Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Beim kommunalen Finanzausgleich ist es so, wie ich es in der ersten Antwort gesagt habe: Hier haben wir die Verteilungssymmetrie zwischen Kommunen und Land zu betrachten. Entsprechend wird es einen Anteil der Kommunen geben. Wir haben in den letzten Jahren eine sehr positive Entwicklung gehabt, mit dem höchsten Stand des kommunalen Finanzausgleichs von über 3 Milliarden Euro. Er wird jetzt, wenn die Steuereinnahmen insgesamt zurückgehen, natürlich auch erheblich reduziert - das ist keine Frage -, etwa auf 2,5 Milliarden Euro in der Perspektive für das Jahr 2010.
Daran ist nichts zu ändern. Der Staatsgerichtshof hat klar dargelegt, dass diese Verteilungssymmetrie hergestellt werden muss. Dies muss jedes Jahr festgestellt werden. Das machen wir. Da sind gerade die Kommunen durchaus der Meinung, dass dies genau richtig ist. Sie wollen nicht - wie es in der letzten Plenarsitzung ein Antrag der SPD vorsah - eine Nivellierung, eine Verstetigung: Wenn einmal mehr kommt, geht es in die Rücklage; wenn es weniger ist, dann wird das ausgeglichen. - Das ist sicherlich nicht der richtige Weg, wie es Rheinland-Pfalz macht. Die Probleme, die daraus entstehen, habe ich hier beim letzten Mal sehr ausführlich dargestellt.
Die zweite Frage betraf die Gewerbesteuer. Es ist wahr, dass die Gewerbesteuer eine der größten Einnahmequellen auf der kommunalen Ebene ist: etwa 45 Milliarden Euro, wenn ich es richtig in Erinnerung habe. Das bedeutet, dass die Kommunen auf diese Steuer angewiesen sind. Aber die Gewerbesteuer ist - auch das habe ich schon beim letzten Mal dargestellt - keine stetige Einnahme, auf die man sich verlassen könnte. In den Jahren 2006, 2007 und 2008 hat es durchaus sehr hohe Gewerbesteuereinnahmen gegeben. Da hat jeder gesagt: Gewerbesteuer ist wunderbar.
Jetzt sieht das aber etwas anders aus. Die Gewerbesteuer geht zumindest im Bundesdurchschnitt rasant zurück. Die Kommunen nehmen, glaube ich, 12, 13, 14, bis zu 15 % weniger ein, was sie empfindlich trifft. Gott sei Dank ist die Entwicklung in Niedersachsen im Moment nicht so schlecht. Ich glaube, die Mindereinnahmen liegen bei 6 oder 7 %.
Aber auch das wird sich natürlich beim Länderfinanzausgleich wieder auswirken, sodass wir dann insgesamt weniger Steuern zur Verfügung haben.
Daraus ergibt sich, dass es schon sinnvoll ist, darüber nachzudenken, wie man eine Verstetigung der kommunalen Einnahmen erreichen kann. Wir haben deshalb in der B-Innenministerkonferenz angeregt, zusammen mit dem Finanzministerium - also Innenministerium und Bundesfinanzministerium gemeinsam - eine Arbeitsgruppe zu bilden, an der auch die kommunalen Spitzenverbände beteiligt sind, um grundsätzlich über die Einnahmen der kommunalen Seite zu reden. Die Anteile an der Umsatzsteuer und der Einkommensteuer sind stetige Einnahmen für die Kommunen. Es ist aber absolut notwendig, dass sich Investitionen für Firmen, in den Aufbau der Infrastruktur und in anderen Bereichen für eine Kommune lohnen. Deshalb wäre eine generelle Aufgabe der Gewerbesteuer schlicht falsch,
Aber ob die Gewerbesteuer, wie sie im Moment ausgestaltet ist, der richtige Weg ist, muss aufgrund der sehr vielen und großen Schwankungen in diesem Bereich zumindest überprüft werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Sie, Herr Minister, gesagt haben, in den Genuss der Sonderzuweisungen nach dem Zukunftsvertrag kämen auch Kommunen, die durch andere Maßnahmen als eine Fusion eine dauerhafte Leistungsfähigkeit herstellen, möchte ich die Landesregierung fragen, wie sie dieses Kriterium „dauerhafte Leistungsfähigkeit“, wie es in dem Zukunftsvertrag steht, definiert.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht darum, dass man nur dann eine Entschuldung erreichen kann, wenn man in der Zukunft einen ordentlichen Haushalt vorlegen kann. Das ist ein wichtiges Kriterium. Ich hatte das hier immer wieder dargestellt. Das ist ja die fünfte oder sechste Debatte zu diesem Thema. Das gilt immer noch, damit man nicht, wie es früher im Harz gewesen ist, Geld für eine Entschuldung gibt und dann nach vier oder fünf Jahren eine höhere Verschuldung hat als vorher. Das heißt, es muss insgesamt eine Strukturveränderungen geben, und es muss dargestellt werden können, dass unterm Strich zwar nicht schon im ersten Jahr nach einer Strukturveränderung, aber doch in der Perspektive ein ausgeglichener Haushalt erzielt werden kann. Natürlich können solche Finanz- und Wirtschaftskrisen und ihre Auswirkungen, wie sie jetzt herrschen, nicht vorausgesagt werden, aber in einer normalen Entwicklung muss das dargestellt werden. Dies zu bestätigen wird Aufgabe der Kommunalaufsicht sein, ansonsten wird es keine Möglichkeit geben.
Ich will ganz klar sagen, dass ich, wenn ich mir die Entwicklung nicht nur auf der Ebene der Landkreise, sondern auch auf der Ebene der Gemeinden anschaue, mir nur schwer vorstellen kann, dass man es in den betroffenen Strukturen erreichen kann, diesen ausgeglichenen Haushalt hinzubekommen, ohne dass man interkommunale Zusammenarbeit und auch Fusionen anstrebt. Immerhin kann man über solche Fusionen zwischen 10 % und 20 % an Verwaltungskosten einsparen. Das ist die Grundvoraussetzung dafür und der sinnvollste Weg. Wenn wir aus der Solidargemeinschaft des kommunalen Finanzausgleichs immerhin 30 Millionen Euro herausnehmen - 30 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung stellen -, dann können die Kommunen nur in den Genuss kommen, wenn sie tatsächlich eigene Anstrengungen unternehmen
und auch harte Einschnitte machen, damit sie in der Zukunft einen ausgeglichenen oder zumindest ordentlichen Haushalt aufstellen können. Alles andere wäre unverantwortlich, und die Solidargemeinschaft würden wir überstrapazieren. Das wäre gar nicht machbar.
Ich will es klar sagen: Ohne Strukturveränderungen auch bei den betroffenen Kommunen wird es kaum möglich sein, in den Genuss solcher Entschuldungsgelder zu kommen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Frage zielt auf die Einschätzung der Landesregierung zur Zukunftsfähigkeit der Samtgemeinden. Vor dem Hintergrund, dass bei einer Fusion von zwei Samtgemeinden bei Beibehaltung der Samtgemeindestruktur mindestens ein großer Teil der Fusionsrendite dadurch neutralisiert wird, dass der Abstimmungsaufwand sehr viel größer wird - man muss keinem Kommunalpolitiker erzählen, dass es in einer Samtgemeinde mit zehn Einheitsgemeinden
sehr viel schwieriger ist, eine Befriedung und Abstimmung herzustellen, als in einer Samtgemeinde mit fünf Mitgliedsgemeinden -, und vor dem Hintergrund, dass es kontraproduktive Wirkungen gibt, wie wir sie jetzt beim gescheiterten Fusionsprozess der Kommunen Bleckede, Dahlenburg und Amt Neuhaus festgestellt haben, der ja knapp gescheitert ist - Dahlenburg plant jetzt, die 75 % Entschuldung über eine Umwandlung der Samtgemeinde in eine Einheitsgemeinde zu bekommen, was dazu führen wird, dass für Dahlenburg auf Jahre hinaus kein Anreiz bestehen wird, sich wieder mit Fusionsfragen zu beschäftigen -, frage ich die Landesregierung: Kann sie sich vorstellen, dass sie die Auflösung zur grundsätzlichen Voraussetzung für eine Schuldenhilfe macht und die Umwandlung einer Samtgemeinde in eine Einheitsgemeinde möglicherweise nicht ganz so hoch bewertet und belohnt wie sehr viel vernünftigere Zusammenschlüsse von Gemeinden auf Basis einer Einheitsgemeinde?
(David McAllister [CDU]: Das wäre ja noch schöner! - Heiner Bartling [SPD]: Die Landesregierung macht doch al- les freiwillig!)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fusion in der Region, die Sie genannt haben, Herr Klein, ist ja nicht an Dahlenburg gescheitert, sondern leider an Bleckede, mit einem Patt von zwölf zu zwölf Stimmen, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.
Fakt ist, dass gerade diese Region strukturell schwach ist, hohe Kassenkredite hat und dass eine solche Fusion sicherlich sehr sinnvoll gewesen wäre. Das will ich ausdrücklich sagen. Deshalb habe ich mich dafür eingesetzt. Ich höre ja auch, dass es weiterhin Initiativen gibt, sodass dieses Kapitel noch nicht abgeschlossen ist.
Sie haben die Frage nach der Zukunft der Samtgemeinden gestellt. Für Samtgemeinden gibt es viele Vorteile.
Es gibt auch einige Nachteile, das ist keine Frage. Aber die Vorteile sind vor allen Dingen, dass man das ehrenamtliche Engagement in einer Samtgemeinde in ganz besonderer Weise mit einbeziehen kann.
Aber es ist vor Ort zu entscheiden, ob die Form der Einheitsgemeinde oder der Samtgemeinde die richtige Antwort auf die Probleme ist, die dort bestehen. Deshalb gilt auch das, was ich eben gesagt habe: Eine Entschuldungshilfe gibt es nur dann, wenn durch Strukturveränderungen erreicht werden kann, dass man in Zukunft einen ordentlichen Haushalt vorlegen kann.
Ich habe die Zahlen speziell von Dahlenburg jetzt nicht hier, aber wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe, wird es allein durch eine Umwandlung einer Samtgemeinde in eine Einheitsgemeinde wahnsinnig schwierig, weil die eigentlichen Einsparungen ja dadurch erreicht worden wären, dass sich drei Gemeinden zusammengeschlossen hätten. Das wird mit der Umwandlung kaum machbar sein. Aber das muss man sich im Detail noch einmal anschauen.
Also: Allein die Umwandlung einer Samtgemeinde in eine Einheitsgemeinde wird in der Regel nicht dazu führen, dass man einen ordentlichen Haushalt erreichen kann. Im Einzelfall kann das so sein, dann sind aber auch zusätzliche Anstrengungen notwendig. Wenn das der Fall ist, dann wäre es aus meiner Sicht absolut ungerecht, sie, nachdem sie sich entschieden haben, eine Einheitsgemeinde zu bilden - dies ist eine Strukturänderung, bei der es durchaus zu Einsparungen kommen kann -, davon auszuschließen. Die kommunalen Spitzenverbände haben zu Recht darauf hingewiesen, dass dies notwendig ist und möglich sein soll.
Sie sehen, dass es durchaus auch Zusammenschlüsse von Samtgemeinden gibt, die jetzt nicht mehr durch Gesetz sondern einfach nur durch Beschlüsse und anschließende Anzeige beim Innenministerium umgesetzt werden können. Mit dem Zusammenschluss der Samtgemeinde Polle und der Samtgemeinde Bodenwerder im Landkreis Holzminden haben wir schon das erste Beispiel nach der neuen Regelung erreicht. Aber auch hier sieht man, dass man allein durch solch einen Zusammenschluss Synergieeffekte in einer erheblichen Größenordnung erzielen kann. Auch das wurde in diesem Fusionsprozess dargestellt.
Alles, was ich gesagt habe, zeigt, dass es falsch wäre, sich einfach hinzusetzen und zu sagen: Wir machen eine Lösung auf Landesebene, und das wird am Schreibtisch des Innenministers gemacht. - Vor Ort gibt es ganz individuelle Lösungen. Das eine Mal kann eine Einheitsgemeinde sinnvoll sein, ein anderes Mal ein Zusammenschluss von Samtgemeinden, durch den man schon Synergieeffekte erzielt und mit dem die Bevölkerung und die gewählten Vertreter genau die richtige Entscheidung getroffen haben. Deshalb ist diese Vielfalt in einem Flächenland wie Niedersachsen wichtig. Das ist unsere Konzeption. Ich glaube, dass das die richtige Antwort auf die Herausforderungen der Zukunft ist.
(Beifall bei der CDU - Johanne Mod- der [SPD]: Sie laufen vor die Wand, Herr Minister! Das wissen Sie!)
Wie hat sich der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu diesem Gesetzentwurf der Bundesregierung geäußert, und wie hat das Land Niedersachsen in dieser Sache gestimmt?
(Kreszentia Flauger [LINKE]: Das wa- ren zwei Fragen! - Gegenruf von Da- vid McAllister [CDU]: Sehr gute Fra- gen!)
Wenn ich es richtig verstanden habe, geht es um die Bundesratsinitiative, die von Nordrhein-Westfalen gestartet worden ist.