Ich will noch eine letzte Bemerkung zum Bereich Umweltpolitik machen. Herr Wenzel, als Vorsitzender des Fachausschusses, Sie sind ja auch Umweltpolitiker.
Ich möchte an dieser Stelle zwei statistische Werte anführen: In Niedersachsen recycelt jeder Bürger im Durchschnitt - ob Greis oder Baby - 75,5 kg Altpapier pro Jahr. Im Landkreis Lüchow
Dannenberg sind es nur 60 kg. Deswegen kämpfe ich an dieser Stelle auch für die Umwelt, meine Damen und Herren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen zu Tagesordnungspunkt 17 vor. Damit ist die Beratung zu diesem Punkt beendet.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist so beschlossen worden.
Wir setzen die Sitzung um 15 Uhr mit Tagesordnungspunkt 18 fort und gehen jetzt in die Mittagspause.
Einzige (abschließende) Beratung: Deutsches Umweltgesetzbuch im Einklang mit Ökonomie und Ökologie gestalten - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/116 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz - Drs. 16/205
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wo sind eigentlich die Grünen? Es geht doch um das Umweltgesetzbuch. Das ist interessant.
Im Laufe der Ausschussberatungen wurde uns immer wieder vorgehalten, es mache keinen Sinn, in einem so frühen Stadium der Gesetzgebungsvorbereitung - es gebe nur einen ersten internen Referentenentwurf - das Ganze hier überhaupt im
Landtag zu thematisieren. Inzwischen, seit dem 23. Mai, liegt der überarbeitete Gesetzentwurf zur Länderbeteiligung vor. Das, was wir befürchtet haben, hat sich bewahrheitet. Es war sehr richtig, dass wir sehr frühzeitig auf den Referentenentwurf reagiert und ihn auf die Agenda gesetzt haben. Denn der Entwurf, den wir jetzt kennen, richtet sich gegen die Interessen des Landes Niedersachsen, er richtet sich gegen die Interessen der Menschen, die in diesem Land leben, er richtet sich gegen die Menschen, die hier arbeiten und wirtschaften, und er beschwört gleichzeitig zusätzliche Konflikte zwischen dem Umweltschutz auf der einen Seite und Menschen auf der anderen Seite herauf. Das heißt, der Entwurf leistet dem Umweltschutz einen Bärendienst.
Sehr geehrte Damen und Herren, damit kein Missverständnis entsteht: Es besteht Einigkeit darin, dass es sinnvoll ist, das Umweltrecht auf Bundesebene in einem einheitlichen Umweltgesetzbuch zusammenzufassen. Es muss in Deutschland Schluss sein mit der Zersplitterung umweltrechtlicher Vorschriften.
Sehr viel weniger gut ist aber die Gangart, mit der der Bundesumweltminister diese Aufgabe wahrnimmt. Gut gemeint ist eben oftmals nicht gut gemacht. Die Kriterien, die man an dieses Projekt eines einheitlichen UGB anlegen müsste, nämlich Gesetzesklarheit zu schaffen, Entbürokratisierung zu schaffen - das war das Kernanliegen, das damit verbunden war -, Vereinfachung und Transparenz zu schaffen und das Gebot der Nachhaltigkeit, also die Berücksichtigung sowohl ökologischer als auch ökonomischer und sozialer Interessen in Einklang zu bringen, sind mit dem Referentenentwurf, der jetzt vorgelegt wurde, nicht erfüllt.
Meine Damen und Herren, an die Adresse von Sigmar Gabriel, als Ostfriese gesagt: So geiht dat nich. Da mok wi nich mit! - Ganz klare Kante.
Wir fordern erstens eine umfassende Länderbeteiligung. Jetzt haben wir knapp drei Wochen Zeit. Daher war es auch wichtig, dass wir so frühzeitig in die Beratung eingestiegen sind. Ansonsten wäre die Vorbereitung eines so umfassenden Projektes nämlich gar nicht mehr möglich gewesen. Offensichtlich soll hier einiges durch die „kalte Küche“ versucht werden.
Der jetzt vorgelegte Entwurf wird diesen Punkten nicht gerecht. Um das deutlich zu machen: In das Umweltgesetzbuch I werden unverändert neue Rechtsbegriffe eingeführt, die Unklarheiten und nicht Klarheit schaffen. Die Breite der Gewässerrandstreifen ist jetzt zwar nicht mehr auf 10 m, sondern auf 5 m festgelegt, aber, sehr geehrte Damen und Herren, in der Konsequenz heißt das immer noch, dass Zehntausende Hektar aus der Bewirtschaftung genommen werden sollen.
- Selbstverständlich ist das so. - In einer Zeit, in der wir darüber diskutieren, dass wir Flächenkonkurrenz zwischen Energiepflanzenproduktion und Nahrungsmittelproduktion haben, in der wir eher versuchen, Flächen wieder zurückzuholen, versucht Herr Gabriel genau das Gegenteil. Das werden wir nicht mitmachen.
Viertens ist in § 68 des Umweltgesetzbuches III nach wie vor das Vorkaufsrecht für Grundstücke zugunsten des Naturschutzes vorgesehen.
Fünftens ist in § 5 des UGB III nach wie vor eine problematische Regelung zur guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft vorgesehen.
Sechstens ist nach wie vor die Eingriffs- und Ausgleichsregelung unverändert. Das heißt, unserem Kernanliegen neben den genannten Punkten, dass wir zu einer Stärkung, möglichst Gleichsetzung der Ersatzgeldzahlung kommen, ist hier nicht Rechnung getragen worden.
Ich will einige weitere Beispiele nennen, die in den letzten Tagen in der Diskussion dazugekommen sind.
Ich halte es für höchst problematisch, die Sicherung des ordnungsgemäßen Wasserabflusses nicht mehr als Kernanliegen in das UGB aufzunehmen.
Das bedeutet, dass ein seit Jahrhunderten zentraler Bestandteil der Gewässerunterhaltung hier mal eben in die Pflicht zur Pflege und Entwicklung der
Gewässer umgewandelt werden soll. Das kann nachhaltige Konsequenzen für die Finanzierung der Gewässerunterhaltung haben. Das muss den handelnden Personen klar sein.
Nächstes Beispiel: In § 24 UGB III ist das Ziel formuliert, 75 % der Nationalparke von jeglicher Nutzung freizuhalten. Das bedeutet für den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer nachhaltige negative Konsequenzen für die Fischerei, für den Tourismus und im Übrigen auch für die Deichsicherheit, über die wir hier schon oft diskutiert haben. Es kann beispielsweise zu erhöhten Schwierigkeiten bei der Bewirtschaftung des Deichvorlandes kommen, im Klartext: zu einer Erschwerung der Bewältigung des Problems des Teeks und damit zu einer Gefährdung unserer Küstendeiche. Das werden wir ebenfalls nicht mitmachen. Wir werden das zu verhindern wissen.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir erwarten, dass bei der Zusammenfassung des Bundesumweltrechts in einem einheitlichen Umweltgesetzbuch eine Zusammenfassung bestehender Gesetze und keine Verschärfung durch die „kalte Küche“ vorgenommen wird.
Wir erwarten Rechtssicherheit für die niedersächsischen Landwirte, für die Fischer, für die Kommunen und für die Unternehmen.
Wir erwarten, dass gegebene Zusagen erfüllt werden. Das heißt beispielsweise, dass das Fachrecht Tierschutz, Pflanzenschutz, Jagdrecht, Forstrecht, Fischereirecht etc. auch in Zukunft Vorrang vor den Vorschriften des Umweltgesetzbuchs haben muss.
Deshalb, meine Damen und Herren, bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. Denn wir brauchen ein nachhaltiges deutsches Umweltgesetzbuch im Einklang mit Ökonomie und Ökologie, wir brauchen ein modernes, kooperatives Umweltrecht im Einklang mit den Anforderungen von Nahrungsmittelproduktion und Klimapolitik, und wir brauchen ein klares, vollzugsfreundliches und transparentes Umweltrecht. Der vorliegende Entwurf wird dem nicht gerecht, und darum gehört er in die vorhin viel zitierte blaue Tonne.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das war ein schöner Beitrag, Herr Thiele. Es war vor allen Dingen etwas ganz Neues. Das, was Sie da eben aufgezählt haben, steht alles nicht in Ihrem Antrag.
Ich will das einmal aufschlüsseln. Donnerstag, 27. Mai, 11 Uhr - man könnte sagen „high noon“ -: Sondersitzung des Agrarausschusses. - Man könnte ja denken, das muss etwas ganz Wichtiges sein, wenn ein mitberatender Ausschuss zu einer Sondersitzung zusammenkommt. Das ist ja schon etwas Erstaunliches. Das kommt nicht so häufig vor. Und das Ganze nur acht Tage nach den Beratungen im federführenden Ausschuss. Da wollten die Regierungsfraktionen das mitberaten, was längst nicht mehr Sachstand ist; denn in dem Entwurf, der jetzt Beratungsgrundlage ist, steht das alles nicht mehr drin, was Sie hier noch beklagen.