Wahrscheinlich sind aber die Vertreter des Fahrlehrerverbandes in Ihrer Fraktion dagegen, der ja einen ähnlichen Namen trägt wie die Fahrschullobby. Auch die FDP hat sicherlich auf Bundesebene einen negativen Einfluss gehabt.
Meine Damen und Herren, Sie haben an keiner Stelle unsere Vorschläge aufgegriffen, das Ganze für die Kommunen günstig zu machen.
Der letzte Versuch war, die Behördenfahrschulen bei der Polizei für diese Ausbildungsgänge wieder zu reaktivieren. Es gab sogar pensionierte Polizeibeamte, die über die Prüfungen und Fähigkeiten als Kfz-Sachverständige verfügen und bereit gewesen wären, sich kostenlos in den Dienst der guten Sache zu stellen und den Kommunen zu helfen. Nichts ist passiert. Herr Dr. Grahl, Ihr Präsident der ZPD, hat auf unsere Anfrage erklärt: Daran denken wir nicht; das kommt überhaupt nicht in die Tüte.
Herr Minister, Sie haben hier großartig angekündigt: Eigentlich müsste das Katastrophenschutzrecht, das auf europäischer Ebene für Feuerwehren und Hilfsorganisationen die erleichterte Erteilung einer Fahrerlaubnis ermöglicht, auch in Deutschland gelten. - Dafür wollten Sie sich einsetzen. Wo ist denn Ihr Einsatz geblieben?
Wir haben Sie damals hier verbal unterstützt. Bisher gibt es keine entsprechende Regelung. Wenn Sie dort am Ball sind, musste man Sie zum Jagen tragen, damit es hoffentlich noch zu einer positiven Regelung kommt, die wir dann auch unterstützen.
Heute haben wir hier also nur den kleinsten gemeinsamen Nenner festzustellen, der den Kommunen noch nicht wesentlich hilft.
Es bleibt viel zu tun. Vielleicht greifen Sie den einen oder anderen unserer Vorschläge doch noch auf. Hier geht es um die Interessen der Kommunen.
Wir wollen die Finanzerstattung für kommunalisierte Aufgaben. Wir wollen einen Einstieg in erleichterte Führerscheinregelungen. Da das im Moment der kleinste gemeinsame Nenner ist, stimmen wir dem vorliegenden Gesetzentwurf zu. Es besteht aber weiter Handlungsbedarf.
Meine Damen und Herren, die Auffassung der CDU-Fraktion wird nun von Herrn Coenen vorgetragen. Bitte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute ist ein guter Tag für die Kommunen im Lande Niedersachsen. Das Niedersächsische Finanzausgleichsgesetz wird positiv geändert.
Es geht um die Anpassung der Pro-Kopf-Beiträge als Ausgleichsbeträge für den übertragenen Wirkungskreis. Der Kostenausgleich aus dem Jahre 2005 ist 2007 einer Revision unterzogen worden. Hinzu kommen die Verteilungsmechanismen. Im Jahre 2008 ist die Revision im Innenministerium ausgewertet worden, und die Kommunen im Lande bekommen höhere Pro-Kopf-Beiträge zum Ausgleich ihrer Aufgaben aus dem übertragenen Wirkungskreis, die sie für das Land Niedersachsen erledigen. Von 46,96 Euro pro Einwohner steigt dieser auf 49,27 Euro pro Einwohner.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, heute ist aber auch ein guter Tag für die Freiwilligen Feuerwehren, die anerkannten Rettungsdienste und die technischen Hilfsdienste im Lande Niedersachsen. Angedockt an das Finanzverteilungsgesetz ist ein Gesetz, welches es den Feuerwehren und Rettungsdiensten per Verordnung ermöglicht, den sogenannten Feuerwehrführerschein für Fahrzeuge bis 4,75 t und bis 7,5 t im vereinfachten Verfahren zu erlangen:
(Klaus-Peter Bachmann [SPD]: 4,75 t! Das ist falsch aufgeschrieben worden! - Gegenruf von Hans-Christian Biallas [CDU]: Aber richtig vorgetragen!)
Herr Bachmann, einigen wir uns auf 4,75 t - bis 4,75 t nach Einweisung und Abschlussfahrt, bis 7,5 t nach vereinfachter Prüfung.
Ganz wichtig ist, dass der erworbene Führerschein auch auf den privaten Bereich übertragen werden kann.
Außerdem sind wir kommunalfreundlich und übertragen die Erteilung der Fahrberechtigung auf die Kommunen vor Ort.
Ich muss Innenminister Schünemann sehr loben und ihm Anerkennung zollen, dass er bereits im Oktober 2009 - ich betone: im Oktober 2009 - dem neuen Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer die Problematik angetragen hat.
Nach meiner Meinung verdient unser Innenminister hier Lob und Anerkennung - ebenso Bundesverkehrsminister Ramsauer.
Wir haben einen ersten Erfolg erzielt, und wir werden natürlich um weitere Verbesserungen ringen. Ich war nicht überrascht, dass die Opposition das Erreichte kritisch sieht, etwas nörgelig und nölig ist.
Ich rufe Ihnen daher zur Ermunterung zu: Seid froh, wenn es schwierig wird! Die leichten Sachen machen alle; da ist die Konkurrenz riesengroß. Aber wo es schwierig wird,
Meine Damen und Herren, den Standpunkt der Fraktion DIE LINKE trägt jetzt Frau Zimmermann vor. Bitte!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das ist jetzt zwar nicht leicht, aber ich versuche es trotzdem.
Als eine weitere Konsequenz der Föderalismusreform behandeln wir heute den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Niedersächsischen Finanzverteilungsgesetzes. Meine Damen und Herren von der Landesregierung, mit dieser Gesetzesänderung haben Sie nicht viel gekonnt. Die Kommunen bluten finanziell aus, und Sie haben keine wirkliche Idee, wie Sie diesen Zustand beenden wollen.
Tatsächlich muss überall - in der Fläche und in Ballungsgebieten - die notwendige Infrastruktur vorgehalten werden: Schulen, Krankenhäuser, Ämter, Bürgerbüros und vieles mehr. Aber weil Sie auf die Frage nach der Finanzierung dieser flächendeckend notwendigen Infrastruktur keine Antwort haben, ergeben sich geradezu zwangsläufig Konflikte zwischen Städtetag und Landkreistag.