Der Restbetrag wird nach einem sogenannten Scoring-Verfahren verteilt, dessen zentrale Bestimmungsgröße ebenfalls die Anzahl der Schülerinnen und Schüler darstellt. Eine parteipolitische Steuerung der Mittelzuweisung kann hier ebenfalls nicht erkannt werden.
100 Millionen Euro Programmvolumen für kleine Sanierungsmaßnahmen an unseren Hochschulen werden nach einem mit der Landeshochschulkonferenz - also einem parteipolitisch neutralen Gremium - abgestimmten Verteilungsschlüssel zugewiesen. 146 Millionen Euro Programmvolumen werden im Rahmen jahrelang eingespielter und allseits akzeptierter Verfahren z. B. über einschlägige Richtlinien verteilt. 50 Millionen Euro für die Krankenhäuser werden gemäß Krankenhausgesetz, 50 Millionen Euro für kommunale Sportstätten und 46 Millionen Euro für die vier Programme im Rahmen des Konjunkturprogramms I - Städtebau, energetische Gebäudesanierung und Weltkulturerbe - zugewiesen. Ich habe im Haushaltsausschuss schon gesagt, dass es in Niedersachsen nur zwei Städte gibt, die Mittel im Rahmen des Weltkulturerbes in Anspruch nehmen können, nämlich Goslar und Hildesheim. Auch hierbei werden Sie eine parteipolitische Einflussnahme kaum feststellen können. Dass Bischof Bernward vor 1 000 Jahren den Grundstein für die Michaeliskirche in Hildesheim gelegt hat, werden Sie mir schwerlich zurechnen können. So gerne ich es auch hätte, ich kann daran nichts ändern.
50 Millionen Euro Programmvolumen für den Ausbau der Breitbandverkabelung werden anhand objektiv nachvollziehbarer Clusterbildung sowie eines Wettbewerbs unter Einbindung der kommunalen Spitzenverbände verteilt werden. Auch die
166 Millionen Euro Programmvolumen werden für zahlreiche Hochbaumaßnahmen für Forschung, kulturelle und studentische Infrastruktur, für die energetische Sanierung von Landesgebäuden usw. aufgewendet. Über diese Maßnahmen wurde nach den Kriterien der Dringlichkeit und Zügigkeit entschieden. Sie verteilen sich im Übrigen gleichmäßig auf alle Regionen des Landes. Auch hier ist eine parteipolitische Bevorzugung nicht zu erkennen.
14 Millionen Euro Programmvolumen werden nach objektiven Kriterien auf der Grundlage von Zuwendungsrichtlinien für Altlastensanierung und Hochwasserschutz im Binnenland verteilt. 10 Millionen Euro werden für neue Polizeifahrzeuge aufgewendet. Auch hier kann man wohl kaum von einer parteipolitischen Zuordnung sprechen.
- Sie hatten früher eine grüne Farbe, und sie haben jetzt eine blaue Farbe. Ich glaube aber nicht, dass das etwas mit dem Regierungswechsel in Niedersachsen zu tun hat.
30 Millionen Euro werden für die Hinterlandanbindung unserer Häfen und für die Offshorewindenergie in Cuxhaven, 2 Millionen Euro für Radwege und 20 Millionen Euro für die Verbesserung der Unterrichtsversorgung aufgewendet. Auch hieran kann man Parteipolitik schwerlich festmachen.
Darüber hinaus gibt es Projekte mit einem Volumen von 52 Millionen Euro, die ich hier nicht einzeln aufzählen möchte. Ich könnte es aber tun, wenn es gewünscht wird.
- Für die Verstärkung der Kriminaltechnik der Polizei werden 5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Harzer Schmalspurbahn soll mit 4 Millionen Euro gefördert werden. Es handelt sich dabei um eine Privatbahn, mit deren Hilfe der Westharz auf den Stand des Ostharzes gebracht werden soll. Der Prüfstand für Flugzeugtriebwerke in Göttingen soll mit 2,5 Millionen Euro gefördert werden. Die Emslandhalle im Emsland soll mit 5 Millionen Euro gefördert werden. Der Landkreis Emsland legt
noch einmal 20 Millionen Euro drauf, sodass die Mittel aus dem Konjunkturprogramm hier eine enorme Vervielfältigung erfahren. Das DIL soll mit 5 Millionen Euro, das LAVES mit 7,8 Millionen Euro saniert werden. In Luhmühlen soll der Pferdesport mit 5,5 Millionen Euro gefördert werden. Die Niedersachsenhalle in Verden soll für die Sanierung eine Förderung von 1,5 Millionen Euro erhalten. Das Jugendwaldheim Sulingen soll 500 000 Euro erhalten. Das Staatstheater Oldenburg soll für 14 Millionen Euro saniert werden. Das ergibt zusammen 51 Millionen Euro. Wo die letzte Million geblieben ist, weiß ich nicht. Ich werde mich aber gern danach erkundigen.
Zu Frage 1: Die Einzelmaßnahmen sind in einem intensiven Abstimmungsprozess innerhalb der Landesregierung festgelegt worden. Sie unterliegen den Vorgaben des Gesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder. Das Zukunftsinvestitionsgesetz gibt also die wesentlichen Kriterien für die Auswahlentscheidung vor. Danach kommt es maßgeblich darauf an, dass die Mittel den Förderbereichen des § 3 des Zukunftsinvestitionsgesetzes zugeordnet werden können. Sie sollen so vergeben werden, dass die im Rahmen des Konjunkturpakets II zu vergebenden Mittel möglichst zu 65 % auf Investitionen in die Bildungsinfrastruktur und zu 35 % auf Investitionen in die Infrastruktur entfallen. Dabei muss gewährleistet sein, dass im Sinne von § 3 a des Zukunftsinvestitionsgesetzes die Mittel zusätzlich zugewiesen werden, d. h. insbesondere noch nicht in den Haushaltsplänen veranschlagt worden sind. Mit den Maßnahmen durfte zudem nicht vor dem 27. Januar 2009 begonnen worden sein. Das ist logisch. Wenn mit einer Maßnahme schon begonnen worden ist, bevor das Gesetz in Kraft getreten ist, ist das Kriterium „zusätzlich“ nicht erfüllt. Die Maßnahmen müssen aber bis zum 31. Dezember 2010 begonnen werden. Bis 2011 muss ein selbstständiger Abschnitt des Investitionsvorhabens abgeschlossen werden können, weil nach dem 31. Dezember 2011 keine Mittel des Bundes mehr zur Auszahlung angeordnet werden. Dies ergibt sich aus § 5 des Zukunftsinvestitionsgesetzes.
Die Maßnahmen unterliegen des Weiteren dem Doppelförderungsverbot im Sinne einer anderweitigen Förderung nach den in § 4 Abs. 1 des Zukunftsinvestitionsgesetzes aufgeführten Gesetzen. Schließlich muss eine längerfristige Nutzung auch unter Berücksichtigung absehbarer demografischer
Entscheidende Kriterien waren somit die eben skizzierten Förderbereiche des Bundes, die Dringlichkeit der Vorhaben sowie ihre regionale Wirkung.
Zu Frage 2: Die auf den Bereich Hochschule, Forschung und Bildung entfallenden 192 Millionen Euro werden auf zwei Blöcke verteilt. Rund 100 Millionen Euro entfallen auf kleinere Sanierungsmaßnahmen überwiegend energetisch-technischer Natur an den Hochschulen. Insoweit wurde eine Prioritätenabfrage bei den Hochschulen durchgeführt. Berücksichtigt wurden Maßnahmen, deren Dringlichkeit unstreitig ist und mit deren Fertigstellung innerhalb der nächsten zwei Jahre sicher zu rechnen ist. Das ist ja auch die Voraussetzung dafür, dass in diesem Bereich gefördert werden kann. Die Verteilung der Mittel auf die Hochschulen erfolgt in Anlehnung an den Verteilungsschlüssel, nach dem die jährlichen Bauunterhaltungsmittel auf die Hochschulen verteilt werden. Das hat also auch nichts mit Parteipolitik zu tun. Dieser Verteilungsschlüssel ist mit der Landeshochschulkonferenz abgestimmt.
Rund 92 Millionen Euro entfallen auf Baumaßnahmen für Forschung, Baumaßnahmen für die kulturelle und studentische Infrastruktur einschließlich der Weiterbildung sowie Gerätebeschaffung insbesondere für die Hochschulkliniken. Über diese Baumaßnahmen wurde gleichfalls nach den Kriterien der Dringlichkeit und Zügigkeit der Fertigstellung entschieden. Bei den Baumaßnahmen der Forschung fielen daneben zusätzlich die Kriterien der Strahlkraft und der Schwerpunktförderung ins Gewicht. Bei den Baumaßnahmen der kulturellen und studentischen Infrastruktur einschließlich der Weiterbildung fielen daneben die Kriterien der Wirksamkeit in der Fläche ins Gewicht. Bei der Gerätebeschaffung fiel der Umstand ins Gewicht, dass bei den Hochschulkliniken ein überaus großer Bedarf an Geräten für die Krankenversorgung besteht.
Zu Frage 3: Es hat naturgemäß kein Anmeldungsverfahren gegeben. Wir sind ja das schnellste Bundesland gewesen, das parallel zu dem Gesetzgebungsverfahren im Bundestag und im Bundesrat den Nachtragshaushalt im Landtag beschlossen hat. Es war ja auch möglichst schnelles Handeln angesagt.
Intern sind Vorschläge der Ressorts zusammengetragen worden. Kriterien für eine Nichtberücksichtigung im Programm hat es nicht gegeben mit der Ausnahme, dass zum Schluss schlicht das Geld alle war. Kriterien für die Berücksichtigung im Aufstockungsprogramm waren insbesondere die Hebelwirkung der Investitionen - d. h. je mehr Mittel durch den Zuschuss in den Landkreisen bzw. in den Kommunen freigesetzt worden sind, umso mehr ist natürlich an die Förderung gedacht worden -, die überregionale Wirkung, die Entlastung zukünftiger Haushalte und die besondere landespolitische Bedeutung, die auch unter dem Stichwort „Leuchtturmfunktion“ erwähnt worden ist.
Die Summe dieser Faktoren hat dann zu der Auswahl der Vorschläge geführt. Alle anderen Vorschläge, die es noch aus allen möglichen Bereichen gegeben hat, konnten nicht berücksichtigt werden, weil das Geld aufgebraucht war.
Herr Präsident! Vor dem Hintergrund der sehr ausführlichen und transparenten Darstellung der Aufstockung des Konjunkturprogramms II frage ich die Landesregierung, welche Hebelwirkung ganz konkret bezüglich der Investitionen von Dritten durch dieses Aufstockungsprogramm ausgelöst wird.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das kann so im Einzelnen nicht beantwortet werden, da dort, wo wir Zuschüsse geben - ich hatte die Emslandhallen genannt -, die Hebelwirkung enorm ist, während die Hebelwirkung in anderen Bereichen, in denen wir in eigene Gebäude investieren und deshalb andere nichts dazuzahlen, naturgemäß gleich null ist.
Ich frage die Landesregierung: Was war die Motivation dafür, neben dem Konjunkturpaket II ein Aufstockungsprogramm aufzulegen? Welche Ziele werden mit diesem Aufstockungsprogramm verfolgt?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Bundesgesetz sieht vor, dass 25 % der Maßnahmen von Land und Kommunen getragen werden müssen.
Wir als Landesregierung wollten den Eindruck vermeiden, dass der Anteil, den die Kommunen in das Konjunkturprogramm einbringen, zu Ersparnissen im Landeshaushalt führt. Wir haben deshalb dem Landtag vorgeschlagen, der das dankenswerterweise mit seinem Nachtragshaushalt auch so beschlossen hat, dass das zusätzlich bereitgestellt wird, damit es keinen Streit geben kann. Wir erbringen also unseren Anteil, und der kommunale Anteil kommt zusätzlich obendrauf. Das geht haushaltstechnisch nur so, wie wir es gemacht haben, nämlich dass das zusätzlich im Landeshaushalt veranschlagt wird.
Ich frage die Landesregierung: Welche Maßnahmen hat sie getätigt, damit das Geld möglichst schnell ankommt? Denn es ist sehr wichtig, dass zügig investiert wird.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben dadurch, dass wir sehr schnell einen Nachtragshaushalt vorgelegt haben und der Landtag ihn dankenswerterweise in seinen Ausschüssen sehr schnell beraten und anschließend beschlossen hat, die Grundlage dafür geschaffen,
dass sehr schnell ausgezahlt werden kann. Wir haben die Richtlinien sehr früh vorgelegt. Wir waren damit im Konzert der 16 Bundesländer das schnellste Bundesland.
Darüber hinaus haben wir gemeinsam mit anderen Bundesländern dafür Sorge getragen, dass Artikel 104 des Grundgesetzes im Rahmen der Föderalismuskommission II dahin gehend verändert wird, dass von den Kommunen und den anderen Empfängern nicht nur in energetische Maßnahmen, sondern auch in andere Bereiche investiert werden kann. Wir glauben, dass das Geld damit schnell abfließt und auch schnell ankommt.
Im Übrigen ist dafür Sorge getragen, dass es sehr schnell geht, weil wir sehr viel pauschal zuweisen, was außer Nordrhein-Westfalen und Thüringen kein anderes Land macht. Ich sagte ja, wir haben den Kommunen 600 Millionen Euro unmittelbar zugewiesen, die dann sehr schnell handeln können, ohne Einzelanträge stellen zu müssen. Die Bildungsmittel werden nach Schülerzahlen verteilt, sodass auch dafür keine langen Anträge gestellt werden müssen, die dann wieder bearbeitet werden müssten. Vielmehr kann das vor Ort eigenverantwortlich sehr schnell umgesetzt werden.
Herr Minister, ist die Einschätzung richtig, dass die Überraschung bei den Kommunen und Landkreisen darüber, dass es bei der Landesregierung so schnell ging, so groß war, dass sie sich zum Teil über die Hebelwirkung gar nicht im Klaren waren, die diese schnelle Handlungsweise der Landesregierung zur Folge hat?