Wenn die Gefahr eines verfassungswidrigen Haushalts besteht, dann hat die Landesregierung zunächst einmal alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Verfassungsmäßigkeit herzustellen. Wenn die Deckungsmöglichkeiten im Februar und Mai eines Jahres noch als solide und seriös herangezogen werden konnten, man das aber im Oktober nicht mehr tun kann, dann muss man das schon begründen.
Wir sind davon überzeugt, dass Sie die Haushaltsklausur im Januar 2010 nicht nur dafür nutzen werden, den Haushalt 2011 vorzubereiten. Ich gehe gerne mit Ihnen eine Wette ein, dass wir schon sehr bald über den ersten Nachtrag 2010 zu entscheiden haben werden.
Ich sehe schon, dass Herr Kollege Hilbers antworten möchte. Auch Sie haben eineinhalb Minuten Redezeit.
Frau Geuter, das ist eben der Unterschied zwischen Ihnen und uns. Der Haushalt ist nicht verfassungswidrig! Der Haushalt ist verfassungskonform! Aus dem Grunde können wir auch so handeln, wie wir handeln wollen. Sonst würden wir es auch nicht tun; denn wir achten die Verfassung,
und wir arbeiten auf der Grundlage der Verfassung. Das ist bei diesem Nachtragshaushaltsplan gegeben.
Wenn die HanBG jetzt wegen der Messe andere Aufgaben zu schultern hat, ist es doch nur vernünftig, eben keine Vermögensübertragung vorzunehmen. Situationen ändern sich! Sie müssen sich mit neuen Situationen auseinandersetzen. Wenn Sie das nicht tun, greifen Sie zu kurz. Es wäre aber wichtig, dass Sie das tun. Diese Abwägung hat bei uns stattgefunden. Der Haushalt ist verfassungskonform.
Aus dem Grunde haben wir ihn so vorgelegt, wie wir ihn vorgelegt haben, und werden ihn so beschließen, wie wir ihn beschließen, da wir fest davon ausgehen, dass die Verfassungskonformität gegeben ist. Ich sage Ihnen noch einmal: Es hat vermehrt Haushalte gegeben, bei denen noch Rücklagen vorhanden waren, trotzdem aber Kredite aufgenommen worden sind. Das hier ist jetzt nichts anderes. Wenn der Zweite Nachtragshaushaltsplan nicht dagewesen wäre, hätten Sie über diese Dinge auch nicht gesprochen.
Danke schön. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich Herr Kollege Klein zu Wort gemeldet. Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte einen ungeschminkten Blick auf diesen Dritten Nachtrag werfen. Dabei lasse ich einmal die Schönredereien und die bewussten Falschaussagen von CDU, FDP und der Landesregierung beiseite. Ich erinnere an die Märchenstunde unseres Ministerpräsidenten heute Morgen. Sicherlich kann man auch die Ausführungen des Finanzministers und des Kollegen Hilbers dazuzählen.
Ich lasse auch die ungedeckten Schecks aus unhaltbaren Versprechungen beiseite. Ich lasse die überzogenen Wachstumsprognosen beiseite,
die keiner ernsthaften Überprüfung standhalten, Herr Kollege. Wenn sich der Rauch all dieser Nebelkerzen verzogen haben wird, dann bleibt doch vor allen Dingen eines übrig: Dieser Nachtrag ist
ein massiver Beitrag der Niedersächsischen Landesregierung zum Marsch in den schwarz-gelben Verschuldungsstaat.
Nur, meine Damen und Herren, damit geben Sie sich nicht zufrieden. Sie setzen ja noch einen drauf. Auf dem Weg in diese Verschuldung missachten Landesregierung und Koalitionsfraktionen parlamentarische Rechte, sie missachten die Landeshaushaltsordnung, ja, sie missachten die Niedersächsische Verfassung. Ich sage Ihnen: Hier gilt doch offensichtlich das Motto: Recht ist, was der Tigerente nützt. - Genau damit machen Sie aus Niedersachsen auch noch eine schwarz-gelbe Bananenrepublik.
Die Fakten belegen dies jedenfalls eindeutig. Wir hatten in der Tat, Herr Minister, einen Nachtrag eingefordert, der die drastisch veränderten Rahmenbedingungen der Finanz- und Wirtschaftskrise abbilden sollte. Nur, daran gemessen verdient der vorliegende Entwurf aus unserer Sicht zweimal die Note 6, und zwar zum ersten wegen ungenügender Ausführung und zum zweiten wegen Täuschungsversuchs.
Das Thema „Verbesserung der Finanzsituation durch Kürzung überflüssiger Aufgaben“ ist für diese Landesregierung überhaupt nicht da, obwohl es durchaus im Bereich des berüchtigten Aufstockungsprogramms oder bei der Planung vorsintflutlicher Verkehrsprojekte entsprechende Streichungsmöglichkeiten gegeben hätte. Nicht einmal im Haushaltsplanentwurf 2010 spielt das eine Rolle. Angeblich will die Landesregierung das in einer Klausur Anfang nächsten Jahres angehen. Mir war nicht klar, dass der Ministerpräsident mit Herrn Rüttgers so eng befreundet ist, dass wir nun auch in Niedersachsen Rücksicht auf die NRW-Wahl nehmen müssen. Ich verstehe erst recht nicht, wie er das Ganze mit seinen hehren Grundsätzen vereinbaren kann,
rante Erhöhung der Einnahmen Spielraum zu schaffen. Hier gab und gibt es durchaus Möglichkeiten, Herr Möllring, vor allem die Verursacher und die Profiteure der Finanzkrise stärker an den krisenbedingten Ausgaben zu beteiligen. Aber da meldet Niedersachsen „Fehlanzeige“. Das ist natürlich auch kein Wunder: Die Verursacher und Profiteure dieser Finanzkrise stehen unter dem besonderen Schutz der FDP.
Kommen wir zur dritten Kategorie. Denn damit beschränkt sich dieser Nachtrag auf die Abbildung der Steuermindereinnahmen und deren Deckung durch zusätzliche Schuldenaufnahme, allerdings mit dem kapitalen Fehler, dass mehr Schulden veranschlagt werden, als 2009 nötig sein werden, um dadurch Rücklagen für 2010 aufzubauen oder zu schonen.
Herr Finanzminister, Sie haben mir immer noch nicht erklärt, warum Sie hier dieses Konzept praktizieren, während Sie den Aufbau einer schuldenfinanzierten Pensionsrücklage immer wieder vehement abgelehnt haben, obwohl das genau dasselbe ist. Das ist doch politische Willkür!
Ferner liegt in diesem Bereich - darauf ist ausgiebig hingewiesen worden - im Grunde genommen auch ein Verstoß gegen die Landeshaushaltsordnung vor, indem die Grundsätze der Jährlichkeit, Klarheit und Wahrheit nicht eingehalten werden. Es gibt eindeutig den Verstoß gegen die Niedersächsische Verfassung, weil 1 Milliarde Euro Schulden mehr veranschlagt werden, als der Artikel 71 erlaubt. Eine Ausnahme gibt es nur für Projekte, die zur Abwendung der zweifellos bestehenden Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts - da gibt es keinen Streit - erforderlich sind. Nur, das ist hier nicht gegeben! Das ist nicht nur die Meinung der Opposition, sondern das ist eben auch die Expertise des Landesrechungshofs.
Wenn Sie - angenommen - in diesem Jahr die eine Hälfte dieser Milliarde in die Effizienzforschung im Energiebereich und die andere Hälfte in einen Quantensprung bei Ganztagsschulen gesteckt hätten, dann müssten wir in der Tat hier nicht über die Verfassungswidrigkeit reden. Aber Fakt ist doch: Diese Übung dient ausschließlich dazu, die persönliche Eitelkeit des Ministerpräsidenten zu befriedigen, indem er einen statistischen Vorteil in
Meine Damen und Herren, die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts wird nicht dadurch beseitigt, dass die Neuverschuldung der Regierung Wulff unter dem Rekordwert der Regierung Gabriel bleibt. Das ist Kinderkram, und damit zwingen Sie uns geradezu vor den Staatsgerichtshof.
Ins Bild passt natürlich auch, dass uns einen Tag vor der Schlussberatung im Ausschuss die sogenannte technische Liste vorgelegt wurde, die diesen Namen wirklich nicht verdient. Da werden im Eilverfahren Mehrausgaben in Höhe von 155 Millionen Euro und neue Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 72 Millionen Euro veranschlagt. Da geht es nicht um technische Zwangsläufigkeiten, wie es eigentlich für eine technische Liste vorgesehen ist, sondern um längst bekannte Entscheidungen der Landesregierung, die mal eben an den Fachausschüssen vorbei haushaltsmäßig abgesichert werden. Ich nenne nur die 125 Millionen Euro für eine höchst fragwürdige Stabilisierung der Messegesellschaft Hannover, die in diesem Zusammenhang ausgegeben werden. Wir haben dieses Geld in unserem Land nicht übrig. Daran ändert sich auch dadurch nichts, dass wir die Deckung wieder einmal in den Schattenhaushalt HanBG verschieben.
Dem Antrag der SPD-Fraktion stimmen wir zu. Wir hoffen, dass wir im Zusammenhang mit der Klage zu einer entsprechenden Zusammenarbeit kommen.
Bei dem Antrag der Fraktion DIE LINKE werden wir uns enthalten. Die Intention ist unserer ähnlich. Aber da wir einen eigenen Antrag haben, der sich davon unterscheidet, ist das, glaube ich, nachvollziehbar.
Den Gesetzentwurf zur Änderung des Versorgungsrücklagengesetzes und des Ministergesetzes lehnen wir ab. Ich verweise auf den Schriftsatz des Niedersächsischen Richterbundes, der hier eindeutig sagt:
„Das Vertrauen, das unsere Mitglieder dem Land durch ihren faktischen Verzicht auf einen Teil ihrer Besoldung entgegengebracht haben, ist durch diese Gesetzesinitiative schwer erschüttert worden.“
Ich komme zum Schluss. - Er bittet uns, dem geplanten Änderungsgesetz nicht zuzustimmen. Dieser Bitte werden wir nachkommen.
Nicht ablehnen sollten Sie unseren Änderungsantrag; denn er ist Ihre letzte Chance, diesen Dritten Nachtrag haushaltsrechtlich einwandfrei und verfassungskonform zu verabschieden.