In solchen Zeiten muss man Flagge zeigen. Deshalb ist Kurt Herzog jetzt erst auf dem Rückweg aus dem Wendland, und Sie hören jetzt mich.
(Beifall bei der LINKEN - Jens Nacke [CDU]: Von uns aus braucht er gar nicht zu kommen! - Zuruf von Björn Thümler [CDU] - Glocke des Präsi- denten)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal ist es natürlich ein Fortschritt, dass es endlich eine einheitliche Form der Annahme von Schiffsabwässern geben soll. Aber auch hier zeigt sich wieder einmal, wie so etwas abläuft, wenn viele unter einen Hut sollen und der Prozess nicht gut strukturiert ist. Das gibt es ja auch in der Kommunalpolitik nicht selten. Wenn man anfängt, inhaltlich zu diskutieren, dann fehlt die Möglichkeit zurückzukommunizieren, weil der Abstimmungsprozess längst im Gange ist.
Dann heißt es lapidar: Die anderen haben doch schon zugestimmt. Dann werden eben die Kröten geschluckt. - Meine Damen und Herren, auch in diesem Gesetz gibt es einige davon, wie fraktionsübergreifend in der Beratung festgestellt wurde. Unter anderem gibt es kein Kündigungsrecht, es gibt keinen Einfluss des Landes auf die Rechts- und Fachaufsicht, ebenso nicht auf die beauftragte Körperschaft, den Bilgenentwässerungsverband, und auch auf die Kosten gibt es kaum Einwirkungsmöglichkeiten; immerhin sind die Kosten dann zunächst aber geringer als vorher.
Meine Damen und Herren, wir Linken werden uns deshalb bei der Abstimmung enthalten, aber selbstverständlich die vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken mittragen.
Ebenfalls zu dem Thema hat sich jetzt Herr Kollege Wenzel von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gemeldet. Bitte schön!
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich möchte noch einmal auf die verfassungsrechtlichen Bedenken hinweisen, die der GBD bei der Gesetzesberatung geltend gemacht hat.
Wir haben in dem Bericht zu diesem Gesetz gemeinsam eine Formulierung verfasst, die darauf hinweist, dass einige Teile dieses Staatsvertrags schon mit dem Beschluss hinfällig sind und dass darüber hinaus dieser Staatsvertrag keine Kündigungsmöglichkeiten enthält. Das zeugt von der Sorgfalt, die man im Umweltministerium gepflegt hat, als dieser Gesetzentwurf erarbeitet wurde. Wir halten das für höchst bedauerlich und werden uns daher bei diesem Punkt enthalten.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann ist der Empfehlung bei einigen Enthaltungen gefolgt worden.
Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über den Beitritt des Landes Niedersachsen zur rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts „Dataport“ - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/2496 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 16/2951 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/2974
Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass dieses Gesetz ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. - Ich höre keinen Widerspruch.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist das einstimmig so beschlossen worden.
Zweite Beratung: Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Landesvergabegesetzes - Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/2512 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Drs. 16/2952 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/2975
Ich eröffne die Beratung. Zunächst hat sich Frau Kollegin Weisser-Roelle von der Fraktion DIE LINKE zu Wort gemeldet. Bitte schön!
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die in der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses empfohlene Ablehnung unserer Gesetzesnovelle zum Landesvergabegesetz wäre kein guter Tag für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Niedersachsen.
Da die öffentliche Hand einer der wichtigsten Auftraggeber für die Privatwirtschaft ist, halten wir es für nötig, die Vergabe öffentlicher Aufträge an sozialen und ökologischen Standards auszurichten. Es darf nicht zugelassen werden, dass mit öffentlichen Geldern Lohndumping, Kinderarbeit oder vermeidbare Umweltzerstörungen finanziert werden.
Meine Damen und Herren, ich fasse noch einmal die Kernforderungen, die in der vorgelegten Novelle zum Landesvergabegesetz enthalten sind, zusammen: Einhaltung der EU-Kernarbeitsnormen, eine umweltverträgliche Beschaffung und bei gleichwertigen Angeboten eine bevorzugte Vergabe an Firmen, die z. B. Ausbildungsplätze bereitstellen. Vor allem aber schafft unser Gesetzentwurf mehr Gerechtigkeit.
In Niedersachsen müssen immer mehr Menschen zu Niedrig- oder Hungerlöhnen arbeiten. Wir sagen, Leistung muss sich lohnen. Aber Leistung lohnt sich nur, wenn sie auch gut entlohnt wird. Von der Arbeit muss man - Frau natürlich auch - leben können. Dafür steht die Linke in Niedersachsen.
Wir wollen daher, dass bei Ausschreibungen und Vergabeentscheidungen des Landes Niedersachsen einschließlich nachgeordneter Einrichtungen und landeseigener Unternehmen von den Auftragnehmern Mindestentgelte für ihre Beschäftigten verlangt werden. Das könnte u. a. in den Bereichen Wäscherei, Wachdienste, Gartenpflege usw. relevant sein. Damit könnten zumindest Löhne erreicht werden, die ein Leben ohne Transferleis
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Würde hat ihren Wert und Arbeit ihren Preis. Darum ist aus unserer Sicht die Konkretisierung unserer Forderung nach einem Mindestlohn im Landesvergabegesetz nötig.
Dass CDU und FDP aus ideologischen Gründen einen Mindestlohn ablehnen, überrascht mich nicht. Dass aber auch die SPD diesen von den Linken vorgeschlagenen Weg nicht mitgeht, das überrascht allerdings schon.
Zur Erinnerung, liebe Kolleginnen und Kollegen: In Berlin und in Brandenburg, beides von der SPD und den Linken geführte Länder, wurde der Mindestlohn in den Landesvergabegesetzen festgeschrieben.