Zur Erbschaftsteuer hat Herr Althusmann hier schon gesprochen. Wir sind für die Erhaltung der Erbschaftsteuer. Sie darf nur nicht die Substanz vernichten. Sie ist insofern gerecht, als sie keine Doppelbesteuerung bewirkt. Vielmehr muss ja der Erbe, dem die Erbschaft zufließt, die Steuer zahlen. Wir müssen aber verhindern, dass er die Substanz der Erbschaft aufzehren muss, um die Steuer entrichten zu können. Deshalb diskutieren wir über Verschonungsregelungen: Wenn man den Betrieb weiterführt usw., wird man von der Zahlung der Erbschaftsteuer befreit. Denn es liegt in unserem Interesse, dass das Vermögen in Deutschland bleibt und damit in Deutschland Arbeitsplätze geschaffen werden.
Vermögen ist ja nicht grundsätzlich böse. Vermögen ist doch dann sehr positiv zu sehen, wenn es im produktiven Bereich eingesetzt wird: wenn Firmen damit begründet und betrieben werden, wenn Arbeitsplätze geschaffen und damit Familien ernährt werden.
Natürlich kann man fragen: Warum muss diese Dame 12 Milliarden Euro haben? - Sie hat sie gar nicht. Hier hat sich zwar ein Familienunternehmen an einem DAX-Unternehmen beteiligt, aber das im Wesentlichen auf Kredit. Sie erhält und schafft damit Arbeitsplätze, und zwar auf eigenes Risiko. Sie könnte ja mit ihrem Sohn in die Schweiz gehen und sich ein schönes Leben machen. Man muss einmal anerkennen, dass die Menschen ihr Vermögen auch einsetzen, um zu produzieren, Arbeitsplätze und Mehrwert zu schaffen. Das muss man eben deutlich sagen.
Die letzte Steuerreform im Jahre 2000, die - ich kann es nicht ändern - von Rot-Grün gemacht wurde, hat bei der Körperschaftsteuer zu Entlastungen geführt. Das hat dazu geführt, dass unsere Wirtschaft wieder angesprungen ist und die Arbeitslosenzahl gefallen ist, zum Teil unter 3 Millionen. Da hat es auch Fehler gegeben. Das werfe ich aber nicht den Einzelnen vor. Wenn man Gesetze macht, kann es auch zu Fehlern kommen.
Es ist allerdings berücksichtigt worden, dass bei der Körperschaftsteuer etwa der gleiche Steuersatz beim Eigentümer, beim Endsteuerzahler, ankommen sollte wie bei der Einkommensteuer. Der Körperschaftsteuersatz sieht mit 15 % im Moment relativ bescheiden aus. Wenn aber die Gewerbesteuer hinzukommt - das sind im Schnitt 13 % -, ist
man bei 28 %. Vom Gewinn bleiben also 62 % über, die im Unternehmen investiert werden können. Wird der Gewinn ausgeschüttet, werden darauf ab dem 1. Januar 2009 25 % Abgeltungsteuer fällig. 25 % von 60 % sind 15 %. Dann sind wir schon bei 41 oder 42 %. Dann kommen noch der Soli und - wenn man in der Kirche ist und das auch angibt - die Kirchensteuer hinzu. Damit ist man wieder bei der Spitzenbesteuerung von 43 %, die auch bei der normalen Einkommensteuer anfällt. Auch da kommt der Soli noch dazu. Das heißt, hier hat man gleichmäßige Verhältnisse geschaffen.
Man hat aber dafür gesorgt, dass Eigentümer, die den Gewinn nicht ausschütten lassen, sondern im Unternehmen belassen, damit das Unternehmen weiter wachsen und es damit weitere Arbeitsplätze schaffen kann, von der Steuer verschont werden. Das ist auch richtig, weil das Geld bei der Privatperson nicht ankommt und sie den Gewinn nicht konsumieren kann. So in etwa läuft das.
Herr Aller hat darauf hingewiesen: Unsere Volkswirtschaft lebt von Außenkontakten. Sie lebt davon, dass wir in der Konkurrenz, im Mitbewerbertum zu anderen Ländern stehen. Das betrifft nicht nur die unmittelbaren Anrainerländer, sondern gilt natürlich weltweit. Inzwischen ist die Wirtschaft weltweit. Deswegen können wir nicht einfach in den Steuertopf greifen. Dann würde es zu Fluchtbewegungen kommen.
- Die Schweden haben ihr Steuersystem völlig neu aufgestellt. Sie zahlen zum Teil auch ihre Sozialleistungen über Steuern. Wenn Sie das wieder gegenrechnen, kommen Sie zu einem ganz anderen Satz. Herr Sohn hat vorhin ja auch etwas völlig Falsches behauptet, als er sagte, die Wiedervereinigung sei aus der Rentenkasse bezahlt worden. Das ist falsch. Wir haben die Rentenkassen übernommen, und jedes Jahr gehen 80 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt in die Rentenversicherung, damit die Renten gezahlt werden können, und nicht umgekehrt. Es ist nicht so, dass die Rentner noch die Wiedervereinigung bezahlen.
(Zurufe von der CDU - Kreszentia Flauger [LINKE]: Sie haben doch Rentenversicherungsbeiträge für die Wiedervereinigung benutzt! Geben Sie es doch wenigstens zu!)
- Frau Flauger, Sie können ja nun nicht behaupten, dass wir ein Problem in der kapitalistischen Welt haben. Die DDR ist doch zusammengebrochen.
Herr Sohn hat vorhin gesagt, es gebe gebildete Kommunisten. Die DDR ist ja wohl von lauter gebildeten Kommunisten geführt worden; das werden Sie wohl nicht bestreiten. Die haben sich ich im Endeffekt - das konnten Sie gerade vor einer Woche im Fernsehen sehen - durch Franz Josef Strauß noch einen Milliardenkredit vermitteln lassen können, weil sie finanziell am Ende waren. Dass sie am Ende waren, ist doch unbestritten. Sie wollen doch nicht sagen, dass es dort, wo die gebildeten Kommunisten im Moment die Volkswirtschaft führen, in Nordkorea und auf Kuba, besser ist als in der Bundesrepublik. Gucken Sie doch einmal die Realität an!
- Ich habe so argumentiert, wie es ist. Sie können ja sagen, auf Kuba und in Nordkorea sei alles bestens. Sie sollten allerdings die Realität nicht aus den Augen verlieren. Man muss die Menschen nicht an ihrem Reden, sondern an ihrem Handeln und an den Wirkungen messen.
Ich gebe Herrn Aller völlig recht. Natürlich wurde dieser Antrag nicht gestellt, um heute, in der nächsten oder in der übernächsten Sitzung eine Mehrheit dafür zu bekommen, sondern um das Stöckchen hinzuhalten, damit wir allgemein darüber einmal diskutieren.
(Kreszentia Flauger [LINKE]: Testen Sie es doch mal! Stimmen Sie zu! Dann werden Sie sehen, ob wir noch zufrieden sind!)
Aber Sie haben ja eine oder vielleicht zwei Möglichkeiten, z. B. in Berlin und möglicherweise - ich hoffe, dass es nicht passiert - gemeinsam mit Frau Ypsilanti, bei entsprechenden Mehrheiten einen solchen Antrag in den Bundesrat einzubringen. Dort können wir dann darüber diskutieren. Aber auch da wird er keine Mehrheit bekommen, weil es eben volkswirtschaftlicher Unsinn ist.
Der Antrag soll an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen überwiesen werden. - Ich sehe und höre keinen Widerspruch; dann ist so beschlossen.
Erste Beratung: Städtekoalition gegen Rassismus unterstützen - Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/502
Zur Einbringung hat sich Frau Zimmermann von der Fraktion DIE LINKE zu Wort gemeldet. Bitte schön, Frau Zimmermann!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem Ihnen heute vorliegenden Antrag möchte meine Fraktion, dass von diesem Haus ein klares fraktionsübergreifendes Signal gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Land Niedersachsen gesetzt wird.
Angesichts der aktuellen Straftatenstatistik erscheint mir das dringend notwendig. Im ersten Halbjahr 2008 wurden in Niedersachsen 199 fremdenfeindliche Straftaten, davon allein 24 Gewaltdelikte, verübt. Im Jahr 2007 waren es insgesamt 330 fremdenfeindliche Straftaten, davon 50 Gewaltdelikte.
Der Kampf gegen Rassismus wird insbesondere vor Ort, also auf kommunaler Ebene, geführt. Deshalb wäre es ein gutes Zeichen, wenn der Landtag die Städtekoalition gegen Rassismus begrüßt, die Kommunen des Landes zur Mitgliedschaft ermuntert und sie bei ihrem Bemühen, Mitglied dieser Koalition zu werden, unterstützt.
Unter den bislang 81 Mitgliedsstädten sind nur 2 aus Niedersachsen, nämlich Hannover und meine Heimatstadt Wolfsburg.
tiative der UNESCO und wurde im Jahr 2004 gestartet. Ziel ist es, ein internationales Netzwerk von Städten einzurichten, die sich gemeinsam für einen wirkungsvollen Kampf gegen Rassismus, Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit einsetzen. Im Dezember 2004 wurde in Nürnberg die Europäische Städtekoalition gegen Rassismus unter dem Eindruck des 60. Jahrestages der Verabschiedung der Nürnberger Rassengesetze gegründet, und es wurde ein Zehnpunkteaktionsplan verabschiedet. Das Menschenrechtsbüro der Stadt Nürnberg fungiert zugleich als Geschäftsstelle der Koalition.
Die Koalition selbst hat sich zum Ziel gesetzt, Rassismus und Diskriminierung auf kommunaler Ebene zu bekämpfen, die Mitgliedsstädte durch den Zehnpunkteaktionsplan gegen Rassismus bei dieser Aufgabe zu unterstützen und die Kooperation mit Institutionen und Organisationen, die sich ebenfalls der Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung verschrieben haben, zu stärken. Grundlage bildet der bereits erwähnte Zehnpunkteaktionsplan gegen Rassismus, der folgende Punkte beinhaltet: Verstärkung der Wachsamkeit gegenüber Rassismus und Aufbau eines Beobachtungs- und Solidaritätsnetzwerkes, Bewertung der örtlichen Situation und der kommunalen Maßnahmen, Aufbau einer Datensammlung. Formulierung erreichbarer Ziele und Entwicklung von Indikatoren, um die Wirkung der kommunalen Maßnahmen bewerten zu können, bessere Unterstützung für die Opfer von Rassismus und Diskriminierung,
bessere Information der Bürgerinnen und Bürger über ihre Rechte und Pflichten, über Schutzmaßnahmen und über Sanktionen für rassistisches Verhalten und Förderung gleicher Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Die Städte verpflichten sich, als Arbeitgeberinnen und Dienstleisterinnen Chancengleichheit und Gleichberechtigung zu gewährleisten und zu fördern. Weitere Punkte sind die Entwicklung konkreter Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung bei Vermittlung und Verkauf von Wohnungen, die Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung durch Bildung und Erziehung, die Förderung der kulturellen Vielfalt und die Entwicklung oder Unterstützung von Maßnahmen zum Umgang mit rassistischen Gewalttaten.
Alle diese Punkte zielen in die richtige Richtung und werden langfristig für die nachhaltige Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung sorgen.
Dass ein solcher Antrag parteiübergreifend funktionieren kann, zeigt das Beispiel der Stadt Wolfsburg, die im Frühjahr 2007 einen Antrag in diese Richtung verabschiedet hat. Der Beitritt wurde durch die Annahme eines interfraktionellen Antrags der CDU, der SPD, der FDP und der Wolfsburger Linken ermöglicht. Wolfsburg ist seit etwa einem halben Jahr Mitglied dieser Städtekoalition.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich wünsche mir eine ganz eindeutige Botschaft gegen Rassismus und Diskriminierung aus diesem Haus in unser Land Niedersachsen hinein, und ich hoffe, dass Sie alle, liebe Kolleginnen und Kollegen, diesem Antrag zustimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Begriffe wie Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Diskriminierung und Extremismus, ob von rechts oder von links, sind leider in den vergangenen Jahren wieder zu einem erheblichen Problem geworden. Insbesondere manche Kommunen haben darunter sehr zu leiden. Es ist wirklich erschreckend, wie Menschen aus Wut, Hass und Fanatismus anderen Menschen unermessliches Leid zufügen. Wer hätte geglaubt, dass nach dem Zweiten Weltkrieg derartige Übergriffe noch einmal in diesen Dimensionen auftreten, dass sie in manchen Kommunen wirklich nicht mehr zu bewältigen sind?
Deshalb müssen wir, meine Damen und Herren, alle Anstrengungen bündeln und alle demokratischen Mittel einsetzen, um diesen Kräften, die der Demokratie in Deutschland schaden, entgegenzuwirken. Die CDU-Fraktion ist dem niedersächsischen Innenminister sehr dankbar, dass er diesem Thema Priorität eingeräumt hat.
Es gibt seitens der Niedersächsischen Landesregierung unter Beteiligung verschiedener Ministerien Programme, Projekte, Materialien, Sportinitiativen und Schulungen, auch für Lehrer, die möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern dieses Thema nahebringen sollen. Auch der Verfassungs