997 das Übereinkommen über die Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr zur Zeichnung aufgelegt. Der Europarat hat 1999 mit einem Strafrechtsübereinkommen über Korruption nachgezogen. Die internationale Staatengemeinschaft hat 2003 die inzwischen von 140 Staaten unterzeichnete UN-Konvention gegen Korruption aus 2003 auf den Weg gebracht.
Meine Damen und Herren, mit der Unterzeichnung internationaler Übereinkommen ist es aber nicht getan. Diese bedürfen auch der innerstaatlichen Umsetzung, die in Deutschland weiter fortgeschritten sein könnte, als sie es tatsächlich ist. Hier hat die Bundesjustizministerin ganz sicher noch Hausaufgaben zu machen.
Zwar sind wichtige erste Schritte zur Umsetzung eingegangener internationaler Verpflichtungen mit dem EU-Bestechungsgesetz und dem Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung vom 10. September 1998 eingeleitet worden. Zur Umsetzung weiterer Antikorruptionsübereinkommen, namentlich der Europarats- und der UN-Konvention, sind in Deutschland jedoch noch weitere Reformen erforderlich.
Meine Damen und Herren, wichtig erscheint mir mit Blick auf die internationalen Implikationen vor allem die Neufassung des Tatbestandes der Abgeordnetenbestechung. Gegenwärtig haben wir die mich wenig überzeugende Rechtslage in Deutschland, dass die Bestechung ausländischer Abgeordneter nach dem Internationalen Bestechungsgesetz weiter greift als - so etwas soll es ja geben - die Bestechung inländischer Abgeordneter. Der seit 1994 existierende Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung nach § 108 e des Strafgesetzbuchs verbietet derzeit nur den zukunftsgerichteten Kauf und Verkauf von Stimmen bei Wahlen und Abstimmungen. Spenden zur „allgemeinen Klimapflege“ hingegen bleiben tatbestandslos.
Hier gilt es eine Regelung zu finden, die einerseits den Vorgaben der UN-Konvention entspricht, andererseits aber auch dem Umstand Rechnung trägt, dass der Lobbyismus als solcher legitimer Bestandteil politischer Willensbildung sein kann und deshalb nicht per se unter Strafe gestellt werden darf. Ich begrüße es deshalb sehr, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages angekündigt haben, dazu selbst eine Regelung entwerfen zu wollen.
Mir erscheint es aber ebenso wichtig - dies sage ich in meiner Eigenschaft sowohl als Justizminister als auch als Abgeordneter des Niedersächsischen Landtages -, dass zeitnah eine Lösung gefunden wird, damit die UN-Konvention gegen Korruption nunmehr endlich auch von Deutschland ratifiziert werden kann. Das sind wir dem Ansehen unseres Landes schuldig.
Nicht mehr und nicht weniger habe ich übrigens in der von Ihnen, sehr geehrter Herr Wenzel, zitierten Presseerklärung vom 23. September 2008 anlässlich der Veröffentlichung des Korruptionswahrnehmungsindexes von Transparency International für 2007 zum Ausdruck gebracht. Wie ernst es mir mit der Bekämpfung der Korruption ist, mag Ihnen auch die Symbolik verdeutlichen, dass Transparency International seine nächste Vorstandssitzung - wie es der Zufall so will - im Niedersächsischen Justizministerium abhalten wird.
Zu Frage 1: Auf Bundesebene wurde 2002 die Einführung eines Korruptionsregisters im Rahmen der Beratungen zur Einführung eines Gesetzes zur tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen und zur Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen diskutiert. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen sollte um eine Vorschrift erweitert werden, welche die Einrichtung eines Registers beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle über unzuverlässige Unternehmen vorsah, um öffentliche Auftraggeber in die Lage zu versetzen, dort eingetragene Unternehmen wegen Unzuverlässigkeit von der Vergabe öffentlicher Aufträge auszuschließen. Im Bundesrat war keine Mehrheit für die vorgeschlagenen Lösungen zu erreichen.
Alleingänge einzelner Länder sind hier wenig zielführend; denn nur ein bundesweit einheitliches und flächendeckendes Korruptionsregister wäre in der Lage, eine effektive Korruptionsprävention und
-bekämpfung sowie die Gewährleistung eines freien und fairen Wettbewerbs in Verbindung mit öffentlichen Auftragsvergaben zu gewährleisten.
Im Rahmen der laufenden Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 4. Juli 2008 gegenüber der Bundesregierung einen modifizierten Vorschlag zur Errichtung eines bundesweiten Korruptionsregisters vorgelegt. Die Bundesregierung hat zugesagt, die Diskussion über die Zweckmäßigkeit eines derartigen Registers nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zur Modernisierung des Vergaberechts wieder aufzunehmen. Das bleibt zunächst einmal abzuwarten.
Zu Frage 2: Die Landesregierung sieht für ein niedersächsisches Informationsfreiheitsgesetzes zurzeit keinen Bedarf. Insbesondere ist auch nicht erkennbar, welcher konkrete Mehrwert sich daraus für die Korruptionsbekämpfung ergeben könnte.
Die aus Sicht der Landesregierung notwendige Transparenz der öffentlichen Verwaltung wird bereits nach geltendem Recht durch vielfältige Akteneinsichts-, Auskunfts- und Beteiligungsrechte gewährleistet. Es erscheint zudem zweifelhaft, dass ein niedersächsisches Informationsfreiheitsgesetz für die Bürgerinnen und Bürger einen erkennbaren Nutzen brächte, weil der Zugang zu Informationen nicht schrankenlos gewährt werden kann. Rechte Dritter wie der Schutz personenbezogener Daten und der Schutz von Berufs-, Betriebs- und Urheberrechten wären zu beachten, sodass die Informationsmöglichkeiten des Einzelnen im Ergebnis durch ein Informationszugangsgesetz nicht nachhaltig verbessert werden würden.
Um es einmal auf den Punkt zu bringen: Dem von Ihnen, meine Damen und Herren von den Grünen, so hoch gehaltenen Informationsrecht für alle stehen doch gewaltige Probleme der informationellen Selbstbestimmung, also einem Recht mit Verfassungsrang, entgegen. Was passierte denn, wenn jeder nach Lust und Laune und ohne ein berechtigtes Interesse Akten aller Behörden des Landes einsehen könnte? - Stellen Sie sich einmal vor, jeder könnte Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft einsehen. Darin sind sehr persönliche Daten von Beschuldigten enthalten, gegen die am Ende das Ermittlungsverfahren möglicherweise eingestellt wird. Oder stellen Sie sich vor, jemand hat Interesse an der Führerscheinakte seines Nachbarn, in dem ein psychologisches Gutachten enthalten ist, oder an Telefonüberwachungsprotokollen, Durchsuchungsberichten, ärztlichen Untersu