Protokoll der Sitzung vom 02.03.2017

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Jörg Hillmer [CDU]: War Herr Lies anwesend? - Jörg Bode [FDP]: Das war nicht die Antwort auf die Frage!)

Vielen Dank, Herr Minister. - Das Wort hat jetzt zu einer weiteren Zusatzfrage für Bündnis 90/Die Grünen der Kollege Volker Bajus.

(Minister Olaf Lies [MW] meldet sich zu Wort - Jens Nacke [CDU]: Herr Präsi- dent, Herr Minister Lies möchte sich zu Wort melden!)

- Sie wollten antworten, Herr Minister? - Herr Bajus, einen kleinen Moment! Es gibt eine weitere Antwort vonseiten der Landesregierung. Herr Minister Lies hat das Wort. Bitte!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nicht dass jetzt ein falscher Eindruck entsteht: Selbstverständlich war ich anwesend. Selbstverständlich gab es dazu auch eine Vorlage. Und selbstverständlich habe ich danach - gerade auch in meiner Region - mit den Betroffenen gesprochen.

Die Erkenntnisse, die ich daraus gewonnen habe, fließen in den weiteren Prozess der Bearbeitung und in das endgültige Gesetz ein. Das ist ein ganz normaler und notwendiger parlamentarischer Weg - hier, beim Wassergesetz, genauso wie auch in allen anderen Fällen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜ- NEN - Jens Nacke [CDU]: Zustimmung, ja oder nein?)

Vielen Dank, Herr Minister Lies. - Jetzt kommt die Zusatzfrage des Kollegen Bajus. Bitte, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass wir bereits einige Regionen haben, wie z. B. den Südwesten Niedersachsens, in denen Trinkwasserbrunnen geschlossen werden müssen oder Wasserversorger aus verschiedenen Brunnen Wasser verschneiden müssen oder sogar schon Millionenbeträge in Nitratausfällanlagen investiert worden sind, und dass wir gerade schon über das Thema Trinkwasserkooperationen gesprochen haben und wir einiges an Millionen über den Wasserpfennig genau in diese freiwilligen Kooperationen investieren,

(Mechthild Ross-Luttmann [CDU]: Frage!)

frage ich Sie,

(Zurufe von der CDU: Ah!)

wie wir diese freiwilligen Trinkwasserkooperationen in Niedersachsen zukünftig weiterentwickeln wollen, um zielgenauer und ergebnisgerechter voranzukommen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Herr Minister Wenzel, bitte schön!

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Bajus, auch diese Frage ist Bestandteil des Wassergesetzes. Wir wollen die Kooperationsmodelle fortsetzen. Sie sind Anfang der 90er-Jahre begonnen worden. Wir haben in vielen Regionen einen guten Erfolg erzielt. Aber, wie gesagt, ich hatte eben die mehr als 100 Grundwassermessstellen erwähnt, bei denen wir gegen den Trend anwachsende Belastungen haben. Deswegen wollen wir sicherstellen, dass die Zielerreichung bei diesen Trinkwasserkooperationsmodellen noch stärker im Fokus steht, um am Ende das gewünschte Ziel zu erreichen.

Wir sind darüber hinaus mit 24 Landkreisen im Dialog darüber, wie man die Ursachen bei den

Messstellen, bei denen gegen den Trend Anstiege zu verzeichnen sind, identifizieren und möglichst abstellen kann. Es haben sich erfreulicherweise in sehr vielen Landkreisen mittlerweile Runde Tische gebildet, an denen Landwirte, Wasserversorger und kommunale Akteure zusammensitzen und darüber reden, was sie tun können, um etwas voranzubringen.

(Helmut Dammann-Tamke [CDU]: Trotzdem reden wir über Oberflä- chenwasser, Herr Kollege! - Frank Oesterhelweg [CDU]: Das machen wir schon seit Jahrzehnten, Herr Kollege!)

Das ist aus meiner Sicht eine sehr erfreuliche Nebenwirkung, weil dann genau hingeguckt wird.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. - Eine Zusatzfrage der FDP: Kollege Hermann Grupe, bitte!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass Sie uns hier Agrarumweltmaßnahmen empfohlen haben, die auch ich im Auge hatte, dass nach meinem Kenntnisstand aber die Einschränkungen, die durch Agrarumweltmaßnahmen bewirkt werden, oft in Einschränkungen oder Verboten bei der Düngung und beim Pflanzenschutz bestehen, und dann, wenn Sie ein allgemeines Verbot für Düngung und Pflanzenschutz erlassen, genau diese Agrarumweltmaßnahmen nicht mehr entschädigungsfähig sind, frage ich Sie: Sehe ich das rechtlich falsch? Wie wollen Sie denn für diese 5-m-Verbotsräume Entschädigungen an die Grundeigentümer oder Landwirte leisten?

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Grupe. - Herr Minister Wenzel, bitte schön!

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Abgeordneter, ich hatte eben erwähnt, dass Sie sich, wenn Sie die Agrarumweltmaßnahmen ergreifen und darüber bis zu 540 Euro pro Hektar erwirtschaften können, weitergehend

verpflichten müssen. Dann geht es z. B. um eine Nutzungseinstellung in dem Streifen.

(Helmut Dammann-Tamke [CDU]: Ihr Gesetz ist ein enteignungsähnlicher Vorgang!)

Dafür kriegen Sie im Vertragsnaturschutz aber beispielsweise auch für die 6, 8, 10 oder sogar 30 m, die Sie zum Teil beim Pflanzenschutz sowieso einhalten müssen, eine finanzielle Leistung. Das geht über das hinaus, was die Gewässerrandstreifenregelung fordert. Denn die Gewässerrandstreifenregelung lässt nach wie vor eine Nutzung zu, auch die Naturdüngung, wenn dort beispielsweise Kühe grasen. Das alles ist völlig unproblematisch und findet weiterhin statt.

(Beifall bei den GRÜNEN - Helmut Dammann-Tamke [CDU]: Eine Nut- zung über Kuhdung zuzulassen, ist doch lächerlich!)

Vielen Dank, Herr Minister. - Die fünfte und damit letzte Zusatzfrage für die FDP-Fraktion kommt von Dr. Stefan Birkner. Bitte, Herr Kollege!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister, vor dem Hintergrund Ihrer eben gemachten Ausführungen frage ich Sie, ob Sie bestätigen können, dass das künftige gesetzliche Verbot von Düngung und Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln in dem 5m-Streifen keinerlei Auswirkungen auf die Förderfähigkeit von bisherigen Agrarumweltmaßnahmen hat.

(Beifall bei der FDP - Heiner Schön- ecke [CDU]: Sehr gute Frage! - Miriam Staudte [GRÜNE]: Es gibt doch keinen Rechtsanspruch auf För- derung!)

Vielen Dank. - Herr Minister Wenzel, bitte!

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, man muss sich die Rahmenbedingungen für die Agrarumweltmaßnahmen im Detail ankucken. Aber wenn dort eine öffentliche Leistung in diesem Ausmaß gezahlt

wird, dann sind die Auflagen deutlich höher als in dem Bereich, in dem der Bund einen 5-mGewässerrandstreifen festlegt. Das ist deutlich milder als bei einer Maßnahme, die öffentlich vergütet wird. Aber es muss natürlich auch sichergestellt werden, dass es dafür eine Rechtfertigung gibt.

Ich will, dass es im Zweifel eine Win-win-Situation gibt und man solche Dinge kooperativ nutzen kann. Wenn Sie dort noch Nachfragen im Detail haben, beantworte ich sie Ihnen gern schriftlich. Denn eine Auflage für ein Vertragsnaturschutzverfahren enthält schon eine Menge Details, und ich möchte Ihnen jetzt nichts Falsches sagen.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Das müs- sen Sie doch wissen! Das ist doch Ihr Vorschlag! Haben Sie das nicht ge- prüft? - Helmut Dammann-Tamke [CDU]: Ist das peinlich!)

Mir liegt daran, dass man diese Kooperationen auch ermöglicht, z. B. mit dem Greening, bei Flurbereinigungsverfahren oder mit Wasserverbänden, die auch oft angesprochen werden, um zu kooperieren. Wir haben das Programm „Niedersächsische Gewässerlandschaften“, mit dem wir Kooperationen von Anglern, Kommunen, NLWKN und Wasserversorgern fördern, um unsere Gewässer zu renaturieren. Wir haben übrigens, was die Angler angeht, hervorragende Unterstützung. Die Angler sind bei dem Thema Gewässerrandstreifen sehr engagiert dabei, weil sie wissen, dass das am Ende die Wasserqualität verbessert und vielleicht auch Auswirkungen auf die Fauna im Fluss hat.

Von daher besteht eine ganze Menge Möglichkeiten, damit es am Ende solche Win-win-Situationen gibt. Die Große Koalition im Bund hat jetzt übrigens ein spezielles Förderprogramm aufgelegt. Auch das bietet weitere Möglichkeiten.

Insofern bitte ich Sie: Schauen Sie sich das im Detail an! Wenn es Fragen gibt, reden wir darüber. Aber ich hoffe, dass wir am Ende eine gute Lösung finden.

(Beifall bei den GRÜNEN - Dr. Stefan Birkner [FDP]: Die Antwort lautet also Nein!)

Vielen Dank, Herr Minister. - Eine weitere Zusatzfrage für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Frau Kollegin Regina Asendorf.

Sehr geehrter Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung, wie eigentlich andere Bundesländer mit der Gewässerrandstreifenregelung umgehen.

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Herr Minister Wenzel, bitte!

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Asendorf, bundesweit gelten die 5 m für Gewässer erster, zweiter und dritter Ordnung. Sie gelten aber nicht für Gräben z. B. innerhalb von Grundstücken eines Eigentümers. Die sind davon überhaupt nicht erfasst.

(Helmut Dammann-Tamke [CDU]: Das sind auch Privateigentümer!)

- Ja, beispielsweise, die meine ich ja auch.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Also auf der Ackerfläche ist das nicht?)

- Gräben innerhalb einer Fläche sind davon nicht erfasst. Aber die Frage war ja eine andere. Erlauben Sie mir, die Frage zu beantworten.