Protokoll der Sitzung vom 30.10.2009

Herr Minister Schünemann, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sind im Moment in Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem Finanzministerium darüber, wie das umgesetzt wird. Ich habe aber klar gesagt, dass wir diese Schulden nicht in den originären Haushalt des Landes einstellen, sodass es in dem Zusammenhang Schulden des Landes nicht geben wird. Die kommunalen Spitzenverbände wünschen in dem Zusammenhang einen Sonderfonds.

(Heinrich Aller [SPD]: Stabilisierungs- fonds! - Heiterkeit bei der SPD)

- Nein, das hat nichts mit Stabilisierungsfonds zu tun!

(Lachen bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Hier geht es um ganz klare Hilfe für diejenigen, die vor Ort Probleme haben und sich verpflichtet haben, Strukturen zu schaffen, damit sie in der Zukunft eine ordentliche Haushaltsführung haben. Das ist etwas grundsätzlich anderes, als wenn ich sage, dass ich mit dem Füllhorn - aus Zinserträgen und aus Mitteln aus anderen Bereichen - ausschütte. Hier geht es vielmehr ganz gezielt darum, denjenigen zu helfen, die große Probleme haben, die aber auch bereit sind, sich anzustrengen und neue, vernünftige Strukturen aufzubauen, damit sie in der Zukunft gewappnet sind.

(Beifall bei der CDU)

Der Kollege Limburg von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt seine zweite Zusatzfrage.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der Antwort des Ministers auf meine erste Nachfrage in dieser Fragestunde frage ich ihn, ob für diese Landesregierung die Vertragstreue über der Treue zur Landesverfassung steht.

(Beifall bei den GRÜNEN - Björn Thümler [CDU]: Was? - Bernhard Bu- semann [CDU]: Treue ist ein unteilba- rer Wert!)

Herr Minister Schünemann, bitte!

Diese Frage stellt sich nicht. Insofern muss ich sie auch nicht beantworten.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Lachen und lebhafter Widerspruch bei den GRÜNEN)

Herr Kollege Klein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt auch seine zweite Zusatzfrage.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wie hat sie die Fragen

von Herrn Scholz vom Städtetag, die er im Editorial der September-Ausgabe der NST-Nachrichten im Zusammenhang mit dem Zukunftsvertrag gestellt hat und die ich nur auszugsweise zitiere, beantwortet: Sollte die Fusion erkauft werden, weil man sich zu einer konzeptionellen Reform nicht durchringen konnte? Wie sollten denn nach den Vorstellungen der Landesregierung zukunftsfähige Strukturen aussehen? Wie sollten Aufgaben zwischen Landkreisen und Städten und Gemeinden verteilt werden?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Minister Schünemann, bitte!

Mir liegt die Zustimmung des Städtetages, dessen Hauptgeschäftsführer Herr Scholz ist, vor. Insofern haben wir dem Städtetag alle Fragen hinreichend beantwortet. Wir haben klar gesagt, dass wir auch in der Zukunft auf das Prinzip der Freiwilligkeit setzen wollen. Ich meine, dass ich damit den ersten Teil der Frage schon beantwortet habe. Außerdem haben wir gesagt, es ist sinnvoll, dass wir jetzt zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden, aber auch mit den beteiligten Ressorts eine Arbeitsgruppe einsetzen, um zu sehen, welche Aufgaben auf die Landkreisebene, aber auch von der Landkreisebene auf die Gemeindeebene übertragen werden können. Dazu kann man natürlich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nichts sagen, weil man erst einmal eine Bestandsaufnahme machen muss. Es gibt in dem Zusammenhang einige Vorschläge der kommunalen Ebene. Wir werden uns dann in diesem Gremium zusammensetzen und ganz gezielt schauen, was wir in dem Zusammenhang vereinbaren können. Insbesondere diese Textpassage ist sehr einmütig mit den kommunalen Spitzenverbänden verhandelt worden. Wir werden, nachdem der Vertrag unterschrieben ist, entsprechende Verhandlungen aufnehmen.

(Beifall bei der CDU)

Der Kollege Bartling von der SPD-Fraktion stellt seine zweite Zusatzfrage.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund

der Tatsache, dass der Gutachter, von dem in der Frage 2 die Rede gewesen ist und über den Herrn Schünemann gesagt hat, dass man ihm keine Vorgaben gegeben habe, Folgendes: Der Gutachter hat in einer Anhörung des Innenausschusses die Landesregierung intensiv gelobt und ihr gesagt, dass sie einen sehr mutigen Schritt unternommen habe, indem sie die Bezirksregierungen abgeschafft habe. Er sagte dann weiter - das wird vom Herrn Ministerpräsidenten leider des Öfteren verschwiegen -, dies sei aber nur ein erster Schritt und es müsse zwingend ein zweiter, nämlich eine Kreisreform, folgen. Wie wird die Landesregierung damit umgehen, wenn dieser Gutacher bei seiner Meinung bleibt und das Gutachten dem entspricht, was er gesagt hat?

(Beifall bei der SPD)

Herr Minister Schünemann!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben bewiesen, dass die Landkreise auch nach der Abschaffung der Bezirksregierungen hervorragend arbeiten.

(Beifall bei der CDU)

Wir haben insofern durch die Arbeit in der Praxis gezeigt, dass es nicht notwendig ist, wegen der Abschaffung der Bezirksregierungen eine Strukturreform durchzuführen.

Wir haben aber das Problem der Strukturschwäche. Das können Sie durch Bezirksregierungen auch nicht beheben. Außerdem haben wir in einigen Regionen sehr hohe Kassenkredite und insofern dort besondere Probleme. Wir haben keinen Auftrag gegeben, Vorschläge zu unterbreiten, wie eine Gebietsreform aussehen soll, sondern haben eine Überprüfung des Leitbildes in Auftrag gegeben, in der aufgezeigt werden soll, ob das, was damals gegolten hat, auch heute noch sinnvoll ist. Das kann sich auf die Landkreisebene beziehen, kann aber auch dazu führen, dass besondere Hinweise darauf gegeben werden, wie man im neuen Zeitalter der Kommunikationstechnologie Bürgernähe gestalten kann. Wir sehen dem Ergebnis mit großem Interesse entgegen. Sicherlich werden sich sehr gute Hinweise für die Diskussion, in der wir uns schon seit einiger Zeit befinden, ergeben.

(Beifall bei der CDU)

Herr Kollege Möhrmann von der SPD-Fraktion stellt die zweite Zusatzfrage.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es mehren sich die Meldungen darüber, dass Kommunen trotz Konsolidierung und starker Partner in Kürze wieder bei einem nicht ausgeglichenen Haushalt angekommen sind. Das zeigt sich auch in den Verhandlungen über die Bedarfszuweisungen. Herr Minister, stellt sich nicht deshalb für den kommunalen Finanzausgleich die Frage der Bedarfsgerechtigkeit?

(Beifall bei der SPD - Hans-Christian Biallas [CDU]: Die Frage stellt sich nicht!)

Herr Minister Schünemann, bitte!

Ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich Ihre Frage zwar akustisch verstanden habe, aber nicht ganz verstanden habe, was genau Sie damit meinen. Ich kann Ihnen nur sagen, dass der kommunale Finanzausgleich seit einiger Zeit - durch die Einführung des Flächenfaktors und in den anderen Bereichen - geändert ist, sodass ich der festen Überzeugung bin, dass die Instrumentarien, über die wir im kommunalen Finanzausgleich jetzt verfügen, angemessen und richtig sind. Vor dem Hintergrund sehe ich im Moment überhaupt keinen Bedarf, etwas zu ändern.

(Zuruf von der LINKEN: Die Länder sehen das aber anders!)

Auch der Staatsgerichtshof hat mehrfach etwas dazu gesagt. Wir werden dazu in Kürze etwas hören. Zum jetzigen Zeitpunkt sehe ich keine Notwendigkeit, am System des kommunalen Finanzausgleichs etwas zu ändern.

(Beifall bei der CDU)

Herr Kollege Krogmann von der SPD-Fraktion stellt ebenfalls seine zweite Zusatzfrage.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Zukunftsvertrag bietet vor allen Dingen dem ländli

chen und strukturschwachen Raum Hilfsangebote und Entschuldungshilfen. Was aber stellen Sie sich in dieser Hinsicht für die großen Städte vor? Cuxhaven ist zwar ein tolles Beispiel, Herr Biallas. Aber auch in meiner Heimatstadt droht im nächsten Jahr ein strukturelles Defizit in Höhe von 35 Millionen Euro. Welche Zukunftsangebote haben Sie für die großen Städte, und welche Bedingungen sind dafür zu erfüllen?

Herr Minister, bitte!

Unser Angebot gilt für Landkreise genauso wie für Gemeinden. Da Sie das genannt haben und es auch schon in der Zeitung stand, ist es ja nicht geheim. Es gibt durchaus Überlegungen im Bereich Cuxhaven, Kooperationen einzugehen, um entsprechende Hilfestellung zu bekommen. Das heißt, wir grenzen hier niemanden aus.

(Zustimmung bei der CDU)

Auch Herr Kollege Briese von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat noch die Möglichkeit, eine Zusatzfrage zu stellen.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Jenseits der Frage, ob das haushaltsrechtlich überhaupt zulässig ist, was der Innenminister hier den Kommunen verspricht, wodurch er das Parlament für zehn, fünfzehn Jahre haushaltsrechtlich bindet - so habe ich es verstanden; der Haushaltsgesetzgeber sitzt ja immer noch hier und nicht auf der Regierungsbank -, stelle ich noch einmal die verfassungsrechtliche Frage: Was machen Sie überhaupt, wenn wir verfassungswidrige Haushalte haben - wir werden sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit für die nächsten Jahre haben -, durch die Nichtübernahme der entsprechenden Zinsen und Tilgung aber eine Verfassungskonformität hergestellt werden würde? Das müssen Sie diesem Hause noch einmal beantworten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Minister, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf der einen Seite können Verträge auch vom Parlament, und zwar über Verpflichtungsermächtigungen im Haushalt, abgesichert werden. Darauf habe ich schon hingewiesen. Dies ist ganz eindeutig.

(Vizepräsident Hans-Werner Schwarz übernimmt den Vorsitz)

Auf der anderen Seite müssen wir den Gesamthaushalt sehen. Wenn Sie hier eine einzige Maßnahme aus einem Haushalt herausnehmen, dann ist es sicherlich nicht sinnvoll. Es ist Aufgabe der Regierung, einen Haushalt vorzulegen, und anschließend werden Sie in den Beratungen im Haushaltsausschuss und in den Fachausschüssen und anschließend im Parlament beschließen. Es ist völlig unredlich, hier darzustellen, dass eine Maßnahme zur Verfassungswidrigkeit führt. Vielmehr muss dann eine Fülle von Maßnahmen auf den Prüfstand gestellt werden. Das ist übrigens übliche Praxis. Insofern ist das, was Sie gerade dargestellt haben, wirklich nicht ganz nachzuvollziehen.