tutionen. Deswegen müssen sie sich nicht rechtfertigen oder es irgendwie untermauern, wenn sie das entsprechende Wissen abfragen wollen.
Zweitens möchte ich Ihnen eine Frage ganz konkret stellen: Wenn dieses Gesetz tatsächlich so bürokratisch und so - so will ich das einmal sagen - teuer ist und die Kommunen so stark belastet, warum haben dann schon fast alle europäischen Länder diese Gesetze? Warum gibt es das fast schon weltweit? Warum gibt es das auch in der Bundesrepublik in 13 Bundesländern? Sind Sie hier in Niedersachsen anscheinend so viel schlauer als der Rest der Welt und der Rest der Republik? - Das kann ich mir, ehrlich gesagt, nicht vorstellen.
Danke schön. - Möchte Herr Kollege Nerlich antworten? - Ja. Auch Sie haben eine Redezeit von anderthalb Minuten.
Sehr geehrter Herr Kollege Briese, Sie haben sehr schön die positiven Seiten zu beleuchten versucht. Aber die negativen Seiten haben Sie komplett ausgespart. Wir haben Anfang August die Diskussion in Berlin verfolgen können. Dort versucht der Senat jetzt wortreich zu begründen, warum man Scientology - in Berlin/Brandenburg gab es 500 Anfragen an einzelne Schulen - dieses Recht verwehren soll, auf das natürlich ein Anspruch besteht. Ich meine, auch über diese Auswüchse, nämlich dass wir radikalen Gruppen den Zugang zu Informationen gewähren, müssen wir diskutieren. Auch das wird ein Punkt in der Ausschussberatung sein.
Was die Rolle Niedersachsens im bundesweiten Vergleich angeht, ist doch unbestritten, dass Niedersachsen mit dieser Regierung und mit diesem Innenminister Vorreiter und sozusagen Referenzwert in allen Verwaltungsmodernisierungen ist. Insofern gucken die anderen mit Neid auf Niedersachsen und nicht wir mit Neid auf die anderen Bundesländer.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Hans-Dieter Haase [SPD]: Das glau- ben Sie doch selbst nicht!)
Die Fraktion der Grünen hat uns einen Gesetzentwurf zum Thema Informationsfreiheitsgesetz vorgelegt. Diese Zielsetzung ist natürlich grundsätzlich begrüßenswert. Immerhin geht es darum, die demokratische Willens- und Meinungsbildung zu fördern und die Kontrolle staatlichen Handelns zu ermöglichen. Das ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Transparenz in Verwaltung und Politik. Das erhöht auch die Chancen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger mehr mit Verwaltung und Politik identifizieren und sich mehr dafür interessieren. Über eines sind wir uns wohl einig: Alle überzeugten Demokratinnen und Demokraten können ein solches Ansinnen nur unterstützen.
Grundsätzlich muss doch gelten - umgekehrt als bisher, da das Prinzip Geheimhaltung galt -: Menschen dürfen und sollen wissen, was ihre Behörden und beauftragten Stellen tun, und müssen die Informationen auf einfache Weise und zu für sie vertretbaren Kosten bekommen können. Dieses Recht darf auch nicht von der Staats- oder Unionsbürgerschaft abhängen. Einschränkungen dieser Auskunftsrechte darf es nur aus sehr wichtigen Gründen geben, und zwar aus berechtigten und legitimen Interessen heraus, die ebenfalls schützenswert sind. Dies muss den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber ausführlich begründet werden.
Alle diese Prinzipien finden sich in dem Gesetzentwurf der Fraktion der Grünen wieder, bisher - so sehe ich das - ordentlich wiedergegeben. Details werden dann im Ausschuss zu besprechen sein. Die Fraktion DIE LINKE jedenfalls wird sich konstruktiv daran beteiligen.
Meine Damen und Herren, der Wirtschaftsminister verteilte hier heute Mittag Kfz-Kennzeichenhalterungen mit der Aufschrift „www.innovatives.niedersachsen.de.
(David McAllister [CDU]: Machen Sie sich auch eines dran? - Reinhold Hil- bers [CDU]: Sehr gute Aktion!)
Wir haben uns entschieden und sind zu der Ansicht gekommen, dass wir Niedersachsen nicht gar so innovativ finden, dass wir solch einen Schriftzug zur Schau tragen sollten.
(Beifall bei der LINKEN - David McAl- lister [CDU]: Sie reden das Land schlecht! Sie sind gegen Niedersach- sen!)
Herr Nerlich, wenn ich Sie hier so reden höre: Die wenigste Bürokratie, die effizientesten Entscheidungsprozesse und die wenigsten Auskunftspflichten gibt es in einer Monarchie. Ich fürchte, genau dahin wollen Sie zurück. Manchmal bekommt man bei Ihnen jedenfalls diesen Eindruck.
Ein Informationsfreiheitsgesetz für Niedersachsen wäre zwar nicht wirklich innovativ, weil es das auf Bundesebene, in vielen anderen Bundesländern, in vielen anderen EU-Ländern und auch in vielen anderen Ländern der Welt außerhalb der Europäischen Union schon gibt. Dort ist es überall schon eine Selbstverständlichkeit. Aber zumindest wäre es ein Beitrag dazu, Niedersachsen bezüglich Transparenz und Bürgernähe ein kleines bisschen mehr auf die Höhe der Zeit zu bringen. Dazu sollten auch Sie in den Fraktionen der CDU und der FDP willens und in der Lage sein. Bringen Sie sich entsprechend ein!
(Hans-Henning Adler [LINKE]: Jetzt kommt ein wichtiger Liberaler! - Hans- Dieter Haase [SPD]: Zeigen Sie ein- mal, was in der Bürgerrechtspartei steckt!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gibt Informationsfreiheitsgesetze des Bundes und diverser Bundesländer mit ganz verschiedenen Inhalten.
Herr Haase, von wegen, die FDP hätte nichts getan. Ich will Ihnen einmal etwas sagen: Ein Bundesgesetz zur Informationsfreiheit würde es ohne die FDP heute vermutlich überhaupt nicht geben.
Erinnern wir uns: Das Gesetz wurde vom Bundestag erst in letzter Minute vor der letzten Bundestagswahl 2005 beschlossen. Damals hat die FDP nämlich in den von ihr mitregierten Ländern, also auch Niedersachsen, durchgesetzt, dass diese im Bundesrat nicht für die Anrufung des Vermittlungsausschusses gestimmt haben. Sonst wäre das Gesetz nämlich wegen Ablaufs der Legislaturperiode dem Orkus anheimgefallen. Spiegel-Online hat damals getitelt: „Gelber Rettungsring fürs rotgrüne Prestigeobjekt“. - So viel dazu, wir hätten nichts für die Informationsfreiheit getan.
Die FDP steht also Informationsfreiheitsgesetzen durchaus positiv gegenüber, auch einem solchen Gesetz für Niedersachsen.
Es ist zwar sicherlich nicht das allerdringendste Gesetz, und wegen der Konnexität wäre allerlei mitzubedenken. Aber für die FDP kann ich sagen: Wir sind bereit, über ein Informationsfreiheitsgesetz zu reden.
Allerdings müsste es ein vernünftiges Gesetz sein. Das kann man von dem vorliegenden Entwurf leider nicht behaupten.
Ohne den Ausschussberatungen vorgreifen zu können, dazu nur zwei Punkte: Kein einziges der elf Bundesländer, die schon ein solches Gesetz haben, hat dort die Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Umweltzustandsberichts festgeschrieben. Eine derartige Bestimmung würde schon von der Systematik her ganz woandershin gehören.
Außerdem ist der Entwurf von tunnelblickhafter Detailverliebtheit, was die von Amts wegen zu verbreitenden Umweltinformationen anbetrifft. Faktisch wollen Sie unter dem Deckmantel eines allgemeinen Informationsfreiheitsgesetzes - sozusa
Ein zweiter Punkt: Ihren § 3 Abs. 2 muss man sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen. Da steht tatsächlich - ich zitiere -:
„Dieses Gesetz gilt nicht für... den Norddeutschen Rundfunk im Rahmen seiner journalistischen Tätigkeit.“
Da kann ich nur George Orwell abwandeln: All journalists are equal, but some are more equal than others. - Meinen Sie das? Oder halten Sie den NDR für eine niedersächsische Landesbehörde? - Konsequenz Ihrer Regelungen wäre: Ein Bürger in Hamburg darf vom NDR Informationen verlangen, aber seinem niedersächsischen Nachbarn ist dieses Recht verwehrt. Das ist ziemlich absurd, selbst wenn dies keine Wanderungswelle von Niedersachsen nach Hamburg auslösen dürfte.