Zu Frage 2: Zunächst ist ein Anstieg des Zinsniveaus in unmittelbarer Zukunft nach Auskunft der Norddeutschen Landesbank nicht zu erwarten. Mittelfristig ist lediglich mit einer allmählichen Normalisierung des Zinsniveaus zu rechnen. Obwohl Jahr für Jahr das Schreckensbild eines sprunghaft steigenden Zinsniveaus gezeichnet wird, ist fest
zustellen, dass die Durchschnittsverzinsung seit der deutschen Vereinigung stark rückläufig ist. 2010 wurde sogar ein neuer Tiefstand bei den Langfristzinsen verzeichnet.
Wir haben mit dem Blick auf das günstige Zinsniveau bereits vor einiger Zeit den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, die Zinsen für ihre Kassenkredite mit einer Laufzeit von vier Jahren zu binden. Die kommunalen Körperschaften können so auch langfristig von einem günstigen Zinssatz profitieren.
- Bei Kassenkrediten steht Niedersachsen mit an der Spitze. In Nordrhein-Westfalen sind es, glaube ich, fünf Jahre. Ansonsten sind wir gerade in diesem Bereich absolut führend. Wir haben uns in diesem Zusammenhang auch sehr schnell mit den kommunalen Spitzenverbänden geeinigt. Vielleicht wünscht sich mancher bei Kassenkrediten zehn Jahre. Mit Kassenkrediten hat das aber wirklich nichts mehr zu tun. Vier Jahre sind im Bundesschnitt eindeutig spitze.
Meine Damen und Herren, darüber hinaus wird der Zukunftsvertrag einen Beitrag dazu leisten, bei kommunalen Körperschaften nachhaltig die Leistungsfähigkeit wiederherzustellen. Voraussetzung dafür ist, dass die Kommune ihre schwierige Lage nicht selbst verschuldet hat und bereit ist, sich für eine Verbesserung ihrer Lage nachhaltig zu engagieren. Ohne eigene Bemühungen wird es aber keine zusätzlichen Leistungen geben. Das ist wohl selbstverständlich.
Zudem halten wir an der Gewährung von Bedarfszuweisungen fest. Auch diese stellen eine wichtige Hilfe des Landes zur Sicherstellung der Liquidität dar.
Zu Frage 3: Auch aus meiner Sicht ist eine Modernisierung der kommunalen Finanzierungssysteme unbedingt notwendig. Ich habe bereits mehrfach deutlich gemacht, dass ich eine Verbesserung und insbesondere eine Verstetigung der Einnahmesituation der Kommunen für unumgänglich halte.
Nicht zuletzt deshalb habe ich mich bereit erklärt, in der Gemeindefinanzkommission auf Bundesebene mitzuarbeiten. Die Arbeitsgruppen haben gerade ihre Arbeit aufgenommen. Die Ergebnisse werde ich mit einem von mir initiierten Beraterkreis und den betroffenen Verbänden in Niedersachsen sorgfältig analysieren und diskutieren. Natürlich werde ich in der Kommission auch die Interessen
Ich darf in diesem Zusammenhang Bundeskanzlerin Merkel zitieren, die eine nachhaltige Lösung in Form einer Verstetigung der Einnahmesituation der Kommunen avisiert hat. Ergebnisse aus der Gemeindefinanzkommission hierzu sollen bereits in diesem Jahr vorliegen, damit die Entscheidung schon im Jahr 2011 Wirkung zeigen kann.
Insoweit bitte ich Sie um Verständnis, dass jetzt noch nicht der Zeitpunkt ist, konkrete Änderungsvorschläge aus dieser Gemeindefinanzkommission darzustellen.
Meine Damen und Herren, eines können Sie aber schon aus der Vergangenheit sehen: Die Kommunen und insbesondere die Finanzen der Kommunen sind bei dieser Landesregierung nicht nur in guten Händen, sondern wir haben auch nachgewiesen, dass wir den Kommunen eindeutig Hilfestellungen geben, wenn es notwendig ist. Das werden wir in der Zukunft ebenfalls tun. Die erforderlichen Schritte sind bereits eingeleitet.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Schünemann, zu Ihrer Antwort auf die Frage 2 habe ich doch noch einmal die Nachfrage, ob es zutrifft, dass der aktuelle Krediterlass des Innenministeriums außer Swaps und Caps auch den Abschluss strukturierter Derivate zur Absicherung des Zinsrisikos erlaubt.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass gerade die Kommunen durch den scharfen Winter besonders betroffen worden sind, vor allen Dingen was den Zustand der Straßen angeht, frage ich in diesem Zusammenhang den Verkehrsminister Bode, der ja gestern oder heute Morgen von Herrn Dürr auch als der Minister gelobt wurde,
der uns gut durch den Winter gebracht habe: Herr Bode, was haben Sie tatsächlich vor - und in welchem Zeitfenster -, um den Kommunen konkret und wirksam zu helfen, damit sie diese Straßenschäden ausbessern können? Was ist der Anteil des Landes daran? Was ist Ihr Anteil als der Minister, der uns gut durch den Winter gebracht hat?
Herr Kollege, mir drängt sich allerdings der Verdacht auf, dass das nur noch sehr begrenzt etwas mit der eigentlichen Kernfrage zu tun hat. Aber wenn Herr Minister Bode antworten will!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat trifft mich diese Frage jetzt überraschend. Ich werde Ihnen aber kurz darstellen, wie sich die Situation verhält.
Wir haben unterschiedliche Straßenbaulastträger: den Bund für die Bundesautobahnen und die Bundesfernstraßen, das Land für die Landesstraßen und die Kommunen für die kommunalen Straßen. Der Bund hat ein entsprechendes Maßnahmenpaket mit einer anderen Priorisierung von rund 100 Millionen Euro für Bundesautobahnen und Bundesfernstraßen zur Verfügung gestellt. Das Land hat im Haushalt zur Reparatur der Winterschäden für Landesstraßen ungefähr 13 Millionen Euro umgeschichtet und neu zugeteilt. Die Kommunen stehen in der Verantwortung, auch bei ihren Haushaltsansätzen zu prüfen, ob in Bezug auf ihre eigenen Straßen Umverteilungsmöglichkeiten bestehen oder ob es bei ihnen Mehrbedarf gibt, und dort tätig zu werden. Wir haben in der Kom
munikation mit dem Bundesfinanzminister und dem Bundesverkehrsminister erreicht, dass beispielsweise Kommunen, denen noch restliche freie Mittel aus dem Konjunkturpaket II zur Verfügung stehen, diese auch zur Erneuerung der Straßen einsetzen können, weil es sich dabei ebenfalls um Lärmschutzmaßnahmen handelt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um Missverständnisse auszuschließen, möchte ich die letzte Frage von Herrn Dr. Sohn noch einmal konkretisieren.
Bei einer gemeinsamen Veranstaltung des Finanzausschusses und des Wirtschaftausschusses beim Bankenverband Niedersachsen wurde von einem Bankenvertreter massiv dafür geworben, dass die Kommunen das Zinsrisiko ihrer Kassenkredite durch Derivate absichern sollten. Wir alle kennen diese auch Swaps oder Caps genannten Tauschgeschäfte, die nichts anderes sind als eine Wette, die man bekanntermaßen verlieren oder gewinnen kann.
Wie wird die Aufsichtsbehörde reagieren, wenn entsprechende Geschäfte abgeschlossen werden? Und wird sie den Kommunen empfehlen, statt entsprechende Tauschgeschäfte abzuschließen, doch lieber ihre Kassenkredite in langfristige Kredite umzuwandeln, um über diesen Weg eine langfristige Zinssicherheit zu erreichen?
Die Kommunalabteilung ist immer gut gefahren, weil sie stets den Grundsatz beachtet hat, so etwas abzulehnen. Damit verfolgt man zwar das Ziel, die Kredite abzusichern. Das Wichtigste ist aber, dass Spekulationen völlig ausgeschlossen sind - was in diesem Fall nicht sichergestellt ist, wie eine Prüfung durch unsere Kommunalabteilung erge
Herr Schünemann, in Ergänzung zu Ihrer eben gegebenen Antwort frage ich Sie: Bemüht sich die Landesregierung denn um einen Überblick darüber, in welchem Umfang Kommunen ihr Zinsrisiko durch Swaps oder Caps abgesichert haben?
Wir haben darüber keinen Überblick. Natürlich geben wir z. B. den Landkreisen, die die Kommunalaufsicht wahrnehmen und das bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden überprüfen müssen, diese Empfehlung. Daher gehen wir davon aus, dass dieser Empfehlung auch gefolgt ist. Im Prinzip haben wir hier aber keine Übersicht.
Herr Minister, Sie haben die Gemeindefinanzkommission auf Bundesebene angesprochen und erklärt, dass Sie dort das Wohl sowohl des Landes als auch der Kommunen im Blick haben wollen. Eine ganz wichtige Frage in diesem Zusammenhang ist ja: Was wird aus der Gewerbesteuer? Werden Sie sich dafür einsetzen, die Gewerbesteuer zu erhalten, wie es von den Kommunen gefordert wird, oder nicht?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Modder, die Gewerbesteuer stellt ohne Frage eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen dar. Sie wissen aber auch, dass die Gewerbesteuer großen Schwan
kungen unterworfen ist. Wenn es wirtschaftlich super läuft, führt sie zu hervorragenden Einnahmen - allerdings auch bei einer völlig unterschiedlichen Strukturierung im Land. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, hat zum Beispiel der Landkreis Wesermarsch auch jetzt in der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise durchaus noch ansteigende Gewerbesteuereinnahmen. Die meisten Landkreise müssen jetzt aber dramatische Einbrüche hinnehmen - im Schnitt um 20 %. Es gibt aber auch einige, die Einnahmeausfälle von 50 oder 60 % haben.
Die Gewerbesteuer steht bei der Gemeindefinanzreform auf der Tagesordnung. Es ist aber klar dargestellt worden, dass die Größenordnung der Einnahmen durch die Gewerbesteuer nicht infrage gestellt werden kann. Das bedeutet, dass wir in diesem Zusammenhang eine Verstetigung brauchen. Wir müssen uns das genau anschauen. Dass es auch bei dem Thema Gewerbesteuer Diskussionsbedarf gibt, können Sie an folgendem Beispiel erkennen: Wenn zwei Krankengymnasten, die eine Gesellschaft gegründet haben, alleine tätig sind, brauchen sie keine Gewerbesteuer zu zahlen. Stellen sie aber jemanden ein, der z. B. auf 400-Euro-Basis die Abrechnungen macht, werden sie plötzlich gewerbesteuerpflichtig. Das ist ein Beispiel, bei dem man sich fragen kann, ob das sinnvoll und gerecht ist.