Ich kann mir bei bestem Willen auch nicht vorstellen, dass in Berlin irgendjemand etwas dagegen hat, wenn wir als Parlament sagen: Nicht der Finanzminister soll einer Aufhebung zustimmen, sondern das Parlament. - Ich glaube, das würde sogar noch entsprechend gewürdigt werden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe für meine Fraktion gerade ausgeführt, dass wir das für juristisch zwei
Im Übrigen möchte ich es noch einmal darstellen: Wir sind der Auffassung, dass die Rechtsaufsicht von der Exekutive durchzuführen ist, nicht aber von der Legislative. Insofern bleibt es dabei: Wir halten an dieser Stelle eine Zuständigkeit des Finanzministeriums für richtig.
Meine Damen und Herren, noch einmal zu Wort gemeldet hat sich Herr Dr. Sohn. Sie haben noch eine Minute.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Siemer, Sie haben völlig recht. Es ist rechtlich völlig unproblematisch. Im Wesentlichen geht es um eine ganz simple Geschichte, nämlich darum, dass der Landtag dem zustimmt, wenn etwas geändert werden soll, was er per Gesetz veranlasst hat. Dazu sagt der Gesamtpersonalrat der LBS: So sollte das sein. Das gibt uns ein Stückchen mehr Sicherheit. - Auch die Gewerkschaft ver.di sagt dies. Dass sich Herr Möllring nun hinter meinem Genossen Harald Wolf versteckt, ist eine Pirouette besonderer Raffinesse. Diese taktische Figur halten Sie gar nicht durch, weil er uns gegenüber völlig klar gesagt hat, wir würden das mit Vergnügen noch einmal aufmachen und dementsprechend nachkorrigieren, wie es von uns vorgeschlagen worden ist. Sie sind herzlich eingeladen, den Berliner Senat in Richtung Demokratie noch ein Stückchen links zu überholen.
Ich hatte einleitend vergessen, dem Haus mitzuteilen, dass die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen auf Annahme mit Änderungen lautet. Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE hat eine Änderung in Artikel 2 zum Ziel.
Artikel 2. - Hierzu liegt der bereits genannte Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/2162 vor. Wer möchte ihm zustimmen? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Er ist mit großer Mehrheit abgelehnt worden.
Wir kommen damit zur Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das ist so beschlossen.
Wer dem Gesetz seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Das Gesetz ist damit mit großer Mehrheit beschlossen worden.
Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Finanzverteilungsgesetzes - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/1770 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sport und Integration - Drs. 16/2191 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/2227
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sport und Integration lautet auf Annahme mit Änderungen.
Meine Damen und Herren, wir kommen somit zur Aussprache. In diesem Fall möchte die Landesregierung nicht zuerst sprechen. Deshalb rufe ich zunächst den Kollegen Bachmann von der SPDFraktion auf.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Änderung des Finanzverteilungsgesetzes wird die SPD-Fraktion zustimmen, weil den Gebietskörperschaften durch die Gesetzesänderung Finanzmittel zugewiesen werden, die sie auf
grund der Kommunalisierung von Aufgaben dringend benötigen. Die Gesetzesänderung ist mit den kommunalen Spitzenverbänden weitestgehend einvernehmlich abgestimmt worden.
An dieser Stelle könnte der Diskussionsbeitrag der SPD-Fraktion zu diesem Gesetzentwurf enden, wäre da nicht der Artikel 1/1 ins Verfahren gekommen, der die Auswirkungen der EU-Führerscheinrichtlinie auf Feuerwehren und Hilfsorganisationen sowie technische Hilfsdienste im Lande Niedersachsen hier im Landtag zwangsläufig zum Thema macht. Das Ganze, Herr Minister, hat eine peinliche Vorgeschichte. Da haben Sie sich wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert.
Ich darf in Erinnerung rufen, dass wir vor einiger Zeit hier im Landtag diskutiert haben, wie wir schnell mit einer Verordnung den Kommunen helfen können, um das, was als kleine Geburt auf Bundesebene herausgekommen ist, nämlich die Selbstschulung innerhalb der Feuerwehren für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis 4,75 t, auch im Land Niedersachsen zu ermöglichen. Damals hat der Minister gesagt, Niedersachsen sei - wohlgemerkt mit Bayern - vorn. Endlich kam dann auch die Verordnung auf den Markt. Auf den letzten Drücker merkte man aber, dass man Bundesrecht nicht so einfach ohne Rechtsgrundlage im Landesrecht in eine Verordnung kleiden kann. Peinlich! Bis heute ist unsere Frage nicht beantwortet, ob die Landesregierung selber zu der Erkenntnis gekommen ist, dass wir eine gesetzliche Grundlage brauchen, oder ob das wieder Ergebnis eines segensreichen Hinweises und der Arbeit des GBD war.
Es gab dann einen ersten geänderten Entwurf der Koalitionsfraktionen, der im Innenausschuss beraten wurde. Ausweislich des schriftlichen Berichts zum Gesetzentwurf haben die kommunalen Spitzenverbände verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht. Diese Bedenken teilte auch der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst. Daraufhin wurde dieser erste Entwurf von Ihnen - ich nehme an, dass das Ministerium zugearbeitet hatte - wieder eingestampft.
Kurz darauf kam ein zweiter Entwurf, der jetzt wohl auch rechtlich einwandfrei und abgesichert ist. Herr Minister Schünemann, trotzdem stellt sich die Frage, ob das bei der Notwendigkeit, hier zu handeln, und zwar schnell zu handeln, nicht ein weite
Ich will auch sehr deutlich sagen: Was klappt eigentlich in letzter Zeit in Ihrem Ressort? - Im Regelfall doch die Türen!
Meine Damen und Herren, nun liegt endlich eine Formulierung vor - an der der GBD mitgearbeitet hat -, die heute über den Artikel 1/1 in das Gesetz Eingang findet und den Kommunen als Trägern im Bereich der Feuerwehren und des Rettungsdienstes die Eigenausbildung für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis 4,75 t ermöglicht.
Das hilft aber nur einem Bruchteil der Betroffenen. Herr Biallas, Sie haben vor Kurzem in einer Presseerklärung behauptet, das sei das der große Durchbruch, um den Feuerwehren zu helfen. Das ist mitnichten so;
(Hans-Christian Biallas [CDU]: In den Ortswehren ist das so, bei der Berufs- feuerwehr Braunschweig nicht!)
denn selbst bei den kleinen Ortsfeuerwehren gibt es mittlerweile Fahrzeuge, die nicht mehr in dieser Gewichtsklasse darstellbar sind. Das Gros der Fahrzeuge hat über 4,75 t. Dort werden die Kommunen nach wie vor im Regen stehen gelassen. Auf Bundesebene hat sich nämlich leider die Fahrschullobby durchgesetzt.
- Bleiben Sie doch ganz ruhig. - Unsere Vorschläge, die wir hier im Verfahren unterbreitet haben, wurden durch die Landesregierung an keiner Stelle aufgegriffen. Wir haben gesagt:
Macht Angebote der Landesfeuerwehrschulen. - Geht nicht, hieß es dazu. Doch, es wäre schon möglich, dort entsprechende Fahrpraxislehrgänge anzubieten.
Legt den Kommunen nahe, dass sie vorhandene Behördenfahrschulen für Feuerwehren des Umlands öffnen. Solche Fahrschulen sind bei jeder Berufsfeuerwehr vorhanden. - Auch an dieser Stelle gab es keine Initiative.
Regt zusätzliche Behördenfahrschulen bei großen Freiwilligen Feuerwehren an. Die Stadt Wolfenbüttel hat das vorbildlich hinbekommen, Herr Minister. - Keine Initiative von Ihnen.