Herr Möllring, sieht das Finanzministerium nach den bisherigen Überlegungen hinsichtlich der rechtlichen Bewertung der Trägerrechte der betroffenen vier Versicherungsgruppen Unterschiede, die sich nach der von der Landesregierung angestrebten Umwandlung der Gewährträgerrechte auf die Verwertbarkeit ihrer Trägeranteile auswirken
würden? Machen Sie also Unterschiede hinsichtlich der Verwertbarkeit nach diesen Umwandlungen zwischen den vier Versicherungsgruppen bzw. ihren Trägern?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Problem ist, dass es den Begriff „Trägerrechte“ im Zivilrecht so nicht gibt. Wir sind der Meinung, dass sie zu vollen Eigentumsrechten aufgewertet werden müssen. Das ist auch nichts Neues. Im Sparkassengesetz haben wir das ja auch geregelt, und zwar gemeinsam. Als wir das - ich glaube, 2005 - im Landtag verabschiedet haben, haben wir festgestellt, dass die Sparkassen Eigentum der Kommunen sind, allerdings unveräußerliches Eigentum der Kommunen. Dem Landtag steht es frei, entsprechend zu entscheiden, und der Regierung steht es frei, einen entsprechenden Gesetzentwurf einzubringen.
(Zustimmung bei der CDU - Dr. Man- fred Sohn [LINKE]: Da würden Sie keine Unterschiede z. B. zwischen Oldenburg und Braunschweig ma- chen?)
Herr Dr. Sohn, das wäre dann Ihre fünfte Frage. Aber Sie haben noch Gelegenheit. - Zunächst Herr Jüttner, bitte sehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unterstellt, aber nicht zugestanden, dass die Landesregierung eine solide Finanzplanung macht, frage ich Sie, Herr Möllring:
Bei der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes für das Jahr 2011 haben Sie 300 Millionen Euro für Einnahmen aus Vermögensverkäufen veranschlagt. Können Sie ausschließen, dass das Thema „öffentliche Versicherungen“ in diesen 300 Millionen Euro auch nur irgendeine Rolle gespielt hat?
(Heinz Rolfes [CDU]: Er weiß aber nicht mehr, was er fragen soll! - Björn Thümler [CDU]: Er ist irritiert, weil das die sechste Frage wäre!)
Ich habe die Frage, ob auch in Zukunft für alle beteiligten Versicherungsgruppen gewährleistet werden wird, dass die Gewinne dieser Gruppen, die jetzt beispielsweise von der öffentlichen Versicherung Braunschweig teilweise an die NORD/LB abgeführt werden, weiterhin thesauriert werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, Sie haben sich eben versprochen; denn Gewinne, die an die NORD/LB abgeführt werden, können ja in Zukunft nicht wie bis jetzt thesauriert werden. Entweder kann ich Gewinne abführen - was aber im Moment nicht der Fall ist, sondern es wird eingezahltes Kapital verzinst. Aber aus dem Unternehmenserfolg - so hatte ich eben hier vorgetragen -, wird eben keine Dividende gezahlt, sondern das eingezahlte Kapital wird verzinst.
Der Sinn ist natürlich, die Versicherungen kapitalstark zu halten, und nicht, irgendwelche Ausschüttungen zu generieren.
am Anfang seines Beitrages darauf hingewiesen hat, dass mit der beabsichtigten Rechtsänderung den öffentlichen Versicherungen neue Handlungsspielräume eröffnet werden sollen, andererseits aber darauf hingewiesen wurde, dass durch gesetzliche Vorgaben bestimmte nicht erwünschte strukturelle Veränderungen verhindert werden sollen, frage ich die Landesregierung: Welche konkreten Perspektiven sollen sich für die öffentlichen Versicherungen aus dieser beabsichtigten Rechtsänderung ergeben?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir beobachten seit einiger Zeit zunehmend, dass sich an Niedersachsen vorbei und über Niedersachsen hinweg Kooperationen zwischen Versicherungen - seien sie öffentlich-rechtlich, seien sie privatrechtlich - zustande kommen, Niedersachsen dabei aber immer außen vor ist, weil niemand die Frage, wem die öffentlichen Versicherungen hier eigentlich gehören, vernünftig beantworten kann. Stattdessen kann immer nur gesagt werden, die Eigentumsrechte haben wir noch nicht definiert, da gibt es nur Trägerrechte. Damit kann natürlich kein anderer etwas anfangen.
Da sind wir uns alle einig, dass wir das jetzt auf neue Füße stellen müssen, die es eben auch ermöglichen, mit anderen zu kooperieren. Das heißt nicht „Veräußerungen“, sondern dass man die Stärke, die am Markt vorhanden ist, weiter wachsen lässt.
Herr Präsident! Vor dem Hintergrund, dass ausweislich der Geschäftsberichte die öffentlichen Versicherungen selbst im Krisenjahr 2009 in Niedersachsen sehr erfolgreich waren, frage ich die Landesregierung, welche Gründe derzeit für diese Veränderung sprechen, wenn es keinen wirtschaftlichen Bedarf gibt. Oder ist von irgendeiner Seite das Interesse an einer solchen Änderung der
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Über die Zukunft denkt man am besten nach, wenn man wirtschaftlich stark ist, und nicht in Krisensituationen, wenn andere über die Zukunft von einem selber nachdenken. Deshalb sind wir in die Gespräche mit den verschiedenen Versicherungen, mit den Trägern eingetreten. Der Wunsch kommt auch aus diesen Versicherungen. Sonst würden die mit uns ja keine Gespräche führen, außer dass sie eben kommen, aus Höflichkeit. Aber inhaltlich würden sie mit uns nicht reden. Sie würden schon kommen, wenn wir sie einladen würden, aber sie würden sagen: Wir haben jetzt keinen Bedarf, damit wollen wir uns jetzt inhaltlich nicht auseinandersetzen.
- Doch, von beiden. Es sind ja Versicherungen, die aus unterschiedlichen Gründen zum Teil vor 275 Jahren, glaube ich, in Braunschweig und anderswo gegründet worden sind. Die haben eine alte niedersächsische Tradition. Der Landesregierung muss daran gelegen sein, dass diese Versicherungsunternehmen weiterhin blühen, wachsen und gedeihen. Die Versicherungen haben natürlich das gleiche Interesse. So gesehen sind die Interessenlagen der Landesregierung - ich nehme an, auch des ganzen Landtags - und der Versicherungsunternehmen gleich gelagert.
Die nächste Frage stellt Herr Adler. Damit ist dann das Fragekontingent der Fraktion DIE LINKE erschöpft. Bitte sehr, Herr Adler!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben eben vom Herrn Minister gehört, dass die Umwandlung der Trägerrechte in Volleigentum für die Träger ziemlich teuer kommen wird. Ich frage die Landesregierung, wie eine
Landschaft das bezahlen soll, ohne dass sie wesentliche Abstriche an ihrer Kulturförderung machen müsste.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diese Fragen stellen wir uns im Moment auch, und deshalb sprechen wir ja mit allen Trägern.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, inwieweit bei diesen Gesprächen die Sicherung der Arbeitsplätze der Beschäftigten in Niedersachsen im Vordergrund steht und inwieweit der öffentlich-rechtliche Finanzverbund dadurch gestärkt werden soll.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die weitere wirtschaftliche Stabilisierung der öffentlichen Versicherungen ist das Ziel. Starke Versicherungen haben eben auch sichere Arbeitsplätze. Ich sagte am Anfang schon, dass Niedersachsen in den letzten Jahren der bedeutendste Versicherungsstandort in Deutschland geworden ist. Das gilt es zu erhalten. Und weil wir dieses im Auge haben, sprechen wir am 17. November auch mit den Arbeitnehmervertretern.
Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung nach dem Markt. Herr Minister, Sie haben diese Frage in den vorangegangenen Antworten schon teilweise beantwortet. Ich komme trotzdem noch einmal darauf zurück. Sind es nicht auch die wettbewerblichen Rahmenbedingungen, die dazu
zwingen, über die Strukturen im Bereich der öffentlichen Versicherung nachzudenken, zumal der Wettbewerbsdruck im Versicherungswesen nicht nur national, sondern auch international zunimmt?