Das ist nämlich Tatsache. Hier werden lange Erklärungen abgegeben und dann die Fragen nicht beantwortet. Meine Damen und Herren, ich verstehe die Gewaltenteilung anders. Das Parlament hat
die Aufgabe, die Landesregierung zu kontrollieren. Hier werden unsere Rechte beschnitten. Das geht nicht.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ehrlich gesagt, verstehe ich die Aufregung an dieser Stelle nicht.
Frau Kollegin Korter hat eine Frage gestellt. Die Landesregierung hat diese Frage beantwortet. Der Ministerpräsident hat dazu das Wort ergriffen.
Insofern verstehe ich die Aufregung hier nicht. Dass Ihnen diese Antwort nicht passt, mag ja sein. Das ist eine politische Frage, die man dann im Rahmen eines Entschließungsantrags oder wie auch immer diskutieren kann. Die Frage ist aber zunächst einmal völlig korrekt beantwortet worden.
Die Kritik, Ihnen sei die Antwort zu ausführlich, verstehe ich auch nicht. Auf der einen Seite kritisieren Sie, wenn Antworten angeblich nicht ausführlich genug sind, obwohl die Fragen entsprechend klar beantwortet worden sind. Auf der anderen Seite kritisieren Sie, wenn ausführlich geantwortet wird. Das ist nicht nachvollziehbar.
Seitens des Kollegen Bartling von der SPDFraktion ist eben der Antrag eingebracht worden, die Aussprache zu diesem Punkt als ganz normalen Tagesordnungspunkt zu eröffnen. Das würde bedeuten, dass wir nach § 66 unserer Geschäftsordnung - Abweichung von der Tagesordnung - verfahren müssten.
Über diesen Antrag lasse ich abstimmen. Wer sich dem Antrag des Herrn Kollegen Bartling anschließt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Ich stelle fest, dass der Antrag damit abgelehnt ist.
Wir kommen jetzt zum Tagesordnungspunkt Dringliche Anfragen zurück. Wenn ich das richtig sehe, hat sich Herr Poppe zu einer Zusatzfrage gemeldet.
- Die persönliche Erklärung, Frau Kollegin Korter, können Sie zum Schluss abgeben. Ich möchte jetzt zunächst die Zusatzfragen abarbeiten. Wir sind noch immer beim Tagesordnungspunkt 27 b.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wie begründet sie die auffällige Diskrepanz in der Nachfolgeregelung zur Schulentwicklungsplanung zwischen einer Anforderung von Zweizügigkeit bei verbundenen Haupt- und Realschulen und der Fünfzügigkeit bei Integrierten Gesamtschulen?
schulzweig bzw. zwei Realschulzüge. Ich habe eben von der Mindestzügigkeit gesprochen. Diese liegt bei zwei, um eine wohnortnahe Beschulung zu ermöglichen.
(Claus Peter Poppe [SPD]: Ich habe gefragt, wie die Diskrepanz zwischen zwei und fünf zu erklären ist! Dazu sagen Sie nichts! Wieder keine Ant- wort! - Kreszentia Flauger [LINKE]: Wie wir es eben gesagt haben: Es wird nicht geantwortet!)
Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Kollegin Heiligenstadt von der SPD-Fraktion. Bitte schön! - Nur zu Ihrer Kenntnis: Das ist die letzte Frage des SPD-Kontingents.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Bildungspolitik dieser Landesregierung fährt die Schulen im ländlichen Raum vor die Wand,
sodass kirchliche und private Schulträger dort den Ausputzer spielen müssen. Die Ministerin ist nicht in der Lage, Fragen zu beantworten. Der Ministerpräsident spielt wieder einmal den Ausputzer für diese Ministerin.
Weil die Ministerin wohl nicht in der Lage ist, die Frage meines Kollegen Poppe ausführlich zu beantworten, frage ich die Landesregierung: Wie erklärt die Landesregierung diesen eklatanten Unterschied zwischen der Fünfzügigkeit für Integrierte Gesamtschulen im Sekundarbereich I - wohlgemerkt: im Sekundarbereich I - und den beabsichtigten Mindestzügigkeiten von zusammengefassten Haupt- und Realschulen von zwei? Das ist eine
Einzügigkeit pro Schule. Wie erklären Sie das pädagogisch? Wenn Sie das mit der Wohnortnähe begründen, dann gilt das doch auch für Gesamtschulen, meine Damen und Herren.
Mit Verlaub, Frau Heiligenstadt: Andere würden das, was Sie eben hier gesagt haben, als glatten Unsinn bezeichnen. Das darf ich an der Stelle wirklich einmal so sagen.
Wir haben bei einer zusammengefassten Haupt- und Realschule eine völlig andere Ausgangssituation, als das bei einer Integrierten Gesamtschule der Fall ist. Deshalb sind hier andere Vorgaben notwendig. Insofern können Sie das definitiv nicht miteinander vergleichen. Deshalb ist unser Ansatz bezüglich der Zügigkeit bei den Haupt- und Realschulen in der zusammengefassten Form zu den Integrierten Gesamtschulen ein ganz anderer.
Wir haben eine andere Zeugnisgebung. Wir haben eine integrative Beschulung. Wir haben bei den zusammengefassten Haupt- und Realschulen eine schulformbezogene Unterrichtung. Das ist völlig unterschiedlich. Deshalb ist der Vergleich, den Sie hier anstellen, völlig daneben.