Tatsächlich muss überall - in der Fläche und in Ballungsgebieten - die notwendige Infrastruktur vorgehalten werden: Schulen, Krankenhäuser, Ämter, Bürgerbüros und vieles mehr. Aber weil Sie auf die Frage nach der Finanzierung dieser flächendeckend notwendigen Infrastruktur keine Antwort haben, ergeben sich geradezu zwangsläufig Konflikte zwischen Städtetag und Landkreistag.
Meine Damen und Herren, Stadtbüchereien, Kindergärten, Feuerwehren, Rettungsdienste, Schulen und Krankenhäuser sind kommunale Dienstleister, die wesentlich darüber entscheiden, ob sich die Menschen vor Ort wohlfühlen.
Damit vor Ort auch über das entschieden werden kann, was vor Ort wichtig ist, ist eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung im föderalen System von Bund, Ländern und Kommunen unumgänglich. In Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes wird garantiert, dass die Städte, Gemeinden und Landkreise alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung regeln. Tatsächlich aber ist es so, dass die kommunale Selbstverwaltung ad absurdum geführt wird, weil erstens örtliche Begebenheiten keine Rolle spielen und zweitens eine Vielzahl kommunaler Aufgabenfelder durch Gesetze und Verordnungen fremdbestimmt werden. Ergebnis: Ein Mangel wird verwaltet. Eine lange versprochene Gemeindefinanzierungsreform lässt auf sich warten. Sie ist aber absolut notwendig, um dem finanziellen Desaster in den Kommunen entgegentreten zu können.
Zwar können den Kommunen nicht mehr direkt und unmittelbar Aufgaben durch den Bund übertragen werden, aber alle bereits übertragenen Pflichten bleiben, und Städte, Gemeinden und Landkreise bleiben auf den Kosten sitzen. Notwendig ist ein grundgesetzlich verankertes Konnexitätsprinzip: Wer bestellt, der bezahlt auch. - Außerdem sollten Kommunen immer dann vom Bundesgesetzgeber angehört werden, wenn es um kommunalrelevante Vorhaben geht. Das fordert heute im Übrigen auch Herr Stephan Articus vom Städtetag in Die Welt.
Meine Damen und Herren, auch unter den jetzigen wirtschaftlichen Bedingungen muss die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen gesichert sein. Es kann nicht sein, dass die kleinen Leute die Zeche für das Versagen der Mächtigen in der Wirtschaft bezahlen sollen, während die Abzocker ihre Schäfchen bereits wieder im Trockenen haben.
Doch lassen wir uns die Augen nicht trüben: Die Verantwortlichen für den Niedergang der kommunalen Finanzen finden wir auch in der Politik. Schon 2001 wurden durch die rot-grüne Bundesregierung mit einer katastrophalen Steuerreform die kommunalen Finanzen massiv ins Schleudern gebracht. Die heute schwarz-gelbe Bundesregierung hält Kurs und manifestiert durch eine gnadenlos verfehlte Steuergesetzgebung den Abbau der kommunalen Selbstverwaltung bis hin zur Privatisierung der kommunalen Daseinsvorsorge. Sie sehen also: So einfach ist dieses Problem nicht zu lösen, schon gar nicht mit einem solchen Finanzverteilungsgesetz, welches mangels Masse nichts zu verteilen hat. Deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab.
- Mein letzter Satz: Herr Schünemann, ich finde, das ist ein schönes Thema, mit dem Sie sich profilieren könnten, indem Sie als Durchsetzer einer Gemeindefinanzreform der finanziellen Handlungsunfähigkeit der Kommunen entgegenwirken.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zwei Eingangsbemerkungen machen und versuchen, ein bisschen mehr zum Thema zu sprechen. Eine Bemerkung sei mir erlaubt: Frau Zimmermann, wir sind uns ja sicherlich darin einig, dass die Kommunen unterfinanziert sind und dass es vielleicht nicht ganz richtig ist, dass Herr Schünemann ausgerechnet Herrn Homburg in seine Kommission geholt hat. Aber mit der Föderalismusreform hat das Finanzverteilungsgesetz erst einmal nicht so wahnsinnig viel zu tun, sondern darin geht es um den Finanzausgleich für die Abschaffung der Bezirksregierungen - darauf komme ich gleich noch zu sprechen.
Zur Lösung des Problems der Feuerwehrführerscheine in diesem Gesetz möchte ich gar nicht allzu viel sagen. Dazu gibt es andere Experten in diesem Landtag, das haben wir jetzt ausreichend gehört. Nur so viel: Die Verordnungsermächtigung, so wie sie jetzt noch Eingang in dieses Gesetz gefunden hat, halten wir für richtig. Am Anfang war
sie verfassungsrechtlich nicht ganz unproblematisch - das kennen wir aus dem Hause Schünemann. Mit dem Verfassungsrecht hat man da immer so seine Probleme, das werden wir im nächsten Plenum auch noch erleben. Aber was man jetzt geregelt hat, finden wir richtig. Ich gebe Herrn Bachmann absolut recht: Das ist wahrscheinlich noch nicht der Weisheit letzter Schluss. Am besten wäre es, wenn wir noch einmal darüber reden, ob es nicht einen gewissen Automatismus geben sollte, ob nicht jemand, der sich langfristig bei der Feuerwehr engagiert, automatisch den „großen“ Feuerwehrführerschein kostenfrei erwerben kann. Darüber sollten wir auf jeden Fall noch einmal reden.
Jetzt zum Finanzverteilungsgesetz, meine sehr verehrten Damen und Herren: Ich glaube, in den Ausschussberatungen ist klar geworden, dass die Kommunen mit dem Finanzverteilungsprinzip zunächst einmal grundsätzlich zufrieden sind, dass die Finanzausgaben korrekt spitz abgerechnet worden sind. Für uns hat das Ganze aber trotzdem einen gravierenden Schönheitsfehler, und zwar mit Blick auf die Stellungnahme des Landesrechnungshofes in dieser Debatte. Der Landesrechnungshof hat in seinem Bericht für 2009 festgestellt, dass die Verwaltungsreform im Bereich Naturschutz weiß Gott nicht der Weisheit letzter Schluss bzw. von politischer Klugheit geprägt war. Der Landesrechnungshof hat in diesem Zusammenhang die Frage gestellt, ob die ganze Angelegenheit durch die Verlagerung auf die Kommunen nicht deutlich teurer geworden ist.
Neben der Frage, ob das deutlich teurer geworden ist, ist auch die Frage zu stellen, ob die Verlagerung sachgerecht ist. Die Kommunen haben für diesen Bereich vom Land im Zusammenhang mit dem Finanzverteilungsgesetz zwar erhebliche Mittel erhalten - 3,5 Millionen Euro -, aber es ist überhaupt nicht klar, ob diese Mittel zweckentsprechend eingesetzt werden. Wir haben aus mehreren Landkreisen die Kritik gehört, dass die Mittel zwar an die Kommunen und Kreise fließen, aber vielleicht sektoral in den einen oder anderen Fachbereich geschoben werden. Aus umweltpolitischer Sicht kann es nicht angehen, dass man Mittel für eine Aufgabe erhält, sie aber dann für andere Zwecke verwendet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, es ist deutlich geworden, dass wir Probleme mit diesem Gesetz haben, insbesondere im Bereich der Erstattung im Naturschutz. Wir halten das nicht für besonders vernünftig. Wir wissen nicht, ob die Mittel zweckentsprechend eingesetzt werden, und wir wissen auch noch nicht einmal, ob das die effizientere Lösung ist. Deswegen können wir diesem Gesetz heute nicht in Gänze zustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst eine Eingangsbemerkung zu dem Beitrag von Frau Zimmermann machen. Frau Zimmermann, wir haben im Ausschuss sehr intensiv über das Finanzverteilungsgesetz gesprochen. Herr Kollege Briese hat gerade richtig gesagt, dass es dabei um die Ausgleichszahlungen an die Kommunen geht. In Niedersachsen wurde ja dank CDU und FDP das Konnexitätsprinzip eingeführt.
Wir haben über das Finanzverteilungsgesetz gesprochen und damit über die Mittel, die wir an die Kommunen überweisen. Wir haben auch über den Feuerwehrführerschein gesprochen. Frau Kollegin, Sie waren in dieser Sitzung körperlich anwesend, aber ich habe den Eindruck, dass Sie von diesem Gesetz nicht mehr gelesen haben als die Überschrift. Sonst könnte ich mir Ihre Rede jedenfalls nicht erklären, verehrte Frau Kollegin.
Beim Thema Neuberechnung der Mittel im Finanzverteilungsgesetz handelt es sich im Prinzip um Technik; das ist mit den kommunalen Spitzenverbänden ausgearbeitet und abgesprochen worden. Das zeigt, dass die Niedersächsische Landesre
gierung sehr gut mit den kommunalen Spitzenverbänden zusammenarbeitet. Das wurde einvernehmlich auf den Weg gebracht.
Was wir noch gemacht haben - das ist im Grunde genommen der wichtigere Teil; deswegen hat der Kollege Bachmann mehr Zeit darauf verwendet als auf den eigentlichen Kern, nämlich das Finanzverteilungsgesetz -, ist eine Regelung hinsichtlich des Feuerwehrführerscheins. Ich möchte mich zunächst bei den Oppositionsfraktionen dafür bedanken, dass wir das so unbürokratisch hinbekommen haben und den Änderungsvorschlag der Fraktionen der CDU und der FDP als Artikel an das Finanzverteilungsgesetz andocken konnten. Denn diese Regelung ist wichtig dafür, dass wir das, was auf Bundesebene auf den Weg gebracht worden ist, in Niedersachsen tatsächlich in die Tat umsetzen können. Deswegen ist auch das im Prinzip Technik. Die Verordnung ist vorbereitet.
Unabhängig davon, Herr Kollege Bachmann, dass Sie natürlich versuchen, hier noch einmal einen großen Auftritt hinzulegen und ein bisschen über dieses Thema zu schwadronieren, ist für uns eines wichtig: Wir müssen möglichst zeitnah eine Entscheidung treffen und das auf den Weg bringen, damit wir die Feuerwehrführerscheine auf kommunaler Ebene in die Praxis umsetzen können; denn sie helfen den Feuerwehren vor Ort, die eine gute Arbeit machen und unsere Unterstützung benötigen, ganz praktisch. Insofern bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Bachmann, ich höre Ihnen immer sehr gerne zu. Sie sind immer frisch, fromm, fröhlich und angriffslustig, wie es die Opposition sein muss, allerdings bar jedes Sachverstands.
(Widerspruch bei der SPD - Klaus- Peter Bachmann [SPD]: Also! - Zuruf von Kreszentia Flauger [LINKE])
- Ich werde Ihnen gleich darstellen, warum das so ist. - Da Sie hier immer so frisch vortragen, gerade
zu Karneval, wundere ich mich schon darüber - lassen Sie mich Ihnen das sagen -, dass Ihr Bezirksverband immer nur Herrn Tanke für Führungspositionen vorschlägt. Ich kann nur sagen: Auch Herr Bachmann wäre als Nachfolger von Herrn Jüttner durchaus interessant. Das ist schon eine interessante Geschichte.
Meine Damen und Herren, ich freue mich sehr darüber, dass wir Einigkeit hergestellt haben - zumindest mit der großen Oppositionsfraktion - und dass man dem Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Finanzverteilungsgesetzes auf kommunaler Ebene zustimmt. Hier geht es darum, dass wir 72 Aufgaben kommunalisiert haben. Wir haben den Kommunen sehr großzügig Geld zur Verfügung gestellt und dann gesehen, dass es zu viel gewesen ist. Deshalb haben wir uns mit den kommunalen Spitzenverbänden darauf geeinigt, dass wir in Zukunft den richtigen Betrag verteilen wollen. Auch über den Verteilungsmodus haben wir uns geeinigt. Insofern haben wir, wenn wir bei der Verwaltungsmodernisierung in die nächste Phase der Kommunalisierung kommen, nämlich in die Stufe 3, eine wirklich gute Grundlage.
Meine Damen und Herren, noch zu Ihrer Regierungszeit haben alle Kommunen gesagt: Wir wollen keine Kommunalisierung, weil ihr uns zwar die Aufgaben, aber nicht das Geld gebt. - Bei uns ist das anders. Die Kommunen sind wirklich froh darüber, dass wir ein gutes Verhältnis zu ihnen haben und dass wir sie gerade bei der Kommunalisierung vernünftig behandeln. Das ist Grundvoraussetzung dafür, um erfolgreiche Politik zu machen.
Meine Damen und Herren, ein wichtiger Punkt ist tatsächlich der Führerschein für die Feuerwehren und für die Hilfsorganisationen insgesamt. Herr Bachmann, ich muss sagen: Das, was Sie hier dargestellt haben, ist hochinteressant. Als wenn Niedersachsen jemals für Bürokratie gesorgt hätte!