Insofern könnte man bei einer Fusion der Landkreise Lüchow-Dannenberg und Uelzen diese Mittel - ich glaube, es sind etwa 20 Millionen Euro - zusätzlich als direkte Bedarfszuweisung zur Verfügung stellen. Darüber hinaus geht es nicht darum,
dass wir mit den 70 Millionen Euro sofort auf einen Schlag etwas tilgen wollen. Vielmehr werden wir dann über 20 Jahre Zins und Tilgung zur Verfügung stellen. In diesem Zusammenhang wäre das etwas, was wir in diesem Programm mit abarbeiten müssten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass wir gerade darüber diskutiert haben, dass wir Landkreise mit 300 000 Einwohnern und mit 150 000 Einwohnern haben und dass der Landkreis Lüchow-Dannenberg 50 000 Einwohner hat, und vor dem Hintergrund, dass nun gerade beide Kreisausschüsse sehr große Bedenken geltend gemacht haben - Uelzen mit einem langen Forderungskatalog, der erfüllt sein müsste; Lüchow-Dannenberg mit einer klaren Aussage, dass sie einem Gutachten nicht zustimmen und es nicht in Auftrag geben werden -, frage ich den Minister: Wie stellen Sie sich eigentlich den Plan B vor, wenn diese Fusion scheitert? Denn gerade hier besteht doch angesichts der unterschiedlichen Kreisgrößen wirklich ein extremer Handlungsbedarf, und es ist überhaupt nicht zu erkennen, wie Sie es mit Ihren Plänen schaffen wollen, gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Teilen Niedersachsens durchzusetzen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sind erst am Beginn von irgendwelchen Gesprächen. Wir haben 60 bereits begonnen, aber der Zukunftsvertrag wird ja erst im November vom Kabinett verabschiedet, sodass wir dann auch die ganz klaren Vorgaben kommunizieren können.
Es gibt vor Ort ganz unterschiedliche Diskussionen - teilweise mit Lüneburg, teilweise mit Uelzen -, sodass ich ganz gespannt bin auf das, was dann da vor Ort passiert. Denn die Lage, die Sie beschrieben haben, ist schwierig. Das ist überhaupt keine Frage. Deshalb muss meiner Ansicht nach gehandelt werden. Ich selber habe ja sogar
einen Vorstoß für Lüchow-Dannenberg gemacht, der immerhin dazu geführt hat, dass Samtgemeinden zusammengelegt worden sind, sodass wir in diesem Zusammenhang schon eine Verschlankung haben, die aber überhaupt nicht ausreicht.
Deshalb bin ich froh, dass wir auch dort eine klare Unterstützung aus der Wirtschaft haben, die auch formuliert, welche qualitativen Voraussetzungen man sich in der Region wünscht, auch Unterstützung von der Verwaltung.
Ich sehe den Prozess im jetzigen Zustand noch nicht als beendet an, wenn es dort einen Beschluss des Kreistages gibt. Ich habe ähnliche Tendenzen übrigens auch bei mir im Landkreis, wo man sich vor einem Jahr auch noch strikt gegen irgendwelche Gespräche ausgesprochen hat. Mittlerweile gibt es dort Gespräche in diesem Zusammenhang, zumindest auf Landratsebene.
Ich bin sehr gespannt, wie die Ergebnisse hier tatsächlich sein werden. Überall im Lande gibt es Überlegungen. Man weiß, dass man handeln muss. Ich werde mich dann dazu äußern, wenn es Ergebnisse gibt.
Wenn es keine Ergebnisse gibt, wird das nicht dazu führen - das kann ich jetzt erklären, weil diese Landesregierung sich da klar positioniert hat -, dass wir als Landesregierung dann eine Gebietsreform von oben durchführen werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, was sie vor dem Hintergrund des Prinzips der Freiwilligkeit und Zukunftsfähigkeit tun wird, wenn die arme Gemeinde A sich an die reiche Gemeinde B wendet, diese reiche Gemeinde B sagt: „Ich will dich nicht, weil ich mich mit dir belasten würde“, die arme Gemeinde A sich dann einen anderen Partner sucht und mit dieser Nachbargemeinde eine Übereinstimmung findet - die zukunftsfähig ist, die auch ihre Finanzen konsolidiert -, aber zwischen den beiden Gemeinden eine Kreisgrenze ist und beide Landkreise sagen: Wir sind nicht bereit, unseren Gemeinden zu erlauben zusammenzuarbeiten. - Wenn das Zukunftskonzept beider Gemeinden das einzige ist, das eine positive Zukunft für sie beide
erwarten lässt, wie wird sich die Landesregierung dann bei diesen Kreisgrenzen verhalten, die anscheinend die Fusion behindern, wenn die Landkreise sie nicht wollen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin immer wieder darauf angesprochen worden, wie wichtig die kommunale Selbstverwaltung ist. Die halten Sie hoch, und die halten wir hoch. Aber wenn es dann konkret wird, höre ich im Hintergrund immer: Eigentlich müsste die Landesregierung einfach handeln und durchgreifen, egal was die kommunale Ebene entschieden hat.
Das kann ich teilweise verstehen. Auch ich bin ja in der Kommunalpolitik tätig. Wenn nicht so ganz einfache Entscheidungen getroffen werden müssen, dann tut es weh, wenn man das selber machen muss; es ist immer besser, wenn man einen Partner „da oben“ hat, der dann vielleicht etwas entscheidet und dafür die Verantwortung übernimmt.
Aber ich glaube, kommunale Selbstverwaltung ist so wichtig und auch so erfolgreich, dass wir auch in der Zukunft uneingeschränkt auf sie setzen sollten. Das heißt, von der Landesregierung gibt es da überhaupt keine Beschränkungen, wenn es zu landkreisübergreifenden Fusionen kommen sollte. Wir haben aber rechtlich keine Möglichkeit, wenn der Kreistag sagt, wir machen da nicht mit, dem in irgendeiner Weise entgegenzutreten.
Freiwilligkeit heißt Freiwilligkeit, sowohl auf der Kreisebene als auch auf der Gemeindeebene. Wir haben gesagt: Wir moderieren und werden die Vor- und Nachteile einer Lösung mit den Gemeinden gemeinsam kommunizieren. - Dann ist es Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger und der gewählten Vertreter, ob sie da mitmachen oder nicht. Das ist die Demokratie; das ist das, was die Kommunalpolitik insgesamt so erfolgreich macht: dass man gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern nach Lösungen sucht und nicht von Han
nover aus sagt, wir wollen diese und jene Regelung haben. Wir unterstützen, moderieren, geben finanzielle Hilfe. Aber die Entscheidung muss vor Ort getroffen werden. So sehe zumindest ich unsere Kommunalpolitik.
Sie ist ganz kurz. - Es hat mich gewundert, dass der Innenminister aus vertraulichen Sitzungen eines Kreisausschusses berichtet hat, wie da das Abstimmungsverhältnis war.
Meine konkrete Frage lehnt sich an die Fragestellung des Kollegen Hausmann an: Welche Perspektive bieten Sie Kommunen an, die komplett auskonsolidiert sind, die auch durch strukturelle Umwandlung kein Licht am Horizont sehen, die nicht einmal in die Perspektive der Entschuldung, die jetzt durch die Landesregierung angeboten wird, kommen können, weil sie keine schwarze Null und damit einfach keinen Silberstreif am Horizont sehen? Welche Pläne haben Sie für diese Kommunen? Sollen die ewig weiterhin Bedarfsgemeinden sein? Ist das der Plan der Landesregierung?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur Vorbemerkung: Ich habe über ein Abstimmungsergebnis aus dem Kreistag berichtet.
Wenn man mir aber das Ergebnis mitteilt, ist es öffentlich, und dann kann ich davon auch Gebrauch machen. So ist nun einmal die Kommunalpolitik.
Jetzt darf ich einmal kurz eingreifen. - Herr Kollege Meyer, wenn Sie zusätzliche Fragen haben, besteht die Möglichkeit, sie hier vorne zu stellen. Fragen aus dem Plenum heraus akzeptiere ich nicht. - Herr Minister!
Es ist schon interessant, dass man jetzt, wenn man Kommunen insgesamt ein zusätzliches Angebot macht, damit sie aus ihrer Strukturschwäche herauskommen und ihre Kassenkredite abbauen können, immer nur die Frage hört: Was machen Sie denn, wenn das nicht funktioniert? Wir hatten in der Vergangenheit auch Instrumente; die haben Sie auch dargelegt. Wir haben die Kommunalaufsicht, und es gibt auch in anderen Bereichen Zuschussprogramme, sodass wir Kommunen insgesamt helfen können.
Jetzt bieten wir etwas Zusätzliches an, um zielgerichtet gerade den Kommunen zu helfen, die besonders in Not sind.
Wenn Kommunen diese Hilfe nicht annehmen, gibt es wie bisher auch weiterhin noch die anderen Instrumentarien. Wenn Kommunen, die Probleme haben, sich zusammen mit der Bürgerschaft gegen dieses zusätzliche Angebot entscheiden, ist das ihre Entscheidung, aber dann gelten alle anderen Möglichkeiten, die wir in der Vergangenheit schon