Protokoll der Sitzung vom 18.03.2010

- Das kann der Herr Meyer ja nicht. Das ist ja sein Problem, wie wir immer wieder feststellen.

(Zuruf von Christian Meyer [GRÜNE])

Noch einmal: 1982 ist ein Rahmenbetriebsplan beantragt worden.

(Christian Meyer [GRÜNE]: Da stand das drin!)

Darf ich einmal unterbrechen? - Herr Kollege Meyer, Sie sollten wenigstens dem Minister die Möglichkeit geben, hier zu antworten.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Heinz Rolfes [CDU]: Das kann er nicht! Das ist sein Problem!)

1982 ist der Rahmenbetriebsplan beantragt worden. In diesem Rahmenbetriebsplan ist eine allgemeine Entsorgung von radioaktiven Abfällen dargestellt worden. Das ist aber ein Antrag der Bundesregierung, nicht der Landesregierung.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Das hat auch niemand behauptet!)

In der Zwischenzeit ist die Frage, ob es Veränderungen gegeben hat, die es durch den Antrag auf Errichtung eines Endlagers für schwach und mittelradioaktive Abfälle gegeben hat, also Schacht Konrad, in Bundesverwaltungsgerichtsverfahren immer wieder gestellt worden. Dazu hat das Bundesverwaltungsgericht immer wieder gesagt, dass der Rahmenbetriebsplan weiterhin Gültigkeit hat. Insofern gibt es auch für den Bundesumweltminister gar nichts anderes. Deshalb stellt er ja auch den Antrag noch bis zum 31. März, dass nach den gleichen Rechtsbedingungen, nämlich nach Bergrecht, weitererkundet wird.

(Zustimmung bei der FDP)

Herr Kollege Adler von der Fraktion DIE LINKE stellt die nächste Zusatzfrage. - Wenn Sie wollen!

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu einem Planfeststellungsverfahren gehört, dass sich die zuständigen Behörden auch mit möglichen Alternativen auseinandersetzen. Wird sich das Unterlassen einer vergleichenden Standortsuche für Gorleben nicht spätestens im Planfeststellungsverfahren rächen und zur Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses führen müssen?

(Beifall bei der LINKEN)

Herr Minister Sander, bitte!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist mir ganz neu, dass eine Planfeststellungsbehörde nach Alternativen suchen muss. Das ist auch bei einer Straßenplanung nicht üblich. Wenn sich herausstellt, dass dort rechtlich nicht

ganz sauber gearbeitet worden ist oder dass es Alternativen gibt, die nicht geprüft worden sind, dann wird das nicht die Planfeststellungsbehörde feststellen, sondern das werden dann die Gerichte feststellen, Herr Kollege Jüttner.

(Hans-Henning Adler [LINKE]: Genau das habe ich gesagt! - Zuruf von Ralf Briese [GRÜNE])

Herr Kollege Wenzel stellt die nächste Zusatzfrage.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Ministerpräsident, vor dem Hintergrund von Artikel 24 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung und vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Ihr Umweltminister hier mitgeteilt hat, dass sich seit 1983 nichts an den Daten geändert hat, die dem Rahmenbetriebsplan für Gorleben zugrunde liegen, frage ich Sie: Der Planfeststellungsantrag von 1977, die Sicherheitskriterien von 1983 und der Rahmenbetriebsplan von 1983 bezogen sich auf ein deutsches Endlager für schwach, mittel- und hoch radioaktive Abfälle, gemeinhin als EinEndlager-Konzept bezeichnet. Halten Sie an diesem Konzept fest, Herr Ministerpräsident?

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Herr Ministerpräsident, bitte!

Wenn ich die Frage richtig verstehe, dann bezweifeln Sie, dass man das Ein-Endlager-Konzept vollziehen kann, wenn man inzwischen ein ZweiEndlager-Konzept verfolgt, also ein Endlager für schwach und mittelradioaktiven Abfall - dafür ist von Herrn Jüttner in seiner Zeit als Umweltminister Schacht Konrad planfestgestellt worden - und eines für hoch radioaktive, Wärme entwickelnde Abfälle, für das zuletzt lediglich Gorleben verfolgt wurde, und zwar insbesondere von den vorhergehenden Bundesregierungen. Ich kann meinerseits nur begrüßen, dass die jetzige Bundesregierung ins Auge fasst, parallel andere Gesteinsformationen zu screenen und sich also auch über andere Standorte Gedanken zu machen, wozu die Vorgängerregierungen bisher nicht gelangt waren.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Wolfgang Jüttner [SPD]: Weil Ihre Mi- nisterpräsidenten im Süden das ge- blockt haben!)

Ich finde, es ist einfach eine Frage der Fairness, dass man Ihrerseits zugesteht, dass im Jahr 2000 zwei Dinge von dem damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder und dem damaligen Bundesumweltminister Jürgen Trittin schriftlich festgehalten und unterzeichnet worden sind: Erstens. Die Erkundungsarbeiten nach Bergrecht sind für mindestens drei und höchstens zehn Jahre zu unterbrechen. Diese zehn Jahre sind jetzt um, und auch für rot-grüne Verträge und Projekte gilt der Grundsatz: pacta sunt servanda.

(Zuruf von den GRÜNEN: Wie beim Atomausstieg!)

Jetzt muss weiter erkundet werden, weil höchstens für zehn Jahre unterbrochen werden sollte. Das ist letztlich das Ergebnis Ihres 2000 beschlossenen Vertrages. Deswegen ist der Angriff auf Herrn Röttgen mit der Fairness nur schwer zu vereinbaren.

(Zuruf von Hans-Jürgen Klein [GRÜ- NE])

- Ob Sie dazwischen rufen, ob Sie das ärgert, ob Sie sich von Trittin lossagen wollen, das ist eine andere Frage. Letztlich bin ich hier als Ministerpräsident zuständig, über die Fakten, die uns hier binden, Auskunft zu geben.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Das Zweite, was in dem Vertrag,

(Zuruf von Hans-Jürgen Klein [GRÜ- NE])

Herr Kollege Klein, von Ihrem Umweltminister Trittin unterzeichnet wurde, und zwar in der Anlage zum Energiekonsens, ist, dass es bisher keine Bedenken gegen die grundsätzliche Eignung

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Eignungs- höffigkeit!)

als Endlager für atomaren Abfall gibt.

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Das steht da nicht drin, Herr Ministerpräsident!)

- Wenn Sie im Übrigen an der Antwort nicht interessiert sind, dann müssen wir die Auseinandersetzung an einem anderen Ort führen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Zuruf von Christian Meyer [GRÜNE] - Unruhe)

Die nächste Zusatzfrage stellt der Kollege Herzog von der Fraktion DIE LINKE, aber erst, nachdem hier wieder Ruhe eingekehrt ist.

(David McAllister [CDU]: Das ist ja in- szeniertes Geschrei!)

- Herr Kollege, warten Sie bitte noch!

(Zuruf von Ursula Körtner [CDU] - Un- ruhe)

- Frau Kollegin! - Bitte schön!

Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass es im Gegensatz zu Ihren Ausführungen massive Veränderungen gegenüber den im Rahmenbetriebsplan von 1983 festgelegten Bedingungen gegeben hat, nämlich z. B. einer kompletten Umlegung aller Erkundungsbereiche, frage ich Sie: Wann hat wer warum und auf welcher rechtlichen Basis diese Erkundungsbereiche verschoben?

Herr Ministerpräsident, bitte!

Ich erlaube mir den Hinweis, Herr Präsident, Herr Herzog, dass eben in den vorgelesenen umfangreichen Antworten der Punkt enthalten war, dass 1998 der Bund entschieden hat, anstelle der zuvor geplanten parallelen Erkundung nach Nordosten und Südwesten nunmehr zunächst nur den Nordosten zu erkunden. Das interpretieren Sie als Veränderung des Rahmenbetriebsplanes? - Der Bund hat aber bereits damals darauf hingewiesen, dass die Erkundung des gesamten Salzstockes das Ziel bleibt.

(Kurt Herzog [LINKE]: Völlig falsch verstanden!)

Im Übrigen hat Herr Minister Sander auch darauf hingewiesen, dass der Bund derzeit erarbeitet, ob er in seinem notwendigen Antrag für die Zeit nach dem 1. - - -

(Kurt Herzog [LINKE]: Sie reden an der Sache vorbei!)

- Entschuldigen Sie einmal, was sollen die Leute eigentlich denken?

Herr Kollege Herzog, Sie haben jetzt nicht das Wort! Das Wort hat der Ministerpräsident.