Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Hat das Land Kontrollmechanismen, durch die es feststellen kann, inwieweit Medikamentenverbrauch stattgefunden hat? Wenn nein, warum nicht?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Früher waren die Bezirksregierungen die Aufsichtsbehörden für den Bereich der Apotheken. Diese Aufgabe ist mit der Abschaffung der Bezirksregierungen auf die Apothekenkammer übertragen worden, sodass das Land selber letztlich nur noch die Rechtsaufsicht über die Apothekenkammer hat, aber nicht mehr die detaillierte Aufsicht über die Apotheken.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund Ihrer Aussage, Frau Ministerin, dass auch der Zeitraum zwischen Entlassung und Haftantritt 2009 untersucht wird, frage ich die Landesregierung: Welche konkreten Erkenntnisse über Arbeitsverhältnisse liegen ihr vor?
Vielen Dank, Frau Kollegin. - Frau Justizministerin Niewisch-Lennartz wird antworten. Bitte, Frau Ministerin!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landesregierung ist gegenwärtig ein Arbeitsverhältnis bekannt, und zwar über eine Zeitarbeitsfirma.
Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung jetzt noch einmal etwas erweitert, mit Blick auf die neuen Ermittlungen, bezogen auf das Altenpflegeheim oder Altenwohnheim in Wilhelmshaven: Nehmen Sie das zum Anlass, die Fragen von Qualitätskontrolle und Prävention auch für den Bereich der stationären Pflegeeinrichtungen zu stellen? Oder werden Sie sogar noch allgemeiner werden und das auf alle Einrichtungen erweitern, in denen Menschen mit Behinderungen in sehr hilfebedürftigem Zustand leben? Wird das jetzt eventuell ein Grundsatzproblem für alle Einrichtungen, in denen Menschen mit hohem Hilfebedarf sind?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben uns bislang anhand dessen, was wir wussten, zunächst einmal auf den Krankenhausbereich konzentriert. Nachdem wir nun wissen, dass der Tatverdächtige auch im Bereich einer stationären Pflege tätig geworden ist, ist das für uns sicherlich ein Grund, auch mit den Systemen von Kontrolle und Überwachungen außerhalb von Krankenhäusern Kontakt aufzunehmen.
Die Qualität, die in Pflegeeinrichtungen erbracht wird, wird systematisch durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen überprüft, der sowohl Regeluntersuchungen als auch Anlassprüfungen durchführt. Das Ganze ist für uns sicherlich Grund, uns mit dem MDK auch an dieser Stelle auseinanderzusetzen und zu gucken, ob es weitere Prüfmöglichkeiten gibt.
Allerdings denke ich, wie gesagt, dass wir angesichts der Fülle möglicher Taten die Systemfrage stellen müssen, ob man das nicht hätte merken müssen. Ob wir jeden Einzelfall erfassen können? - Da habe ich ein wenig Sorge. Aber vielleicht kann man mit dem Medizinischen Dienst darüber sprechen, wie er das Geschehen erlebt.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die zweite Zusatzfrage von Frau Kollegin Dr. Thela Wernstedt, bitte!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hat sich angesichts der Fälle in Delmenhorst und Oldenburg auch der Gemeinsame Bundesausschuss schon mit der Frage der Patientensicherheit beschäftigt?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gemeinsame Bundesausschuss ist ein Organ der Selbstverwaltung, an dem die Länder nicht beteiligt sind. Insofern kann ich Ihnen nicht sagen, ob sich der Gemeinsame Ausschuss bereits konkret anhand der Fälle in dieser Region damit auseinandergesetzt hat. Es ist aber Daueraufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses, das Thema „Qualität und Patientensicherheit“ zu betrachten. Ich hatte Ihnen eben die entsprechende Richtlinie für Krankenhäuser genannt. Ziel meiner Gespräche auf Bundesebene ist, auch hier für die Frage Sensibilität zu schaffen, ob die Regelungen und die Kontrollmöglichkeiten, die wir haben, an dieser Stelle wirklich gut genug systemisch ineinandergreifen und ob sie ausreichend sind.
Meine Damen und Herren, ich stelle fest, dass keine weiteren Wortmeldungen zu Zusatzfragen vorliegen und damit die Fragestunde für diesen Tagungsabschnitt abgeschlossen ist.
Die Antworten der Landesregierung zu den Anfragen, die nicht mehr aufgerufen werden konnten, werden nach § 47 Abs. 6 unserer Geschäftsordnung zu Protokoll gegeben.1 Sie stehen Ihnen in Kürze im Intranet und im Internet als unkorrigierte Drucksache elektronisch zur Verfügung.
Meine Damen und Herren, es wird jetzt zu einem Wechsel im Sitzungsvorstand kommen, da der gesamte Tagesordnungspunkt 40 bei Herrn Präsident Busemann in einer Hand liegen muss.
1 Die Antworten zu den Anfragen 2 bis 80, die nicht in der 53. Sitzung des Landtages am 18. Dezember 2014 behandelt und daher zu Protokoll gegeben wurden, sind in der Drucksache 17/2620 abgedruckt.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen nun in Fortsetzung der zweiten Beratung des Haushalts 2015 und des Begleitgesetzes sowie der weiteren Beratungsgegenstände zu diesem Themenfeld zu dem
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 (Haushaltsgesetz 2015 - HG 2015-)
Abstimmungen (gebündelt) über Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Änderungsanträge der Fraktion der CDU - Drucksachen 17/2615 und 17/2616 - Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drucksache 17/2617
Ich hoffe, Sie haben gute Kondition und gute Konzentration mitgebracht. Denn dieser Punkt wird uns eine gute Weile beschäftigen.
Wir beginnen mit den Abstimmungen zum Haushaltsbegleitgesetz. Danach stimmen wir über die Beschlussempfehlungen und die Änderungsanträge zu den Einzelplänen und zum Haushaltsgesetz ab. In diese Abstimmungen werden auch die beiden Hilfsanträge der Fraktion der CDU in den Drucksachen 17/2615 und 17/2616 sowie der Hilfsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 17/2617 einbezogen, die sich auf die Einzelpläne 05, 06, 07 und gegebenenfalls auf Einzelplan 13 beziehen.
- Herr Kollege Nacke, ist das eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung? Wenn sie sich darauf bezieht, dass Sie zu Hilfsanträgen namentliche Abstimmung beantragen: Das ist schon angekommen.
Ich halte die Antragsteller damit für einverstanden, dass wir über die Gegenfinanzierungsvorschläge im Einzelplan 13 nur im Fall der Annahme der Hilfsanträge abstimmen.
Anschließend stimmen wir über den Antrag auf Annahme einer Entschließung, die der Sache nach zum Haushaltsgesetz gehört, ab. Ich weise auf § 23 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Landtages hin.
Darauf folgen die Abstimmungen über die 18. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben, d. h. über die Eingaben, die sich auf den Haushalt beziehen.
Daran anschließend stimmen wir über die Entschließungsanträge der Fraktion der CDU in den Drucksachen 17/264 und 17/1580 sowie den gemeinsamen Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 17/1218 ab, die nach der Entscheidung des Ältestenrats in die Haushaltsberatungen einbezogen wurden.
Bevor wir mit den Einzelberatungen beginnen, weise ich darauf hin, dass die Landtagsverwaltung in Abstimmung mit dem Finanzministerium - die entsprechende Beschlussfassung voraussetzend - die sich auf der Grundlage der Beschlussempfehlungen zu den Einzelplänen ergebenden Ergebnisse bereits jetzt als Fassung der zweiten Beratung in der Drucksache 17/2600 an Sie verteilt. Auf diese Weise können wir nach der Einzelberatung und den Schlusserklärungen der Fraktionen ohne Zeitverzögerung zur Schlussabstimmung kommen.
stattgefunden hat, bitte nicht auseinanderlaufen; denn es gibt noch einiges mehr, was abgestimmt sein will. Ein Durcheinander können wir dabei nicht gebrauchen.
Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zur Einzelberatung zum Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2015. Zu diesem Punkt liegen die Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 17/2530, der Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 17/2557 und der Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/2575 vor.
Artikel 1. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer dafür ist, hebe die Hand. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist dies einstimmig beschlossen worden.