Protokoll der Sitzung vom 11.11.2010

Aus der Berichterstattung in den Medien geht hervor, dass die Landesregierung erwägt, ihre Trägeranteile an öffentlichen Versicherungen zu verkaufen und vorher durch eine Umwandlung von Gewährträgerrechten in „vollwertige Trägerrechte“ - so NWZ online - dafür die rechtlichen Voraussetzungen schaffen zu lassen. Auch für diese Umwandlung würde das Land dann von den Versicherungsunternehmen Geld verlangen. In den Berichten wird hinsichtlich möglicher Einnahmen des Landes aus den Umwandlungsgebühren und der anschließenden Veräußerung von Landesanteilen von einer hohen dreistelligen Millionensumme gesprochen.

Unstrittig ist, dass die gute finanzielle Ausstattung der vier öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen in Niedersachsen Resultat der soliden Arbeit dieser Institute in den vergangenen Jahrzehnten ist und ihr Vermögen letztlich aus den Einzahlungen ihrer niedersächsischen Kunden in diesen Jahrzehnten resultiert. Angesichts der nach wie vor bestehenden Gefahren in den Finanzmärkten ist nach Auffassung vieler Experten eine Schwächung der Kapitalbasis aus Sicht ihrer Kunden nicht zu verantworten.

(Beifall bei der LINKEN)

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Wie begründet die Landesregierung, dass das Land, das sich niemals durch Einlagen oder sonstige Geldzufuhr am Aufbau dieser Versicherungen beteiligt hat, durch die Umwandlung von Gewähr

trägerrechten in verkaufbare Rechte das Recht erwerben kann, dafür Geld zu kassieren?

2. Welche der vier niedersächsischen öffentlichen Versicherer - VGH, ÖB, ÖVO und OF - wären von den Überlegungen der Landesregierung zur Umwandlung ihrer Strukturen betroffen?

3. Welche Auswirkungen auf die Kapitalausstattung der betroffenen Institute und die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten hätte aus der Sicht der Landesregierung eine - wie auch immer rechtlich begründete - Umschichtung von Geldmitteln aus den Reserven der öffentlichen Versicherungen in die Kassen des Landes?

(Beifall bei der LINKEN)

Ich erteile Herrn Minister Möllring das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst darf ich mich beim Parlament, insbesondere bei den Parlamentarischen Geschäftsführern, dafür bedanken, dass es möglich war, diese Dringliche Anfrage heute Nachmittag zu beantworten. Wie Sie wissen, war ich bei der Finanzministerkonferenz. Dort standen das Jahressteuergesetz, die Bankenabgabe und anderes auf der Tagesordnung. Deshalb: Vielen Dank, dass ich dorthin fahren durfte.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, vorab darf ich klarstellen: Niedersachsen und insbesondere die Landeshauptstadt Hannover haben sich in den vergangenen Jahren zum bedeutendsten Versicherungsstandort Deutschlands entwickelt. Die öffentlich-rechtlichen Versicherungen verfügen mit ihrer Marke, ihrer regionalen Verankerung und ihrer Kundennähe über wesentliche Wettbewerbsvorteile im hart umkämpften Markt.

Diese Vorteile müssen wir weiter erhalten und stärken. Dazu ist auch die Klärung der komplizierten und schwierigen Rechtslage notwendig. Der Handlungsspielraum der öffentlich-rechtlichen Versicherungen muss erweitert werden. Gleichzeitig sind ihre Stärken zu erhalten.

Um dies zu erreichen, werden mit allen öffentlichen Versicherungen seit einigen Jahren Gespräche geführt. Die Bereitschaft zu diesen Gesprächen ist dankenswerterweise auf allen Seiten deutlich vorhanden.

(Björn Thümler [CDU]: Sehr gut!)

Ich darf etwas zu den Fakten ausführen. In Niedersachsen gibt es sieben auf dem Gesetz über die öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen in Niedersachsen - abgekürzt: NöVersG - basierende öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen, die in vier Gruppen auf dem Markt agieren. In der Reihenfolge der Höhe des Beitragsaufkommens sind das die VGH, die Öffentliche Versicherung Braunschweig, die Öffentlichen Versicherungen Oldenburg und die Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse.

Diese sieben Versicherungsunternehmen sind Anstalten des öffentlichen Rechts. Ihre Rechtsgrundlagen sind in dem bereits erwähnten Gesetz über die öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen in Niedersachsen und in den jeweiligen Satzungen festgelegt.

Die Unternehmen sind Vertriebspartner der niedersächsischen Sparkassenorganisation, und sie sind in ihren jeweiligen Regionen Marktführer.

Das Land Niedersachsen hält Trägerrechte an der Öffentlichen Versicherung Braunschweig, nämlich 12,5 %, und den Öffentlichen Versicherungen Oldenburg, und zwar 10 %.

Folgende Problematik stellt sich uns: Nach der derzeitigen Rechtslage haben die Träger der Versicherungen keine vollwertigen Eigentümerpositionen. Sie verfügen zwar z. B. über Gremienbesetzungsrechte und erhalten eine Verzinsung ihres eingezahlten Kapitals, werden aber nicht am Unternehmensgewinn oder an Liquidationserlösen beteiligt.

Die Träger befinden sich damit in einer einzigartigen Rechtsposition, die die Handlungsfähigkeit der Unternehmen beschränkt, wenn es um eine strukturelle Fortentwicklung geht. Ohne vollwertige Eigentümerrechte kann z. B. nicht über eventuelle Kooperationen entschieden werden.

Bei der Verabschiedung des NöVersG im Jahre 1993 wurde dieses Problem bewusst außen vor gelassen und auf eine Zuordnung von Eigentumsrechten verzichtet. Die terminlichen Vorgaben zur Verabschiedung dieses Gesetzes waren durch die EU-Richtlinie zur Abschaffung der Gebäudefeuerversicherungsmonopole - das ist die Dritte Richtlinie Schadenversicherung der EU - zu eng, um hier eine für alle tragbare Lösung zu gestalten.

Eine mögliche Lösung könnte Folgendes sein: Mit der Unterstützung eines externen Beraters hat die Niedersächsische Landesregierung eine rechtliche Lösung erarbeitet, die die Aufwertung der bisheri

gen Trägerrechte zu vollwertigen Eigentümerrechten ermöglicht. Das setzt natürlich einen Beschluss des Niedersächsischen Landtages voraus. Zudem ist diese Aufwertung, um EU-rechtskonform zu sein, zu vergüten. Ähnlich wie bei den UMTS-Lizenzen würde es sich ja um neu geschaffene Rechte handeln, die der Staat den Trägern der öffentlich-rechtlichen Versicherungen überträgt. Bestünde er nicht auf einem Ausgleich des wirtschaftlichen Wertes der neuen Rechte, würde der Staat gegen EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. Noch einmal darf ich zur Verdeutlichung sagen: Die Träger müssten diesen Ausgleich leisten, nicht die Versicherungsunternehmen selber.

Wie soll es weitergehen? - Das ist noch nicht entschieden. Wie die Zukunft der öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen konkret gestaltet werden kann, wird derzeit vom Niedersächsischen Finanzministerium mit den Unternehmen und deren Trägern im Interesse der Unternehmen, der Arbeitnehmer und der dahinter stehenden Regionen eingehend erörtert. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen und wird sicherlich noch weiter vertieft werden müssen, bevor die Landesregierung dem Landtag einen mit allen betroffenen Versicherungsunternehmen und Trägern im Konsens entwickelten Gesetzentwurf vorlegen kann. Selbstverständlich gehört dazu, dass die betroffenen Arbeitnehmervertreter der Unternehmen einbezogen werden. Ein erstes Gespräch mit Arbeitnehmervertretern ist für den 17. November 2010 vorgesehen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1 darf ich auf die Vorbemerkungen verweisen.

Zu Frage 2: Es ist nicht vorgesehen, eines der Versicherungsunternehmen von den Überlegungen auszunehmen.

Zu Frage 3: Aufgrund der in den Vorbemerkungen dargestellten Auswirkungen auf die Bilanzen der Versicherungsunternehmen würde die Schaffung und Übertragung weitergehender Trägerrechte keine Auswirkung auf die Kapitalausstattung der betroffenen Institute haben.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Dr. Sohn, Sie haben für die Fraktion DIE LINKE die erste Zusatzfrage. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe die Frage, welche Änderungen des Gesetzes über die öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen in Niedersachsen sich aus diesen Überlegungen im Einzelnen ergeben.

Herr Minister, bitte!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir das wüssten, hätte ich es Ihnen gern gesagt. Aber das ist natürlich das Ergebnis und das Ende des von uns im Moment durchgeführten Prozesses. Zunächst müssen wir mit den Trägern bzw. den Versicherungen die Gespräche führen. Deshalb kann ich Ihnen hierauf heute noch keine Antwort geben.

Vielen Dank. - Herr Dr. Sohn, Sie dürfen die zweite Zusatzfrage stellen. Bitte sehr!

Herr Möllring, gibt es seitens des Finanzministeriums Überlegungen, die darauf hinauslaufen, die Rechtslage in Niedersachsen in Richtung der Rechtslage hinsichtlich der öffentlichen Versicherungsunternehmen anderer Bundesländer anzupassen?

Bitte sehr, Herr Minister!

Nein, wir wollen eine niedersächsische Lösung finden.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Die nächste Frage stellt Herr Hagenah für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass der Herr Finanzminister gerade gesagt hat, die Kapitalausstattung der Versicherungsunternehmen würde durch die Transaktion nicht angegriffen, frage ich die Landesregierung, wie denn die Träger in die Lage versetzt werden könnten, einen höheren

dreistelligen Millionenbetrag aufzubringen. Das entbehrt doch bisher jeglicher Substanz.

(Dr. Gabriele Andretta [SPD]: Die Frage schmeckt ihm nicht!)

Herr Minister, bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das diskutieren wir ja gerade mit den Trägern. Wir haben ja ganz unterschiedliche Träger: von den Landschaften bis hin zu der öffentlichen Brandkasse, die ja auch Trägerrechte hat. Das muss mit allen Beteiligten jetzt diskutiert werden. Wir sind dort noch nicht am Ende der Diskussion. Wenn wir so weit sind, werden wir das selbstverständlich dem Landtag vortragen, weil wir ohne den Landtag sowieso nicht handlungsfähig sind.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Klein.

Ich frage die Landesregierung: Will sie und, wenn ja, wie will sie sicherstellen, dass die Schaffung vollwertiger Eigentümerträgerrechte nicht doch mittel- bis langfristig dazu führt, dass es zu einer Privatisierung der Versicherungen kommt?

Herr Minister für die Landesregierung, bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beabsichtigen, dem Landtag, wenn es so weit ist, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der gerade dieses verhindert.

Herr Dr. Sohn stellt für die Fraktion DIE LINKE die nächste Frage. Bitte!

Herr Möllring, sieht das Finanzministerium nach den bisherigen Überlegungen hinsichtlich der rechtlichen Bewertung der Trägerrechte der betroffenen vier Versicherungsgruppen Unterschiede, die sich nach der von der Landesregierung angestrebten Umwandlung der Gewährträgerrechte auf die Verwertbarkeit ihrer Trägeranteile auswirken