Protokoll der Sitzung vom 09.05.2008

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Thema verfehlt! Setzen! Sechs!)

Mir ist auch berichtet worden, was Sie gesagt haben und wie Sie es vorgetragen haben. Ich muss schon sagen: Herr Jüttner, Sie können sich beim Thema Lehrerarbeitszeitkonten nicht so einfach aus dem Staub machen und jegliche Mitverantwortung leugnen.

(Beifall bei der CDU - Wolfgang Jütt- ner [SPD]: Ich habe gestern die Ver- antwortung übernommen!)

Sie haben in Ihrem Antrag geschrieben, dass das damalige Arbeitszeitkontenmodell ein zukunftsorientiertes Modell gewesen sei. Sie wissen aber ganz genau, dass das anmaßend ist. Das war kein zukunftsorientiertes Modell, sondern das waren ungedeckte Schecks auf die Zukunft, die wir jetzt zu begleichen haben. Das ist die Wahrheit.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wir wissen genau, wie die Schulpolitik in diesem Lande war, als Sie stellvertretender Fraktionsvorsitzender und später dann auch Minister in diesem Lande waren.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Warum ha- ben Sie im Januar erklären lassen, das sei ein klasse Konzept?)

Wir haben nicht vergessen, wie die Lehrereinstellungspolitik zwischen 1994 und 1998 war. 1995 und 1996, also zwei Jahre lang, sind überhaupt keine Lehrer eingestellt worden. In den folgenden Jahren ist nur jede zweite frei gewordene Lehrerstelle wiederbesetzt worden. Ich habe hier die entsprechende Grafik. Sie sehen hier die Lehrereinstellungen und den entsprechenden Zeitraum. 1994 bis 1997 der bekannte Schröder-Bauch. Herr Jüttner, Sie handeln offenbar nach dem Motto: Wer ein schlechtes Gedächtnis hat, der erspart sich verdammt viele Gewissensbisse.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr McAllister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Borngräber?

Nein. - Die Ministerin und der Ministerpräsident haben deutlich gemacht - unser Änderungsantrag zum Antrag der Linken ist ja auch die Grundlage für den Kabinettsbeschluss, der in eineinhalb Wochen gefasst werden soll -, dass sich alle Lehrerinnen und Lehrer auf den Vertrauensschutz verlassen können und eine entsprechende Wahlmöglichkeit haben werden. Meine Damen und Herren, diese Landesregierung, diese Kultusministerin sowie die Fraktionen von CDU und FDP halten Wort. Das ist auch gut so.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Kreszentia Flauger [LINKE]: Studien- gebühren! Landeskrankenhäuser!)

Gestatten Sie mir abschließend noch eine persönliche Anmerkung in Richtung des Kollegen Adler von der Linkspartei; ich hätte es sonst am Ende der Debatte getan. Herr Adler, Sie haben zu Beginn der Debatte Herrn Wulff und mir den Vorwurf gemacht, wir hätten gestern in einem Zwischenruf darauf hingewiesen, dass nur 1 000 Personen an der gestrigen Demonstration teilgenommen hätten. Das war gestern die erste Meldung von dpa. Wir haben nachher festgestellt, dass es wesentlich mehr Teilnehmer waren. Ob es nun 10 000, 11 000 oder aber nur 1 000 waren, ist mir persönlich egal.

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Das glaube ich!)

Wissen Sie warum? - Weil unsere freiheitliche demokratische Grundordnung - von Ihnen häufig als „FDGO“ abgekanzelt -, unser System, das Sie so dringend überwinden wollen, weil dieser Staat die Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 GG schützt. Zur Versammlungsfreiheit gehört auch die Demonstrationsfreiheit. Ich will das nur aus folgendem Grund sagen: In der DDR, dem angeblich „besten und friedlichsten Staat auf deutschem Boden“, Herr Dr. Sohn, hat es nie solche Demonstrationen gegeben. - Deshalb brauchen wir keine Belehrungen von den Kommunisten.

(Starker, lang anhaltender Beifall bei der CDU und bei der FDP - Kreszen- tia Flauger [LINKE]: Sie haben die Mauer und die Stasi vergessen!)

Meine Damen und Herren, jetzt gibt es, wie ich glaube, noch einen letzten Wunsch nach zusätzlicher Redezeit. Genau wie den Grünen gebe ich jetzt auch der Fraktion DIE LINKE eine Redezeit von 90 Sekunden. Herr Dr. Sohn, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! 90 Sekunden brauche ich gar nicht. - Frau HeisterNeumann, eine Frage ist noch offen. Gestern hat Herr Brandt von der GEW unter viel Beifall - Sie werden das bestätigen können - bekräftigt, dass nach diesem Vertrauensverlust ein neuer Erlass nicht ausreichen wird, und darauf hingewiesen, dass nach dem Willen der Lehrerinnen und Lehrer

die von Ihnen gemachte Zusicherung Bestandteil eines öffentlich-rechtlichen Vertrages werden soll, der von Ihnen, Frau Ministerin, oder von Herrn Wulff unterschrieben werden soll. Um die Antwort auf die schlichte Frage, ob Sie bereit sind, Ihre Ankündigung in einen solchen Vertrag zu gießen, haben Sie sich bislang aber herumgemogelt.

(Beifall bei der LINKEN - Karl-Heinrich Langspecht [CDU]: So ein Schwach- sinn! So ein Schwachsinn!)

Frau Ministerin, bitte!

(Hans-Werner Schwarz [FDP]: Nicht!)

Wir brauchen diesen öffentlich-rechtlichen Vertrag nicht, weil wir die Arbeitszeitverordnung haben. Die Arbeitszeitverordnung wird die entsprechende Grundlage sein.

Was Herrn Brandt angeht, darf ich an dieser Stelle nur einmal Folgendes sagen: Herr Brandt ist derjenige, der damals, als Sie die Arbeitszeitkontenverordnung erlassen haben, gegen einen öffentlichrechtlichen Vertrag gesprochen hat.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Karl-Heinz Klare [CDU]: Genauso war es!)

Meine Damen und Herren!

(Dr. Manfred Sohn [LINKE]: Gestatten Sie noch eine Zwischenfrage?)

- Nein, das ist jetzt zu spät, Herr Dr. Sohn.

Meine Damen und Herren, jetzt liegen mir endgültig keine Wortmeldungen mehr vor.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Anträge unter den Tagesordnungspunkten 30 und 31 sowie über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drucksache 16/152.

Zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 16/105 ist beantragt worden, die zweite Beratung und damit die Entscheidung über den Antrag sofort anzuschließen. Sofern dem Wunsch auf sofortige Abstimmung gefolgt wird, steht damit sogleich der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drucksache 16/152 zur Abstimmung.

Ich frage nun entsprechend unserer Geschäftsordnung zunächst, ob Ausschussüberweisung beantragt wird. - Ich sehe, dass das nicht der Fall ist. Das Quorum von 30 Mitgliedern des Landtages, die sich für eine Ausschussüberweisung hätten aussprechen müssen, ist nicht zustande gekommen.

Von daher kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE. Entsprechend § 39 in Verbindung mit § 31 unserer Geschäftsordnung stimmen wir zunächst - so ist das ja auch üblich - über den weitergehenden Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP ab.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Worin geht der denn weiter?)

Nur im Falle einer Ablehnung wäre dann noch über den Antrag der Fraktion DIE LINKE abzustimmen.

Meine Damen und Herren, wer den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP in der Drucksache 16/152 zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 16/105 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen der Regierungsfraktionen so beschlossen worden.

Jetzt müssen wir noch über die vom Ältestenrat empfohlene Ausschussüberweisung des Antrags der Fraktion der SPD in der Drucksache 16/122 abstimmen. Federführend soll der Kultusausschuss sein, mitberatend der Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer dies beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist so beschlossen.

Damit haben wir diesen Tagesordnungspunkt für heute erledigt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 32 auf:

Erste Beratung: Kinderschutz in Niedersachsen - Verbindliche Einladungen als weiterer Baustein im Sinne des Kindeswohls - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/117

Zur Einbringung dieses Antrags hat sich Herr Focke von der CDU-Fraktion gemeldet. Herr Focke, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In unserem Land leben die meisten Kinder in einer wohlbehüteten Umgebung. Ihre Eltern lieben sie und sorgen sich um ihr Wohl. Sie wollen, dass ihr Kind eine eigenständige und gefestigte Persönlichkeit wird. Sie wollen nur das Beste für ihre Kinder.

(Beifall bei der CDU)

Die überwiegende Mehrheit der Mütter und Väter bietet ihren Kindern ein positives Umfeld. Sie werden ihrer Verantwortung dem Nachwuchs gegenüber gerecht, indem sie ihm eine liebevolle Umgebung und einen geschützten Raum schaffen, um möglichst unbeschwert aufwachsen und sich entwickeln zu können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir vertrauen auf und glauben an die Eltern und Familien in Niedersachsen.

(Beifall bei der CDU)

Leider gibt es aber auch Fälle, in denen Eltern ihrer Fürsorgepflicht nicht nachkommen können oder wollen. Das ist zu bedauern und für die Kinder besonders traurig. Deshalb muss hier der Staat stark sein und Verantwortung übernehmen. Er muss einen am Wohl des Kindes orientierten bunten Strauß von Beratungs-, Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen anbieten. Verwahrlosung oder gar Misshandlung dürfen keinen Raum haben, um unbeobachtet die Seele oder den Körper des Kindes zu zerstören.

(Beifall bei der CDU)

Wir alle sind uns darüber einig, dass die Kinderrechte in die Verfassung gehören. Wir wollen keine Symbolpolitik, sondern ein Fundament, auf dem ein festes Haus der Hilfe und Fürsorge für die Kleinsten und Schwächsten unserer Gesellschaft steht.

Gerade vorgestern haben wir über die Aufnahme der Kinderrechte in die Verfassung debattiert. Fakt ist - ich wiederhole hier die Position der CDUFraktion -, dass die Aufnahme der Kinderrechte in die Verfassung nur die Basis eines umfangreichen Kinderschutzes und einer Kinderhilfe sein kann. Auf diesem Fundament müssen die Projekte und Maßnahmen aufgebaut und stetig weiterentwickelt werden.

(Beifall bei der CDU)