Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Exhumierungen sind natürlich nur dann sinnvoll, wenn eine solche zusätzliche Belastung der Angehörigen auch von Beweiswert ist. In den Fällen, in denen das entsprechende Medikament gar nicht verordnet worden ist, ist natürlich schon der Nachweis dieses Medikaments im Leichnam ein Hinweis auf ein Tätigwerden des Pflegers. Ansonsten sind das Fragen, die im Rahmen des Ermittlungsverfahrens durch die ermittelnden Staatsanwälte geprüft und entschieden werden müssen.
Danke, Frau Ministerin. - Herr Kollege Burkhard Jasper stellt seine erste Zusatzfrage. Bitte, Herr Kollege!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Welche konkreten Maßnahmen sind inzwischen ergriffen worden, damit ein Medikament des Sonderbedarfs, für das plötzlich ein hoher Anstieg im Verbrauch verzeichnet wird, nicht ohne dass es kritisch überprüft wird, in den Standardbedarf um
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Regelmäßig finden Besprechungen der Krankenhäuser mit den liefernden Apotheken oder der eigenen Krankenhausapotheke statt, in denen der Medikamentenverbrauch und Ähnliches durchgegangen wird und in denen man schaut, wo sich vielleicht Besonderheiten abzeichnen. Diese Besprechungen sind sicherlich auch ein Ort, an dem, wenn es wirklich Auffälligkeiten bei den Bestellungen gibt, dies festgestellt werden kann. Ob das in diesem Fall so gewesen ist, kann ich nicht sagen. Dazu werden wir die Ermittlungen abwarten müssen.
Danke, Frau Ministerin. - Aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt jetzt die Kollegin Julia Hamburg eine Zusatzfrage.
Sehr verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass es Behandlungsverträge zwischen Patientinnen und Patienten und den Behandelnden gibt, die in den §§ 630 a ff geregelt sind und durch das Patientengesetz weiterführend geregelt sind, frage ich die Landesregierung, wer deren Einhaltung eigentlich überwacht.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dadurch, dass es sich bei den von Ihnen genannten Behandlungsverträgen um zivilrechtliche Verträge laut Bürgerlichem Gesetzbuch handelt und ein Arzt selber - nicht das Krankenhaus - Vertragspartner ist, unterliegen diese keiner staatlichen Aufsicht und können nur auf dem Zivilrechtsweg geprüft werden.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Ich darf nun zunächst feststellen, dass es 10.06 Uhr ist, sodass Frage 2 heute nicht mehr behandelt werden wird. Zu Frage 1 liegen im Augenblick noch sieben Wortmeldungen zu Zusatzfragen vor.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Durch einen Zeitungsartikel ist bekannt geworden, dass sich ein ehemaliger Oberarzt schwere Vorwürfe macht, als ihm Besonderheiten aufgefallen sind, im Rahmen dieser Todesserie nicht energisch genug nachgehakt zu haben. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Welche Maßnahmen können gegenüber Ärztinnen und Ärzten bei einem Fehlverhalten im Zusammenhang mit dieser Todesserie getroffen werden?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ärzte sind Mitglieder der Ärztekammer. Das ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft. Diese Ärztekammer entscheidet darüber, ob einem Arzt die Zulassung entzogen wird oder nicht. Das heißt, in entsprechend schwerwiegenden Fällen lässt es die Berufsordnung der Ärztekammer zu, dass die Approbation entzogen wird. Sicherlich wird auch zu prüfen sein, ob aufseiten der Ärzte in den Krankenhäusern schwerwiegende Verfehlungen begangen worden sind. Zuständig ist hier, wie gesagt, die Ärztekammer.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Frage schließt sich an die Ausführungen der Ministerin an. Wie wir alle wissen, sind alle im Krankenhaus tätigen Ärzte Mitglied in der Ärztekammer Niedersachsen. Wie sehen die Aufsichtsbefugnisse der Ärztekammer konkret aus?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ärztekammer ist die Aufsicht über die Ärzte vollständig übertragen worden, sodass die Ärztekammer bei Vorliegen entsprechender Verfehlungen die Approbation entziehen kann. Das heißt, ein solcher Arzt könnte zukünftig nicht mehr als Arzt tätig sein. Das wäre die maximal mögliche Maßnahme, mit der die Ärztekammer reagieren könnte, wenn denn die Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin! Vor dem Hintergrund Ihrer Antwort auf die Nachfrage des Kollegen Nacke zur möglichen Nachweispflicht bei Medikamenten frage ich die Landesregierung, ob es möglich sein kann, dass der Krankenpfleger auch Stoffe, beispielsweise Kalium, verabreicht hat, die heute nicht mehr nachweisbar sind, mit der Folge, dass womöglich wegen fehlender Beweismittel die Tat nicht geahndet werden kann und Angehörige keine Gerechtigkeit erfahren und auch keine Möglichkeit haben, nach dem Opferentschädigungsgesetz vorzugehen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir wissen im Augenblick von zwei Wirkstoffen, die der Täter eingesetzt hat. Es wird die Behauptung erhoben, Kalium sei nicht mehr nachweisbar. Ob das tatsächlich der Fall ist, wird im Augenblick auch untersucht. Es gibt auch Stimmen, die sagen, es sei noch nachweisbar. Das ist im Augenblick gerade in der Diskussion. Dass Gilurytmal nachweisbar ist, wissen wir. Diese beiden Stoffe sind im Augenblick in der Diskussion. Die wissenschaftliche Prüfung der Nachweisbarkeit ist noch nicht abgeschlossen.
Danke, Frau Ministerin. - Eine Zusatzfrage stellt der Kollege Holger Ansmann, SPD-Fraktion. Bitte, Herr Kollege!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Sozialministerin, welche konkreten Vorschläge sie in der Bund-LänderArbeitsgemeinschaft zur Erhöhung der Patientensicherheit gemacht hat.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das eine ist, dass wir sehr klar den § 1 des Bundeskrankenhausgesetzes ändern und das Thema Qualität wirklich zum Leitgedanken des Gesetzes machen wollen. Der andere Bereich ist, dass die Investitionsmittel und Vergütungen von Krankenhäusern zukünftig davon abhängig gemacht werden können, ob die Qualität in diesen Krankenhäusern stimmt. Das heißt, im Bereich der Betriebskosten kann es Abschläge von den Vergütungen geben, wenn Qualität nicht in ausreichendem Maße vorhanden ist. Die Länder sollen außerdem das Recht bekommen, dann, wenn Qualität in Krankenhäusern nicht stimmt, auch die Investitionsmittel nicht in entsprechendem Umfang zu gewähren und letztlich die Krankenhäuser sogar aus dem Krankenhausplan herauszunehmen.
Es gibt noch einen zusätzlichen Bereich, in dem es vielleicht auch möglich ist, dass kriminelle Machenschaften zukünftig leichter entdeckt werden können. Dabei geht es um das Thema Sektionen. Sektionen dienen dem Nachweis, ob möglicherweise Behandlungsfehler vorgefallen sind. Sie sind eigentlich außerhalb des strafrechtlichen Bereiches zu sehen und sollen der Qualitätssicherung der Krankenhäuser dienen und werden auch nur mit Zustimmung der Angehörigen durchgeführt. Ich kann mir aber gut vorstellen, dass die zukünftig vermehrte Möglichkeit zu Sektionen dazu führt, dass hier und dort festgestellt werden kann, dass es sich nicht um einen natürlichen Tod handelt, und man wider Erwarten auf einen unnatürlichen Tod trifft. Das ist ein Punkt, den ich mir sicherlich noch einmal genau darauf angucken werde, ob wir hier die Patientensicherheit erhöhen können, wenn
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Ministerin Rundt, vor dem Hintergrund, dass Sie gesagt haben, dass noch geprüft werden muss, wie es passieren konnte, dass der Pfleger an die Medikamente aus der Krankenhausapotheke kam, frage ich: Wie ist das generell geregelt? Wer kommt in welchen Mengen und in welchem Umfang wann an diese Medikamente? Und ist an der Stelle, wenn solche Dinge passieren können, wie sie dort stattgefunden haben, nicht zwingend eine Änderung erforderlich?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist ja so, dass das ganze System eine Vielzahl von Möglichkeiten bietet; auch im Bereich der Apotheken, auch im Bereich der Ärztekammer und im Bereich des Medizinischen Dienstes und, und, und. Es ist unser Ziel, uns das alles anzugucken. Wir wissen, dass sich seit den Vorfällen im Jahr 2009 ohnehin Dinge im Bereich der Qualitätssicherung deutlich weiterentwickelt haben. Unser Ziel ist, im Moment gemeinsam mit den zuständigen Akteuren zu prüfen, ob sich das System inzwischen so verbessert hat, dass man deutlich früher Hinweise bekommen könnte, wenn so etwas in einem Krankenhaus passiert, oder ob es weiteren Nachsteuerungsbedarf gibt. Wenn es weiteren Nachsteuerungsbedarf geben sollte, dann ist es unsere Aufgabe, solche Dinge umzusetzen.
Sehr verehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Vor dem Hintergrund des Berichtes in der Neuen Presse vom 13. Dezember, dass den Opfern finanzielle Hilfe zukommen würde,
würde ich gerne wissen, wie groß der Topf ist, den Sie zur Verfügung stellen, und wie das Geld abgerufen werden kann.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wird dafür kein Budget geben, sondern es handelt sich hierbei um Rechtsansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz, die auf jeden Fall zu finanzieren sind, sodass es keine gedeckelten Budgets o. ä. gibt, sondern alle Rechtsansprüche, die sich ergeben sollten, dann befriedigt werden.
Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass wir gerade gehört haben, dass die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen und auch die Richtlinien und Rahmenempfehlungen der Selbstverwaltung zur Verfügung stehen: Können Sie uns schon jetzt sagen, welchen konkreten Handlungsbedarf Sie im Einzelnen konkret bezogen auf die Feststellung und Auswertung von Todesursachen in Krankenhäusern und bezogen auf den Verbrauch von Medikamenten sehen? Sie haben gerade von der Sektion gesprochen. Können Sie uns einen kleinen Katalog dessen nennen, was jetzt schön möglich ist und wie das in der Praxis gestärkt werden könnte, damit jetzt schon eine gewisse Sicherheit besteht und wir im Bilde sind, um das weiter im Blick zu behalten?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben - das habe ich dargestellt - eine Vielzahl von Überwachungseinrichtungen - vom Apothekengesetz über den MDK und über Krankenhäuser selber - und Qualitätssicherungsmaßnahmen in der Selbstverwaltung auf Bundes- und
auf Landesebene. Ich kann natürlich den Ergebnissen der Prüfungen, wo wir wirklich Handlungsbedarf haben, nicht vorgreifen. Was ich tun kann, ist, Ihnen einen ersten Eindruck zu schildern, den ich gehabt habe, nachdem ich mich damit näher befasst habe: Wir haben eine Vielzahl von Überwachungsmöglichkeiten und eine Vielzahl von Menschen, die auf bestimmte Dinge gucken. Mir scheinen die Dinge aber ein Stück nebeneinander zu stehen. Ich frage mich, ob das Ganze wirklich gut koordiniert läuft und ob die Erkenntnisse, die Einzelne in einzelnen Bereichen haben, bei anderen, die für die Umsetzung zuständig wären, ankommen. - Das ist meine spontane Idee, die ich gehabt habe, als ich das gesehen habe. Wir werden sehen, ob sich das bei den genaueren Überprüfungen, die wir vornehmen, bestätigt.
Danke, Herr Präsident. - Angesichts der Tatsache, dass in im Nordwesten beheimateten Tageszeitungen wie Nordwest-Zeitung, Delmenhorster Kurier oder Delmenhorster Kreisblatt heute berichtet wird, dass die Soko „Kardio“ ihre Ermittlungen auf Wilhelmshaven ausweitet, und zwar nicht auf die Ausbildungszeit des beschuldigten Pflegers, sondern auf seine Tätigkeit in einem Altenpflegeheim in der Zeit von Januar bis Juli 2008, frage ich die Landesregierung: Ist ihr bekannt, welche Tätigkeit der Pfleger in dieser Altenpflegeeinrichtung wahrgenommen hat? Zum Zweiten: Wie war es möglich, dass er wieder eine Arbeit in so einer Einrichtung aufnehmen konnte, obwohl er bereits vorher verurteilt worden ist?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gegen den Pfleger war durch das strafgerichtliche Urteil ein Berufsverbot verhängt worden. Das ist erst Ende 2008 rechtskräftig geworden.