Protokoll der Sitzung vom 21.01.2011

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Zuruf von Olaf Lies [SPD])

- Ich sagte doch, Herr Lies, wenn es nicht funktioniert, müssen wir über andere Wege nachdenken. Darin sind wir uns doch einig.

Abschließend Folgendes: Der allerbeste Schutz vor Dumpinglöhnen ist eine hinreichende Qualifikation unserer Arbeitnehmer. Nur wer wirklich ausreichend qualifiziert ist, der kann sich auf Dauer vor Ausbeutung durch Dumpinglöhne schützen.

Ich denke, wir sollten unsere Wirtschaft, die nach Fachkräften dürstet, durch qualifizierte Arbeitnehmer und deren Qualifikation stützen, anstatt sie durch völlig unüberlegte Eingriffe in das Tarifsystem zu behindern.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herzlichen Dank. - Es liegen drei Wortmeldungen für eine Kurzintervention vor. Zunächst die Fraktion DIE LINKE. Frau Kollegin Weisser-Roelle hat für eineinhalb Minuten das Wort.

Schönen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Toepffer, im Gegensatz zu Ihnen und vielen anderen hier habe ich viele Jahre in der Produktion gearbeitet. Ich weiß, wovon ich spreche.

(Ernst-August Hoppenbrock [CDU] und Hans-Werner Schwarz [FDP]: Ich auch!)

Bei Leiharbeitern oder befristet Beschäftigten, die in einem hoch qualifizierten Bereich in der Industrie arbeiten, müssen wir nicht darüber streiten, ob sie 3 Euro, 4 Euro oder 5 Euro bekommen. Die werden gleich mit den entsprechenden Qualifikationen eingestellt und bekommen die Entlohnung, die in dem Bereich gültig ist.

Ein Mindestlohn hingegen ist für Leiharbeiter in solchen Branchen erforderlich, in denen es nur kurze Anlernzeiten gibt. Ansonsten, wie gesagt, würden ohnehin nicht nur 5 Euro oder 6 Euro gezahlt. Kurze Anlernzeiten - das ist in fast allen Tarifverträgen so definiert - sind Anlernzeiten zwischen vier Tagen und einer Woche. Über diese Menschen sprechen wir, nicht über die, die zwei oder drei Monate angelernt werden müssen. Es geht um die Menschen, die nur eine kurze Anlernzeit benötigen, so wie sie in den entsprechenden Tarifverträgen definiert ist.

(Beifall bei der LINKEN und bei den GRÜNEN - Ursula Helmhold [GRÜ- NE]: Die Frau weiß, wovon sie spricht!)

Herr Toepffer, Sie sagen, das Beste ist eine gute Qualifikation. - Ich sage: Wenn Sie nach einem Studium in die Fleischerei gehen, nützt ihnen ihre Qualifikation rein gar nichts.

Uns geht es um die Menschen mit einer kurzen Anlernzeit. Für sie brauchen wir den Mindestlohn.

(Beifall bei der LINKEN und Zustim- mung bei der SPD und bei den GRÜ- NEN)

Die nächste Kurzintervention kommt von der SPDFraktion. Herr Kollege Lies hat das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Toepffer, ich finde es schon erstaunlich, welches Bild Sie von Beschäftigung in der Leiharbeit haben. Vielleicht kennen Sie dort wirklich niemanden, vielleicht lesen Sie nur bestimmte Fachzeitungen.

Die Vorstellung, das Beschäftigungsverhältnis in der Leiharbeit sei immer ein langes Beschäftigungsverhältnis und man würde nicht ständig wechseln, ist absurd. Genau das passiert doch! Innerhalb kürzester Zeit, sobald die Auftragslage etwas nach unten geht, wird man entlassen. Unbefristete Beschäftigung von Leiharbeitern? - Solche „unbefristeten“ Beschäftigungen dauern allenfalls drei oder fünf Monate. Ist das Ihr Bild von unbefristeter Beschäftigung? - Das passt doch überhaupt nicht zusammen.

Sie müssen einmal mit den Menschen reden! Dann merken Sie, wie viele von denen hoch qualifiziert sind und dass es gerade nicht so ist, wie Frau König dargestellt hat, dass Leiharbeit deren einzige Chance ist, wieder in den Arbeitsmarkt zu gelangen.

Wissen Sie, was ich glaube? - Ich glaube, Sie haben sich von einer Tatsache verabschiedet. Sie glauben nicht an Vollbeschäftigung hier in Deutschland.

(Zuruf von der CDU: Selbstgerecht! - Weitere Zurufe von der CDU)

Stattdessen wollen Sie mit Ihrer Politik dafür sorgen, dass die große Reserve mit den billigen Löhnen, die Sie immer wunderbar als Konkurrenz einbringen können, irgendwie erhalten bleibt, damit der Druck auf die Beschäftigten hier in Deutschland immer größer wird. Das ist Ihre Politik. Die ist nicht sozial, die ist verwerflich.

(Beifall bei der SPD, bei den GRÜ- NEN und bei der LINKEN - Zurufe von der CDU)

Die nächste Kurzintervention auf den Kollegen Toepffer kommt vom Kollegen Hagenah von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Auch Sie haben anderthalb Minuten.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Toepffer, auch wenn mir Ihre Rede größtenteils gefallen hat, muss ich feststellen, dass Sie das wesentliche Thema, das mit den Anträgen, über die wir heute reden, aufgegriffen wird, gerade nicht angesprochen haben, nämlich was passiert, wenn am 1. Mai die Freizügigkeit für die genannten Staaten eintritt.

(Zuruf von der CDU: Das hat er doch gesagt!)

- Nein.

Dann haben wir nämlich das Problem, dass die Tarifverträge, die bei uns gelten, leider keine Wirkung entfalten und die darin festgelegten Mindestlöhne deshalb nicht greifen. Vielmehr können die Arbeitnehmer aus den genannten Staaten zu den geringeren Löhnen ihres Herkunftslandes bei uns arbeiten. Etwas anderes gilt nur, wenn wir bei uns einen allgemein verbindlichen Mindestlohn beschließen.

Dieses Problem, Herr Toepffer, haben Sie nicht bearbeitet. Deshalb ist es so dringend, dass wir einen allgemein verbindlichen Mindestlohn hinbekommen bzw., wenn wir das nicht schaffen, dass wir parteiübergreifend zumindest dafür sorgen, dass unsere Branchen vor dieser Entwicklung, die ab dem 1. Mai 2011 auf uns zukommt, möglichst geschützt werden. Da ist keine Schwächung, sondern eine Unterstützung der Gewerkschaften in unserem Land.

(Beifall bei den GRÜNEN, bei der SPD und bei der LINKEN)

Danke schön. - Herr Toepffer kann auf alle drei Kurzinterventionen antworten. Aber er hat auch nur anderthalb Minuten.

Herr Hagenah, zunächst einmal freut es mich, dass Sie zugehört haben und wir beide in der Lage sind, sachlich miteinander zu diskutieren.

Ich sage es noch einmal deutlich: Ich bin überzeugt, dass im AÜG in Kürze eine Lohnuntergrenze eingeführt wird, zumindest für den Bereich der Zeitarbeit. Wir werden erleben, dass damit ein Großteil der Probleme bereits gelöst ist. Wenn wir merken, dass das nicht ausreicht, werden wir an weiteren Stellen nachjustieren.

Frau Weisser-Roelle, wie viele Hochschulabsolventen in der Fleischindustrie arbeiten, weiß ich nicht. Aber dass es viele sind, kann ich mir in der Tat nicht vorstellen.

Herr Lies, Ihnen möchte ich nur eines sagen: Ich glaube wirklich daran, dass wir in der Bundesrepublik Deutschland Vollbeschäftigung erreichen werden - zumindest unter der Regierung, die wir jetzt haben, nachdem Ihre Truppe 5 Millionen Arbeitslose produziert hat. Da sind wir auf dem besten Weg!

(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Nun hat für die Landesregierung Herr Minister Bode das Wort. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist gut und wichtig, dass ab dem 1. Mai 2011 auch in Deutschland die volle Freizügigkeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus den Staaten gilt, die im Jahr 2004 der Europäischen Union beigetreten sind. Ich sehe darin auch wesentlich mehr Chancen als Risiken.

Gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und angesichts der Diskussion beispielsweise um den Fachkräftebedarf im Pflegebereich sowie um die saisonalen Arbeitskräfte in der Landwirtschaft und in der Gastronomie brauchen wir die Zuwanderung von Arbeitskräften. Sie können uns als wichtiges Fachkräftepotenzial helfen, und sie sollten uns deshalb auch herzlich willkommen sein.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Befürchtungen vieler Menschen, dass die Zuwanderung negative Folgen haben wird, sind auch mir sehr wohl bekannt. Diese Befürchtungen haben sich in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die ihre Arbeitsmärkte bereits früher geöff

net haben, bisher allerdings als unbegründet erwiesen.

Studien führender Forschungsinstitute wie beispielsweise dem IAB kommen vielmehr zu dem Schluss, dass für Deutschland durch die Öffnung der Arbeitsmärkte positive Effekte zu erwarten sind. Dies soll insbesondere auch für unser Bundesland gelten. In Niedersachsen haben wir nämlich einen hohen Bedarf an saisonaler Beschäftigung. Allein im Jahr 2009 hatten wir insgesamt fast 50 000 ausländische Saisonarbeitskräfte. Von ihnen waren rund 48 000 in der Landwirtschaft und 1 400 im Hotel- und Gaststättengewerbe beschäftigt.

Aufgrund der Saisonabhängigkeit dieser Branchen wird es auch in Zukunft vor allem eine saisonale Beschäftigung von Zuwanderern aus osteuropäischen Beitrittsstaaten geben. Diese wird sich jedoch nicht mehr starr an der bislang geltenden maximalen Beschäftigungsdauer von sechs Monaten orientieren müssen. Deshalb wird besonders, aber nicht nur, die Landwirtschaft von der vollständigen Arbeitnehmerfreizügigkeit profitieren. Insgesamt erwarte ich durchaus positive Wachstumsimpulse für unsere Wirtschaft.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in den Entschließungsanträgen, über die wir gerade diskutieren, wird dieser Effekt aber gar nicht thematisiert. Diese Anträge befassen sich allein mit den von Ihnen unterstellten Gefahren eines vermeintlich ruinösen Lohnunterbietungswettbewerbs, einer vermeintlichen weiteren Ausweitung von Dumpinglöhnen zulasten der deutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und vermeintlicher sozialer Verwerfungen, die sich daraus aus Ihrer Sicht ergeben.

Um diese vermeintlichen Gefahren abzuwenden, fordern Sie einen gesetzlichen, allgemein verbindlichen, branchenübergreifenden Mindestlohn. Zusätzlich wollen Sie, dass, gleichsam doppelt gemoppelt, Tarifverträge leichter für allgemein verbindlich erklärt werden können sollen.

Aus meiner Sicht liegt hier eine Überreaktion der Opposition vor. Woher, meine sehr geehrten Damen und Herren, wollen Sie eigentlich wissen, dass die Schreckensszenarien, die die Opposition an die Wand malt, tatsächlich eintreten? Sie können doch nicht einfach so tun, als sei das, was Sie hier behaupten, sicher.

Eine von der Europäischen Union in Auftrag gegebene Studie zur Arbeitnehmerfreizügigkeit und

ihren Folgen aus dem Jahr 2009 kommt nämlich zu einem ganz anderen Ergebnis. Danach wird in Zielländern wie z. B. Deutschland, die die Übergangsfristen bis zur Einführung der Arbeitnehmerfreizügigkeit aufrechterhalten haben, die Öffnung der Arbeitsmärkte nach der Herstellung der Freizügigkeit gerade nicht zu schwerwiegenden Beeinträchtigungen der Arbeitsmärkte und der Wohlfahrt der inländischen Bevölkerung führen.

Bitte nehmen Sie auch einmal zur Kenntnis, was die Forscher des IAB Ende 2009 hinsichtlich der Auswirkungen der Freizügigkeit auf das Lohnniveau in Deutschland gesagt haben. Sie sagen: Die hiesigen Arbeitskräfte werden im Gegensatz zu den Zuwanderern zumindest langfristig durch höhere Löhne profitieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, deshalb brauchen wir das schwere Geschütz eines gesetzlichen, allgemein verbindlichen, branchenübergreifenden Mindestlohns nicht.