(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Christian Dürr [FDP]: Ich habe die gesamte Landesregierung gefragt! Sind das die einzigen Kontak- te? Nur das MK hat Kontakte?)
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Wir kommen nun zur nächsten Frage. - Wir kommen nicht zur nächsten Frage, sondern es antwortet jetzt noch einmal Frau Ministerin Niewisch-Lennartz auf die Frage des Kollegen Dürr. Bitte!
Zwischen dem Justizministerium und der Staatsanwaltschaft in Lüneburg - jetzt habe ich es verstanden -
Vielen Dank. - Damit, Herr Kollege Dürr, ist Ihre Frage von der Landesregierung beantwortet worden. - Wir fahren fort. Die nächste Zusatzfrage,
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe noch eine Frage zum Vollzug. Ich frage die Landesregierung, wie viele Ausgänge, Ausführungen und allgemein vollzugsöffnende Maßnahmen für Sicherungsverwahrte und Gefangene im geschlossenen Vollzug im Jahr 2014 gewährt wurden und wie viele von diesen Gefangenen und Sicherungsverwahrten nicht oder zu spät zurückgekommen sind.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Jahr 2014 wurden aus dem geschlossenen Vollzug heraus 14 404 Ausgänge und 1 287 Urlaube bzw. Langzeitausgänge gewährt. Insgesamt kehrten aus diesen Maßnahmen 15 Personen nicht oder nicht rechtzeitig in den geschlossenen Vollzug zurück. Die Quote der sogenannten Nichtrückkehrer lag bei den Ausgängen bei 0,0903 % und bei den Urlauben bzw. bei den Langzeitausgängen bei 0,15554 %.
Vielen Dank. - Die zweite und damit letzte Zusatzfrage stellt Herr Kollege Schmidt, SPD-Fraktion. Bitte!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass Herr Dürr gerade noch versucht hat, eine konkrete Frage zum Ermittlungsverfahren gegen den Leiter der Landesschulbehörde zu stellen, versuche auch ich das jetzt einfach mal: Auf welcher Rechtsgrundlage basiert eigentlich die Observation mithilfe eines Peilsenders? - Vielleich können Sie uns das noch einmal beantworten.
Moment, bitte, Frau Ministerin! - Wir fahren erst fort, wenn Ruhe eingekehrt ist. - Vielen Dank. Bitte!
Die Voraussetzungen ergeben sich aus den §§ 163 f. und 100 h StPO. Erforderlich ist danach insbesondere der Anfangsverdacht einer Straftat von erheblicher Bedeutung. Insoweit besteht kein einschränkender Deliktskatalog wie etwa bei der Telekommunikationsüberwachung. Allerdings scheiden geringfügige Straftaten im Bereich der Bagatellkriminalität aus.
Maßgeblich ist jeweils die Erkenntnislage zum Zeitpunkt der Antragstellung durch die Staatsanwaltschaft bzw. zum Zeitpunkt der Beschlussfassung durch das Gericht. Voraussetzung ist weiterhin, dass die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise erheblich weniger erfolgversprechend oder wesentlich erschwert wäre.
(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD - Christian Dürr [FDP]: Sie haben sich über die Ermittlungs- methoden mit der Staatsanwaltschaft nicht ausgetauscht?)
Vielen Dank. - Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Kollegin Lorberg, CDU-Fraktion. Bitte, Frau Lorberg!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass so viele Fragen im Fall Edathy nicht beantwortet wurden, frage ich - - -
Vielen Dank. - Haben Sie, Frau Justizministerin, die Ermittlungsakten im Fall Edathy jemals persönlich eingesehen? Wenn ja, wie intensiv haben Sie das getan?
(Helge Limburg [GRÜNE]: „Waren Sie bei der Hausdurchsuchung dabei?“ „Haben Sie die Mülleimer durch- sucht?“)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nein, die Justizministerin lässt sich keine Ermittlungsakten auf den Schreibtisch legen. Das hängt damit zusammen, dass sie persönlich nicht auf Ermittlungsverfahren Einfluss nimmt.
Ich möchte meine Antwort auf die vorangegangene Frage bitte noch korrigieren. Ich habe gesagt, die Voraussetzungen ergäben sich aus den §§ 163 f.; so war mir das aufgeschrieben worden. Das stimmt aber nicht, sondern es ist der § 163 f. Sie können daran merken: Ich bin auch nach zwei Jahren als Justizministerin noch keine Strafrechtlerin geworden.
- Ich darf Sie noch einmal alle um etwas mehr Ruhe bitten. Da wir noch 20 Fragen vor uns haben, bitte ich alle noch einmal um Konzentration und Aufmerksamkeit.
Zum Fall Edathy: Aufgrund der Tatsache, dass der Anwalt von Edathy, Herr Noll, vor dem Untersuchungsausschuss ausgesagt hatte, dass er am 20. Dezember 2013 mit dem ermittelnden Oberstaatswalt aus Hannover telefoniert habe, der ihm gesagt habe, er werde jetzt erst einmal in Urlaub gehen, und von daher werde nichts geschehen, frage ich die Landesregierung: Kann die Landesregierung ausschließen, dass aufgrund dieser Aussagen des Oberstaatsanwalts aus Hannover die Möglichkeit gegeben war, dass Herr Edathy - oder seine Unterstützer- strafrechtlich relevantes Material beiseiteschaffen konnte, sei es aus den Privaträumen, sei es aus den Büroräumen? Kann das die Landesregierung vor dem Hintergrund dieser Aussagen des Oberstaatsanwalts ausschließen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Niedersächsische Landesregierung hat keine Anhaltspunkte dahin gehend, dass dieses Gespräch zu einer Verschleierung geführt hat.