Protokoll der Sitzung vom 27.08.2009

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Busemann hat zu Recht darauf hingewiesen, dass die kommunale Ebene vom Land beraten werden sollte. Das wird vom Innenministerium organisiert. Sie wissen, dass die Verfassungsschutzabteilung erst vor Kurzem eine Informationsstelle gegen Extremismus - NEIS - eingerichtet hat. Wir haben schon vor einiger Zeit regional überall Informationsveranstaltungen für die Kommunen durchgeführt und gesagt: Wenn es im Zusammenhang mit Rechtsextremismus Beratungsbedarf gibt, kann sich eine Kommune an die NEIS-Stelle wenden und bekommt dort im Detail Auskunft, wie sie zu reagieren hat. Diese Beratung ist nicht auf irgendeinen bestimmten Tatbestand beschränkt.

Insofern hat Herr Busemann recht, wenn er sagt, dass die Samtgemeinden, Einheitsgemeinden und Gemeinden hervorragend organisiert sind. Vor allem ist es ein Vorteil, dass man im ländlichen Raum, in einer Samtgemeinde eigentlich die Persönlichkeiten - das sage ich in Anführungsstrichen - sehr genau kennt. Trotzdem können sich die Kommunen bei Problemen zwecks Beratung an die NEIS-Stelle beim Verfassungsschutz wenden.

(Beifall bei der CDU)

Frau Kollegin Jahns von der CDU-Fraktion stellt eine weitere Zusatzfrage.

Herr Präsident! Herr Minister Busemann, sehen Sie vor dem Hintergrund der Frage des Herrn Kollegen Limburg gerade bei den Samtgemeinden

und bei den kleinen Kommunen die Gefahr als geringer an, dass Personen mit NPD-Hintergrund oder mit extremistischem Hintergrund ausgewählt werden? Auch ich glaube, dass gerade in den kleineren Kommunen die vorgeschlagenen Personen in der Regel allen Beteiligten, die das Vorschlagsrecht haben, persönlich bekannt sind, sodass die Gefahr doch relativ gering ist. Oder nicht?

(Beifall bei der CDU)

Herr Minister Busemann!

Herr Präsident! Frau Kollegin Jahns, ich will das eigentlich so bestätigen.

(Oh! bei der SPD)

Was dem einen, der großen Stadt, die wunderbare Verwaltung ist, ist dem anderen, dem kleineren Gemeinwesen mit intakter Verwaltung, einfach die Nähe zu den Personen und zu den Örtlichkeiten.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. - Jetzt erteile ich Herrn Adler von der Fraktion DIE LINKE das Wort zu einer Zusatzfrage.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: In der in der Anfrage zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die politische Treuepflicht heißt es:

„Die politische Treuepflicht fordert vom Beamten, dass er sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die diesen Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren.“

Ist nach Auffassung der Landesregierung diese Voraussetzung bei der NPD erfüllt? Und wenn ja: Warum leitet sie kein Verbotsverfahren über den Bundesrat ein?

Herr Minister Busemann!

Herr Kollege Adler, da wird es manchmal etwas schwierig. Wir wollen natürlich, dass Beamte, Richter und auch die ehrenamtlichen Schöffen verfassungstreu sind, und stellen bestimmte Anforderungen an die Treuepflicht. Nun besagt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass die bloße Überzeugung und die bloße Mitteilung darüber, auch eine Parteimitgliedschaft, niemals eine Verletzung der dem Beamten bzw. Richter auferlegten Treuepflicht ist. Das gilt entsprechend auch für die ehrenamtlichen Richter.

Zweifel an der Treuepflicht müssen durch tatsächliches Tun begründet sein. Ein Beamter oder ein Richter muss in irgendeiner Form im Vorfeld oder während der Gerichtsverhandlung oder im Umfeld seines Mandats etwas gesagt oder getan haben, was Zweifel an der Treuepflicht aufkommen lässt. Die abstrakte Mitgliedschaft reicht wohl nicht, um zu sagen, dass hier ein Verstoß vorliegt.

Vielen Dank, Herr Minister. - Damit haben wir jetzt aber den Punkt erreicht, dass keine weiteren Wortmeldungen für Zusatzfragen vorliegen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 c auf:

Warum bleibt die Landesregierung tatenlos beim Krippenausbau? - Anfrage der Fraktion der SPD - Drs. 16/1538

Dazu erteile ich dem Kollegen Politze von der SPD-Fraktion das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die SPD stellt folgende Anfrage:

In der Kleinen Anfrage „Warum lässt die Landesregierung die Kommunen im Regen stehen?“, Drs. 16/1195, sind bereits im Mai dieses Jahres die Aktivitäten der Landesregierung beim Krippenausbau thematisiert worden. Niedersachsen muss aktiver werden, weil die Versorgungsquote mit 9,2 % im Bundesvergleich die Schlusslichtposition einnimmt. Auch die kommunalen Spitzenverbände haben sich im Mai 2009 im Kultusministerium darüber beschwert, dass die Anträge zum Krippenausbau nur schleppend bewilligt werden. Ich zitiere: „An den Kommunen liegt es jedenfalls nicht, wenn wir beim Krippenausbau nur langsam voran

kommen, die haben die Taschen voller Planungen“, sagte Berthold Ernst vom Städte- und Gemeindebund in der HAZ vom 13. August 2009.

Dieser schleppende Krippenausbau in Niedersachsen wird durch die aktuellen Zahlen zum Mittelabfluss aus dem Bundesministerium von Frau von der Leyen bestätigt. Danach hat Niedersachsen von den für 2008 und 2009 zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von rund 74,2 Millionen Euro noch nicht einmal die Hälfte, sondern gerade erst 34,8 Millionen Euro abgerufen. Zudem droht angeblich die Gefahr, dass Niedersachsen Fördergelder in Höhe von 20 Millionen Euro aus dem Krippenausbauprogramm des Bundes verloren gehen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie viele Mittel wurden jeweils für 2008 und 2009 bewilligt?

2. Welchen Antragstellern wurden Fördermittel bisher bewilligt, in welcher Höhe, und wie viele Anträge wurden noch bearbeitet?

3. Bestätigt die Landesregierung die Befürchtung, dass Bundesmittel aus dem Krippenbauprogramm in Höhe von 20 Millionen Euro zu verfallen drohen, und welche Anstrengungen wird die Landesregierung unternehmen, damit es nicht zu einem Verfall von Fördergeldern kommt?

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Die Landesregierung beantwortet die gestellten Fragen. Ich erteile Frau Ministerin Elisabeth Heister-Neumann das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Land hat seine Anstrengungen, neue Krippenplätze zu schaffen, nochmals verstärkt. Ein weiteres Team mit Kolleginnen und Kollegen aus dem Geschäftsbereich des MF unterstützt seit Juli 2009 die Landesschulbehörde.

(Björn Thümler [CDU]: Sehr gut!)

16 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bearbeiten aktuell die Anträge für den Krippenausbau. Damit wird es möglich sein, die zu dem Antragstermin 31. Juli 2008 gestellten Anträge genauso wie die zum 30. April 2009 gestellten Anträge zügig zu bearbeiten.

(Zustimmung bei der CDU)

Zurzeit liegen der Landesschulbehörde 854 Anträge vor, und zwar 400 Anträge zum 31. Juli 2008, 354 Anträge zum 30. April 2009 und auch noch 100 Anträge, die nach dem Antragstermin im April 2009 gestellt wurden.

309 Anträge wurden inzwischen bearbeitet. 287 Anträge wurden bewilligt, 17 Anträge wurden zurückgenommen, und 5 Anträge wurden abgelehnt.

Die dem Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie als zuständiger Bewilligungsbehörde für den Bereich Kindertagespflege vorliegenden Anträge konnten zeitnah beschieden werden. Bisher liegen dort insgesamt 266 Anträge vor. 217 Anträge wurden bearbeitet. Davon wurden 201 Anträge bewilligt, 13 zurückgenommen und 2 abgelehnt. Ein Antrag ist noch unvollständig.

Meine Damen und Herren, nahezu 40 Millionen Euro Bundesmittel konnten bisher für Investitionen zur Schaffung neuer Betreuungsplätze im Bereich der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege für Niedersachsen gebunden werden.

(Beifall bei der CDU)

Etwa 13 Millionen Euro haben die niedersächsischen Kommunen mittlerweile aus Berlin abgerufen.

Inzwischen gibt es auch vonseiten des Bundes Signale, dass es nicht zu dem unterstellten Verlust an Bundesmitteln kommen wird. Frau Bundesministerin von der Leyen sagte am 15. August in Hildesheim, es werde kein Zuschuss verfallen.

(David McAllister [CDU]: Hört, hört! Zum Mitschreiben!)

Alle Länder haben in dieser Frage die gleichen Herausforderungen zu bewältigen. Wir gehen davon aus, dass der Bund im Hinblick auf diese Frage einlenkt und diese Arbeit begleitet und stärkt.

Die Fragen beantworte ich namens der Landesregierung im Einzelnen wie folgt:

Zu Frage 1: Im Jahre 2008 wurden rund 2 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel für die Schaffung neuer Krippenplätze bewilligt. Im Jahre 2009 wurden bisher rund 38 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel bewilligt. Sie sehen daran, dass das eine erhebliche Steigerung ist.

(Beifall bei der CDU)