Ihr Einsatz hilft Schulen dabei, einen qualitativ hochwertigen Unterricht selbst unter erschwerten Bedingungen durchzuführen. Die 650 Vollzeiteinheiten teilen sich auf in 180 Vollzeiteinheiten für Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie emotionale und soziale Entwick
lung und weitere 470 Vollzeiteinheiten für allgemeine Schulen zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in diesen genannten Schwerpunkten.
Die Stellen für die 650 Vollzeiteinheiten wurden am 25. Juli ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist endete am 15. August. Die Bewerberlage ist gut. Es sieht daher so aus, als könnten diese Stellen zügig besetzt werden.
Nach Planung der Landesschulbehörde werden die Arbeitsverträge für die 180 Vollzeiteinheiten an Förderschulen ab dem 30. September und die Arbeitsverträge für die 470 Vollzeitstellen an allgemeinen Schulen ab dem 29. Oktober ausgefertigt. In Kürze werden also zu den bereits vorhandenen ca. 1 100 Vollzeiteinheiten für pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitere 650 hinzukommen.
Diese personelle Unterstützung wird die pädagogische wie auch die sonderpädagogische Versorgung in vielen allgemeinen Schulen und in vielen Förderschulen deutlich unterstützen und stärken.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die nächste Zusatzfrage kommt vom Kollegen Grascha von der FDPFraktion.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich möchte noch einmal zurückkommen auf die Abordnungen. Frau Ministerin, ich frage Sie: Wie viele Lehrkräfte von denen, die jetzt abgeordnet wurden, haben gegen ihre Abordnung Widerspruch eingelegt?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem wir diese Frage schon im Kultusausschuss gestellt haben, dürfte ja eine Beantwortung - ähnlich wie eben bei den Fragen des Kollegen Scholing - relativ leicht sein: Welche Schulen mussten zum Schuljahresbeginn an Grundschulen abordnen, zu welchem Zeitpunkt war das der Fall, und wie hoch war die Unterrichtsversorgung an den abordnenden Schulen zu diesem Zeitpunkt?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Försterling, von Gymnasien an Grundschulen sind es - das habe ich eben gesagt - 421 Abordnungen oder 421 Fälle.
(Björn Försterling [FDP]: Das habe ich nicht gefragt! - Christian Grascha [FDP]: Das war nicht die Frage!)
- Ich wollte nur auf den Zwischenruf eingehen, ich hätte gesagt, es seien nicht so viele Fälle. Ich habe die genaue Zahl genannt. Deswegen wollte ich das wiederholen.
Sie haben genau zu der Fragestellung, die Sie hier formuliert haben, schon schriftlich eine Kleine Anfrage eingereicht. Diese wird zurzeit bearbeitet. Allein an 421 Schulen zu schauen, wie dort die Unterrichtsversorgung sowohl vorher als auch nach Abordnung war, ist doch einigermaßen zeitaufwendig, weil ja auch direkt mit der Landesschulbehörde Kontakt aufgenommen werden muss. Die Kleine Anfrage wird Ihnen natürlich in dem üblichen Rahmen beantwortet werden. Heute kann ich das aber noch nicht zuliefern. Sonst läge Ihnen natürlich auch schon die Antwort auf Ihre Kleine Anfrage vor.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Björn Försterling [FDP]: Also ohne Kenntnis abgeordnet! Su- per! Ohne zu wissen, wie es in den Schulen aussieht, abordnen!)
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass die Ministerin vorhin aus ihrer Sicht beschrieben hat, die Abordnungen für dieses Schuljahr seien frühzeitig angekündigt worden, frage ich die Landesregierung: Wann wurde die letzte Abordnung an eine Grundschule konkret ausgesprochen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dürr, zunächst einmal: Abordnungen werden nicht nur zu Beginn eines Schuljahres ausgesprochen. Abordnungen dienen natürlich auch dazu, kurzfristig entstehende Bedarfe abzudecken. So kann z. B. in einer Schule eine Lehrkraft plötzlich erkranken und eine weitere ein Beschäftigungsverbot bekommen. Dann ist langfristig oder mittelfristig darüber nachzudenken, wie eine andere Schule möglicherweise aushelfen kann. Insofern werden Abordnungen durchaus auch während eines laufenden Schuljahres besprochen. Man versucht natürlich immer, das zu Beginn eines Schuljahres oder Schulhalbjahres zu klären.
Es ist aber nicht auszuschließen, dass in Einzelfällen auch Abordnungen aus Einzelfallgründen eventuell morgen oder in einer Woche abgesprochen werden. In der Tat sind aber die allermeisten Abordnungen zu Beginn des Schuljahres ausgesprochen worden.
(Christian Dürr [FDP]: Wann war die letzte Abordnung in eine Grundschu- le? Wir haben eine sehr konkrete Fra- ge gestellt!)
Vielen Dank. - Frau Ministerin rief mir eben zu, das hätte sie gesagt. Aber ansonsten fragt ein anderer Kollege noch einmal nach. Sie wissen ja: Jeder darf zwei Zusatzfragen stellen. - Herr Kollege André Bock von der CDU-Fraktion möchte eine Zusatzfrage stellen. Bitte!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Zu Beginn Ihrer Ausführungen zeichneten Sie einen sehr positiven Weg und eine positive Entwicklung der Unterrichtsversorgung auf. Gleichzeitig sprachen Sie an mehreren Stellen von Schwierigkeiten, die es bei der Stellenbesetzung gerade auch an kleineren Schulen gebe, um dann gleichzeitig das hehre Ziel für Ihr Haus auszugeben, zum 1. Februar 2018 und zum 1. August 2018 alle frei werdenden Stellen wieder besetzen zu wollen.
Vor diesem Hintergrund frage ich Sie - einmal angenommen, alle derzeit noch unbesetzten ausgeschriebenen Stellen könnten jetzt sofort besetzt werden -: Von welchem Versorgungswert gehen Sie zum 1. Februar 2018 aus, und wie ist der Planungswert für den Schuljahresbeginn 2018/19?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bock, wir befinden uns ja gerade am Fuße des Einstellungsverfahrens zum 1. Februar 2018. Wir gehen davon aus, dass wir beim Versorgungswert dort einen Prognosewert von 99,3 erreichen, wenn wir die 1 300 Stellen besetzen können, die wir ausschreiben oder ausgeschrieben haben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da Sie, Frau Ministerin, ausgeführt haben, dass es in diesem Schuljahr 421 Abordnungen von Lehrkräften mit dem Lehramt Gymnasium und dem Gymnasium als Stammschule gab, interessiert
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Jasper, die konkreten Zahlen habe ich nicht dabei. Ich war aber am 11. August dieses Jahres im Kultusausschuss. Da ist das ja auch nachgefragt worden. Ich kann mich daran erinnern, dass es Zahlen im einstelligen Bereich waren.
Das liegt aber auch daran, dass wir bisher bei den Abordnungen innerhalb des Dezernates 2 der Landesschulbehörde geblieben sind. Das heißt: Wenn an Grundschulen abgeordnet wurde, dann wurde in erster Linie bei Schulen aus dem Bereich des Dezernates 2 der Landesschulbehörde geschaut. Das sind dann ebenfalls Grundschulen - also: Grundschulen helfen Grundschulen - oder auch Hauptschulen, Oberschulen oder Realschulen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, wie viele Lehrkräftestellen fallen im Haushaltsplan 2018 gemäß den Vermerken im Haushaltsplan des Kultusministeriums - Einzelplan 07 - weg, und wofür werden diese Stellen derzeit noch eingesetzt?