Protokoll der Sitzung vom 23.09.2009

(Helge Limburg [GRÜNE]: Und da geht die freie Religionsausübung nicht mehr, oder was?)

- Herr Limburg, Sie sind doch Pastorensohn. Deshalb müssten Sie doch wissen, dass die Hassprediger, die es überall - auch in Deutschland - gibt, nicht irgendwo auf dem Marktplatz stehen, sondern zum Teil - nicht überall - in Moscheen und dass die Anhänger, die sich an diesen Ideen orientieren, in solche Moscheen gehen. Deswegen hat dieser Staat zum Schutz und zur Sicherheit der Bevölkerung das Recht und die Pflicht, auch solche Maßnahmen durchzuführen.

(Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Das ist unglaublich! - Kreszentia Flauger [LINKE]: So eine Verallgemeinerung!)

Deswegen in aller Deutlichkeit: Vermischen Sie nicht Dinge, die nicht zusammengehören! Hier findet eine rechtsstaatliche Überprüfung von Personenidentitäten statt.

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Pau- schal!)

Dies hat mit einer Bekämpfung von Religionsfreiheit oder mit einer Einschränkung von Religionsausübung nicht das Geringste zu tun. Das sage ich, damit Sie einmal ganz genau Bescheid wissen!

(Beifall bei der CDU)

Wir setzen die Redebeiträge in der Reihenfolge der Wortmeldungen fort. Es hat sich von der Fraktion DIE LINKE Frau Zimmermann zu Wort gemeldet. Sie bekommen das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da schlackern mir ja die Ohren, wenn ich höre, dass Frau Lorberg Angst hat, wenn der Terror kommt, und dass es bei den Untersuchungen dieser Menschen um die Bekämpfung des weltweiten islamistischen Terrorismus geht. Herr Biallas, Sie sprechen sogar von Gleichmacherei. Das ist ja unglaublich! Ich gehe gleich noch einmal mit ein paar Fakten darauf ein.

Kommen wir erst einmal auf den Boden der Tatsachen! Der Gesetzentwurf der Grünen gibt uns hier die Möglichkeit, die fragwürdige Praxis der verdachtsunabhängigen Kontrollen mit Identitätsfeststellung im Umfeld von Moscheen auf die Tagesordnung zu setzen und darüber zu reden.

Das gibt uns erstens die Möglichkeit - Sie haben deutlich gemacht, dass das nötig ist -, uns von der Landesregierung ihren Sinn bzw. Unsinn erläutern zu lassen, und zweitens, diese fragwürdige und herabwürdigende Praxis zu ändern, indem wir dieser per Gesetzentwurf einen Riegel vorschieben.

Bereits Anfang Juli dieses Jahres hatte ich an die Landesregierung eine Anfrage zum Thema ereignis- und verdachtsunabhängige Kontrollen in der Umgebung von islamischen Gebets-, Vereins- und Kulturstätten gerichtet. Ich nahm dabei auf den in der Begründung zum Gesetzentwurf erwähnten Vorgang Bezug. Es ging um eine - wir sprachen darüber - am 29. Mai zum wiederholten Male stattgefundene Identitätsfeststellung aller anwesenden Besucher der Moschee in der Reichsstraße in Braunschweig unmittelbar nach dem Freitagsgebet. Im Rahmen dieser Maßnahme wurde das Torgitter der Moschee partiell verschlossen, und die Personen wurden einzeln kontrolliert - für die Betroffenen eine herabwürdigende Situation.

Mit dieser Anfrage wollte ich die Hintergründe und weitere Informationen zu solchen und ähnlichen stattgefundenen Ereignissen in Erfahrung bringen. Aber - man höre und staune! - zwei Fristverlängerungen wurden benötigt, um endlich eine Antwort zu geben, die dann noch nicht einmal erschöpfend war.

Über die Praxis der Fristverlängerung müssen wir im Übrigen noch einmal im Ältestenrat reden, damit man etwas mehr als nur lapidare Antworten bekommt.

Meine Damen und Herren, auch wenn die Landesregierung in der Vorbemerkung zur Antwort auf meine Kleine Anfrage das Gegenteil behautet: Mit der Praxis der verdachtsunabhängigen Kontrollen von Moscheebesuchern wird eine ganze Religionsgemeinschaft unter Generalverdacht gestellt und somit massiv bei ihrer Religionsausübung beschränkt.

(Beifall bei der LINKEN - Widerspruch von der CDU)

Diese Gruppe wird stigmatisiert und somit ausgegrenzt. Wenn sie dann auch noch, wie geschehen, nach der Kontrolle abgestempelt werden - meine Damen und Herren, nicht symbolisch, sondern wirklich mit einem Stempel auf die Haut -,

(Editha Lorberg [CDU]: Das ist längst abgestellt! Das wissen auch Sie!)

dann fragt man sich, was das für eine Praxis ist. Da fragt man sich außerdem, ob der Einsatzleiter wirklich noch genau weiß, was er dort tut.

(Beifall bei der LINKEN und Zustim- mung bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, sicherlich haben sich nicht nur an unsere Fraktion Betroffene mit der Bitte um Aufklärung gewandt. Ich denke, das wird bei den Oppositionsfraktionen generell so gewesen sein. Diese haben aus meiner Sicht natürlich völlig recht. Der Landtag sollte im Interesse eines weiteren friedlichen und toleranten Zusammenlebens in unserem Bundesland reagieren und diese Praxis umgehend abschaffen.

Jetzt will ich noch einmal auf die Anfrage eingehen. Da kommen wir noch einmal zu den Ängsten vor dem Terror usw., also zu dem, was von Frau Lorberg und Herrn Biallas gesagt worden ist. Ich möchte nur kurz die fünf Fallgruppen benennen, die dabei aufgedeckt worden sind, die mit Terrorismus nun überhaupt nichts zu tun haben: In neun Fällen handelte es sich um Verstöße im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr, in zwölf Fällen handelte es sich um Zuwiderhandlungen gegen das Aufenthaltsgesetz, in zwei Fällen ging es um Delikte gegen das Betäubungsmittelgesetz, in einem Fall um Urkundenfälschung und in einem Fall um ein Verfahren wegen Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole. Das rechtfertigt die beschriebene Praxis auf gar keinen Fall und ist vor allen Dingen mehr als unverhältnismäßig.

Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN)

Für die FDP-Fraktion erteile ich Herrn Oetjen das Wort. Bitte schön!

Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Moscheekontrollen sind der Anlass, aber nicht das, was im Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt wird. Der Kollege Bachmann ist schon darauf eingegangen. Hier ist die Streichung von § 12 Abs. 6 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung, d. h. die Streichung aller verdachtsunabhängigen Kontrollen „zur Verhütung von Straftaten von erheblicher Bedeutung mit internationalem Bezug“; beantragt. Das ist die Norm, auf die hier Bezug genommen wird.

Ich möchte hier für die FDP-Fraktion sehr deutlich sagen, dass die komplette Streichung des § 12 Abs. 6 in diesem Zusammenhang - egal wie man zum Thema Moscheekontrollen steht - vor dem Hintergrund der Sicherheitslage in Deutschland derzeit nicht zielführend ist und von der FDPFraktion nicht mitgetragen wird.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der CDU)

Wir haben die Terrordrohungen. Das ist allen hier bekannt. Das ging durch die Medien. Das brauche ich nicht zu wiederholen. Das ist einer der Gründe dafür, warum wir diesen § 12 Abs. 6 brauchen.

Nun ist die entscheidende Frage: Ist es richtig, dass dieser § 12 Abs. 6 vor Moscheen angewandt wird? Ist das eine verhältnismäßige Maßnahme? - Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist im Recht sehr wichtig; das hat der Kollege Briese dargestellt. Die Fraktion der Grünen hat auch in der Begründung sehr deutlich dargestellt, dass eine solche Maßnahme nur angewendet werden darf, wenn sie verhältnismäßig ist, d. h. es sind sehr hohe Hürden für die Anwendung dieser verdachtsunabhängigen Kontrollen zur Verhütung von Straftaten von erheblicher Bedeutung mit internationalem Bezug notwendig.

Aus Sicht der FDP-Fraktion ist es also richtig, dass es diese hohen Hürden gibt.

(Hans-Henning Adler [LINKE]: War es nun verhältnismäßig?)

- Warten Sie doch bitte ab, Herr Kollege Adler. Danke schön.

Aus Sicht der FDP sollten wir Kontrollen auch im Bereich von Moscheen durchaus zulassen. Allerdings sind wir der Meinung, dass diese Maßnahmen sehr sensibel von der Polizei durchgeführt werden müssen, sicherlich sensibler, als das zu Beginn und in der Vergangenheit geschehen ist.

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Das ehrt Sie!)

Ich kann verstehen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn sich Muslime, die auf dem Weg zum Gebet sind, von einer solchen Maßnahme in ihrer Religionsausübung beeinträchtigt fühlen. Das verstehe ich; das sage ich sehr deutlich.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Sagen Sie das Herrn Biallas! Der versteht das nicht!)

Jeder hier, der auf dem Weg zur Kirche kontrolliert würde, würde wahrscheinlich dieselbe Beeinträchtigung fühlen.

(Zustimmung bei der FDP, bei der SPD, bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Aber ich sage Ihnen auch, dass es eine völlige Überzeichnung ist, wenn Sie hier auf der linken Seite sagen, damit würden Muslime an der Religionsausübung gehindert. Das ist natürlich an den Haaren herbeigezogen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, deswegen bin ich froh, dass der Innenminister in der Vergangenheit zugesagt hat, dass wir bei zukünftigen Maßnahmen sehr sensibel vorgehen, dass sie auf ein notwendiges Maß beschränkt werden. Die Lageeinschätzung dafür muss natürlich vorhanden sein. Sonst ist eine solche Maßnahme nicht zu rechtfertigen. Darauf bauen wir aus der Sicht der FDP-Fraktion.

Deswegen gibt es keine Zustimmung für den Gesetzentwurf der Fraktion der Grünen, die den § 12 Abs. 6 komplett streichen will. Aber wir sind dafür, dass wir dieses Instrument sehr sensibel anwenden.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Es liegt die Wortmeldung von Herrn Minister Schünemann vor. Bitte schön, Herr Minister!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin Herrn Bachmann sehr dankbar dafür, dass er darauf hingewiesen hat, dass die Befugnis zu verdachtsunabhängigen Kontrollen im Jahr 1997 eingeführt worden ist, und zwar gerade auch vor dem Hintergrund der Öffnung der Grenzen. Insofern haben wir eine Möglichkeit gebraucht, um über verdachtsunabhängige Kontrollen im Kampf gegen die internationale Kriminalität erfolgreich zu sein. Das ist ein ganz wichtiges und erfolgreiches Instrument. Das ist in der Vergangenheit auch bewiesen worden. Deshalb ist es einfach unverantwortlich - das muss ich sagen -, wenn Bündnis 90/Die Grünen die Streichung dieser Befugnis beantragt. Das ist aus Sicherheitsgründen auf jeden Fall abzulehnen. Damit würden wir gerade der organisierten internationalen Kriminalität nicht gerecht werden, und wir hätten eine gute Möglichkeit zur Bekämpfung verloren.

Wir haben im letzten Jahr begonnen, verdachtsunabhängige Kontrollen auch vor Moscheen durchzuführen.

Es ist mir ganz wichtig, hier darzustellen, dass wir etwa 200 000 Muslime in Niedersachsen haben. Die allermeisten von ihnen sind absolut friedfertig und leben vor allen Dingen auch integriert in Niedersachsen. Wir haben ein großes Interesse daran, die Integration noch weiter voranzutreiben. Gerade der Dialog, den die Integrationsabteilung meines Ministeriums mit den Moscheegemeinden führt, zeigt, dass wir hier auf einem sehr guten Weg sind, um vielleicht sogar noch bessere Integrationsmöglichkeiten zu eröffnen. Denken Sie nur daran, dass wir jetzt dabei sind, gemeinsam - im Oktober werden die Gespräche intensiviert - eine Imamausbildung in Niedersachsen auf den Weg zu bringen, was übrigens einmalig in Deutschland ist. Ich glaube, das ist ein Weg, durch den wir zeigen, dass wir hier einen sehr guten Dialog führen.

Nun komme ich zu dem Punkt, der hier schon dargestellt worden ist. Dass wir in Deutschland insgesamt eine Bedrohungslage haben, ist nicht wegzudiskutieren. Insofern brauchen wir ein Bündel von Maßnahmen, um Erkenntnisse zu gewinnen. Bei der Bedrohungslage mit der Gefahr von Kriminalität durch islamischen Extremismus und Terrorismus haben wir nur eine Chance, Anschläge zu verhindern, wenn wir ein umfassendes Lagebild haben. Wir brauchen dann natürlich Erkenntnisse von ausländischen Nachrichtendiensten. Wir müs

sen aber auch eigene Erkenntnisse gewinnen. Eine durchaus wichtige, aber kleinere Maßnahme in diesem Zusammenhang sind die verdachtsunabhängigen Kontrollen. Es ist ganz klar, dass es sich hier um internationale Kriminalität handelt. Aus den Erkenntnissen in der Vergangenheit wurde leider klar, dass sich islamistische Extremisten und Terroristen auch in Moscheen, in Kulturzentren und anderen muslimischen Einrichtungen aufhalten. Vor diesem Hintergrund sind verdachtsunabhängige Kontrollen nicht nur gerechtfertigt, sondern notwendig.

Hier wird es jetzt so dargestellt, dass bei jedem Freitagsgebet in Niedersachsen flächendeckend Kontrollen durchgeführt werden.