Protokoll der Sitzung vom 22.10.2014

(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der FDP)

Nein, meine Damen und Herren, wir brauchen eine verlässliche Politik aus einem Guss für unsere niedersächsischen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten und für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen.

Dafür wäre ein Beauftragter für unsere Polizei als gemeinsame Anlaufstelle für Bürger und Polizeivollzugsbeamte ein wichtiger Schritt, dem Sie sich aber leider aus rein ideologischen Gründen verweigern.

Insofern bedauern wir es sehr, dass wir im Ausschuss überstimmt wurden und dass unser Antrag hier zur Ablehnung empfohlen wird.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Adasch. - Für die SPDFraktion erteile ich dem Abgeordneten Karsten Becker das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Adasch, jetzt haben Sie es schon wieder getan: Sie haben wieder unterstellt, die Einrichtung der Beschwerdestelle für Bürgerinnen und Bürger und Polizei sei Ausdruck des Misstrauens gegenüber der Polizei. Herr Adasch, das wird aber auch dadurch nicht richtiger, dass Sie es beständig wiederholen. Im Gegenteil! Dadurch, dass Sie es beharrlich vermeiden, Kritik in der Sache vorzutragen, machen Sie deutlich, dass es Ihnen auch gar nicht um eine Optimierung des Beschwerdemanagements geht. Darum be

schränkt sich Ihre Kritik auch ausschließlich auf die Haltung, die Sie bei der Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen gern verortet wissen möchten.

(Jan-Christoph Oetjen [FDP]: Nein!)

Wir haben aber bereits in der Einbringungsdebatte deutlich gemacht, dass Ihr Misstrauensvorwurf schlichter Unsinn ist.

Die Einrichtung der Beschwerdestelle ist aus guten Gründen erfolgt. Es geht uns um ein verbessertes

Beschwerdemanagement, und es geht uns um ein wirkungsvolles Qualitäts- und Ideenmanagement, und zwar für den gesamten nachgeordneten Verwaltungsbereich des Innenressorts und eben nicht nur für die Polizei, was Sie ja geflissentlich verschweigen.

Die Beschwerdestelle hat am 1. Juli dieses Jahres ihre Arbeit aufgenommen und arbeitet seitdem erfolgreich und im Übrigen völlig unspektakulär.

Mit Stand 30. September sind dort 215 Eingaben eingegangen. Das Angebot wird also offensichtlich angenommen. Circa 70 % der Eingaben beziehen sich auf die Arbeit der Polizei. Das ist im Hinblick auf den Personalbestand der Polizei, den Personalumfang und den Aufgabenbestand der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Polizeidienst auch kein Wunder. Gerade die Einsatzanlässe, denen sich die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten stellen müssen, sind ganz häufig so konfliktbeladen, dass sich widerstreitende Interessen häufig nicht zur Zufriedenheit aller Parteien befrieden lassen und dass daraus Missverständnisse und Vorwürfe gegen die Polizei resultieren.

Viele Beschwerden können aber offenbar durch die Beschwerdestelle bereits im Erstkontakt erledigt werden, und offenbar gelingt es in vielen Fällen auch, Missverständnisse und Vorwürfe bereits in Telefonkontakten zu klären und ohne großen Verwaltungsaufwand zu erledigen. Darin kann man durchaus auch eine Entlastung der Polizei sehen.

Nach einem Jahr, meine Damen und Herren, werden wir die Ergebnisse evaluieren. Sie wissen das. Dann haben alle Beteiligten einen Überblick über die Resultate dieses einjährigen Betriebs, über die Anzahl der Beschwerden, über die Beschwerdeanlässe und über die daraus organisatorisch abgeleiteten Konsequenzen. Dann haben wir eine vernünftige Grundlage, auf der wir uns über den Nutzen einer zentralen Beschwerdestelle angemessen qualifiziert austauschen können. Darum besteht auch überhaupt kein Anlass, die Beschwerdestelle wieder abzuschaffen.

Damit ist der erste Punkt Ihres Antrags schlicht obsolet.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Dann, um eines deutlich zu sagen: Wir haben überhaupt keinen Anlass zur Besorgnis, dass die zentrale Beschwerdestelle ein Misserfolg werden könnte, dass die Petenten unzufrieden mit deren Arbeit sein könnten oder dass sich Mitarbeiterin

nen und Mitarbeiter der Landesverwaltung unangemessen behandelt oder in ihrer Arbeit abgewertet fühlen könnten.

Bei Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU, sieht das anders aus. Sie haben sich mit Ihrer unbegründeten Kritik an der Beschwerdestelle so weit aus dem Fenster gelehnt, dass Sie ohne Gesichtsverlust gar nicht mehr zurück können. Darum müssen Sie jetzt auch irgendwann zu einem Erfolg kommen, weil Sie wahrscheinlich auch ahnen, dass sich das von Ihnen erwartete und entworfene Horrorszenario in Wohlgefallen auflösen wird.

Mit dem zweiten Punkt Ihres Antrags haben Sie dann das zweite Eigentor geschossen. Da schlagen Sie nun allen Ernstes einen Beauftragten für die Polizei vor, einen Beauftragten, der nach Ihren Vorstellungen zukünftig gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte gerichtete Beschwerden abarbeiten soll, einen Beauftragten, der an den Landtag, also an die Legislative, angebunden werden soll.

Meine Damen und Herren von der CDU, wenn Sie kritisieren, dass es ein Ausdruck von Misstrauen sei, das Beschwerdemanagement aus den Fachreferaten des Innenministeriums zu lösen und unmittelbar an den Innenstaatssekretär anzubinden, dann frage ich Sie: Was ist denn das, was Sie hier vorschlagen? - Eine komplette Amputation des Beschwerdemanagements aus dem Geschäftsbereich des zuständigen Innenministeriums und dessen Verlagerung in den parlamentarischen Bereich! Nach Ihrer Lesart wäre das der Endausbauzustand einer Misstrauenskultur.

Mit diesem Vorschlag führen Sie Ihre eigene Kritik ad absurdum.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN - Helge Limburg [GRÜNE]: Richtig!)

Meine Damen und Herren von der CDU, lieber Herr Adasch, noch beherzter kann man Misstrauen gegen die Polizei gar nicht mehr ausdrücken, als Sie das mit dem Punkt 2 Ihres Erschließungsantrags getan haben.

Ihre Vorschläge sind „durchsichtig“, Sie beschränken sich auf polemische Stimmungsmache.

(Widerspruch von der CDU)

Das ist Politik aus dem Bauch. Das ist Politik nach Gefühl und Wellenschlag. Damit, meine Damen und Herren von der CDU, hat sich auch der zweite Punkt Ihres Antrags erledigt.

Ihr Antrag hat keinerlei Substanz. Da ist auch durch Änderungen nichts mehr zu retten. Den Antrag kann man nur ablehnen, und zwar so schnell wie möglich, präzise gesagt: hier und jetzt.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Danke, Herr Kollege Becker. - Das Wort hat jetzt für die FDP-Fraktion Herr Abgeordneter Jan-Christoph Oetjen.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Becker, Ihr Umgang mit dem Antrag, der in der letzten Plenarwoche von der Unionsfraktion vorgelegt und dann im Innenausschuss aufgerufen wurde, zeugt von der Arroganz rot-grüner Politiker im Umgang mit der Polizei.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Helge Limburg [GRÜNE] lacht)

- Das ist überhaupt nicht zum Lachen, Herr Kollege Limburg!

(Helge Limburg [GRÜNE]: Sie glau- ben das doch selbst nicht, was Sie gerade sagen!)

Die Tatsache, dass Sie es nicht für Wert befinden, im Ausschuss über den Antrag zu diskutieren, dass Sie es nicht einmal für Wert befinden, die berufsständische Vertretung der Polizistinnen und Polizisten in Niedersachsen zu uns in den Ausschuss einzuladen, um zu hören, was sie zum Antrag der Union zu sagen hat, aber auch die Weigerung, uns die Erfahrungen aus RheinlandPfalz, wo es einen Polizeibeauftragten gibt, der nach dem Modell des Wehrbeauftragten im Deutschen Bundestag geschaffen wurde, vorzutragen - das wurde mit den Stimmen von Rot-Grün im Innenausschuss einfach abgelehnt -, das ist nun wirklich kein fairer Umgang mit einem solchen Antrag,

(Reinhold Hilbers [CDU]: Das ist die neue Transparenz!)

und das ist auch kein fairer Umgang mit den Anliegen der Polizistinnen und Polizisten in Niedersachsen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Sehr geehrter Herr Becker, die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion hegen kein Misstrauen gegen die Polizeibeamten in Niedersachsen, und wir werfen Ihnen auch nicht vor, dass Sie ein solches Misstrauen gegen die Polizei in sich tragen. Aber es wird von den Polizistinnen und Polizisten so empfunden, nachdem dieser Beauftragten eingesetzt worden ist. Das haben die Stellungnahmen der Polizeigewerkschaften in der Vergangenheit immer sehr deutlich gemacht. Hier steht kein hohler Vorwurf im Raum, sondern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei, die Polizistinnen und Polizisten in Niedersachsen haben das Gefühl, dass aufseiten der Landesregierung ein Misstrauen gegenüber ihrer Arbeit herrscht. Das können Sie nicht einfach so beiseiteschieben.

(Beifall bei der CDU)

Aber Sie wollen sich ja nicht damit beschäftigen. Sie wollen sich nicht anhören, was die Polizeigewerkschaften zu sagen haben. Sie interessiert nicht, was die Kolleginnen und Kollegen, die draußen auf der Straße sind und ihre Köpfe dafür hinhalten, dass wir in Sicherheit leben, dazu zu sagen haben, was sie fühlen und empfinden, nachdem Sie eine solche Beschwerdestelle eingerichtet haben. Hier im Landtag reden Sie an der Sache vorbei, schwadronieren und nehmen die Sorgen der Polizistinnen und Polizisten nicht ernst.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist aus meiner Sicht ein arrogantes Verhalten, das wir aus der FDP-Fraktion in keiner Weise unterstützen können.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Oetjen. - Jetzt hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Kollegin Meta Janssen-Kucz das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute über einen Antrag zur Abschaffung der Beschwerdestelle, die seit drei Monaten erfolgreich arbeitet. Wenn wir gerade über „fair“ und „unfair“ sprechen: Ich finde, den Mitarbeitern in dieser Beschwerdestelle gebührt ein fairer Umgang und nicht das permanente Schüren einer Misstrauenskultur.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Denn die politische Debatte Ihrerseits, meine Damen und Herren von den Oppositionsfraktionen, ist von Misstrauen geprägt - Misstrauen gegen die Beschwerdestelle. Bis heute - der Kollege hat es gesagt - haben Sie keine stichhaltigen und fachlich begründeten Argumente gegen die Beschwerdestelle von Polizei und Bürgerinnen und Bürgern vorgebracht.