Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Landtag hat dieses Gesetz bereits beschlossen. Es wird am 1. April in Kraft treten. Wir werden erste Erfahrungen mit der Umsetzung sammeln und dann das Gesetz evaluieren. Eine Notwendigkeit, wie von Ihnen vorgeschlagen das Gesetz bereits vor Inkrafttreten zu verändern oder zu ersetzen, ohne dass uns erste Erfahrungen vorliegen, kann ich nicht erkennen. Deshalb lehne ich diesen Vorschlag ab.
Meine Damen und Herren, bevor wir zur Abstimmung kommen, möchte ich die Kollegen bitten, sich wieder zu setzen oder den Saal zu verlassen.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Gesetzentwurf in der Drs. 16/1752 ablehnen möchte, bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Die Beschlussempfehlung ist mit einigen Enthaltungen angenommen worden.
Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Aufhebung des Staatsvertrages zwischen dem Land Berlin und dem Land Niedersachsen über die LBS Norddeutsche Landesbausparkasse Berlin-Hannover und über die LBS Norddeutsche Landesbausparkasse Berlin-Hannover - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/1940 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 16/2149 - Änderungsantrag der Fraktion Die LINKE - Drs. 16/2162 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/2164
Da es sich um die einzige und abschließende Beratung handelt, hat zunächst Herr Minister Möllring das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben heute gemeinsam über die Aufhebung des Staatsvertrages über die LBS Nord und über die Verabschiedung eines neuen Niedersächsischen Gesetzes zur LBS Nord zu entscheiden.
Die Landesregierung hat gemeinsam mit der Berliner Senatsverwaltung vorgeschlagen, die Verantwortung für die LBS Nord auf Niedersachsen zurück zu übertragen. Außer der Beleihung der Landesbank Berlin AG mit der Trägerschaft an der LBS Nord bleibt aber ansonsten alles beim Alten. Es handelt sich also lediglich um einen Gesetzentwurf, der eher aus rechtssystematischen und weniger aus politischen oder inhaltlichen Erwägungen zur Beschlussfassung ansteht.
Die Ursache dafür, dass wir uns hiermit auseinanderzusetzen haben, ist, dass die ehemalige Bankgesellschaft Berlin praktisch insolvent war und nur durch Beihilfen des Landes Berlin zu retten war. Eine Auflage der EU-Kommission zur Genehmigung dieser Beihilfe war damals, dass die Bankgesellschaft Berlin, die jetzt als Landesbank Berlin AG firmiert, vom Land Berlin zu veräußern war. Zu diesem Zweck wurde die Landesbank Berlin in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Jetzt kommen wir dem Anliegen des Berliner Senats nach und übertragen der umgewandelten Landesbank
Der Berliner Senator für Wirtschaft, Herr Harald Wolf, hatte mir Vorschläge unterbreitet, wie die Position der Landesbank Berlin AG im Rahmen des LBS-Staatsvertrages abgesichert werden kann. Ansonsten sollte alles so bleiben, wie es war. So haben wir es dann auch beschlossen. Wir sind also praktisch der Bitte des Herrn Senators für Wirtschaft, Herrn Harald Wolf, nachgekommen.
Insbesondere der teilweise kritisierte § 6 Abs. 2 des LBS-Gesetzentwurfs, der eine Option enthält, die LBS Nord in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln, ist seit Inkrafttreten des ersten Staatsvertrags mit dem Land Berlin zum 1. Januar 2010 bereits fester Bestandteil. Diesen Staatsvertrag hat logischerweise damals mein Vorgänger im Amt, Herr Kollege Minister Heinrich Aller, unterzeichnet.
- Das ist doch gar keine Frage. Es geht nur darum, dass man sich inhaltlich nicht darüber streitet; denn diesem Staatsvertrag über die LBS Nord hat seinerzeit auch die CDU-Landtagsfraktion zugestimmt, der ich damals schon angehört habe. Das heißt, alles, was wir jetzt in das Gesetz schreiben, stand damals im Staatsvertrag. Ich meine, was damals mit breiter Mehrheit beschlossen worden ist, kann auch heute mit breiter Mehrheit beschlossen werden.
(Zustimmung bei der CDU - Wolfgang Jüttner [SPD]: Wenn Sie das so sa- gen, dann stimmen wir einfach zu!)
Zunächst merke ich an, dass sich die Regelung des § 6 Abs. 2 aus dem Umwandlungsgesetz des Bundes ableitet. Diese Umwandlung können nur die wirtschaftlichen Eigentümer der LBS Nord, nämlich die Träger, beschließen, also die niedersächsischen Sparkassen, die Norddeutsche Landesbank und die Landesbank Berlin AG, die ja nun wiederum auch teilweise den niedersächsischen Sparkassen gehört. Der Zustimmungsvorbehalt durch das Finanzministerium bezieht sich auf eine rechtsaufsichtliche, also fachliche Prüfung. Ein Umwandlungsbeschluss unterliegt hohen formellen Anforderungen, die von der Aufsichtsbehörde geprüft werden müssen. Eine politische Entscheidung hat das Finanzministerium jedoch ausdrücklich nicht zu treffen.
Bei der LBS Nord geht es um ein Unternehmen in Niedersachsen und Berlin mit insgesamt 615 Beschäftigten, einem wichtigen Verbundpartner unserer Sparkassen. Dieses Unternehmen sollte deshalb nicht Gegenstand politischer Auseinandersetzungen sein. Ich bitte Sie deshalb - dieser Appell geht auch an Sie, Herr Jüttner, und die Mitglieder Ihrer Fraktion -, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Jeder und jede innerhalb und außerhalb dieses Hauses, der oder die nicht entweder bösartig oder dämlich ist, weiß natürlich: Die Partei DIE LINKE gehört zu den entschiedensten Verteidigerinnen der parlamentarischen Demokratie.
(Beifall bei der LINKEN - David McAl- lister [CDU]: Was? - Karl-Heinz Klare [CDU]: Jetzt müssen alle mitschrei- ben, was Sie sagen!)
Das wird auch im Verlaufe dieses Plenums, Herr Klare, noch in einer Reihe von Fragen deutlich werden. Das betrifft natürlich auch Detailfragen. Um eine solche Detailfrage geht es scheinbar bei der Auseinandersetzung um dieses Gesetz zur LBS.
Die Landesregierung hat das per Direktüberweisung im Ausschuss behandeln lassen. Am 27. Januar gab es im Ausschuss eine ausführliche Debatte, die Herr Dr. Siemer dann etwas erbärmlich zusammengefasst hat;
Jeder kann sich von der Richtigkeit der hier Empörung verursachenden Wertung dadurch überzeugen, dass er den schriftlichen Bericht einfach einmal neben das Protokoll des Ausschusses vom 27. Januar legt. Dann wird er feststellen, dass die wesentliche Debatte, bei der es um die Frage geht, die ich jetzt ansprechen werde, in diesem schriftlichen Bericht überhaupt nicht erfasst ist.
In dieser Debatte geht es um Folgendes: § 1 legt fest: Wir definieren die LBS als Anstalt des öffentlichen Rechts. In § 6 Abs. 2 ist festgelegt - Sie haben das alle in Ihren Unterlagen -, dass die Trägerversammlung das in eine Aktiengesellschaft umwandeln kann. Der Beschluss bedarf der Zustimmung des Finanzministeriums. - Der Landtag gibt, das Finanzministerium nimmt.
In der Schlussbestimmung in § 11 heißt es: Dieses Gesetz tritt mit dem Wirksamwerden einer Umwandlung der LBS Nord in eine Aktiengesellschaft - § 6 Abs. 2 - außer Kraft. Das ist der Dreh- und Angelpunkt. Wir sind, weil wir die Verteidigerinnen der parlamentarischen Demokratie sind, schlicht und ergreifend der Überzeugung: Das, was der Landtag nimmt, nimmt nicht die Exekutive, sondern nur der Landtag. Das ist der Kern der Auseinandersetzung in dieser Frage.
Das ist natürlich mit dem Senat von Berlin abgestimmt. Wir lernen ja, wie Sie wissen: Nach und nach - auch wenn Sie das nicht wollen - werden immer mehr Landesregierungen unter Beteiligung der Linken gebildet. Das stimmen wir ordentlich ab. Natürlich weiß der Senat von Berlin, dass das dann neu verhandelt werden müsste. Der Senat würde sich freuen, das zu tun. Das könnte man dann auch neu verhandeln.
Im Kern geht es schlicht und ergreifend um Folgendes - auch das ist mit ver.di und dem Gesamtpersonalrat der LBS abgestimmt -: Wenn es eine Umwandlung aus dem öffentlich-rechtlichen Status in eine Aktiengesellschaft gibt, dann soll sie nicht klammheimlich, sondern öffentlich und unter Beteiligung des Parlaments geschehen. Um nichts anderes geht es bei dieser Auseinandersetzung.
Meine Damen und Herren, es hat sich noch einmal Herr Minister Möllring zu Wort gemeldet. Bitte schön!
(Kreszentia Flauger [LINKE]: Der wird jetzt auch zum Demokraten! - Björn Thümler [CDU]: Das ist ja wohl unge- heuerlich!)
- Ich war schon Demokrat, als Sie noch mit der Blechtrommel sonst wo hinterhergelaufen sind. Ich finde das unverschämt.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich finde es ziemlich empörend, dass jemand als dämlich oder bösartig hingestellt wird, der hier nur rechtsstaatliche Argumente vorbringt. Es ist einfach so, dass die Parlamente Gesetze beschließen und die Exekutive, also die Verwaltung unter der Führung der Ministerien, sie ausführt. Die Legislative beschließt die Gesetze, und die Exekutive hat sie rechtsstaatlich auszuführen. Das heißt, wenn eine Unternehmensgruppe einen Umwandlungsbeschluss herbeiführt, dann hat die Exekutive zu prüfen, ob das im rechtsstaatlichen Verfahren geschehen ist, und hat dann zu genehmigen oder nicht zu genehmigen. Dabei hat sie keinen Ermessensspielraum, sondern sie muss nach Recht und Gesetz vorgehen. Das kann nicht dem Parlament unterliegen.
Zu dem Kollegen Wolf möchte ich sagen: Das ist mit ihm voll abgesprochen. Auch das Abgeordnetenhaus Berlin hat diesem Gesetzentwurf am 3. Dezember zugestimmt. Das heißt, es gibt überhaupt keinen Anlass mehr, mit Berlin neue Verhandlungen zu führen. Ich unterstelle auch dem Kollegen Wolf, dass er zu dem steht, was er mit uns verhandelt hat; ansonsten hätte ich diesen Gesetzentwurf dem Parlament nicht vorgelegt.
Meine Damen und Herren, Minister haben den Vorteil, dass sie immer gleich reden können. Sie müssen noch ein bisschen warten, Herr Dr. Sohn. Zunächst spricht Herr Dr. Siemer von der CDUFraktion. Bitte!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es - wie Herr Minister Möllring schon ausgeführt hat - schlicht und ergreifend darum, die Tätigkeit der LBS Nord auf eine neue gesetzliche Grundlage zu stellen. Dazu liegt Ihnen auch der schriftliche Bericht in der Drucksache 2164 vor. Bevor ich darauf kurz eingehe - Herr Möllring hat es bereits umfassend dargestellt -, möchte ich kurz etwas zur LBS sagen, damit wir alle wissen, worüber wir reden.
Die LBS Nord beschäftigt über 600 Mitarbeiter. Das Unternehmen hat eine Bilanzsumme von 8 Milliarden Euro und verwaltet knapp 200 000 Bausparverträge. Die Bausparsumme beträgt 30 Milliarden Euro. Der Marktanteil in Niedersachsen beträgt etwa 45 % und in Berlin knapp 30 %. Die LBS Nord ist die viertgrößte Landesbausparkasse in Deutschland und, wie Sie aus den Zahlen ersehen können, sehr gut aufgestellt. Daher an dieser Stelle an die Mitarbeiter, den Vorstand und das gesamte Unternehmen ein herzlicher Dank für die hervorragenden Leistungen!