Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, welche Staatsanwaltschaft sollte denn zukünftig Vollstreckungsbehörde sein: die Staatsanwaltschaft am Ort des Ursprungsgerichts oder die Staatsanwaltschaft am Ort der Maßregelvollzugseinrichtung?
Ausschlaggebend ist das Gesetz und nicht die Frage, welche Staatsanwaltschaft es sein sollte. Und nach dem Gesetz ist es so, dass es die Staatsanwaltschaft am Sitz der Maßregelvollzugseinrichtung ist - bis auf wenige Ausnahmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass die Ministerin in ihren Ausführungen klargemacht hat, dass auch Straftäter ausländischer Herkunft im Maßregelvollzug untergebracht sind, die teilweise sogar keine Sprachkenntnisse ihres Heimatlandes besitzen, frage ich die Landesregierung: Ist es möglich, dass diese Personen trotz des Verbüßens ihrer Strafe im Maßregelvollzug danach in ihre Heimatländer abgeschoben werden?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Abschiebung ist während der Zeit des Maßregelvollzugs genauso wenig möglich wie während der Zeit des normalen Vollzugs, weil es ein Abschiebungshemmnis ist. Nach der Entlassung gelten natürlich wieder die gleichen Regeln,
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Gibt es eine Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen des Maßregelvollzugs und den Ausländerbehörden dahin gehend, dass z. B. der richtige Zeitpunkt der Bekanntgabe von belastenden ausländer- bzw. aufenthaltsrechtlichen Verfügungen abgestimmt wird?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum einen ist es, wie gesagt, so, dass die Zeit des Maßregelvollzugs Abschiebehemmnis ist. Das heißt, in der Zeit bedarf es keiner besonderen Abstimmung. Ansonsten ist es durchaus individuell, was an Absprachen zwischen den Ausländerbehörden und der jeweiligen Maßregelvollzugseinrichtung läuft. Einen Standard in dem Bereich gibt es nicht.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Ministerin, Sie haben in Beantwortung der Frage von Frau Kollegin Mundlos ausgeführt, dass beim Maßregelvollzug alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und es in diesem Bereich keine ungleiche Behandlung gibt. Sie haben des Weiteren in der Beantwortung der Ursprungsfrage ausgeführt, dass 165 Menschen ausländischer Herkunft derzeit in Niedersachsen im Maßregelvollzug sind. Da ist der Anteil Menschen ausländischer Herkunft - - -
Sie müssen jetzt zu der Frage kommen. Vorbemerkungen müssen kurz sein. Die Vorbemerkung haben Sie jetzt gemacht. Jetzt bitte Ihre Frage!
Vor dem Hintergrund, dass - 165 Personen - der Anteil der Menschen ausländischer Herkunft im Maßregelvollzug deutlich größer ist als im Strafvollzug insgesamt, frage ich die Landesregierung: Warum ist das so?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hatte eben ausgeführt, weil das von der Frage 1 umfasst war, wie hoch der jeweilige Anteil in den einzelnen Einrichtungen ist. Ich versuche gerade, das noch einmal schnell zu erfassen: Den absolut größten Anteil haben wir mit 16,28 % im Bereich des Maßregelvollzugszentrums in Brauel. Dort sind 21 Menschen nach § 64 untergebracht. Ansonsten lag der gesamte Anteil überwiegend unter 10 %. Ich sehe gerade: In Wunstorf haben wir 18,52 %, bei 20 nach § 63 Untergebrachten. Wenn ich mich recht erinnere, liegt der Anteil mit Migrationshintergrund in der Bevölkerung bei 20 % und darüber. Insofern würde ich sagen, dass Menschen mit Migrationshintergrund unterdurchschnittlich im Maßregelvollzug vorhanden sind.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, ob ein ausländischer Straftäter im Maßregelvollzug Lockerungen erhält, wenn ihm bekannt ist, dass er nach Verbüßung seiner Strafe direkt abgeschoben werden soll.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Soweit mir bekannt ist, werden, wenn bekannt ist, dass eine Abschiebung ansteht, keine Lockerungen mehr gewährt.
Danke, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir kennen die Struktur der psychiatrischen Versorgung im Strafvollzug und wissen daher auch um die Schwierigkeiten, die es bei Straffälligen gibt, wenn man mit kulturellen und mit sprachlichen Barrieren zu kämpfen hat. Daher frage ich die Landesregierung: Hält sie es für denkbar, dass die ausländischen Straftäter deswegen eher in den Maßregelvollzug kommen, bzw. welche Konsequenzen ziehen Sie daraus?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann nur noch einmal wiederholen: Ich gehe davon aus, dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind
(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN - Filiz Polat [GRÜNE]: Ja, die CDU hat was gegen Ausländer!)
und dass das eine Frage der Straftaten bzw. dessen ist, ob § 64 oder § 63 StGB anzuwenden ist. Das hat mit Migrationshintergrund ganz und gar nichts zu tun. Ich glaube, ich habe eben ausführen können, dass Menschen mit Migrationshintergrund unterdurchschnittlich häufig im Maßregelvollzug vorhanden sind.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Ottmar von Holtz [GRÜ- NE]: Dusselige Fragestellungen heu- te! - Gegenruf von Martin Bäumer [CDU]: Was war das denn für ein Kommentar?)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie beurteilen die niedersächsischen Maßregelvollzugseinrichtungen die Möglichkeit einer elektronischen Überwachung im Rahmen der Vollzugslockerungen? Hat die Landesregierung dazu ein Meinungsbild eingeholt?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir hatten hierüber schon mehrfach Diskussionen. Auf der Fachebene wird sehr deutlich gesagt, dass elektronische Fußfesseln im Fall von Lockerungen keinen Sinn machen, weil sie erstens niemanden daran hindern zu entkommen und zweitens entfernbar sind, was die Auffindbarkeit auch nicht verbessert.
Es gibt ein Angebot, das deutlich besser wirkt. Typischerweise werden Handys mitgegeben. Wir wissen: Im Fall von passiven Entweichungen konnte schon häufig ein Handykontakt hergestellt werden. In den meisten Fällen sind die in Lockerung befindlichen Patientinnen und Patienten durch die persönliche Ansprache freiwillig wieder in den Maßregelvollzug zurückgekommen. Das scheint mir eine sinnvollere Lösung zu sein.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Jens Nacke [CDU]: Aber die Handys können nicht weggelegt werden, oder was?)
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die nächste Zusatzfrage stellt der Kollege Holger Ansmann, SPD. Bitte!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung: Welche baulichen Sicherungsmaßnahmen hat es in den letzten Jahren im Maßregelvollzug gegeben, um Entweichungen zu verhindern?