Wir wollen gleichberechtigt in der Wirtschaft behandelt werden. Wir wollen, gemessen an unserer Bildung und Ausbildung, gleichberechtigt mit gleichem Lohn für gleiche Arbeit, gleichen Chancen und gleichen Zugangsmöglichkeiten partizipieren.
Das hat unsere Sozialministerin Mechthild RossLuttmann sehr klar zum Ausdruck gebracht. Sie hat an die Tarifparteien appelliert. Erst in der letzten Woche hat ihre Staatssekretärin Christine Hawighorst bei den Kreislandfrauen in Stade diese Forderung erneut aufgestellt.
Zum Schluss, Frau Twesten, will ich noch eines sagen: Lassen Sie uns gemeinsam die Rechte der Frauen stärken, gleichberechtigt in einem gesellschaftlichen Kontext zu stehen! Wir als CDU stehen selbstbewusst für Gleichberechtigung in der Arbeitswelt, in der Freizeit und in der partnerschaftlichen Beziehung. Wir stehen für ein Modell der gleichberechtigten Partizipation.
Gestatten Sie mir abschließend ein Zitat von Birgit Breuel, die in Hannover einen Meilenstein gesetzt hat: Mehr denn je wird in diesem Jahrhundert die weibliche Perspektive gefragt sein, wenn es um Veränderungsprozesse und Antworten auf globale Fragen wie Bevölkerungswachstum, Ressourcenschonung, Bildung und Demokratisierung, wenn es um die friedliche Entwicklung unserer Welt geht. - Lassen Sie uns das friedlich bewältigen, lassen Sie uns diesem Änderungsantrag gemeinsam zustimmen!
Frau Groskurt, Ihre Einlassung ganz zu Anfang durch die parteipolitische Brille war für mich als Frau ein Armutszeugnis. Es tut mir leid.
Meine Damen und Herren, für die Landesregierung hat sich jetzt Frau Ross-Luttmann zu Wort gemeldet. Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frauen waren immer dann am erfolgreichsten, wenn sie ihre Interessen in möglichst großer Zahl gemeinsam vertreten haben.
Ein gutes Beispiel dafür war die Einführung von Artikel 3 „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ in das Grundgesetz. Die Kasseler Juristin Elisabeth Selbert hatte sich mit dieser Formulierung im Parlamentarischen Rat zunächst nicht durchsetzen können. Erst der große öffentliche Protest vieler Frauen und ihrer Verbände hat bewirkt, dass diese Bestimmung in unsere Verfassung aufgenommen wurde und seitdem für unser Verständnis von der Gleichheit der Geschlechter von zentraler Bedeutung ist.
In dem Ziel, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Gleichberechtigung der Geschlechter tatsächlich weiter voranzubringen, sind wir uns im Landtag, meine ich, doch weitgehend einig: einig darüber, dass sich die Gleichstellung nicht nur auf die rechtlichen Ansprüche, sondern auf das gesamte politische und gesellschaftliche Leben bezieht - im Beruf, im Verein, in den Medien und in allen anderen gesellschaftlichen Bereichen -, einig darüber, dass Eltern von Kindern, Männer wie Frauen, eine Wahl haben sollten, ob und in welchem Maß sie berufstätig sein wollen, ob sie ihr Kind zu Hause betreuen oder in die Obhut einer Kindertagesstätte oder zu einer Tagesmutter geben möchten. Wir wollen, dass sie auf den beruflichen Aufstieg nicht verzichten müssen, weil sie sich bewusst für ihre Kinder entschieden haben. Wir wollen, dass das Berufsleben noch familienfreundlicher wird und dass Männer wie Frauen davon Gebrauch machen.
Um dieses Ziel tatsächlich zu erreichen, investiert die Landesregierung in die Kinderbetreuung, in die Koordinierungsstellen Frauen und Wirtschaft, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gemeinsam mit den Unternehmen fördern, in den weiteren Ausbau der Ganztagsschulen.
Sicherlich, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist noch viel zu tun. Für mich ist die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen unerträglich.
Es ist sicherlich kein Ruhmesblatt für die Bundesrepublik Deutschland, dass sich Deutschland, was Entgeltgleichheit angeht, im Europavergleich auf einem der letzten Plätze wiederfindet.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang an den sogenannten Equal Pay Tag, der in diesem Jahr am 20. März stattfand. Am 20. März dieses Jahres haben Frauen endlich das durchschnittliche Jahresentgelt erreicht, das Männer schon zum Ende vergangenen Jahres in der Tasche hatten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn man sich diese Daten auf der Zunge zergehen lässt, dann dürfte doch wohl eines klar sein: Wir brauchen Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern. Hier sind vor allem die Tarifparteien gefordert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Beteiligung von Frauen an Führungspositionen ist immer noch ausgesprochen gering. Lohngleichheit bekommen wir aber nicht durch das ständige Rufen nach „Mindestlohn“.
Mindestlohn bedeutet Lohn auf gleicher Ebene ganz unten. Wir wollen aber Lohngleichheit auf allen Ebenen und in allen Bereichen. Da kommen wir mit Mindestlohn nicht weiter.
Deshalb sind wir uns in den Zielen und überwiegend auch in den Strategien zur Gleichstellung von Frauen und Männern einig.
Ich würde mir wünschen, dass wir im Jahr 2018 auf 100 Jahre Frauenwahlrecht zurückblicken und dann feststellen könnten: Männer und Frauen sind nicht nur gleichberechtigt; sie verdienen nicht nur den gleichen Lohn, sondern sie bekommen ihn auch, und sie sind in Führungspositionen gleichrangig vertreten.
Meine Damen und Herren, die Frau Ministerin hat mich um das schöne Erlebnis eines Hammelsprungs gebracht. Aber das ist nun einmal so.
Bevor wir zur Abstimmung kommen - Wortmeldungen liegen nämlich nicht mehr vor -, muss ich Ihnen noch bekannt geben, dass zur zweiten Beratung dieses Antrags die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit in der Drs. 16/1234 vorliegt. Sie lautet auf Annahme in geänderter Fassung.
Der zu diesem Beratungsgegenstand zunächst vorgelegte Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drs. 16/1238 wurde mit der Drs. 16/1247 zurückgezogen.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der SPD in der Drs. 16/619 in der geänderten Fassung der Drs. 16/1234 annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Es ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, wir kommen zum letzten Tagesordnungspunkt für heute, zu Tagesordnungspunkt 31:
Zweite Beratung: Für ein Europa der Menschen - Armut konsequent bekämpfen - Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/891 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit - Drs. 16/1235
Ich gebe zunächst der einbringenden Fraktion das Wort. Frau Flauger von der Fraktion DIE LINKE, bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Für ein Europa der Menschen - Armut konsequent bekämpfen“, das ist die Überschrift unseres Antrags. Sie können schon aus dem Titel herleiten, dass wir ein grundsätzlich unterschiedliches Verständnis davon haben, was in Europa wichtig ist.
Sie führen als Begründung dafür, dass die Menschen die Europäische Union brauchen, immer wieder an, dass wir erstens seit Jahrzehnten Frieden haben - das ist völlig richtig - und dass wir zweitens Fördermittel für Projekte bekommen. Herr Wulff hat darauf gerade heute wieder verwiesen. Herr Rösler hat uns alle aufgefordert, immer wieder deutlich zu machen, dass es Förderungen gibt, damit klar wird, dass Europa den Menschen dient.
Das sind Ihre Argumente für die Europäische Union. Und dann wundern Sie sich über mangelnde und nachlassende Akzeptanz der Europäischen Union und über sinkende Wahlbeteiligung? - Mich wundert das überhaupt nicht. Veräppeln können sich die Leute nämlich auch ganz alleine. Deutschland ist Nettozahler. Wir zahlen also mehr an die Europäische Union, als wir zurückbekommen. Das ist im Übrigen auch völlig richtig so. Das ist eine Frage der Solidarität unter den EU-Staaten. Aber mit dem Argument, dass wir zwar zahlen, aber einen guten Teil davon zurückbekommen, überzeugen Sie die Menschen nicht von der Europäischen Union. Das reicht nicht. Das funktioniert nicht. Das sehen wir alle.
Sie müssen die Menschen dann schon einmal davon überzeugen, dass die Europäische Union dazu beiträgt, ihre Lebenssituation zu verbessern, dass die Europäische Union darauf hinarbeitet, dass Wirtschaft den Menschen dient und nicht umgekehrt.
In dieser Krise sehen die Menschen, was passiert, wenn man dem Dreiklangcredo aus Liberalisierung, Privatisierung und Deregulierung huldigt, wenn wirtschaftliche Freiheit immer wieder Vorrang vor politischen und sozialen Grundrechten bekommt.
Frau Meißner - sie ist gerade nicht da, aber egal - hat heute gesagt, wir bräuchten keinen Vorrang zu regeln; man könne das auch offen lassen. - Ich will Ihnen eines sagen: Dann legt der Europäische Gerichtshof aus. Wenn die Legislative in der Europäischen Union nicht entscheidet, dann entscheidet die Judikative. Das hat sie mehrfach getan: in den Urteilen Viking, Laval, Rüffert, VW und Luxemburg. Da sehen Sie, was dabei herauskommt. Ich habe den Verdacht, Sie wollen genau diese Ergebnisse. Zumindest nehmen Sie sie doch billigend in Kauf.
heute zutreffend gesagt. Ich verspreche Ihnen allerdings: Wir werden Sie damit nicht in Ruhe lassen, und Sie werden hier immer wieder Stellung beziehen müssen.