Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich aufzustehen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Der Gesetzentwurf ist so beschlossen worden.
Zweite Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Artikel-10-Gesetzes - Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/800 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes - Drs. 16/1188 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/1241
Herr Briese, ich erteile Ihnen gleich das Wort, wenn es etwas ruhiger geworden ist. Einen kleinen Moment, bitte, Herr Briese. - Bitte verlassen Sie den Saal, wenn Sie Privatgespräche führen wollen, oder nehmen Sie Platz und schenken dem Redner Ihre Aufmerksamkeit! Vorher fangen wir nicht an. - Verehrte Frau Abgeordnete! Herr Klein! Herr Siemer!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann eigentlich nahtlos an meine Rede von vorhin anschließen. Darin ging es um mehr Transparenz und mehr Kontrolle der Regierung und der entsprechenden Behörden. Ich kann nur feststellen: Auch im Bereich der G-10-Kommission ist das offenkundig nicht gewünscht. Hier gilt das Gleiche wie vorhin bei der Debatte über die Kommunalverfassung: Alle Macht der Regierung und ihren Behörden und relativ wenig Macht den Parlamenten.
Wir haben vor Kurzem im Niedersächsischen Landtag eine Novelle des Verfassungsschutzgesetzes verabschiedet. Dabei ging es im Wesentlichen um zwei Dinge, nämlich zum einen um die Befugnis zum Großen Lauschangriff. Das war sehr umstritten. Zum anderen hat der Verfassungsschutz ein wenig mehr Kompetenzen im Bereich der Informationsgewinnung bei mehreren Dienstleistern erhalten. By the way - das wird gerne einmal vergessen -: Dieses Gesetz ist hochgradig kompliziert und komplex. Ein einfaches, verständliches und nachvollziehbares Verfassungsschutzgesetz einzubringen, wäre einmal etwas Neues. Das wäre vielleicht ein kleiner Auftrag für die Liberalen. Das können Sie ja mal versuchen.
Worum geht es uns also mit diesem kleinen Gesetzentwurf? - Die G-10-Kommission ist eine der entsprechenden Kommissionen zur Kontrolle des Amts für Verfassungsschutz. Sie kontrolliert die Maßnahmen, die der Verfassungsschutz beantragt. Wir wollen nichts anderes umsetzen als das, was in der Anhörung zu dem entsprechenden Gesetz von einem sehr renommierten Staats- und Polizeirechtler - nämlich Herrn Gusy - formuliert worden ist. Herr Gusy ist eine der führenden Ka
pazitäten im Bereich des Staatsrechts und des Polizeirechts in der Bundesrepublik. Herr Gusy hat in der Anhörung sinngemäß gesagt: Wenn der Verfassungsschutz hier und da etwas mehr Kompetenzen bekommt, dann sollte man die Kontrollorgane auch etwas besser ausstatten. - Nichts anderes haben wir aufgegriffen. Wir wollen die G-10-Kommission mit einer Person mehr ausstatten,
und wir wollen etwas mehr fachliche Kompetenz in dieses Gremium bringen. Nichts anderes haben wir in unserem Gesetzentwurf aufgegriffen. Wir streben also nur eine ganz kleine Reform an - sehr sinnvoll in meinen Augen. Es ist für mich schlicht und ergreifend nicht logisch nachvollziehbar, warum das mehrheitlich abgelehnt worden ist.
Ich habe auch gesagt, dass wir vielleicht etwas mehr parteipolitische Ferne in diese Kommission bringen sollten. Es ist gar nichts dagegen einzuwenden, dass in der G-10-Kommission auch Altparlamentarier sitzen, wenn sie die entsprechenden Kompetenzen mitbringen. Das haben wir gar nicht kritisiert. Wir haben nur gesagt: Es wäre sinnvoll, darüber nachzudenken, ob nicht die eine oder andere Person in diesem Gremium etwas mehr parteipolitische Ferne haben sollte. Am meisten hat sich wieder einmal mein lieber Freund Herr Bode darüber aufgeregt. Sie sind ja mittlerweile sehr staatstragend geworden: Alle Macht dem Staat,
alle Macht den entsprechenden Parteien. Das scheint mittlerweile Ihre Devise zu sein. Das wundert mich aber bei den Liberalen in Niedersachsen inzwischen nicht mehr.
Abschließend kann ich nur sagen: Es ist bedauerlich, dass dieser kleine Weg, die G-10-Kommission in Niedersachsen etwas besser und mit etwas mehr Fachkompetenz auszustatten, nicht mitgegangen wird. Ich finde das schade; denn das wäre eine sinnvolle Maßnahme gewesen, um den Staat etwas besser zu kontrollieren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sinn und Inhalt dieses Gesetzentwurfs ist es, die verfassungsrechtlich bedenklichen Inhalte und Neuregelungen - man kann beinahe schon von Grausamkeiten sprechen - des im Januar dieses Jahres von CDU, FDP und SPD beschlossenen Verfassungsschutzgesetzes quasi durch eine Qualifizierung der niedersächsischen G-10-Kommission ein wenig abzufedern.
Auch wenn meine Fraktion bezweifelt, dass Geheimdienste überhaupt kontrollierbar sind, ist dieser Versuch löblich und wird von uns unterstützt.
Deshalb ist es richtig, dass als erster Schritt zu einer angemessenen Rechtskontrolle durch die niedersächsische G-10-Kommission die Besetzung mit Fachleuten und eine Mindestanzahl von Sitzungsterminen, wie im Entwurf entsprechend geregelt, notwendig ist. Es ist deshalb zu unterstützen, dass mindestens zwei Mitglieder der G-10Kommission einschlägige Erfahrungen aus dem Bereich des Strafprozessrechtes und des Datenschutzes besitzen müssen.
Meine Damen und Herren, ausdrücklich wird von uns die im Gesetzentwurf geplante Ausweitung der Kontrollkompetenzen des Landesbeauftragten für Datenschutz im Bereich der Beschränkungsmaßnahmen begrüßt. Das gilt auch für die Hinzuziehung des Landesbeauftragten durch die Kommission. Dies allerdings muss einhergehen mit einer gleichzeitigen personellen und finanziellen Stärkung des Datenschutzbeauftragten, was leider von der Mehrheit dieses Hauses während der Haushaltsberatungen abgelehnt wurde.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich vorab feststellen, dass es gut ist, dass wir in Niedersachsen eine funktionierende G-10-Kommission und damit auch eine gut funktionierende
Die Berechtigung zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs ist in besonderen Fällen im G-10Gesetz geregelt. Regelmäßig müssen dafür sogenannte tatsächliche Anhaltspunkte für schwere Straftaten oder z. B. für die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung bestehen. Wenn es aus den genannten Gründen nach dem G-10-Gesetz Abhörmaßnahmen gibt, unterliegt der Verfassungsschutz in Niedersachsen der Kontrolle durch die G-10-Kommission.
Dass sich die Grünen um die Struktur der G-10Kommission sorgen, ist grundsätzlich zu begrüßen; denn die Überwachung der Kommunikation ist ein schwerer Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen. Das darf in keinem Fall auf die leichte Schulter genommen und in keinem Fall zur Regel werden. Überwachungen der Kommunikation aus präventiven Gesichtspunkten müssen immer eine sehr gut begründete Ultima Ratio sein.
Einen effektiven Grundrechtsschutz gewährleistet man in meinen Augen übrigens am besten dadurch, dass man die Voraussetzungen für die Eingriffsmöglichkeiten zum einen möglichst eng und zum anderen möglichst genau fasst. Zur Wahrung der Grundrechte wäre es mit Sicherheit aus Sicht der Verfassungsschutzbehörden wie auch aus Sicht der Betroffenen am einfachsten, wenn die Voraussetzungen für die Möglichkeit der Überwachung wenig bis keinen Interpretationsspielraum zuließen. Begriffe wie „tatsächliche Anhaltspunkte“ hingegen bedürfen immer der Auslegung und bergen damit immer ein gewisses Maß an Unsicherheit. Das alles ist allerdings Sache des Bundesgesetzgebers und nicht des Landtages.
Ich gehe davon aus, dass der Antragsteller das Ziel des Grundrechtschutzes bei seinem Antrag vor Augen hatte. Die berechtigte Frage ist jedoch, ob dieses Ziel mit den angestrebten Veränderungen erreicht werden kann.
Die G-10-Kommission ist fachlich gut besetzt und arbeitet angenehm geräuschlos. Trotzdem liegen uns Änderungsvorschläge vor, die sich auf die Organisation beziehen.
Zunächst zu dem Vorschlag, die Anzahl der Mitglieder von drei auf vier zu erhöhen: Das ist ein nicht ganz neuer Vorschlag. Man hat ihn aus der 15. Wahlperiode wieder aufgewärmt. Warum aber vier Mitglieder statt drei? - Ein Mitglied mehr sorgt
in unseren Augen nicht automatisch für eine bessere Kontrolle. Etwas eingängiger und erklärlicher mag der Vorschlag werden, wenn - das habe ich nicht nachgeprüft - rein zufällig der Antragsteller den frei werdenden Platz besetzen könnte. Das wiederum reicht bei aller Sympathie nicht aus, um dem Vorschlag zuzustimmen.
Ebenfalls nicht völlig durchdacht erscheint mir der Vorschlag, neben der Befähigung zum Richteramt - das steht bereits jetzt im Gesetz - auch noch eine besondere fachliche Eignung zu fordern; denn ich frage mich, wie diese Eignung im Einzelfall nachgewiesen werden soll. Der Verweis auf die Fachanwaltsqualifikation deckt nur einen Teil ab; denn die Fachanwaltsordnung sieht keine explizite Vermittlung von Kenntnissen im Datenschutzrecht vor. Das gehört also nicht zum Fachanwalt für Strafrecht. Darüber hinaus werden materielle Kenntnisse des Strafrechts wie auch des Strafprozessrechts im Rahmen der juristischen Ausbildung vermittelt, sodass mir der Fachanwalt nicht als zwingende Notwendigkeit für einen Posten in der G-10-Kommission erscheint, zumal wir dann immer noch keine Lösung für Richter und Staatsanwälte haben. Es bleibt also das Problem, wie man diese besondere Eignung im Einzelfall darlegen möchte.
Im Übrigen beißt sich die Forderung nach mehr fachlicher Eignung mit dem gleichzeitigen Wunsch nach einer Erhöhung der Anzahl der Mitglieder. Jetzt müssen zwei von drei Mitgliedern die Befähigung zum Richteramt haben, also zwei Drittel. Nach dem Vorschlag sollen mindestens zwei von vier eine Befähigung zum Richteramt mit besonderer fachlicher Eignung haben, also die Hälfte. Im Hinblick auf mögliche Abstimmungsergebnisse könnte das sogar zu weniger fachlicher Kompetenz führen. Das wollen Sie doch eigentlich gerade verhindern.
Es macht somit Sinn, dass ein bestimmtes Quorum der Mitglieder eine Befähigung zum Richteramt haben muss und sich damit auf dem Gebiet der Juristerei auskennt. Andererseits kann ich aber auch feststellen, dass es offensichtlich Mitglieder der Kommission gibt, die sich in die Thematik auch ohne juristische Ausbildung gut und fachlich kompetent einarbeiten können, wie man unschwer an meiner Kollegin Leuschner erkennen kann. Uns erscheint die jetzige Regelung als angemessen.
Auch Ihre Forderung nach einem Mindesttagungsrhythmus vermag mich nicht völlig zu überzeugen. Einerseits tagt die Kommission derzeit häufiger und hält Ihre Forderung ohnehin ein. Andererseits
muss man nicht zu Sitzungen zusammenkommen, wenn es nichts zu behandeln gibt. Beschäftigungstherapie benötigt in diesem Parlament und in der G-10-Kommission sicherlich niemand.
Den Sitzungsrhythmus bedarfs- und anlassbezogen zu gestalten, ist richtig und hat sich bewährt. Die Befristung der Maßnahmen nach dem G-10Gesetz, welche wiederum der Genehmigung durch die Kommission bedürfen, gibt ganz automatisch eine Mindestsitzungsfrequenz vor. Hinzu kommt der monatliche Bericht des Verfassungsschutzes über den Empfang personenbezogener Daten zur Information an die Kommission.
Weitergehender Regelungen bedarf es aus heutiger Sicht damit nicht. Wir sind der Überzeugung, die Regelungen im Ausführungsgesetz sind vernünftig. Eine Änderung halten wir nicht für nötig. Wir lehnen Ihren Antrag damit heute ab.