Die Bürger sind sehr sparsam mit diesem Instrument. Wir hätten auch ein Plebiszit über den Transrapid machen können, um zu sehen, wie die Leute entschieden hätten. Ein Plebiszit über die A 22 würde zeigen, ob die Mehrheit der Bevölkerung diese Autobahn überhaupt will.
Herr Kollege Briese, das schaffen Sie aufgrund der Redezeit nicht mehr. Sie haben noch Zeit für einen letzten Satz.
Ich komme zum Schluss, zum letzten Satz, Frau Präsidentin. - Die Politik macht manchmal sehr laute Versprechen mit ungedeckten Schecks, übrigens auch die Linkspartei. Solche Versprechen machen wir alle sehr gerne. Die Bürgerinnen und Bürger sind sehr viel sparsamer. Deswegen können wir sie ruhig direkt entscheiden lassen. - Vielen Dank.
Danke schön, Herr Kollege Briese. - Für die Landesregierung hat sich Frau Ministerin RossLuttmann zu Wort gemeldet. Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Entschließungsantrag zielt auf eine Reform der Regelungen zu kommunalen Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden durch Änderung der Kommunalverfassung. In der Tat beabsichtigt die Landesregierung, schon in Kürze einen Gesetzentwurf mit dringenden Änderungen des Kommunalverfassungsrechts in den Landtag einzubringen. Ob und in welchem Umfang Bedarf für eine Reform der Regelungen zum Bürgerbegehren und zu Bürgerentscheiden bei den Kommunen gesehen wird - hier geht es ja um kommunale Bürgerentscheide -, wird die Anhö
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf wie der Kollege Hiebing daran erinnern, dass in der vergangenen Wahlperiode bereits das erforderliche Quorum für ein Bürgerbegehren überprüft worden ist. Dessen ungeachtet haben Sie - das ist Ihr gutes Recht - den gleichen Vorschlag an erster Stelle Ihres Entschließungsantrages drei Jahre nach Ablehnung des früheren Änderungsbegehrens wiederholt. Es will und wird sicherlich niemand in Abrede stellen, dass die bestehenden Regelungen über Bürgerbegehren und Bürgerentscheide mit Augenmaß eher restriktiv gefasst sind. Hierfür gibt es auch Gründe. Die Regelungen beruhen auf Vorstellungen der Enquete-Kommission zur Überprüfung des niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts, auf deren Abschlussbericht ich hier verweisen möchte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der erst kürzlich von dem Verein „Mehr Demokratie“ erstellte Bürgerbegehrensbericht 2007 zeigt, dass Niedersachsen bei der Wahrnehmung der Instrumente Bürgerbegehren und Bürgerentscheid im bundesweiten Vergleich durchaus im Mittelfeld liegt. Die für Niedersachsen zugleich festgestellten überdurchschnittlichen Unzulässigkeitsquoten von Bürgerbegehren schreibt der Bericht vor allem dem Ausschluss von Themen, beispielsweise bei der sogenannten Bauleitplanung, zu. Insoweit werden aber nach verbreiteter Auffassung - darauf ist der Kollege Hiebing eingegangen - die Regelungen des Baugesetzbuches über die Bürgerbeteiligung und vor allen Dingen die abschließende Abwägung in den Räten und Kreistagen den örtlichen Interessen gerecht.
Eine Zulassung des Bürgerbegehrens für die Bauleitplanung und Planfeststellung könnte insbesondere Großvorhaben weiter erschweren und damit langwieriger machen. Dies stünde auch dem strukturpolitischen Ziel der niedersächsischen Landesregierung entgegen, die hiesige Standortattraktivität durch Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung zu erhöhen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden Gelegenheit haben, alle diese Gesichtspunkte und andere mehr in den kommenden Ausschusssitzungen zu erörtern und abzuwägen. Für die Schaffung beispielsweise rein verfahrensmäßiger Unterstützungsfunktionen und Abstimmungserleichterungen sowie für Maßnahmen zur Verbesserung der Abstimmungsbeteiligungen hat nach mei
Meine Damen und Herren, zu Punkt 20 liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen deshalb zur Ausschussüberweisung.
Der Ältestenrat empfiehlt, den Ausschuss für Inneres, Sport und Integration mit der Beratung zu befassen. Wer möchte dem zustimmen? - Gibt es Gegenstimmen oder Enthaltungen? - Dann ist das so beschlossen.
Erste Beratung: Atomkraftwerke in Niedersachsen: Studie zu Krebserkrankungen bei Kindern zwingt zum Handeln - Wirkung von Niedrigstrahlung neu bewerten! - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/113
Zu Wort gemeldet hat sich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Wenzel. Bitte schön, Herr Wenzel!
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach der Kinderkrebsstudie des Bundesamts für Strahlenschutz können die Aufsichtsbehörden nicht einfach zur Tagesordnung übergehen.
Zum ersten Mal ist der Zusammenhang zwischen der Nähe des Wohnortes eines Kindes zum Atomkraftwerk und dem Risiko, an Leukämie zu erkranken, ganz eindeutig bewiesen. Diese Studie genügt höchsten wissenschaftlichen Ansprüchen. Die Qualitätsprüfung des Bundesamtes für Strahlenschutz durch die Professoren Jöckel, Greiser und Hoffmann kam zu dem Ergebnis - ich zitiere -:
In der Kinderkrebsstudie wurde die bestmögliche Methodik angewendet, um die a priori formulierte Hypothese analytisch zu prüfen. Mit dem Hauptergebnis, nämlich dem negativen Abstandstrend, ist die Studienfrage für
Das Bundesamt für Strahlenschutz kam in seiner Stellungnahme vom 21. April dieses Jahres zu den Aussagen, dass es einen eindeutigen statistisch signifikanten Zusammenhang mit der Entfernung des Wohnortes der Kinder zum Atomkraftwerk gibt, dass diese Ergebnisse gegen alle Sensitivitätsprüfungen stabil sind, dass es keinen Hinweis auf den Einfluss von Störgrößen gibt und dass sie strahlenbiologisch plausibel sind, weil hier zwar Leukämie auftritt, aber bislang keine ZNS-Tumore auftreten. Die Gutachter widersprechen der These, dass Radioaktivität für die gemessenen Effekte nicht verantwortlich sein könnte.
Die Gutachter des Bundesamtes für Strahlenschutz kommen zu dem Schluss, dass die Zahl der Leukämiefälle zudem deutlich höher ist, als von den Autoren der Studie zunächst bekannt gegeben. Demnach ist fast die Hälfte der Kinderkrebserkrankungen im Umkreis von 50 km um ein Atomkraftwerk auf die Nähe zu diesem Atomkraftwerk zurückzuführen. Die Gutachter sprechen hier von 121 bis 275 Kindern unter fünf Jahren im Zeitraum von 1980 bis 2003.
Meine Damen und Herren, im In- und Ausland gab es bereits vorher eine ganze Reihe von Studien. Es gab u. a. die Meta-Analyse von Baker und Hoel von 2007 zu 17 Einzelstudien, die zwischen 1984 und 1997 angefertigt wurden. Darin ging es um 136 Atomkraftwerke in neun Ländern. Auch hier gibt es erhöhte Leukämieraten, insbesondere bei Kindern unter zehn Jahren. Dasselbe gilt bei drei Fallkontrollstudien, die sich auf die Umgebung von Sellafield/Windscale, La Hague und Pilgrim in Massachusetts/USA bezogen. Auch dort wurden ähnliche Trends gemessen.
Die Studie muss uns alarmieren. Ganz offensichtlich reichen bisherige Wirkanalysen nicht aus, um den Einfluss von Atomkraftwerken auf die Gesundheit von Kindern zu erklären. Viele Forschungsergebnisse zur Wirkung von Niedrigstrahlung beziehen sich auf Hiroshima und Nagasaki. Nach Tschernobyl wurde vieles unterlassen, was notwendig gewesen wäre. Eine Ursache könnte in den merkwürdigen Abkommen zwischen WHO und IAEA liegen, was die Handlungsfreiheit der WHO einschränkt. Diese Beschränkungen müssen endlich aufgehoben werden!
Meine Damen und Herren, Gesundheitsschutz und Risikovorsorge müssen ganz offensichtlich neu bewertet werden. Eine Neubewertung der Risiken von Niedrigstrahlung muss insbesondere die Strahlenempfindlichkeit von Embryonen, von Säuglingen und von Kleinkindern berücksichtigen. Hier ist in der Vergangenheit viel zu oft nur der Erwachsene zum Maßstab genommen worden, oft nur der männliche Erwachsene. Auch Frauen sind deutlich sensibler gegen Strahlenbelastung.
Es gibt Studien wie den Oxford Survey of Childhood Cancer zur Wirkung von Röntgenstrahlen. Auch diese deuten auf eine deutlich höhere Sensitivität bei Kindern hin. Das, meine Damen und Herren, muss endlich Grundlage für die Neubewertung von Risiken sein!
Kinder, die in der Umgebung von Atomkraftwerken leben, werden durch vielerlei Quellen belastet: einerseits durch natürliche Radioaktivität, andererseits durch die Strahlenbelastung durch diagnostisches Röntgen, durch die Exposition mit geringer Dosis, durch eine Mischexposition aus direkter Gammastrahlung und äußerer Gamma- und Betastrahlung sowie durch Alpha-, Beta- und Gammastrahlung durch inkorporierte Nuklide. In der Summe dieser Belastungen kommt es ganz offensichtlich zu Wirkungen, die bei der Erteilung von Betriebsgenehmigungen von Atomkraftwerken unterschätzt und falsch bewertet wurden. Das, meine Damen und Herren, muss endlich Konsequenzen haben!
Wir fordern die Landesregierung daher auf, die Atomkraftwerke in Niedersachsen einer Sonderprüfung zu unterziehen, dabei eine Beweislastumkehr vorzunehmen und zugleich das System der Strahlenüberwachung einer Generalrevision zu unterziehen. Die KiKK-Studie hat ein Ergebnis von außerordentlicher Tragweite. Herr Wulff - er ist leider nicht anwesend -,
Frau Ross-Luttmann, wir fordern die Landesregierung mit diesem Antrag auf, umgehend zu berichten, welche Schlüsse sie aus dieser Kinderkrebsstudie zieht und welche Konsequenzen sie bislang
Die Frage, vor der wir alle stehen, ist: Wollen Sie oder wollen einige von Ihnen wieder in die Schützengräben, oder lassen Sie sich auf eine sehr ernsthafte Debatte und eine sehr ernsthafte Analyse dieser Ergebnisse ein?
Wir haben in der letzten Wahlperiode gemeinsam ein Signal gesetzt, und zwar mit der Arbeit, die der Ausschuss zum Thema Leukämie in der Elbmarsch geleistet hat. Dort gab es einen hoffnungsvollen Ansatz, der von allen vier Fraktionen, die in der letzten Wahlperiode vertreten waren, mitgetragen wurde. Der Auftrag reicht in diese Wahlperiode hinein. Wir sind hier noch in der Arbeit. Wir könnten auf dieser Ebene aufbauen, auf dieser Ebene mit derselben Ernsthaftigkeit darangehen und Konsequenzen aus dieser Studie mit diesen besorgniserregenden Ergebnissen ziehen.
Meine Damen und Herren, wir sind es den Eltern der Kinder, aber letztlich allen Anwohnerinnen und Anwohnern von Atomkraftwerken oder anderen Anlagen, die mit radioaktiver Strahlung zu tun haben, schuldig, diese Herausforderung mit aller Ernsthaftigkeit und aller Konsequenz anzugehen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Krebserkrankungen, speziell Leukämieerkrankungen von Kindern und Jugendlichen im Zusammenhang mit AKW-Standorten, beschäftigen den Niedersächsischen Landtag und die niedersächsische Landespolitik seit Langem. Dadurch, dass bereits im Jahr 1990 im Auftrag des Sozialministeriums in Hannover eine Expertenkommission eingesetzt wurde, wird dies noch einmal deutlich unterstrichen. Diese Expertenkommission hat nach langer Tätigkeit im Jahre 2004 das Ergebnis präsentiert, dass keine Belege für den nahe liegenden Verdacht gefunden werden konnten, es gebe einen ursächlichen Zusammenhang zwischen den bei Kindern aus dem 5-kmRadius um die Nuklearanlagen von Geesthacht auftretenden Leukämiefällen in der Elbmarsch und den Nuklearanlagen.
Es ist deutlich geworden - dies wurde gerade angesprochen -, dass auch die im April letzten Jahres vom Sozial- und Gesundheitsausschuss durchgeführte umfangreiche zweitägige Expertenanhörung bis zum heutigen Tage letztlich nicht dazu beitragen konnte, die rätselhaften Erkrankungen konkret zu begründen und darzulegen. Trotzdem ist es ganz wichtig, dass wir diese Dinge weiter voranbringen.
Ich bin sehr dankbar für die Ausführungen des Kollegen Wenzel; denn darin ist sehr deutlich geworden, dass wir uns in der letzten Wahlperiode - auch vertreten durch den atompolitischen Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Kollegen Meihsies aus dem Bereich Lüneburg, und den Kollegen Harden von der SPD-Fraktion, der diesem Landtag nicht mehr angehört, der sich aber als Vorsitzender der Bürgerinitiative in der Elbmarsch mit diesen Fragen inhaltlich weiterhin sehr intensiv auseinandersetzt - sehr ausführlich mit diesem Thema beschäftigt haben. Wir müssen diese Thematik - wenn es geht, möglichst ideologiefrei - inhaltlich weiterbehandeln. Wir sind es den Kindern und den betroffenen Familien in besonderer Weise schuldig.