Protokoll der Sitzung vom 30.10.2009

Wenn Kommunen diese Hilfe nicht annehmen, gibt es wie bisher auch weiterhin noch die anderen Instrumentarien. Wenn Kommunen, die Probleme haben, sich zusammen mit der Bürgerschaft gegen dieses zusätzliche Angebot entscheiden, ist das ihre Entscheidung, aber dann gelten alle anderen Möglichkeiten, die wir in der Vergangenheit schon

hatten, für diese Kommunen noch ganz genauso wie bisher.

Prüfen Sie deshalb bitte insgesamt ganz genau, ob das nicht der richtige Weg ist. Wir moderieren, aber wir werden keinen Zwang ausüben.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Kollege Möhrmann von der SPD-Fraktion stellt die nächste Zusatzfrage.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Kommunen haben ungefähr 4 Milliarden Euro Kassenkredite. Sie haben einen Betrag von 70 Millionen Euro zur Verfügung. Meine Frage ist: Was war die Grundlage für die Berechnung der 70 Millionen Euro, und welches Volumen an Kassenkrediten kann damit abgebaut werden?

Herr Minister Schünemann!

Herr Präsident! Meine und Damen und Herren! Es kommt natürlich immer auf das Zinsniveau an. Aber wenn Sie 70 Millionen Euro über einen Zeitraum von etwa 20 Jahren zur Verfügung haben, können Sie damit Kassenkredite in einer Größenordnung zwischen 1,3 und 1,6 Milliarden Euro ablösen.

(Kurt Herzog [LINKE]: Und wie viel laufen bis dahin neu auf?)

- Das hat damit nichts zu tun. Ich bin gefragt worden, was man damit ablösen kann. Ablösen kann ich bis zu 1,5 Milliarden Euro von den jetzigen 4 bis 4,4 Milliarden Euro. Das ist eine ganz konkrete Zahl, und das ist auf jeden Fall eine konkrete Hilfe für die Kommunen. Diese Zahl kann jeder auch selber ausrechnen.

(Beifall bei der CDU)

Herr Kollege Biallas von der CDU-Fraktion stellt die nächste Zusatzfrage.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass

weite Teile der Opposition schon wieder an den Plänen für einen Zukunftsvertrag herummäkeln,

(Johanne Modder [SPD]: Das ist kein Zukunftsvertrag!)

und vor dem Hintergrund der Tatsache, dass wir die rasante Neuverschuldung der Kommunen seit etwa 1995 beobachten, frage ich die Landesregierung, ob ihr irgendwelche Planungen oder gar Maßnahmen bekannt sind, die die Vorgängerregierung unter Führung der SPD unternommen hätte, um in Not geratenen Kommunen nachhaltig bei ihrer Entschuldung zu helfen.

(Beifall bei der CDU - Heiner Bartling [SPD]: Das ist eine Frage, die Herr Schünemann schnell beantworten kann, indem der „Nein“ sagt!)

Herr Minister Schünemann, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mir sind durchaus Maßnahmen bekannt, z. B. die Sonderbedarfszuweisungen in Höhe von 10, 15 oder 20 Millionen DM, die man damals im Harz zur Verfügung gestellt hat. Aber leider Gottes war bereits nach vier Jahren die Verschuldung und damit die Höhe der Kassenkredite fast wieder höher als vor dieser zusätzlichen Bedarfszuweisung. Das war also aus unserer Sicht nicht erfolgreich.

Deshalb war es auch schwer - das gebe ich ja zu -, die kommunalen Spitzenverbände zunächst einmal davon zu überzeugen, dass wir aus dem kommunalen Finanzausgleich heraus einen Solidarbeitrag finanzieren. Das ist meiner Ansicht nach richtig und notwendig, weil der Abbau der Kassenkredite insgesamt eine Aufgabe beider Bereiche ist.

Zu Ihrer Frage: Weitere Vorschläge sind mir nicht bekannt, zumindest keine Maßnahmen, die zum Erfolg geführt hätten. Das kann man ja im Land Niedersachsen auch sehen.

Aus der Opposition heraus habe ich jetzt nur gehört, dass wir einen Stabilisierungsfonds einführen sollen. Wie der finanziert werden soll, haben wir gestern noch einmal erfahren, nämlich einmal mit sehr hohen Landeskrediten - im Jahr 2010 würde das etwa 300 bis 400 Millionen Euro bedeuten -, und später sollen die Kommunen die Beträge wieder zurückzahlen; denn sie sollen nur ein Darlehen bekommen. In Rheinland-Pfalz bekamen die

Kommunen diese Darlehen bis 2007 zinslos und danach zu ganz normalen Marktzinsen. Damit wird also eine neue Säule der Verschuldung aufgebaut.

(Dieter Möhrmann [SPD]: Und was machen Sie?)

Neben den Verbindlichkeiten und den Kassenkrediten haben Sie dann noch diesen Sondertilgungsfonds, der notwendig ist, um das Ganze zu finanzieren. Die Reaktion der kommunalen Spitzenverbände in Rheinland-Pfalz war vernichtend.

Zu Ihrem Vorschlag kann ich also nur sagen: Für mich ist wichtig, immer auch von den Erfahrungen anderer zu lernen. Wir haben bei der Gebietsreform von anderen Bundesländern gelernt und sollten auch die Erfahrungen anderer Länder mit dem Solidaritätsfonds berücksichtigen. Deshalb werden wir diese beiden Wege nicht beschreiten. Wir werden mit dem Zukunftsvertrag einen neuen Weg beschreiten.

(Beifall bei der CDU)

Frau Kollegin Staudte von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt die nächste Zusatzfrage.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Vor dem Hintergrund, dass in den Lokalzeitungen ja häufig kolportiert wird, das Land übernehme 75 % der Kassenkredite, wir aber im Rahmen dieser Diskussion jetzt noch einmal ganz deutlich gesagt bekommen haben, es seien 75 % der Zinsen und der Tilgung, frage ich Sie, wo denn eigentlich die Restschulden, also die Kassenkredite, künftig verbucht werden. Verbleiben sie in den Kassenbüchern der Kommunen, oder wechseln sie in die Kassenbücher des Landes?

Meine zweite Frage: Es klang ja vorhin an bei der Frage der Finanzierung an, dass das Land jetzt zwar sozusagen die Hochzeitsprämie zahlt, dafür aber später bei den Bedarfszuweisungen spart. Ich möchte gern wissen: Klären Sie die Kommunen über diese Zielsetzung, später bei den Bedarfszuweisungen zu sparen, eigentlich auf? Ich frage das vor dem Hintergrund, dass man in LüchowDannenberg natürlich ziemlich verärgert ist, dass die Bedarfszuweisungen inzwischen ausbleiben.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Herr Minister Schünemann, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lüchow-Dannenberg wird genauso behandelt wie sonst auch. Es geht um die Sonderbedarfszuweisungen von 20 Millionen Euro. Ich habe gerade dargestellt, warum wir nicht einfach einer Kommune oder einem Landkreis Geld zur Verfügung stellen, wenn sie nicht selber zu Einsparungen bereit sind, um auf einen vernünftigen Weg zu kommen.

(Zustimmung bei der CDU)

Deshalb sind diese Bedarfszuweisungen an klare Einsparungen gekoppelt. Wir haben sogar gemeinschaftlich einen Faktor errechnet. Ich weiß es nicht im Detail, aber für eine Einsparung von z. B. 2 Millionen Euro gibt es einen bestimmten Faktor für die Bedarfszuweisung. Das bedeutet, je mehr sich eine Kommune anstrengt und einspart, desto mehr Bedarfszuweisung bekommt sie aus diesem Topf von 20 Millionen Euro. Leider Gottes gibt seit einiger Zeit - ich glaube, seit eineinhalb Jahren - keine Beschlüsse der Region, wie man weiter einsparen will, um anschließend zu einer besonderen Entlastung zu kommen. Das kann ich nur bedauern.

(Miriam Staudte [GRÜNE]: Das ist Freiwilligkeit!)

- Natürlich ist das freiwillig! Ich sage ja, dass ich das nur bedauern kann. Die Kommunen haben dann aber auch keinen Anspruch darauf, dass sie zusätzliches Geld bekommen. Das ist doch logisch!

(Beifall bei der CDU)

Wir haben in der Kommunalaufsicht mehrere Instrumentarien. Ein Instrument besteht darin, dass wir den Haushalt genehmigen; hierfür sind wir für den Landkreis zuständig. Wenn der Haushalt nicht haltbar ist, müssen wir entsprechende Maßnahmen ergreifen. Das machen wir auch sehr konsequent.

In dieser Hinsicht hat es sich sehr bewährt, dass wir die Bezirksregierungen abgeschafft haben und wir jetzt im gesamten Land eine Kommunalaufsicht aus einem Guss haben und gleiche Kriterien anwenden.

Ich sage Ihnen deutlich: Insbesondere in den 90erJahren haben wir bei der Entwicklung in der Region lange weggeschaut. Die Folgen bestehen vielfach noch heute. Heute müssen wir versuchen, sie zu lösen, weil die Bezirksregierungen und die

Kommunalaufsicht oftmals nicht so wie in Oldenburg oder in anderen Bereichen reagiert haben.

(Beifall bei der CDU)

Das ist etwas, was mich heute noch nervt, weil wir jetzt die Suppe auslöffeln müssen.

(Beifall bei der CDU)

Nun wende ich mich dem anderen Punkt zu, den Sie dargestellt haben. Es ist klar, dass wir die Kassenkredite nicht in einer Summe übernehmen. Wenn wir das täten, müssten wir im Jahre 2012, in dem die Wirkung einsetzt, 1,4 Milliarden Euro finanzieren. Das ist völlig unmöglich und macht auch keinen Sinn. Wir müssen stattdessen sehr genau schauen, wie diese Kommunen in der Zukunft reagieren. Das heißt, wir werden diese Schulden nicht als originäre Landesschulden übernehmen.

(Beifall bei der CDU)

Frau Kollegin Geuter von der SPD-Fraktion stellt die nächste Zusatzfrage.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung in Ergänzung der vorhergehenden Frage: Verbleiben die Kassenkredite, wenn sie nicht vom Landeshaushalt übernommen werden, in den Haushalten der Kommunen, oder gibt es dafür eine andere Lösung, und wenn ja, welche?

(Beifall bei der SPD)

Herr Minister Schünemann, bitte!